Startertipps: Arbeitsvertrag 2 - Ein befristeter Arbeitsvertrag
Wie oft darf ein Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber befristet werden? - Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag überhaupt zulässig? - Was folgt aus einer unzulässigen Befristung?
Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag zulässig?
a) Fälle mit sachlichem Grund
Ein befristeter Arbeitsvertrag braucht prinzipiell einen sachlichen Grund. Die Grundlage der Befristung oder des sachlichen Grundes muss schriftlich angegeben werden (§ 623 BGB; § 14 Abs. 4 TzBfG). Das Gesetz nennt ausdrücklich acht typische sachliche Befristungsgründe:
- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend (z.B. soll eine neue technische Anlage eingerichtet werden).
- Die Befristung erfolgt im Anschluss an eine Ausbildung/ein Studium, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.
- Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt (z.B. Mutterschaftsvertretung, Vertretung während der Elternzeit, Wehrdienst, Krankheit).
- Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung (z.B. Rundfunkmitarbeiter).
- Die Befristung erfolgt zur Erprobung (Probezeit).
- In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe rechtfertigen die Befristung (z.B. möchte der Arbeitnehmer aus familiären Gründen nur eine bestimmte Zeit arbeiten).
- Der Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln bezahlt, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind (z.B. wissenschaftliches Hochschulpersonal).
- Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich.
b) Fälle ohne sachlichen GrundBei Neueinstellungen können (kalendermäßig) befristete Verträge bis zur Dauer von zwei Jahren ohne sachlichen Grund abgeschlossen und innerhalb dieses Zeitraumes auch dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 TzBfG). In einem Tarifvertrag können Höchstdauer und Anzahl der Verlängerungen auch abweichend vom Gesetz »zum Nachteil« der Arbeitnehmer heraufgesetzt werden.
Zu beachten ist jedoch folgende Einschränkung: Die Befristung ohne sachlichen Grund ist nicht zulässig, wenn der betreffende Arbeitnehmer bereits befristet oder auch unbefristet für den gleichen Arbeitgeber tätig war.
Beispiel: Vorherige Einstellung
- Hat der spätere Arbeitnehmer in dem Unternehmen als Student aushilfsmäßig befristet »gejobbt« oder wurde er zunächst für eine halbjährige Probezeit befristet eingestellt, kann dieser Arbeitnehmer nicht mehr ohne sachlichen Grund befristet (weiter)beschäftigt werden.
- Umgekehrt ist möglich: Der Arbeitnehmer kann zunächst bis zu zwei Jahren befristet eingestellt werden. Im Anschluss daran kann er mit sachlichem Grund befristet beschäftigt werden.