Startertipps: Arbeitsvertrag 3 - Inhalte des Vertrages
Welche Punkte müssen im Vertrag unbedingt geklärt sein? - Welche Elemente enthält eine Arbeitsplatzbeschreibung?
Die Arbeitsplatzbeschreibung
Wichtig ist, dass der Vertrag eine umfassende Arbeitsplatzbeschreibung enthält. Man sollte sich
- seine organisatorische Eingliederung,
- seine Kompetenzen und
- seine Zuständigkeiten
genau festschreiben lassen. Dies bildet den Kern der Arbeitspflichten. Wenn der Arbeitsvertrag keine oder eine nur allgemeine Tätigkeitsbeschreibung enthält, ist die stillschweigende, tatsächliche Handhabung im Betrieb maßgeblich. Voraussetzung ist, dass diese Handhabung unwidersprochen blieb und eine gewisse Zeit angedauert hat.
Hinweis |
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den |
der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. |
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- Seite 1: Inhalte des Vertrages
- Seite 2: Die einzelnen Vertragsgegenstände
- Seite 3: Tipp: Sind alle Einzelheiten geregelt?
- Seite 4: Die Arbeitsplatzbeschreibung