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Arbeitsvertrag & -rechtAV

Startertipps: Arbeitsvertrag 3 - Inhalte des Vertrages

Welche Punkte müssen im Vertrag unbedingt geklärt sein? - Welche Elemente enthält eine Arbeitsplatzbeschreibung?

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Inhalte des Vertrages
Um Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, sollte man den Entwurf des Arbeitsvertrages genau durchlesen und alle Punkte prüfen, ehe man unterschreibt. Dieses Vorgehen erspart unangenehme Diskussionen mit dem Arbeitgeber und versetzt einen in die Lage, sich von Anfang an klar in im neuen Job zu orientieren: Gibt der Vertrag die im Einstellungsgespräch besprochenen Inhalte richtig und vollständig wieder?

Insbesondere unveränderte Formularverträge sollte man sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Absprachen überprüfen.

Die Vertragsgegenstände
Was in einem Arbeitsvertrag enthalten sein muss, regelt § 2 NachwG:

Tipp: Sind alle Einzelheiten geregelt?

Die Arbeitsplatzbeschreibung
Wichtig ist, dass der Vertrag eine umfassende Arbeitsplatzbeschreibung enthält. Man sollte sich

genau festschreiben lassen. Dies bildet den Kern der Arbeitspflichten. Wenn der Arbeitsvertrag keine oder eine nur allgemeine Tätigkeitsbeschreibung enthält, ist die stillschweigende, tatsächliche Handhabung im Betrieb maßgeblich. Voraussetzung ist, dass diese Handhabung unwidersprochen blieb und eine gewisse Zeit angedauert hat.


Hinweis
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den
der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
www.startertipps.de