Startertipps: Arbeitsvertrag 4 - Arbeitsort, Arbeitszeit
Kann man gegen seinen Willen an einen anderen Arbeitsort versetzt werden? - Was bedeutet eine »außertarifliche Anstellung« für die wöchentliche Arbeitszeit?
Arbeitszeit
Die vereinbarten Arbeitszeiten bilden ein Kernstück des Vertrages. Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit (z.B. 37,5-Stunden-Woche) sollte im Vertrag geregelt sein, was auch durch Bezug auf einen Tarifvertrag geschehen kann. Auch durch betriebliche Übung kann sich die Arbeitszeitregelung ergeben. Grenzen zieht jedenfalls das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Im Einzelnen gilt Folgendes:
- Die werktägliche Arbeitszeit darf im Grundsatz 8 Stunden nicht überschreiten.
- Eine Verlängerung bis auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Weiter gehende Abweichungen sind tarifvertraglich oder in Betriebsvereinbarungen möglich. Die Höchstarbeitszeit darf in Notfällen überschritten werden, also wenn ein ungewöhnliches und nicht vorhersehbares Ereignis eintritt. Es muss ein unverhältnismäßiger Schaden drohen und ein sofortiges Eingreifen erforderlich sein.
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