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Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

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WiWi Gast

Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Hallo,

diese Frage ist rein hypothetisch und ich würde es wohl niemals machen. Aber bin in der folgenden Situation:

  1. Stelle angenommen: Hat sich quantitativ angehörig, Entwicklung in Java
  2. Tatsächlich wurde die Stelle immer mehr in Richtung eines Altsystem verlagert: Kaum Entwicklung in Java. Viele Aufgaben in Cobol (Davon war nie die Rede als ich die Stelle angenommen habe!).

Fühl mich schon etwas getäuscht. Allerdings: Habe es auch nicht eskaliert bzw. meinen Chef drauf hingewiesen weil mir die Arbeit auch im Java Umfeld des Unternehmens nicht wirklich gefällt und ich eig. eh weg will.

Aber nicht desto trotz: Könnte man theoretisch gegen sowas klagen? Ich mein da hat jemand seinen alten Job verlassen. Auf der Stellenausschreibung sind die Aufgaben klar beschrieben. Tatsächlich wurde aber ganz andere Aufgaben verteilt.

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Mach das!

Ich würde das auch gerne tun. Mir wurden anspruchsvolle Aufgaben und Entwicklung versprochen. Bin für Data Input und Ähnliches verantwortlich. Also so eine teurere Sekretärin. Mit 2 hervorragenden Masterabschlüssen, mehrjährigen Auslandsaufenthalten und fünf Sprachen.

Ich drück Dir die Daumen!

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Ich würde eine Stellenausschreibung immer wie Werbung betrachten. Wenn keine klare arglistige Täuschung vorliegt, dann ist (meines Wissens nach) auch kein Gesetz verletzt worden.

Du schreibst, dass du kaum etwas mit Java entwickelst, ergo entwickelst du zumindest ein bisschen in Java -> arglistige Täuschung ist damit wahrscheinlich sowieso vom Tisch.

Was soll die Klage denn bezwecken? Eine Entschädigung kannst du knicken, falls du nicht unmittelbar benachteiligt worden wärst (und du wirst schließlich bezahlt) oder irgendeine Art von Schaden davon getragen hättest. Willst du andererseits erzwingen, dass du auf die vereinbarten Tätigkeiten angesetzt wirst, dann führt der sinnvollere Weg über deinen Chef statt über ein Gericht.

Nichtsdestotrotz ist das eine Schweinerei und ich wünsche dir, dass du in Zukunft mehr Glück bei deiner Jobwahl hast!

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Du hast das mit Cobol übersehen, was nochmals eine komplett eigene Programmiersprache ist und aufgrund ihres Alters (Einsatz eigentlich nur noch auf Legacysystemen und nicht auf irgendwas das nach allerspätestens 2000 entwickelt würde) nix mit Javaentwicklung zu tun hat. Der TE wird wahrscheinlich nur diese alten Systeme pflegen anstatt etwas neues durch die Javaentwicklung zu lernen und führt dadurch eine komplett andere Aufgabe im Unternehmen aus.

Das lässt sich damit vergleichen als ob man dich als HR einstellt und dann machst du auf einmal Kaltakquise im Vertrieb und vielleicht einmal die Woche ein Bewerbungsgespräch - du hast bei beiden mit Menschen zu tun, aber da hören die Gemeinsamkeiten schon auf. Für deine Weiterentwicklung im Personal bringt dir die Stelle jedenfalls nichts.

Lounge Gast schrieb:

Ich würde eine Stellenausschreibung immer wie Werbung
betrachten. Wenn keine klare arglistige Täuschung vorliegt,
dann ist (meines Wissens nach) auch kein Gesetz verletzt
worden.

Du schreibst, dass du kaum etwas mit Java entwickelst, ergo
entwickelst du zumindest ein bisschen in Java ->
arglistige Täuschung ist damit wahrscheinlich sowieso vom
Tisch.

Was soll die Klage denn bezwecken? Eine Entschädigung kannst
du knicken, falls du nicht unmittelbar benachteiligt worden
wärst (und du wirst schließlich bezahlt) oder irgendeine Art
von Schaden davon getragen hättest. Willst du andererseits
erzwingen, dass du auf die vereinbarten Tätigkeiten angesetzt
wirst, dann führt der sinnvollere Weg über deinen Chef statt
über ein Gericht.

Nichtsdestotrotz ist das eine Schweinerei und ich wünsche
dir, dass du in Zukunft mehr Glück bei deiner Jobwahl hast!

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Danke für die Info. Ich werde in meiner nächsten Bewerbung bei einem französischen Unternehmen schreiben, dass ich perfekt Französisch spreche. Ich kenne eigentlich nur die Grundlagen, man wird aber bestimmt verstehen, wenn ich dann doch nicht auf Französisch verhandeln kann. Ein bisschen spreche ich es doch, sollte man also kein Problem damit haben.

Lounge Gast schrieb:

Du schreibst, dass du kaum etwas mit Java entwickelst, ergo
entwickelst du zumindest ein bisschen in Java ->
arglistige Täuschung ist damit wahrscheinlich sowieso vom
Tisch.

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marketeer

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Deshalb haben Arbeitsverträge in der Regel auch so eine Klausel à la:
"Entsprechend seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Qualifikation kann er auch im Bedarfsfall andere Tätigkeiten im administrativen Bereichen übernehmen."

Müsste in deinem Vertrag unter Tätigkeits-/Einsatzbereich stehen ;-)

Solange Du keine KRASSE Abweichung hast,
beispielsweise: Schichtarbeit an einer Maschine (Produktion) statt Lohnabrechnung (Aministration), ist alles in Ordnung.

Hierzu müsste es meines Wissens nach bereits Urteile geben...
(Hatte ich vor ca. 10 Jahren mal in einer Arbeitsrechts-Vorlesung.)

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Ich weiß nicht wie es sich in Bezug auf die Ausschreibung auf die Du dich originär beworben hast aussieht aber in den meisten Arbeitsverträgen steht sinngemäß immer das man den Mitarbeiter auch für andere Tätigkeiten einsetzen kann (die seinen Qualifikationen) entsprechen.

Generell wegen Cobol etc. der Markt ist klein aber wenn man eine alte exotische Sprache beherrscht oder sich im Großrechnerumfeld auskennt das Zeug ist nicht totzukriegen und Mitarbieter extrem rar.

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Bau eher das Cobol-Wissen auf. Das ist in der legacy IT der Großkonzerne weit verbreitet. Entwickel dich zum Spezialisten, bau deine Machtstellung aus und lass dich dann schön bezahlen - Cobol Entwickler können richtig Geld verdienen weil die alten Entwickler dem biologischen Verfall ausgesetzt sind

Lounge Gast schrieb:

Ich würde eine Stellenausschreibung immer wie Werbung
betrachten. Wenn keine klare arglistige Täuschung vorliegt,
dann ist (meines Wissens nach) auch kein Gesetz verletzt
worden.

Du schreibst, dass du kaum etwas mit Java entwickelst, ergo
entwickelst du zumindest ein bisschen in Java ->
arglistige Täuschung ist damit wahrscheinlich sowieso vom
Tisch.

Was soll die Klage denn bezwecken? Eine Entschädigung kannst
du knicken, falls du nicht unmittelbar benachteiligt worden
wärst (und du wirst schließlich bezahlt) oder irgendeine Art
von Schaden davon getragen hättest. Willst du andererseits
erzwingen, dass du auf die vereinbarten Tätigkeiten angesetzt
wirst, dann führt der sinnvollere Weg über deinen Chef statt
über ein Gericht.

Nichtsdestotrotz ist das eine Schweinerei und ich wünsche
dir, dass du in Zukunft mehr Glück bei deiner Jobwahl hast!

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Das Problem ist, dass du in der Beweislast bist.

Die Stellenausschreibung ist wie oben gesagt quasi ein Werbung, aber sicher auch ein Anhaltspunkt, hier muss aber schon arglistige Täuschung vorliegen damit du was machen kannst. Insbesondere die Wahl der Programmierumgebung kann sich recht schnell ändern und könnte aus Sicht des Richters auch als normale Unternehmerische Handlung gewertet werden.

Wichtiger ist was dir persönlich zugesagt wurde (Beweis ist hier aber fast unmöglich, da in der Regel Aussage gegen Aussage) und was im Vertrag steht.

Steht im Vertrag, dass das Unternehmen dich als Java-Entwickler eingestellt hat, dann stehen deine Chancen sehr gut. Steht im Vertrag z.B. drin, dass du als IT-Mitarbeiter in der Entwicklung eingestellt wirst ohne klare Beschreibung der Aufgaben, dann sehe ich eher schwarz.

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Arglistige Täuschung wird vermutlich schwierig, vorallem weil du beweisen muss, dass der Arbeitgeber nie vorhatte einen für diese Aufgaben einzusetzen. Eventuell könnte man es aber über Treu&Glauben versuchen...

(Bin kein Jurist)

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Hehe verstehe:) nee ich glaube arglistige Täuschung ist es nicht. Aber schon bewusst in kauf genommen. Ich meine man bemüht sich schon immer wieder kleine Java Aufgaben zu vergeben - aber ganz klar ist die Hoffnung oder auch der Wunsch das mehr und mehr nach Cobol zu verlagern. Ja für einige mag es ne Goldgrube sein - aus Erfahrung sag ich mir jetzt: Geld ist mir nicht so wichtig.
Ich finds nur etwas krass, dass sowas eig ohne Konsequenzen durchgehen kann. wobe in meinem Fall ist wohl die Konsequenz dass die ich irgendwann gehe und das Unternehmen mich umsonst ausgebildet hat.

antworten
DAX Einkäufer

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Für solche Fragen wurde vor langer Zeit der Betriebsrat erfunden, weil man erkannt hat, dass Arbeitnehmerinteressen sich nicht im Alleingang durchsetzen lassen. Der Betriebsrat hat ein Interesse daran, dass das Unternehmen sich an Stellenbeschreibungen orientiert, die auch realistisch sind. Wenn es keinen Betriebsrat gibt - Pech!

antworten
WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Stimmt das wäre eine Möglichkeit. Es gibt einen Betriebsrat. Wobei wie gesagt - es war eher ein hypothetisches Beispiel. Da ich 1) sowieso dort nicht arbeiten will und 2) mehr java mich auch nicht unbedingt glücklicher machen würde. Nicht desto trotz war ich schon etwas getäuscht worden. Aber gut die haben auch verzweifelt gesucht...

DAX Einkäufer schrieb:

Für solche Fragen wurde vor langer Zeit der Betriebsrat
erfunden, weil man erkannt hat, dass Arbeitnehmerinteressen
sich nicht im Alleingang durchsetzen lassen. Der Betriebsrat
hat ein Interesse daran, dass das Unternehmen sich an
Stellenbeschreibungen orientiert, die auch realistisch sind.
Wenn es keinen Betriebsrat gibt - Pech!

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Lieber Fragesteller,

ich bin Personaler und habe Prokura bei einem mittelständischen Weltmarktführer. Vorher war ich jahrelang erfolgreich in mehreren DAX-Unternehmen tätig.

Zwei Ratschläge an Sie:

  1. Es zählt nicht die Stellenbeschreibung, sondern der Arbeitsvertrag

  2. Als BWL-Absolvent sollten Sie zumindest Ahnung von den Grundzügen des Arbeitsrechtes und des bürgerliches Rechtes haben. Daher müssten Sie eigentlich wissen, wie absurd Ihre Frage ist

Ihr Personaler

antworten
WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Lieber Personaler. Das ist wohl vollkomener Quatsch. Keiner schreibt in den Arbeitsvertrag die genaue Tätigkeitsbeschreibung. Da steht Softwareentwickler. Nach der Logik kann man sich gar nicht davor schützen außer drauf zu bestehen, dass es in den Arbeitsvertrag aufgenommen wird. Unabhängig davon finde ich die Frage nicht ganz unberechtigt: es wird A versprochen und B geliefert. Wie schützt man sich dagegen? Schließlich hat der Bewerber zum Teil erhebliche Nachteile.

Lounge Gast schrieb:

Lieber Fragesteller,

ich bin Personaler und habe Prokura bei einem
mittelständischen Weltmarktführer. Vorher war ich jahrelang
erfolgreich in mehreren DAX-Unternehmen tätig.

Zwei Ratschläge an Sie:

  1. Es zählt nicht die Stellenbeschreibung, sondern der
    Arbeitsvertrag

  2. Als BWL-Absolvent sollten Sie zumindest Ahnung von den
    Grundzügen des Arbeitsrechtes und des bürgerliches Rechtes
    haben. Daher müssten Sie eigentlich wissen, wie absurd Ihre
    Frage ist

Ihr Personaler

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Jetzt wird ein neuer Mitarbeiter für Produktbereich A eingestellt. Der Wettbewerber bringt ein Jahr später ein tolles Produkt B auf den Markt, welches Produkt A nahezu obsolete werden lässt, weswegen sich das Unternehmen entschliesst, den Produkbereich einzustampfen.

Frage: hat der Mitarbeiter einen "Anspruch", weiterhin Dinge zu tun, die mit dem Produktbereich A zu tun haben?

antworten
WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Lieber Antworter,

auch Sie können das deutsche Recht nicht aushebeln. Entscheidend ist nun einmal der Arbeitsvertrag, denn er beinhaltet die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Ihr Personaler

Lounge Gast schrieb:

Lieber Personaler. Das ist wohl vollkomener Quatsch. Keiner
schreibt in den Arbeitsvertrag die genaue
Tätigkeitsbeschreibung. Da steht Softwareentwickler. Nach der
Logik kann man sich gar nicht davor schützen außer drauf zu
bestehen, dass es in den Arbeitsvertrag aufgenommen wird.
Unabhängig davon finde ich die Frage nicht ganz unberechtigt:
es wird A versprochen und B geliefert. Wie schützt man sich
dagegen? Schließlich hat der Bewerber zum Teil erhebliche
Nachteile.

Lounge Gast schrieb:

Lieber Fragesteller,

ich bin Personaler und habe Prokura bei einem
mittelständischen Weltmarktführer. Vorher war ich
jahrelang
erfolgreich in mehreren DAX-Unternehmen tätig.

Zwei Ratschläge an Sie:

  1. Es zählt nicht die Stellenbeschreibung, sondern der
    Arbeitsvertrag

  2. Als BWL-Absolvent sollten Sie zumindest Ahnung von den
    Grundzügen des Arbeitsrechtes und des bürgerliches Rechtes
    haben. Daher müssten Sie eigentlich wissen, wie absurd
    Ihre
    Frage ist

Ihr Personaler

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Leider hat der Personaler vollkommen Recht. Der Arbeitsvertrag ist, dass, was vereinbart wurde und sonst nichts.

Den Rest müsste der TE nachweisen. Zum Beispiel durch eine Aktennote, die aber auch wieder Teil des Arbeitsvertrags wäre.

Lounge Gast schrieb:

Lieber Personaler. Das ist wohl vollkomener Quatsch. Keiner
schreibt in den Arbeitsvertrag die genaue
Tätigkeitsbeschreibung. Da steht Softwareentwickler. Nach der
Logik kann man sich gar nicht davor schützen außer drauf zu
bestehen, dass es in den Arbeitsvertrag aufgenommen wird.
Unabhängig davon finde ich die Frage nicht ganz unberechtigt:
es wird A versprochen und B geliefert. Wie schützt man sich
dagegen? Schließlich hat der Bewerber zum Teil erhebliche
Nachteile.

Lounge Gast schrieb:

Lieber Fragesteller,

ich bin Personaler und habe Prokura bei einem
mittelständischen Weltmarktführer. Vorher war ich
jahrelang
erfolgreich in mehreren DAX-Unternehmen tätig.

Zwei Ratschläge an Sie:

  1. Es zählt nicht die Stellenbeschreibung, sondern der
    Arbeitsvertrag

  2. Als BWL-Absolvent sollten Sie zumindest Ahnung von den
    Grundzügen des Arbeitsrechtes und des bürgerliches Rechtes
    haben. Daher müssten Sie eigentlich wissen, wie absurd
    Ihre
    Frage ist

Ihr Personaler

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Hallo, ich habe einen neuen Job begonnen und in der Stellenbeschreibung wurde ein Vollzeitmitarbeiter gesucht. Nach kurzer Einarbeitung ist klar, die Stelle hat nicht mal Arbeit für einen halben Tag. Den Chefs ist das bewusst und es gibt auch jeder hier zu mit der Begründung sie werden dann andere Arbeiten hier erledigen, die weder was mit meinem Kenntnisstand noch mit meinem Werdegang zu tun hat. Wie würdet ihr hier weiter verfahren? Ich finde hier liegt eine Täuschung vor, da nicht der Job gegeben ist der ausgeschrieben wurde.

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Junge Junge Junge....WiWi-Treff treibt wieder blüten. Als Angestellter unterliegst du dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Du arbeitest, er zahlt dafür. Ein Anspruch auf eine bestimmte Tätigkeit besteht erstmal nicht.
Das Weisungsrecht des AG bzgl. der Tätigkeiten kann aber eingeschränkt werden, z. B. durch Arbeitsvertrag (Regelfall) oder die allgemeinen gesetzlichen Grenzen. Wenn im Arbeitsvertrag nichts vereinbart ist, musst du alle Tätigkeiten ausführen, solange diese zumutbar sind. Was genau hierunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Einzelfall, aber die Grenzen der Zumutbarkeit sind ziemlich weit gesteckt. So wurde bereits mehrfach entschieden, dass es auch einem "Experten" zuzumuten ist, auf Weisung des AG die Straße zu fegen.

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Einfach halb so schnell arbeiten. Dann hast Arbeit für den Tag.

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Bau dir in der freien Zeit ein eigenes, nebenberufliches Business auf.

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Ganz so stimmt das aber nicht. Lies mal das Urteil nochmal.

WiWi Gast schrieb am 18.09.2018:

Junge Junge Junge....WiWi-Treff treibt wieder blüten. Als Angestellter unterliegst du dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Du arbeitest, er zahlt dafür. Ein Anspruch auf eine bestimmte Tätigkeit besteht erstmal nicht.
Das Weisungsrecht des AG bzgl. der Tätigkeiten kann aber eingeschränkt werden, z. B. durch Arbeitsvertrag (Regelfall) oder die allgemeinen gesetzlichen Grenzen. Wenn im Arbeitsvertrag nichts vereinbart ist, musst du alle Tätigkeiten ausführen, solange diese zumutbar sind. Was genau hierunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Einzelfall, aber die Grenzen der Zumutbarkeit sind ziemlich weit gesteckt. So wurde bereits mehrfach entschieden, dass es auch einem "Experten" zuzumuten ist, auf Weisung des AG die Straße zu fegen.

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

WiWi Gast schrieb am 18.09.2018:

Ganz so stimmt das aber nicht. Lies mal das Urteil nochmal.

WiWi Gast schrieb am 18.09.2018:

Junge Junge Junge....WiWi-Treff treibt wieder blüten. Als Angestellter unterliegst du dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Du arbeitest, er zahlt dafür. Ein Anspruch auf eine bestimmte Tätigkeit besteht erstmal nicht.
Das Weisungsrecht des AG bzgl. der Tätigkeiten kann aber eingeschränkt werden, z. B. durch Arbeitsvertrag (Regelfall) oder die allgemeinen gesetzlichen Grenzen. Wenn im Arbeitsvertrag nichts vereinbart ist, musst du alle Tätigkeiten ausführen, solange diese zumutbar sind. Was genau hierunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Einzelfall, aber die Grenzen der Zumutbarkeit sind ziemlich weit gesteckt. So wurde bereits mehrfach entschieden, dass es auch einem "Experten" zuzumuten ist, auf Weisung des AG die Straße zu fegen.

War natürlich etwas vereinfacht dargestellt, aber ich entsinne mich an das Urteil, in dem der Schlosser verpflichtet wurde am Ende seines Arbeitstages seinen Abschnitt der Halle zu fegen. Aber wie gesagt: Es kommt immer auf den Einzelfall an.

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Das Weisungsrecht hat Grenzen und sicherlich muss zum Beispiel ein ITler keine Straßen fegen. Was der AG aber kann ist dich in vergleichbaren Aufgaben einzusetzen. Da gibt es sicherlich einen großen Interpretationsspielraum. Da du sehr vage formuliert hast, kann man das jetzt nicht weiter beurteilen. Kannst du da vielleicht mal mehr Details geben?

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WiWi Gast

Re: Unternehmen verklagen Täuschung / falsche Stellenbeschreibung

Any law that would allow a company to hire cheap and then expect other forms of work is not a law. The problem starts with management who have no clue as to what should be in the position description. Therefore "blanket statement" is used to deter court cases and the constant modification of work contracts. So regardless of how a bunch of overpaid law firms and government representatives react to such scandals it is morally incorrect to use such cheap tactics. Logically these are also used to keep the top staff in a company raking in the earnings, while other employees, who have taken initiative to learn skills required to help such companies succeed, are abandoned on the roadside concerning their own success story. So of course the only plausible way to obtain a "fair" contract is to insure the work is well defined in the contract. But be aware that if you start a job interview with such demands, you will probably never obtain employment. You see especially here in Germany a company has more value than a person´s life. A life is considered a cost and not a value, and only when you work (and who gives a shit what work you are doing) do you become an asset. Either way, unless the people of this world start standing up for rights this ageless method of "modern day slavery" will go on and on. Study and receive as many Master Degrees as you can possibly handle, but there is only one way to learn the real truth and that is when you hit Management or Staff levels. It is then that you may just get a little of the truth about the real numbers, the loopholes, and why exactly employees are destined to be "used and abused".... Like all priority problems in this world, it is all based on greed, and finding ways to get paid for a job where someone else actually has the work and burden... I´ll end this by saying that because the highest positions in any company are scared to lose their own "comfort zone" they are sworn to secrecy, but at least you know why the so-called "laws" make no sense in many cases ... Companies support politics, and insure their own interests are put into law. In many cases YOU the employee will never succeed in a singular battle... Not as long as one person in your chain of command is bent on greed.... I have seen many companies where the Betriebsrat have internal politics going on... a "buddy buddy system" meaning that even when you decide to take this route, you will probably end up unemployed as well. There are so many ways to get rid of employees that create friction and again we are all the underdogs ;) The funny thing though is to know that if the employees of this world were to all stop working for a few months, these companies that sit high on the hog would crumble under their own weight and ignorance.

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