DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtAV

Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

Hi zusammen,

Frage steht ja im Titel. Worauf sollte man beim ersten (oder allgemein jedem) Arbeitsvertrag achten, wo sind die Fallstricke abseits des Gehalt? Welche Klauseln können nachteilig wirken?
Welche Erfahrung habt ihr?

Freu mich auf eure Erfahrungen und Meinungen. VG

antworten
WiWi Gast

Re: Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

ist wie alles Geschmacksache. Also ich fand es immer wichtig, nach der Probezeit unbefristet angestellt zu sein. Bekam bisher immer ungefragt unbefristete Verträge.

Dann sehr wichtig : keine Abwerbeklauseln. Bei einer Klitsche hatte ich mal ein Angebot, da stand im Vertrag, dass ich 2 Jahre nach Kündigung nicht bei einem Unternehmen arbeiten darf, was Kunde bei der Klitsche ist. Fraglich ist, ob sowas rechtlich binden ist ( weiß da vllt. jemand mehr ? )

für Einsteiger auch wichtig : es gibt, gerade in meinem Bereich ( SAP Beratung ) viele kleinere Firmen die es schwer haben gute Leute zu finden. Darum hat man dort oft eine sehr lange Kündigungsfrist nach der Probezeit, von 6 Monaten oder länger. Dazu noch mit solchen Klauseln wie dass man direkt nach Abgabe der Kündigung keinen variablen Gehaltsbestandteil mehr bekommt. Das soll natürlich vermeiden, dass Leute zu schnell wechseln. Gerade als Einsteiger, wenn man noch keine Familie zu ernähren und nach einiger Zeit ein strategischer Wechsel oft hilfreich wäre.

antworten
WiWi Gast

Re: Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

Die wichtigsten Angaben sollten drin stehen (wenn zutreffend):

  • Beginn, Dauer der Probezeit
  • Gehalt, Bonus, Firmenwagen
  • Wochenstundenanzahl, Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Ein Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Manche Unternehmen lagern Regelungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Wochenstunden in Betriebsvereinbarungen aus. Das ist rechtlich i.O., lass Dir die aktuell gültigen BVs aber alle aushändigen.

antworten
checker

Re: Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

Unbefristung finde ich nicht so wichtig für den ersten Job. Da muss man eh erst mal gucken ob man das will oder ob es nicht was deutlich besseres gibt. Aber unter 2 Jahre befristung würde ich nicht machen.

Wie schon gesagt sind die Kündigungsfristen wichtig. Nicht länger als 3 Monate. Wettbewerbsverbot sollte ebenfall nicht so streng oder gar nicht drin sein (außer im Vertrieb). Aber da kenne ich mich nicht so gut aus.

Noch wichtig sind arbeitszeiten. Überstunden sollte man auf einem Konto angerechnet bekommen. Das diese abgegolten sind deutet oft darauf hin, dass statt der Vertraglichen 40h 50 oder 60h gemacht werden. Das ist dann einfach weg.

Auch der Arbeitsort. Da sollte schon ein Ort stehen. Wenn da deutschlandweit steht kannst du dich schnell mal ein paar hundert km entfernt wieder finden ohne eine Wahl zu haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

Danke schon mal für eure Antworten.

Wie sieht das denn mit Tätigkeitsbeschreibung aus? Meistens steht ja nur der Titel der Stelle drin oder?

antworten
WiWi Gast

Re: Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

Wie sieht das denn mit Tätigkeitsbeschreibung aus? Meistens steht ja nur der Titel der Stelle drin oder?

Ich hatte in allen Verträgen bisher immer nur den Titel + Abteilung stehen. Finde auch, es gehört im Grunde detaillierter rein.

Andererseits findet man meist gleichzeitig die Klausel, dass der AG den MA auch anderweitig im Rahmen seiner Fähigkeiten und Ausbildung einsetzen darf, wenn betriebliche Belange es erfordern. Dann ist eine detaillierte Beschreibung wiederum auch überflüssig.

Ist dann also im Grunde leider egal, obs detailliert beschrieben ist oder nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

Neben der Position sollte auch eine kurze Positionsbeschreibung enthalten sein. Zumindest 1-2 Stichpunkte oder Sätze, die die Stelle definieren. Dies ist meist nicht so umfangreich wie in der Stellenanzeige, muss aber klar das Tätigkeitsfeld zeigen.

Tiefergehende Details und quantitative/qualitative Angaben werden oft nach der Einarbeitungszeit in Mitarbeiter- bzw. Zielgesprächen definiert.

Lounge Gast schrieb:

Danke schon mal für eure Antworten.

Wie sieht das denn mit Tätigkeitsbeschreibung aus? Meistens
steht ja nur der Titel der Stelle drin oder?

antworten
WiWi Gast

Re: Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

Ich finde in meinem Vertrag die Betriebsrente attraktiv, 5% vom Brutto p.a. voll vom Arbeitgeber getragen, Homeofficemöglichkeit ist attraktiv, in Ballungsgebieten hilft ein Jobticket.

Reisekonditionen wenn man sehr viel reist sind extrem wichtig. Wir kriegen an einem Reisetag pauschal einen Normalarbeitstag gutgeschrieben, auch wenn wir von Haus zu Haus 15 Std unterwegs sind. Samstags aus USA zurück mit Nachtflug und mittags daheim? Pech gehabt, kein Ausgleich. Ausserdem gibts nur die gesetzliche Pauschale von max 24 Eur bei 24 Std Abwesenheit in Deutschland. Dafür gibts kein Mittag-+Abendessen in München...

In anderen Firmen werden Reisezeiten am Sonntag mit der doppelten Arbeitszeit vergütet, sonst mit der realen (auch wenn es 15 Std sind!). Ausserdem darf man einfach die Belege einreichen die man erzeugt hat, auch für den Absacker an der Hotelbar oder das 3Gang Menü in Genf.

Vieles davon wirst du aber erst nach Arbeitsbeginn voll überblicken.

Zu deiner Frage mit der Tätigkeitsbeschreibung. Du kannst nach einer Stellenbeschreibung fragen. Aber im Vertrag steht normalerweise nicht viel. Und du musst im Gespräch bewerten, ob dir dein zukünftiger Chef viel erzählt um dich zu kriegen und dabei nicht ganz nah an der Realität bleibt.

antworten

Artikel zu AV

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Arbeitsvertrag: Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und Werkvertrag

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Gestaltung eines Dienstvertrages im Vergleich zum Werkvertrag befasst. Die Abgrenzung von Dienstvertrag und Werkvertrag entscheidet über Steuer- und Sozialabgaben und die Einstufung als Selbständiger oder Arbeitnehmer. Maßgeblich ist hierfür die Tätigkeit.

Arbeitsvertrag: Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Das Bundesverfassungsgericht (BAG) bestätigt, dass Arbeitsvertragsänderungen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorliegen.

Arbeitsvertrag & AGG: Altersdiskriminierung durch Konzept „60+“ für Führungskräfte

Ein Senior mit Brille, einem grauen Haarkranz und einem grünen Pullover über den Schultern.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, dass durch das Konzept 60+ von Automobilkonzern Daimler keine Altersdiskriminierung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt. Führungskräfte hätten die Wahl vom Konzept „60+“ Gebrauch zu machen und gegen Zahlung eines Kapitalbetrages in Rente zu gehen.

Befristeter Arbeitsvertrag: Tarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristungen wirksam

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Ist ein Unternehmen an einen Tarif gebunden, gelten spezielle Regelungen für die Befristung von Verträgen. Im Falle eines befristenden Arbeitsvertrages bestätigt das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine sachgrundlose Befristung innerhalb von fünf Jahren bis zu fünfmal möglich ist.

Befristeter Arbeitsvertrag: Verfall von Urlaubsansprüchen

Urlaub Studentenleben

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen vorgelegt. Nach deutschem Gesetz ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaub im Urlaubsjahr zu gewähren. Diese Urlaubsansprüche dürfen nach dem Urlaubsjahr nicht verfallen, weil der der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch hätte wahrnehmen können.

Startertipps: Arbeitsvertrag 1 - Grundlagen, Probezeit

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Wichtig für Berufseinsteiger: Wann muss ein Arbeitsvertrag spätestens abgeschlossen werden? Ist der Vertrag auch gültig, wenn er mündlich vereinbart wurde? Wie ist das mit der Probezeit? - Diese und viele weitere Fragen klärt die neue Serie zum Arbeitsvertrag.

Startertipps: Arbeitsvertrag 2 - Ein befristeter Arbeitsvertrag

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Wie oft darf ein Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber befristet werden? - Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag überhaupt zulässig? - Was folgt aus einer unzulässigen Befristung?

Startertipps: Arbeitsvertrag 3 - Inhalte des Vertrages

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Welche Punkte müssen im Vertrag unbedingt geklärt sein? - Welche Elemente enthält eine Arbeitsplatzbeschreibung?

Startertipps: Arbeitsvertrag 4 - Arbeitsort, Arbeitszeit

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Kann man gegen seinen Willen an einen anderen Arbeitsort versetzt werden? - Was bedeutet eine »außertarifliche Anstellung« für die wöchentliche Arbeitszeit?

Startertipps: Arbeitsvertrag 5 - Gehalt, Urlaub, Kündigung

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Welche Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollten im Vertrag geregelt sein? - Welche Kündigungsfrist gilt, wenn im Vertrag nichts festgelegt wurde?

Bewerber haben nur selten Einfluss auf ihre Arbeitsverträge

Papier und Stifte liegen auf einem Schreibtisch.

Stellenbewerber können nur sehr selten Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung ihrer Arbeitsverträge nehmen. Das ist das Ergebnis einer neuen Befragung, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung unter mehr als 1000 Personalverantwortlichen angestellt hat.

Attraktive Jobs in der Wissenschaft

Mit dem neuen Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft haben sich die Perspektiven junger Forscherinnen und Forschern verbessert.

Anhang zum Arbeitsvertrag

Zwei blaue Gehilfen lehnen an einer Steinmauer.

Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen

Antworten auf Worauf beim ersten Arbeitsvertrag achten?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 8 Beiträge

Diskussionen zu AV

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht