WiWi Gast schrieb am 29.04.2022:
Ich bezweifle, dass ein Unterenehmen gegen seinen eigenen Betriebsrat auf Einstellung eines externen Bewerbers klagen wird. Zumal die Verweigerung auch begründet werden kann und man dann sowieso keine Chance hätte. Man wird versuchen mit dem BR einen Kompromiss zu finden. Findet man nicht, bleibst du draußen.
Trotzdem beantworte ich dir auch den Rest der Frage. Würde so ein Fall fiktiv wirklich vor Gericht gehen, kann auch mal ein Jährchen vergehen. Außergerichtlich oder vorgerichtlich wäre dann ja keine Einigung möglich, da man sich sonst schon geeinigt hätte, mal davon abgesehen, das so ein Vorgehen das VErhältnis Betriebsrat/Arbeitgeber für alle weiteren Fälle total zerrütten würde. Wer wäre so dumm, das zu riskieren, denn der nächste Bewerber kommt bestimmt. Und was würde verhandelt werden? Thema wären dann praktisch alle Interna des Unternehmens, die dann öffentlich für alle breitgetreten werden. Ein gnadenloser Imageschaden. Und das für einen Berufsanfänger, wie es viele gibt? Vollkommen unrealistisch.
Ich habe auch noch nie gehört, dass ein Arbeitgeber den Betriebsrat wegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Entscheidung, verklagt hat. Umgedreht ja, aber das ist ja explizit im Recht vorgesehen. Vermutlich gibt es das gar nicht.
Halte es auch für ausgeschlossen, dass man für einen Berufsanfänger eine öffentliche Diskussion der Unternehmensinterna vor Gericht riskieren würde.
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