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Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

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binsuper

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Guten Abend ihr lieben,

nach fast neunmonatiger Arbeitslosigkeit nach meinem Studium habe ich endlich eine Zusage in meinem Traumunternehmen bekommen. Jedoch hat der BR seine Zustimmung nicht abgegeben (interner Bewerber + versuchen aktuell eine Arbeitszeitreduzierung durchzudrücken).

Laut HR gibt es einen zweiten Versuch und dann geht es ans Arbeitsgericht. Jetzt zu meiner Frage: wie lange dauert es, bis das Gericht eine Entscheidung trifft?

Vielen Dank schon mal

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Ich bezweifle, dass ein Unterenehmen gegen seinen eigenen Betriebsrat auf Einstellung eines externen Bewerbers klagen wird. Zumal die Verweigerung auch begründet werden kann und man dann sowieso keine Chance hätte. Man wird versuchen mit dem BR einen Kompromiss zu finden. Findet man nicht, bleibst du draußen.

Trotzdem beantworte ich dir auch den Rest der Frage. Würde so ein Fall fiktiv wirklich vor Gericht gehen, kann auch mal ein Jährchen vergehen. Außergerichtlich oder vorgerichtlich wäre dann ja keine Einigung möglich, da man sich sonst schon geeinigt hätte, mal davon abgesehen, das so ein Vorgehen das VErhältnis Betriebsrat/Arbeitgeber für alle weiteren Fälle total zerrütten würde. Wer wäre so dumm, das zu riskieren, denn der nächste Bewerber kommt bestimmt. Und was würde verhandelt werden? Thema wären dann praktisch alle Interna des Unternehmens, die dann öffentlich für alle breitgetreten werden. Ein gnadenloser Imageschaden. Und das für einen Berufsanfänger, wie es viele gibt? Vollkommen unrealistisch.

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

WiWi Gast schrieb am 29.04.2022:

Ich bezweifle, dass ein Unterenehmen gegen seinen eigenen Betriebsrat auf Einstellung eines externen Bewerbers klagen wird. Zumal die Verweigerung auch begründet werden kann und man dann sowieso keine Chance hätte. Man wird versuchen mit dem BR einen Kompromiss zu finden. Findet man nicht, bleibst du draußen.

Trotzdem beantworte ich dir auch den Rest der Frage. Würde so ein Fall fiktiv wirklich vor Gericht gehen, kann auch mal ein Jährchen vergehen. Außergerichtlich oder vorgerichtlich wäre dann ja keine Einigung möglich, da man sich sonst schon geeinigt hätte, mal davon abgesehen, das so ein Vorgehen das VErhältnis Betriebsrat/Arbeitgeber für alle weiteren Fälle total zerrütten würde. Wer wäre so dumm, das zu riskieren, denn der nächste Bewerber kommt bestimmt. Und was würde verhandelt werden? Thema wären dann praktisch alle Interna des Unternehmens, die dann öffentlich für alle breitgetreten werden. Ein gnadenloser Imageschaden. Und das für einen Berufsanfänger, wie es viele gibt? Vollkommen unrealistisch.

Ich habe auch noch nie gehört, dass ein Arbeitgeber den Betriebsrat wegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Entscheidung, verklagt hat. Umgedreht ja, aber das ist ja explizit im Recht vorgesehen. Vermutlich gibt es das gar nicht.

Halte es auch für ausgeschlossen, dass man für einen Berufsanfänger eine öffentliche Diskussion der Unternehmensinterna vor Gericht riskieren würde.

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Ich denke, dass dir das HR einfach nur Unsin erzählt hat, denn der Arbeitgeber hat keinen einklagbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter Handlungen, außer es handelt sich um Eigentumsverletzungen. Ansonsten bleibt ihm als effizientes Mittel zur Verhinderung rechtswidriger Handlungen des Betriebsrats nur der Antrag auf Ausschluss des Mitglieds oder die Auflösung des Betriebsrats in Betracht. Ich denke, dass man dich einfach doch nicht will und dir einen Sündenbock präsentiert.

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Es geht sicher nicht ans Arbeitsgericht, da der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht verklagen kann. und vor dem Arbeitsgericht Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber verhandelt werden. Der Betriebsrat ist aber kein Arbeitnehmer, sondern ein Betriebsrat.

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Schreib den Job lieber ab. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit von Seiten des Arbeitgebers, einen Betriebsrat vor das Arbeitsgericht zu zerren. Bitte schau mal nach, wofür das Arbeitsgericht zuständig ist. Es gibt überhaupt keine Möglichkeit vor irgendeinem Gericht, dass ein Arbeitgeber den Betriebsrat belangt. Das ist einfach nur hannebüchender Quatsch.

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Ein Akademiker sollte schon wissen, was ein Arbeitgericht ist und ob ein Arbeitgeber hier als Kläger auftreten kann.

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

binsuper schrieb am 29.04.2022:

Laut HR gibt es einen zweiten Versuch und dann geht es ans Arbeitsgericht. Jetzt zu meiner Frage: wie lange dauert es, bis das Gericht eine Entscheidung trifft?

Ein Arbeitgeber kann keinen Betriebsrat verklagen. Das ist rechtlich unmöglich. HR erzählt hier ganz einfach Schwachsinn.

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binsuper

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Guten Abend zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten, aber entweder habe ich mich falsch ausgedrückt oder Ihr liegt falsch. Denn nach § 99 Abs. 4 BetrVG kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats beantragen.
(Laut dem Thread: https://www.wiwi-treff.de/Audit-Tax-and-Big4/BR/Neueinstellung-Betriebsratverweigerung-BIG-FOUR/Diskussion-16398 wurden bei den BIG4 auch einige Zeit lang Einstellungen, welche vom BR abgelehnt worden sind, vom Gericht eingeholt.)

Ob der Arbeitgeber mich nun nicht mehr möchte und mich deshalb anlügt, kann ich nicht beurteilen, aber Stand jetzt habe ich nicht das Gefühl. Zumal dem AG bekannt ist, das mir ein zweites Angebot vorliegt - wäre ziemlich asozial, mich zu verarschen.

Wird denn so ein Verfahren öffentlich durchgeführt? Wenn nicht, dann entsteht ja auch kein Reputationsschaden oder?

Ich freue mich über Euren Input :)

binsuper schrieb am 29.04.2022:

Laut HR gibt es einen zweiten Versuch und dann geht es ans Arbeitsgericht. Jetzt zu meiner Frage: wie lange dauert es, bis das Gericht eine Entscheidung trifft?

Ein Arbeitgeber kann keinen Betriebsrat verklagen. Das ist rechtlich unmöglich. HR erzählt hier ganz einfach Schwachsinn.

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Ceterum censeo

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

WiWi Gast schrieb am 29.04.2022:

Ein Arbeitgeber kann keinen Betriebsrat verklagen. Das ist rechtlich unmöglich. HR erzählt hier ganz einfach Schwachsinn.

Hier sind ja wieder reihenweise Laienjuristen unterwegs und blasen voller Inbrunst in das falsche Horn. Im konkreten Sachverhalt geht es um § 99 Abs. 4 BetrVG, hier ist ausdrücklich die Anrufung des Arbeitsgerichts vorgesehen.
Liebe Grüße

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PFP

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Das stimmt so nicht. Die Zustimmung des Betriebsrats zu Einstellungen kann durch gerichtliche Entscheidung ersezt werden. In völlig zerstrittenen Betrieben ist das normal, sonst aber sehr selten.

antworten
WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Vollkommen richtig. Aber wie Dinge hier liegen würde ich vermuten, dass es in dem Unternehmen drunter und drüber geht. Eine abgelehnte EInstellung durch den Betriebsrat, die vom Gericht durchgedrückt wird, wird für den TE nicht gut ausgehen. Da ist Ärger von Tag 1 bis weit nach dem Firmenaustritt angesagt. In großen Unternehmen muss der BR bei jeder Kleinigekit zu stimmen bzw. gehört werden. Es kann passieren, dass selnst eine Gehaltserhöhung dort abgesegnet werden muss. Und wenn dich der BR nicht haben will, was wird dann wohl passieren? Karriere machst du dort keine.

Mein Rat: Nehme die 2. Stelle an.

In welcher Branche bzw. bei welcher Stelle spielt denn der Fall?

PFP schrieb am 30.04.2022:

Das stimmt so nicht. Die Zustimmung des Betriebsrats zu Einstellungen kann durch gerichtliche Entscheidung ersezt werden. In völlig zerstrittenen Betrieben ist das normal, sonst aber sehr selten.

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

PFP schrieb am 30.04.2022:

Das stimmt so nicht. Die Zustimmung des Betriebsrats zu Einstellungen kann durch gerichtliche Entscheidung ersezt werden. In völlig zerstrittenen Betrieben ist das normal, sonst aber sehr selten.

Da müsste die Bezahlung schon mehr als sehr gut sein, damit ich mich darauf einlassen würde...

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binsuper

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Genau das meine ich. Weist Du zufällig wie lange sich so ein Verfahren ziehen kann? Im Internet finde ich da leider nix.

Ceterum censeo schrieb am 30.04.2022:

WiWi Gast schrieb am 29.04.2022:

Ein Arbeitgeber kann keinen Betriebsrat verklagen. Das ist rechtlich unmöglich. HR erzählt hier ganz einfach Schwachsinn.

Hier sind ja wieder reihenweise Laienjuristen unterwegs und blasen voller Inbrunst in das falsche Horn. Im konkreten Sachverhalt geht es um § 99 Abs. 4 BetrVG, hier ist ausdrücklich die Anrufung des Arbeitsgerichts vorgesehen.
Liebe Grüße

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binsuper

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Die Bezahlung ist circa 15k pa mehr als bei Stelle zwei.

WiWi Gast schrieb am 01.05.2022:

PFP schrieb am 30.04.2022:

Das stimmt so nicht. Die Zustimmung des Betriebsrats zu Einstellungen kann durch gerichtliche Entscheidung ersezt werden. In völlig zerstrittenen Betrieben ist das normal, sonst aber sehr selten.

Da müsste die Bezahlung schon mehr als sehr gut sein, damit ich mich darauf einlassen würde...

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

Hat hier jemand § 99 BetrVG gelesen und nicht nur überflogen?!
In § 99 Nummer 1 Satz 1 BetrVG steht, dass der BR bei quasi jeder personellen Maßnahme zu informieren sei und nicht nur Einstellung neuer Mitarbeiter.

Klar kann der Arbeitgeber die Zustimmung gemäß § 99 Nummer 4 BetrVG vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen, aber praktisch geht es vermutlich eher um personellen Maßnahmen bei bestehenden Mitarbeitern und keine Neuen.

Zum anderen ist das Arbeitsgericht ja kein Wunschkonzert. Gemäß § 99 Nummer 2 muss die Entscheidung begründet sein und Gründe für die Ablehnung sind im Gesetz definiert. Wenn die Begründung nicht völlig an den Haaren herbeigezogen ist, wird der Arbeitgeber keine Chance haben.

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

binsuper schrieb am 01.05.2022:

Genau das meine ich. Weist Du zufällig wie lange sich so ein Verfahren ziehen kann? Im Internet finde ich da leider nix.

Ceterum censeo schrieb am 30.04.2022:

Ein Arbeitgeber kann keinen Betriebsrat verklagen. Das ist rechtlich unmöglich. HR erzählt hier ganz einfach Schwachsinn.

Hier sind ja wieder reihenweise Laienjuristen unterwegs und blasen voller Inbrunst in das falsche Horn. Im konkreten Sachverhalt geht es um § 99 Abs. 4 BetrVG, hier ist ausdrücklich die Anrufung des Arbeitsgerichts vorgesehen.
Liebe Grüße

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Viel hängt vom Gericht selbst ab, ob es freie Termine gibt und wie die Prioritäten gesetzt werden. Kann im schlimmsten Fall sein, dass es dieses Jahr nichts mehr wird bis hin zu ein paar Wochen.

Auf jeden Fall würde ich mich als Unternehmen fagen, ob du das "wert" bist. Ich würde an deiner Stelle die andere Stelle annehmen. Es kann ein schlechtes Zeichen sein, wenn es jetzt bereits solche Probleme gibt.

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WiWi Gast

Ablehnung durch den Betriebsrat - gerichtliche Zustimmung

WiWi Gast schrieb am 01.05.2022:

Klar kann der Arbeitgeber die Zustimmung gemäß § 99 Nummer 4 BetrVG vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen, aber praktisch geht es vermutlich eher um personellen Maßnahmen bei bestehenden Mitarbeitern und keine Neuen.

Falsch, die hier genannten "personellen Maßnahmen" sind weder theoretisch noch praktisch auf bestehende Mitarbeiter begrenzt. Der Fall "Einstellung eines neuen Mitarbeiters" ist hier sogar ein häufiges Szenario.

WiWi Gast schrieb am 01.05.2022:

Zum anderen ist das Arbeitsgericht ja kein Wunschkonzert. Gemäß § 99 Nummer 2 muss die Entscheidung begründet sein und Gründe für die Ablehnung sind im Gesetz definiert. Wenn die Begründung nicht völlig an den Haaren herbeigezogen ist, wird der Arbeitgeber keine Chance haben.

Richtig, der BR wird bzw. muss auch seine Verweigerung begründen. Liegt in den Augen des Arbeitsgerichts ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 BetrVG vor, wird es die Zustimmung des BR dann auch nicht ersetzen. Auch hier ist die Situation "int. Bewerber vs. ext. Bewerber" ein häufiges Szenario, der Ausgang ist aber sehr fallabhängig.

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