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Absage nach Vertragszusendung

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WiWi Gast

Absage nach Vertragszusendung

Ist es eigentlich üblich bzw. planen die Unternehmen ein, dass ein Bewerber nach Zusendung des Arbeitsvertrag noch abspringt, weil er was besseres gefunden hat? Oder ist man als Bewerber den Arbeitsvertrag schon eingegangen, wenn man am Telefon das Stellenangebot annimmt?
Danke für eure Infos.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

So lange nichts unterschrieben ist, kannst du da noch raus. Bei mir war es mal so, dass nach einem Interview auf einmal ohne vorherige Rückmeldung ein Arbeitsvertrag im Briefkasten lag. Den habe ich auch nicht unterschrieben, da ich ja gar nicht signalisiert habe, anfangen zu wollen.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Man signalisiert grundsätzlich im Gespräch, dass man etwas Bedenkzeit braucht und netterweise beeilt man sich mit einer Absage. Dann ist das i.d.R. kein Problem. Rechtlich ist die Sache natürlich wie vom Vorposter beschrieben.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Die Unternehmen behalten sich eh meistens noch ein paar Erstzkandidaten für solche Fälle vor.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Selbst wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, kann man glaub ich während der Probezeit von einen auf den anderen Tag wieder kündigen.
Ist allerdings bestimmt nicht die feine Art.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Hab aktuell dasselbe "Problem"...Arbeitsvertrag bei Unternehmen A unterschrieben; nach der Unterschrift jetzt aber noch Einladungen zu sehr interessanten VG`s bei anderen Unternehmen bekommen.Dort geh ich auch hin; falls sich noch etwas besseres für mich ergeben sollte, werd ich von dem unterschriebenen Vertrag wieder zurücktreten.Ist, wie oben richtig erwähnt, zumeist von einen auf den anderen Tag möglich.Sicher, ist nicht die feine Art...auf der anderen Seite sind viele Firmen mit mir auch nicht sonderlich nett umgegangen...who cares...

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

"werde ich von dem unterschriebenen Vertrag wieder zurücktreten."....

Ist überhaupt nicht so einfach "möglich", wenn du den Vertrag schon unterschrieben und zurückgesandt hast. Das läuft dann nur über eine Kündigung deinerseits. Zurücktreten....im übrigen gibts es in vielen Verträgen Klauseln, die genau deine "Strategie" zu verhindern wissen, etwa die Klausel, dass eine Kündigung zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und des Arbeitsbeginns nicht möglich ist. Das soll dann nämlich genau solchen Fällen wie den von dir beschriebenen vorbeugen, dass jemand munter einen Vertrag unterschreibt, sich weiter bewirbt und vorstellt und dann das bessere Angebot nimmt und meint, mit einer Standard-Emailabsage a la "Hiermit trete ich von dem von mir unterschriebenen Vertrag zurück" wäre das alles gegessen.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

....im
übrigen gibts es in vielen Verträgen Klauseln, die genau
deine "Strategie" zu verhindern wissen, etwa die Klausel,
dass eine Kündigung zwischen dem Zeitpunkt des
Vertragsschlusses und des Arbeitsbeginns nicht möglich ist.

Wo soll da das Problem sein? Dann beginnt man bei Unternehmen XYZ eben seine Arbeit wie vertraglich vereinbart und kündigt dann nach einer Woche fristlos - und gut ist.

Vor kurzem haben Unternehmen noch von der Politik gefordert die Probezeit auf 2 Jahre zu verlängern. Warum? Klar doch: um jeden der Neueinstellungen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren jederzeit fristlos kündigen zu können.

Es ist nur fair, daß Unternehmen die einen felxiblen Arbeitsmarkt forden (vor allem geringeren Kündigungsschutz) sich DANN ABER AUCH SELBST den Regeln eines kompetitven Arbeitsmarktes stellen müssen.

Soll heißen: Wenn innerhalb der Probezeit ein besseres Angebot kommt, dann geht man als Arbeitnehmer eben zum Unternehmen mit den besseren Bedingungen. So funktioniert nun mal ein felxibler Arbeitsmarkt - den sich die Unternehmen ja so sehr wünschen. Wenn einem Unternehmen auf diese Weise immer wieder die Neueinstellungen abhanden kommen, dann können die Personaler sich mal einen Kopf machen woran es liegt. Nur so werden sich die Bedingungen der Arbeitnehmer verbessern.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Finde du hast absolut recht! Die meisten Unternehmen behandeln Bewerber wie den letzten Dreck, lassen einen ewig schmoren und man wird ständg vertröstet, etc.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Den Vertrag annehmen und dann kündigen finde ich schäbig, denn gerade die Unternehmen, die dir ein Angebot unterbreitet haben, haben es nicht verdient, von dir so behandelt zu werden. Klingt logisch?

Intelligenter ist es einfach, wenn man bei Unternehmen um etwas mehr Zeit bittet, bevor man den Vertrag unterschreibt. Hat man sich für einen sofortigen Einstieg beworben, dann muss man den Einstiegszeitpunkt ggf. verschieben.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Den Vertrag annehmen und dann kündigen finde ich schäbig,
denn gerade die Unternehmen, die dir ein Angebot unterbreitet
haben, haben es nicht verdient, von dir so behandelt zu
werden. Klingt logisch?

Wenn Du so argumentierst, dann müsstest Du aber auch jede Kündigung die vom Unternehmen an einen Arbeitnehmer ausgesprochen wird als "schäbisch" bezeichnen, denn solche Kündigungen treffen ja auch genau die Leute die es nicht verdienen weil sie oft jahrelang zum Erfolg und Gewinn des Unternehmens beigetragen haben (mal abgesehn von verhaltensbezogenen Kündigungen).

Eine solche emotionale Vorgehensweise bringt nichts.

Meiner Meinung sollte man Arbeitsverträge als das sehen was sie sind: nämlich VERTRÄGE. Und diese werden nun einmal GESCHLOSSEN UND GEKÜNDIGT - das gehört eben zu einem freien Markt.

Aus diesem Grund bleibe ich bei meinem Argument: Ein kompetitiver Arbeitsmarkt der von vielen Unternehmen gewünscht wird, bedeutet eben nicht NUR Freiheiten für die Unternehmen SONDERN AUCH FREIHEITEN FÜR DIE ARBEITNEHMER. Deshalb gibt es ÜBERHAUPT KEINEN GRUND sich "schuldig oder schlecht" zu fühlen, bloß weil man von seinem Kündigungs R E C H T gebrauch macht und zum besseren Arbeitgeber wechselt - wenn es sein muss eben auch während der Probezeit!

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Ich habe deinen Standpunkt verstanden und glaube auch, dass einige Unternehmen es sogar verdienen, zum Beispiel wenn sie einen auf ein Jahr zur Probe einstellen, wo sechs Monate ausreichend wären..

Aber was hat man zu verlieren, wenn man die Unternehmen um etwas mehr Zeit bittet? gar nichts.. Man erspart sich auf diese Weise viele Formalitäten. Steuerkarte, Kündigungsschreiben, Telefonate und Gespräche mit Personalverantwortlichen etc. Also ist es auch im Interesse des Unternehmens, einem etwas mehr Zeit zu geben.

Ich glaube, es kommt auf den Einzelfall an und jeder sollte SELBST wissen, was er für richtig oder falsch hält.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Ich habe deinen Standpunkt verstanden und glaube auch, dass
einige Unternehmen es sogar verdienen ...

Sorry, wenn ich etwas redundant klinge: Mir ging und geht es NICHT um "Rache" oder darum ob Unternehmen eine bestimte Behandlung "verdienen". Das ist mir eine VIEL zu emotionale Sichtweise.

Ich will lediglich darauf hinaus, daß man als Arbeitnehmer ein RECHT hat und dieses ohne jede Emotionalität und ohne den moralischen Zeigerfinder zu erheben anwenden kann. Das sind nun mal die Spielregeln und die gelten für alle Beteiligten, das kann man völlig emotionslos zur Kentnis nehmen und dann entsprechend handeln.

Ich glaube, es kommt auf den Einzelfall an und jeder sollte
SELBST wissen, was er für richtig oder falsch hält.

Da stimme ich Dir zu 100% zu. Ich habe nur deshalb meine Kommentare zu diesem Thema abgegeben weil in den Postings weiter oben eben NICHT so markt-liberal diskutiert wurde.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

bin der vorposter; das Thema finde ich interessant, da ich vor dem Problem stehe, zwischen mehreren Angeboten zu entscheiden. Das Vorstellungsgespräch beim Wunschunternehmen ist auch bald. Ich habe mich entschieden, die Unternehmen um zusätzliche Zeit zu bitten, um das VG bei dem Wunschunternehmen wahrzunehmen. Im Idealfall habe ich alle drei Angebote gleichzeitig auf dem Tisch und kann mich am Ende für das beste entscheiden. Ich weiß aber nicht, wieweit die Unternehmen das mitmachen. Aber es sollte auch im Interesse des Unternehmens sein, dass der Bewerber überzeugt ist, dass er beim richtigen Unternehmen anfängt. Kein Unternehmen möchte einen einstellen, der sich während der Probezeit munter weiter bewirbt und wechselt.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

hab auch mal ne ähnliche frage: Wenn ich bei einer firma einen ausbildungsvertrag für ein ba studium unterschreibe, kann ich diesen dann vor beginn des BA-studiums noch jederzeit kuendigen falls ich eine zusage meiner "wunschuni/FH" bekomme??

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Du musst schauen, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Ist dies dort nicht geregelt, gilt grds. dass der Arbeitsvertrag nicht vor Arbeitsbeginn gekündigt werden darf. Sind jedoch beide Seiten einverstanden, dass die Arbeit nicht aufgenommen werden soll, kann man sich sicherlich einigen.

Sag ehrlich den Grund, (Uni hat zugesagt etc., ). Das Unternehmen wird den Arbeitsvertrag auflösen (mit deiner Zustimmung !).

Und vergiss nicht: Verträge sind da, um eingehalten zu werden. Das gilt für alle ! Das Unternehmen wird das zwar hinnehmen aber nicht akzeptieren.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

blödsinn

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

hinnehmen aber nicht akzeptieren, wo ist denn da für Dich der Unterschied.

Ausserdem glaubt ihr doch nicht im ernst, dass das Unt erstmal zwei Wochen böse ist auf den der Absagt, die haben besseres zu tun

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Wenn eine Kündigung vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist, darfst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Arbeitsvertrag) jetzt schon kündigen.
Die Frist läuft ab Zugang deines Kündigungsschreibens, wenn die Interessenlage des Arbeitgebers es zulässt. In diesem Fall, als Azubi, läuft die Kündigungsfrist vor Arbeitsbeginn.

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

also heißt das es kommt auf den vertrag an... Wäre ja aber alles andere als logisch wenn die einen wegen dem vertrag binden wolen weil es ja keinen sinn macht jmd. dazuhabe der keine lust hat...

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WiWi Gast

Re: Absage nach Vertragszusendung

Ganz genau, so haben auch die Richter argumentiert.. Wie gesagt, nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag konkret keine anderslautende Regelung enthält.
Ein Verbot der Kündigung vor Arbeitsbeginn habe ich nur in meinem Praktikantenvertrag gesehen. Bei den Absolventen kommt so was selten vor.

Vorsicht, wenn die Kündigungsfist nicht eingehalten wird, kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Allerdings ist es für den AG sehr schwer, diese Kosten nachzuweisen. Deswegen werden die Unternehmen kaum auf einen Schadensersatz bestehen.

Ich bin der Meinung, dass man auch ohne Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen darf und zwar durch Einigung der MA. Bei Probearbeitsverhältnissen oder befristeten Arbeitsverhältnissen kann nur außergewöhnlich gekündigt werden. Hier muss man sich einfach auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Deswegen finde ich die Probearbeitsverhältnisse, die speziell den Hochschulabsolventen vorgelegt werden, ziemlich inflexibel; man kann nicht mal ordentlich kündigen.

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