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Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

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WiWi Gast

Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

Hallo,

hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Hab vor ein paar Monaten wo neu angefangen. Mündlich hatten wir eine genaue Tätigkeit abgemacht, im Arbeitsvertrag wurde aber alles sehr allgemein gehalten.

Nun kam von einen Tag auf den anderen die Info, dass ich jetzt ungefragt 1,5 Tage einen komplett anderen Bereich machen soll, der mit meiner jetzigen Tätigkeit überhaupt nichts zu tun hat und für den man wohl auch kein Studium braucht "sehr einfache Tätigkeit". Fühle mich etwas verarscht.

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WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

es ist für 1,5 Tage.... meine Güte....

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WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

Beim Lesen habe ich gedacht, dass es ein interessanter Beitrag werden könnte. Dann kam "wofür man kein Studium braucht".

Ein Arbeitgeber muss doch eine gewisse Flexibilität haben, wo man seine Leute einsetzt. Und 1,5 Tage pro Woche eine sehr einfache Tätigkeit für ein (vermutlich) anständiges Gehalt kann man ja wohl machen. Komm mal in der Berufswelt an.

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WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

1,5 Tage...
Gibts halt mal. Augen zu und durch. Hinterher abwarten ob sich jemand bedankt. Falls ja alles gut, falls nein mal ansprechen und sagen, dass es kein Problem war mal einzuspringen, die Tätigkeit aber nicht die deine war und man das ungern regelmäßig hätte.

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anita_

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

1,5 Tage? Ist das einmaliges oder öfter?

Wenns nur ein Mal ist, dann ist doch nun wirklich nicht so schlimm....

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WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

Glückwunsch. Zu einem relativ geringen Preis eine wertvolle Erfahrung gemacht: was nirgends steht, worunter ein Tier angemessener Größe unterschrieben hat, zählt nichts.

antworten
WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

P.s. 1,5 Tage die Woche meinte ich.

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WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

Generell ist eine Vereinbarung (mündlich und schriftlich) einzuhalten.
Im Arbeitsrecht geht es bezüglich der zu übernehmenden Aufgaben vor allem darum, welche Aufgabenbereiche im Arbeitsvertrag (mündlich oder schriftlich) beschrieben sind.
Je spezifischer ein Aufgabenreich(oder Ort) für den einzelnen Mitarbeiter dort beschrieben, desto weniger Möglichkeiten hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter andere Aufgaben zuzuweisen.

Dadurch dass in deinem Arbeitsvertrag die Beschreibung wohl allgemein gehalten ist, hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit dir Aufgabe im Rahmen dieser Beschreibung zuzuweisen. Das kann unter Umständen sehr weitreichend sein und auch "simplere" Aufgaben enhtalten, wenn diese grob zu dem Berufsbild passen, das im Vertrag beschrieben ist.

Bei der mündlichen Absprache in deinem Fall ist zunächst mal zu sagen das auch mündliche Vereinbarungen ihre Gültigkeit entfalten.
Ausgeschlossen ist das allerdings, wenn (wie sehr oft) der Arbeitsvertrag eine (einfache/doppelte) Schriftformklausel enthält.
Steht diese dort drin. Entfaltet eure Vereinbarung keine Wirksamkeit.
Ist eine solche Klausel nicht aufgenommen worden, kannst du prinzipiell auf die Durschsetzung eurer Vereinbarung bestehen.

Ratsam wäre es natürlich das Gespräch mit deinem Vorgesetzten zu suchen und das ganze möglichst ohne großen Streit zu lösen.
Besonders im Hinblick daraus das der Nachweis über mündlich geschlossene Vereinbarungen oftmals sehr schwierig ist.

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WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

Natürlich sind mündliche Vereinbarungen einzuhalten. Super erklärt, soviel zur Rechtstheorie.

In der Praxis haben "mündliche Vereinbarungen" und Zusagen so manchen schon den Job ("Klar beschäftigen wir Sie über die Befristung hinaus."), die Beförderung ("Kollege XY geht demnächst in Altersteilzeit, dann wird die Stelle neu besetzt - mit Ihnen.") oder das erhoffte Gehalt ("Wenn das Gebiet erstmal läuft, haben Sie XY-EUR an Provisionseinnahmen.") gekostet. Wer mehr als ein halbes Jahr Berufserfahrung und anständige Antennen hat, hat das miterlebt. Nach mittlerweile 12 Jahren im Arbeitsleben, nach denen ich aus dem Stegreif ein Dutzend verarschte Kollegen auf allen Ebenen aufzählen könnte, sage ich weiterhin: mit 1,5 Tagen die Woche stupider Arbeit noch gut davongekommen für die Lektion.
Künftig konsequent nix auf mündliche Zusagen geben und Arbeitsverträge vor Antritt auf Ungenauigkeiten abtasten (lassen).

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WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

Ja, das war eine Lektion. Im Arbeitsvertrag ist die Tätigkeitbeschreibung ganz allgemein gehalten, habe mir dabei nichts gedacht. War wohl zu bläuäugig mich auf den Arbeitgeber zu verlassen. Naja, letztendlich hat er sich dadurch nur selbst geschadet, wenn ich ihm gegenüber nun weniger loyal oder "ehrlich" bin. So du mir, so ich dir.

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WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

Formaljuristisch sind auch mündliche Absprachen bindend. Du wirst diese aber nur sehr schwer (= gar nicht) beweisen können.

Dafür hast Du Lektion #1 im Big Business gelernt:

Words are cheap.

antworten
WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

Solange ich dort noch arbeite, werde ich es jetzt genauso halten wie mein Chef. Talk is cheap.

antworten
WiWi Gast

Re: Mündliche Abmachungen zur Tätigkeit werden nicht eingehalten

so siehts aus - Wie dein Chef in den Wald hineinruft, so schallt es heraus

Lounge Gast schrieb:

Ja, das war eine Lektion. Im Arbeitsvertrag ist die
Tätigkeitbeschreibung ganz allgemein gehalten, habe mir dabei
nichts gedacht. War wohl zu bläuäugig mich auf den
Arbeitgeber zu verlassen. Naja, letztendlich hat er sich
dadurch nur selbst geschadet, wenn ich ihm gegenüber nun
weniger loyal oder "ehrlich" bin. So du mir, so ich
dir.

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