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Arbeitsrecht: Eingruppierung als Werkstudent nach Tarif-Vertrag. Nachträglich möglich?

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WiWi Gast

Arbeitsrecht: Eingruppierung als Werkstudent nach Tarif-Vertrag. Nachträglich möglich?

Hallo zusammen, während meines Bachelorstudiums habe ich stets als Werkstudent neben dem Studium gearbeitet um mir mein Studium zu finanzieren. Mir ist aufgefallen, dass mein dortiges Werkstudentengehalt nicht dem in Tarifvertrag vereinbarten Stundenlöhnen entspricht. Rückblickend fühle ich mich stark ausgenutzt und unfair behandelt, da man mir nicht mein rechtmäßigen Lohn gezahlt hat und mich somit schlechter gestellt hat als die Putzfrau dort (sofern die denn nach TV bezahlt wurde). Deshalb wollte ich mich hier mal umhören, welche Anspruchsgrundlagen ich hab um eventuell die abgerechneten Zeiten nachträglich eingruppieren zu lassen. Gibt es in diesem Bereich des Arbeitsrecht Umstände, in dennen die Indiviudualabrede schlechter sein darf als der Tarifvertrag?

Würde mich über eure Beiträge freuen und es wäre auch sehr edel, wenn Ihr einem Studenten hilf der systematischen Ausnutzung zu entkommen...

Vielen Dank im Voraus!

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Ceterum censeo

Arbeitsrecht: Eingruppierung als Werkstudent nach Tarif-Vertrag. Nachträglich möglich?

Lieber TE,
bevor wir hier jetzt großartig verschiedene Rechtsgrundlagen abprüfen, beantworte mir doch bitte eine Frage: Gehört dein Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband an, der einen entsprechenden Tarifvertrag geschlossen hat und ist dieser in deinem Fall überhaupt anwendbar? Oder "orientiert" sich dein Arbeitgeber lediglich an den tariflichen Vergütungen?
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Arbeitsrecht: Eingruppierung als Werkstudent nach Tarif-Vertrag. Nachträglich möglich?

Akzeptiert es endlich, dass Werkstudententätigkeiten nirgendwo Anspruch auf Bezahlung nach Tarif , ich weiß nicht, wieso immer wieder dieser Irrglaube hier auftaucht, dass man "Anspruch" darauf hat....du bist in erster Linie eine Aushilfe, und dann noch befristet, du hast hierfür unterschrieben, das war dir bewusst. Wenn es dir nicht passt, dann suche dir eine "echte" Tätigkeit bspw. 25 Stunden Teilzeit....dafür mit Sozialabgaben.

Wenn überhaupt, können Arbeitgeber freiwillig nach Tarif zahlen, was aber die wenigsten machen. Werkstudentenverträge zählen nie normalerweise zu den betrieblich Vereinbarten Tarifverträgen sondern werden stets als nach den gesetzlichen Mindesstandards geltenden Bedingungen geregelt (unter Rücksichtnahme von Empfehlungen des Betriebsrat),

Das weiß ich von 2 OEMs und von einem Zulieferer.....

Was glaubst du was los wäre, wenn jeder Werkstudent nach Tarif bezahlt wäre...und dann noch die Ansprüche, das man danach evtl. nach das Recht auf eine unbefristete Anstellung erlangt.

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WiWi Gast

Arbeitsrecht: Eingruppierung als Werkstudent nach Tarif-Vertrag. Nachträglich möglich?

Als ich mal Werkstudent bei Siemens war, konnte man optional in die IG Metall eintreten, da gab es dann auch Urlaubs/Weihnachtsgeld und theoretisch eine Gehaltserhöhung je nach Stelleneinstufung. Wurde aber nicht gerne in den Fachabteilungen gesehen und würde vielleicht eine Rolle bei der Vertragsverlängerung spielen.

Die Standard Konditionen waren also unter Tarifvertrag, kann mir kaum vorstellen, dass Siemens hier etwas unrechtmäßiges machen würde.

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WiWi Gast

Arbeitsrecht: Eingruppierung als Werkstudent nach Tarif-Vertrag. Nachträglich möglich?

Ceterum censeo schrieb am 06.03.2021:

Lieber TE,
bevor wir hier jetzt großartig verschiedene Rechtsgrundlagen abprüfen, beantworte mir doch bitte eine Frage: Gehört dein Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband an, der einen entsprechenden Tarifvertrag geschlossen hat und ist dieser in deinem Fall überhaupt anwendbar? Oder "orientiert" sich dein Arbeitgeber lediglich an den tariflichen Vergütungen?
Liebe Grüße

Und ergänzend wäre noch wichtig zu wissen, seit wann du dort nicht mehr beschäftigt bist

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WiWi Gast

Arbeitsrecht: Eingruppierung als Werkstudent nach Tarif-Vertrag. Nachträglich möglich?

WiWi Gast schrieb am 06.03.2021:

Als ich mal Werkstudent bei Siemens war, konnte man optional in die IG Metall eintreten, da gab es dann auch Urlaubs/Weihnachtsgeld und theoretisch eine Gehaltserhöhung je nach Stelleneinstufung. Wurde aber nicht gerne in den Fachabteilungen gesehen und würde vielleicht eine Rolle bei der Vertragsverlängerung spielen.

Die Standard Konditionen waren also unter Tarifvertrag, kann mir kaum vorstellen, dass Siemens hier etwas unrechtmäßiges machen würde.

bei mir war das kein Problem, dein Chef bezahlt dir das Gehalt nicht aus der eigenen Tasche

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WiWi Gast

Arbeitsrecht: Eingruppierung als Werkstudent nach Tarif-Vertrag. Nachträglich möglich?

Ich glaube, du verstehst nicht so ganz, was ein Tarifvertrag ist und was er tun soll. Im Tarifvertrag stehen Entgeltgruppen. In welche Enteltgruppe deine Werkstudententätigkeit eingestuft wird entscheidet alleine das Unternehmen. Eine Werkstudententätigkeit ist nun mal eine Hilfsarbeitertätigkeit, die Leute ohne Berufsausbildung ausüben können. Dass die relativ weit unten ist, ist jetzt nicht verwunderlich.

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