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Arbeitsvertrag & -rechtÜberstunden

Arbeitsvertrag - Überstunden

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

Hallo zusammen,

ich habe einen Arbeitsvertrag vorliegen, der unter dem Punkt Entgelt aufführt, dass mit der genannten Entgeltzahlung incl. Sonderzahlungen jede Leistung, die in meinen Bereich fällt und zumutbar ist, abgegolten ist.
Unter einem anderen Punkt wird darauf hingewiesen, dass ich zu regelmäßigen Überstunden verpflichtet bin, falls diese notwendig sind. Wieviele das evtl. wären (min./max.) und wie mit den Überstunden verfahren wird, steht nicht dabei. Ich habe aber Bedenken, dass der andere von mir genannte Punkt "alles abgegolten" darauf angewendet wird. - Was meint ihr?

PS: Ja, ich werde mit der Personalleiterin noch Rücksprache halten, wollte mich nur vorab informieren.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

Was hast du für ein Profil?

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

WiWi Gast schrieb am 05.02.2020:

Was hast du für ein Profil?

Ich bin Berufseinsteiger (Bachelor 2,5). Wenn ich das Gehalt nenne, lachen sich die meisten hier tot...
Trotzdem gefällt mir dieser Satz im Vertrag nicht.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

In welchem Bereich bist du denn beruflich tätig?

Ich arbeite zum Beispiel für einen amerikanisches Unternehmen als einziger AN in Deutschland (als Vertriebler). Da ist es so, dass in meinem Arbeitsvertrag eine ähnliche Klausel steht. Ist im Vertrieb vermutlich eine "Standartklausel". Vor allem wenn man bei der Arbeitszeitgestaltung sehr viel Freiheiten hat.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

Wenn du über 80.000 verdienst ist oft alles inkl., deshalb besser bis zu der gewissen Grenze arbeiten und besser leben. Solche Firmen suchen Deppen die festgenagelt auf 10.000 mehr pro Jahr 30 St. in der Woche x 50 Wochen im Jahr für Lau arbeiten.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

WiWi Gast schrieb am 05.02.2020:

In welchem Bereich bist du denn beruflich tätig?

Ich arbeite zum Beispiel für einen amerikanisches Unternehmen als einziger AN in Deutschland (als Vertriebler). Da ist es so, dass in meinem Arbeitsvertrag eine ähnliche Klausel steht. Ist im Vertrieb vermutlich eine "Standartklausel". Vor allem wenn man bei der Arbeitszeitgestaltung sehr viel Freiheiten hat.

Kein Vertrieb. Deutscher Mittelstand.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

WiWi Gast schrieb am 05.02.2020:

Wenn du über 80.000 verdienst ist oft alles inkl., deshalb besser bis zu der gewissen Grenze arbeiten und besser leben. Solche Firmen suchen Deppen die festgenagelt auf 10.000 mehr pro Jahr 30 St. in der Woche x 50 Wochen im Jahr für Lau arbeiten.

Wie ich oben schon schrieb, ich bin Berufsanfänger und es handelt sich um ein sehr, sehr mickriges Gehalt. Von 80.000 werde ich mein Leben lang träumen :)

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

Hatte bisher in allen meinen Verträgen solche Klauseln. Hab aber dennoch gestempelt oder konnte meine Stunden aufschreiben, um sie später abfeiern zu können.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

bei mir sind 10% mit dem gehalt (115k) abgegolten. ich schau halt das gross nie überstunden anfallen. mit der erfahrung wird man effizienter.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

Bei mir (seit 2014 Sachbearbeiter mit 65k pro Jahr bei Dax 30) steht auch im Arbeitsvertrag, dass die Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten wäre. Hab eine 35 Stunden Woche und bekomme aber trotzdem die Überstunden auf meinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Mehrarbeit wird aber versucht so gering wie möglich zu halten. Würde aber mal beim Arbeitgeber nachfragen.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

WiWi Gast schrieb am 05.02.2020:

bei mir sind 10% mit dem gehalt (115k) abgegolten. ich schau halt das gross nie überstunden anfallen. mit der erfahrung wird man effizienter.

Ich weiß nicht, ob es sich bei mir um solch eine Klausel handelt oder ob ich den Vertrag einfach nur falsch verstehe. Es heißt ja nicht explizit, dass die Überstunden nicht vergütet werden oder abgefeiert werden können. Es steht nichts davon in dieser Richtung im Vertrag. Deshalb wollte ich von euch wissen, wie ihr diese o. g. Textstellen interpretiert.
Ich möchte so etwas schon gern vorher schriftlich festhalten, wenn man sie auf unterschiedliche Weise auslegen kann, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

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Ceterum censeo

Arbeitsvertrag - Überstunden

WiWi Gast schrieb am 06.02.2020:

Ich weiß nicht, ob es sich bei mir um solch eine Klausel handelt oder ob ich den Vertrag einfach nur falsch verstehe. Es heißt ja nicht explizit, dass die Überstunden nicht vergütet werden oder abgefeiert werden können. Es steht nichts davon in dieser Richtung im Vertrag. Deshalb wollte ich von euch wissen, wie ihr diese o. g. Textstellen interpretiert.

Dafür wäre es nötig, dass du sie wörtlich (!) wiedergibst und selbst dann kann es an der Vollständigkeit scheitern (übrige Klauseln, die du damit nicht in Verbindung gebracht hast).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Überstunden

So eine Formulierung ist nicht zulässig. Ende und Aus.
VG
Vanni

Ceterum censeo schrieb am 06.02.2020:

Ich weiß nicht, ob es sich bei mir um solch eine Klausel handelt oder ob ich den Vertrag einfach nur falsch verstehe. Es heißt ja nicht explizit, dass die Überstunden nicht vergütet werden oder abgefeiert werden können. Es steht nichts davon in dieser Richtung im Vertrag. Deshalb wollte ich von euch wissen, wie ihr diese o. g. Textstellen interpretiert.

Dafür wäre es nötig, dass du sie wörtlich (!) wiedergibst und selbst dann kann es an der Vollständigkeit scheitern (übrige Klauseln, die du damit nicht in Verbindung gebracht hast).
Liebe Grüße

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