DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtMiete

Arbeitsvertrag und Miete

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Arbeitsvertrag und Miete

Wenn man eine Wohnung mietet, muss man ja
meistens über seine Einkommensverhältnisse
Auskunft geben.
Macht Ihr das über eine Kopie des Arbeitsvertrages,
wenn Ihr erst anfangt und es noch keine Gehaltsabrechnungen
gibt!? Und hat man Nachteile, wenn es ein befristeter
Vertrag ist?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

ich brauchte weder arbeitsvertrag vorlegen, noch eine gehaltsabrechnung. meine arbeitsvertrag war nur für 6 monate, aber der vermieter war froh, jemanden zu sofort gefunden zu haben. und aus einen 6-monatsvertrag sind 1,5 jahre geworden.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Also eine Kopie des Arbeitsvertrages reicht aus wenn du noch keine Gehaltsabrechnung bekommen hast. Ob das nachteile macht wenn der arbeitsvertrag befristet ist kommt auf den vermieter und seine ansichten an, jeder vermieter sieht das anderst.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Ja, über Arbeitsvertrag und Ja, man hat Nachteile wenn er befristet ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Klar hat man Nachteile, ich als Vermieter nehme nicht so gerne befristete Leute. Habe schon zu oft erlebt, dass sie dann wieder gekickt werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Wir mussten auch unsere Arbeitsverträge vorlegen, damit er das Netto-Gehalt sehen konnte. Ihm war es unangenehm, aber er hatte schon schlechte Erfahrung mit Mietnomaden gemacht. Mein Freund hat eine feste Stelle mit geregeltem Einkommen, ich selber fange erst am Montag an und hab dann einfach das Brutto Gehalt angegeben und werde dann die erste Gehaltsabrechnung nachreichen. Mein Vertrag ist auch befristet. Wir hatten allerdings Glück mit der Wohnung, weil der Vermieter der ehemalige Chef meines Freundes ist. Da hat er natürlich bei mir ein Auge zugedrückt ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

ich würde mal sagen den vermieter geht das einen scheiß an
wieviel ich genau verdiene, brutto wie netto, so lange ich
pünktlich bezahlen kann.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

man kann aber nicht alle mit zeitvertrag über einen kamm schären.

Versuche dein glück.

Ich war damals sogar in der ausbildung und war gerade 18 und bekam eine wohnung.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Heutzutage ist es leider so, dass man sich total "entblößen" muß, um einen Job ( Polizeiliches Führungszeugnis) oder eine Wohnung ( Kopie Arbeitsvertrag, Unbedenklichkeitserklärung vom Haus und Grundeigentümerverein, dass man nicht als Mietnomade aktenkundig ist) zu bekommen. Was für mich als Vermieter ausschlaggebend ist, jemandem eine Wohnung zu vermieten, ist nicht so sehr ein unbegrenzter Arbeitsvertrag ( Was heißt das heute schon??), sondern vielmehr meine Überzeugung, dass es sich bei dem Mieter um einen ehrlichen, verläßlichen, SAUBEREN Menschen handelt, der das Eigentum des Vermieters respektiert.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Bloss nicht den Arbeitsvertrag vorlegen! Ein Arbeitsvertrag ist ein streng geheimes Dokument und dementsprechend vertraulich zu behandeln. Du würdest dich vertragswidrig verhalten, wenn du diesen Vertrag einfach so an fremde Dritte verschicken würdest. Im Zweifel kannst du damit auch deine Kündigung riskieren. Bei den Maklerbüros gibt es viele schwarze Schafe und du weisst letztendlich nicht, wer deinen Vertrag zu Gesicht bekommt, bzw. wie vertraulich sie mit deinen Daten umgehen. Sollte ein Makler unbedingt deinen Arbeitsvertrag verlangen, dann sollten bei dir sämtliche Alarmglocken schrillen. So eine Aufforderung ist sittenwidrig!

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

ich meinte die Lohn- und Gehaltsabrechnung, nicht den Arbeitsvertrag *uups*
Den wollte er auch gar nicht sehen, auf dem Auskunftsbogen stand lediglich, dass man bei einem befristeten Vertrag das Vertragsende angeben musste.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Meiner Meinung nach ist das auch ein sehr sicherer Hinweis auf ein sch*** Haus. Bei zwei Wohnungen musste ich nichts vorweisen, war damals Studentin und bei einer schon (Da hat mein Vater gebürgt mit Gehaltsnachweis) und das war die schlimmste Wohnung aller Zeiten, die sah toll aus, aber was da für Leute gewohnt haben!!! Das hat mir nur gezeigt, das ich sofort Adieu sage bei der nächsten Aufforderung nach einem Gehaltsnachweis!

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

WiWi Gast schrieb am 01.04.2007:

Das hat mir nur gezeigt, das ich sofort Adieu sage bei der nächsten Aufforderung nach einem Gehaltsnachweis!

push

15 Jahre später hat sich die Lage extrem verschärft. Wenn man nicht ungefragt Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Arbeitsvertrag & Co. mietschickt, bekommt man erst gar keine Einladung zur Massenbesichtigung mehr. Dass Anschreiben und Lebenslauf verlangt wird, habe ich auch schon öfter gesehen. Die Politik unterstützt das, indem sie weiterhin Einwanderer anlockt - ohne die benötigte Infrastruktur bereitszustellen.

Wo seht ihr den langfristigen Trend? Verhältnisse wie in Japan? Abwanderung in Länder mit besserem Paket aus Steuern und Lebenshaltungskosten?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

WiWi Gast schrieb am 01.04.2007:

Das hat mir nur gezeigt, das ich sofort Adieu sage bei der nächsten Aufforderung nach einem Gehaltsnachweis!

push

15 Jahre später hat sich die Lage extrem verschärft. Wenn man nicht ungefragt Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Arbeitsvertrag & Co. mietschickt, bekommt man erst gar keine Einladung zur Massenbesichtigung mehr. Dass Anschreiben und Lebenslauf verlangt wird, habe ich auch schon öfter gesehen. Die Politik unterstützt das, indem sie weiterhin Einwanderer anlockt - ohne die benötigte Infrastruktur bereitszustellen.

Wo seht ihr den langfristigen Trend? Verhältnisse wie in Japan? Abwanderung in Länder mit besserem Paket aus Steuern und Lebenshaltungskosten?

Ach komm seit 1970 gibt es kein Bevölkerungswachstum. Schiebs nicht auf die Einwanderer.
Der Grund ist ein anderer. Baufeindliche regulation, Bestand muss teuer auf neueste energetische Umweltstandards gebracht werden, man kann schlechte Mieter nicht rausschmeißen etc. Es auf Einwanderer zu schieben zeugt von Kurzsichtigkeit, so werden Probleme nicht gelöst.

Da wo ich hin bin hat sich die Bevölkerung seit 1970 mehr als verdoppelt, dennoch ist es hier erheblich einfacher, etwas zum Wohnen zu finden. Die meisten kaufen sogar direkt.

antworten
Einkommensmillion

Arbeitsvertrag und Miete

Vorlegen heißt nicht Aushändigen.
Aushändigen heißt nicht, die Erlaubnis zur (elektronischen) Speicherung und zur Weitergabe an Dritte zu erteilen.

Die DSGVO gab es vor 15 Jahren noch nicht, aber sie stellt klare Regeln zum Datenschutz auf. Ihr müsst sie nur anwenden bzw. auf deren Anwendung bei der Gegenseite bestehen.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Ich finde es legitim dass Vermieter einen Gehaltsnachweis sehen wollen, würde meine Wohnung auch nur an jemanden abgeben bei dem ich sicher sein kann dass er die Wohnung gut behandelt und genug Geld hat um Miete zu zahlen.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

WiWi Gast schrieb am 01.04.2007:

Das hat mir nur gezeigt, das ich sofort Adieu sage bei der nächsten Aufforderung nach einem Gehaltsnachweis!

push

15 Jahre später hat sich die Lage extrem verschärft. Wenn man nicht ungefragt Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Arbeitsvertrag & Co. mietschickt, bekommt man erst gar keine Einladung zur Massenbesichtigung mehr. Dass Anschreiben und Lebenslauf verlangt wird, habe ich auch schon öfter gesehen. Die Politik unterstützt das, indem sie weiterhin Einwanderer anlockt - ohne die benötigte Infrastruktur bereitszustellen.

Wo seht ihr den langfristigen Trend? Verhältnisse wie in Japan? Abwanderung in Länder mit besserem Paket aus Steuern und Lebenshaltungskosten?

Verhältnisse wie in Japan in Bezug worauf? Selbst in Tokyo gibt es keinen Wohnungsmangel man kriegt eigentlich in jedem Viertel eine Wohnung in gewünschter Größe wenn das Einkommen ausreicht. Umziehen ist halt nicht so schön mit den Maklergebühren, dem Schlüsselgeld (ein paar Mieten an den Vermieter dafür das man wohnen darf) und den Sicherungsleistungen aber wie gesagt wenn das Geld da ist kein Problem.

antworten
FHNuss

Re: Arbeitsvertrag und Miete

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

WiWi Gast schrieb am 01.04.2007:

Das hat mir nur gezeigt, das ich sofort Adieu sage bei der nächsten Aufforderung nach einem Gehaltsnachweis!

push

15 Jahre später hat sich die Lage extrem verschärft. Wenn man nicht ungefragt Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Arbeitsvertrag & Co. mietschickt, bekommt man erst gar keine Einladung zur Massenbesichtigung mehr. Dass Anschreiben und Lebenslauf verlangt wird, habe ich auch schon öfter gesehen. Die Politik unterstützt das, indem sie weiterhin Einwanderer anlockt - ohne die benötigte Infrastruktur bereitszustellen.

Wo seht ihr den langfristigen Trend? Verhältnisse wie in Japan? Abwanderung in Länder mit besserem Paket aus Steuern und Lebenshaltungskosten?

Wahnsinn, was sich seit 2007 getan hat. Seit der Finanzkrise sind die Preise explodiert. Auf eine preiswerte Wohnung in den Top 5 Städten kommen 200+ Bewerbungen. Ohne Vitamin B oder ein exorbitantes Gehalt geht gar nichts mehr in Städten, wie MUC, FRA, HH oder Stuttgart. Selbst 1-Zi Wohnklos kosten mittlerweile 1000+ euro KALT in B-Lage. Dazu die extremen Preissteigerungen der NK und immer mehr Druck von außen, Vermietung an Zugezogene für teilweise 30€/Kopf und Nacht, finanziert durch Steuergelder...

Selbst MBB consultants können sich keine 3 ZiKB in den guten Vierteln von FFM leisten. (männliche) Singles sind komplett geliefert. Das ist sozialer Sprengstoff vom feinsten und es wird in naher Zukunft echt richtige Probleme geben.
Danke für das Reaktivieren dieses alten Threads. Sehr wichtiges Thema, gerade für junge Berufseinsteiger und Studierende.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

Das hat mir nur gezeigt, das ich sofort Adieu sage bei der nächsten Aufforderung nach einem Gehaltsnachweis!

push

15 Jahre später hat sich die Lage extrem verschärft. Wenn man nicht ungefragt Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Arbeitsvertrag & Co. mietschickt, bekommt man erst gar keine Einladung zur Massenbesichtigung mehr. Dass Anschreiben und Lebenslauf verlangt wird, habe ich auch schon öfter gesehen. Die Politik unterstützt das, indem sie weiterhin Einwanderer anlockt - ohne die benötigte Infrastruktur bereitszustellen.

Wo seht ihr den langfristigen Trend? Verhältnisse wie in Japan? Abwanderung in Länder mit besserem Paket aus Steuern und Lebenshaltungskosten?

Würde ja schon reichen aus FFM, MUC etc. raus zu ziehen.. außerhalb Großstädten ist die Lage in Ordnung.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Nur gibt es außerhalb von Großstädten kaum Jobs. Gutbezahlte gleich gar nicht. Mobilität wird ja gerade auch eingeschränkt, wenn überhaupt noch Rohstoffe zur Verfügung stehen.

Langfristig entweder hohe Obdachlosigkeit mit Slums um die Großstädte oder Wolkenkratzer. Bzw. Tiny-Häuser oder wie in Tokio eben das Bett ins Bad integriert usw.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

FHNuss schrieb am 25.07.2022:

Das hat mir nur gezeigt, das ich sofort Adieu sage bei der nächsten Aufforderung nach einem Gehaltsnachweis!

push

15 Jahre später hat sich die Lage extrem verschärft. Wenn man nicht ungefragt Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Arbeitsvertrag & Co. mietschickt, bekommt man erst gar keine Einladung zur Massenbesichtigung mehr. Dass Anschreiben und Lebenslauf verlangt wird, habe ich auch schon öfter gesehen. Die Politik unterstützt das, indem sie weiterhin Einwanderer anlockt - ohne die benötigte Infrastruktur bereitszustellen.

Wo seht ihr den langfristigen Trend? Verhältnisse wie in Japan? Abwanderung in Länder mit besserem Paket aus Steuern und Lebenshaltungskosten?

Wahnsinn, was sich seit 2007 getan hat. Seit der Finanzkrise sind die Preise explodiert. Auf eine preiswerte Wohnung in den Top 5 Städten kommen 200+ Bewerbungen. Ohne Vitamin B oder ein exorbitantes Gehalt geht gar nichts mehr in Städten, wie MUC, FRA, HH oder Stuttgart. Selbst 1-Zi Wohnklos kosten mittlerweile 1000+ euro KALT in B-Lage. Dazu die extremen Preissteigerungen der NK und immer mehr Druck von außen, Vermietung an Zugezogene für teilweise 30€/Kopf und Nacht, finanziert durch Steuergelder...

Selbst MBB consultants können sich keine 3 ZiKB in den guten Vierteln von FFM leisten. (männliche) Singles sind komplett geliefert. Das ist sozialer Sprengstoff vom feinsten und es wird in naher Zukunft echt richtige Probleme geben.
Danke für das Reaktivieren dieses alten Threads. Sehr wichtiges Thema, gerade für junge Berufseinsteiger und Studierende.

Was für ein Blödsinn, natürlich kann sich ein MBB Consultant eine 3 Zimmer Wohnung in FFM leisten - wenn er denn will. Mit 80k+ Gehalt überhaupt kein Problem. Ich frage mich eher wozu ein Single MBB Consultant so eine Wohnung braucht?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

Nur gibt es außerhalb von Großstädten kaum Jobs. Gutbezahlte gleich gar nicht. Mobilität wird ja gerade auch eingeschränkt, wenn überhaupt noch Rohstoffe zur Verfügung stehen.

Langfristig entweder hohe Obdachlosigkeit mit Slums um die Großstädte oder Wolkenkratzer. Bzw. Tiny-Häuser oder wie in Tokio eben das Bett ins Bad integriert usw.

Tokyo ist eine Stadt mit 14 Mio Einwohnern, die in einer Metropolregion mit 38 Millionen Einwohnern liegt.

Frankfurt am Main ist eine Stadt mit 0,75 Mio Einwohnern. Und um 38 Millionen EW in Relation zu setzen: so viele Menschen leben zusammen in Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Saarland und Thüringen.

Macht dir das klar, wie unterschiedlich die Verhältnisse zwischen Tokyo und deutschen Großstädten sind?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

Nur gibt es außerhalb von Großstädten kaum Jobs. Gutbezahlte gleich gar nicht. Mobilität wird ja gerade auch eingeschränkt, wenn überhaupt noch Rohstoffe zur Verfügung stehen.

Langfristig entweder hohe Obdachlosigkeit mit Slums um die Großstädte oder Wolkenkratzer. Bzw. Tiny-Häuser oder wie in Tokio eben das Bett ins Bad integriert usw.

IGM zahlt auch auf Land gut. Schaue dir mal Bodenseeregion an. Viel IGM und 12 Euro pro QM.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

Nur gibt es außerhalb von Großstädten kaum Jobs. Gutbezahlte gleich gar nicht. Mobilität wird ja gerade auch eingeschränkt, wenn überhaupt noch Rohstoffe zur Verfügung stehen.

Langfristig entweder hohe Obdachlosigkeit mit Slums um die Großstädte oder Wolkenkratzer. Bzw. Tiny-Häuser oder wie in Tokio eben das Bett ins Bad integriert usw.

Tokyo ist eine Stadt mit 14 Mio Einwohnern, die in einer Metropolregion mit 38 Millionen Einwohnern liegt.

Frankfurt am Main ist eine Stadt mit 0,75 Mio Einwohnern. Und um 38 Millionen EW in Relation zu setzen: so viele Menschen leben zusammen in Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Saarland und Thüringen.

Macht dir das klar, wie unterschiedlich die Verhältnisse zwischen Tokyo und deutschen Großstädten sind?

Natürlich ist das Beispiel mit Tokio überspitzt. Der Trend ist aber eher Zuzug in die Städte und nicht Zuzug ins thüringische Dorf. Daher stellt sich notwendigerweise die Frage: Einschränken (mit bald 10m² Single-Apartments vs. Wohnungslosigkeit und Gentrifizierung vs. Abwanderung) - wohin geht die Reise? Pendeln wird absehbar zu teuer. Dauerhaft Home-Office geht vielleicht. Aber warum sollen diejenigen mit ihren Jobs dann nicht gleich auswandern?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Dieses Argument mit dem Bodensee kommt hier öfter. Es gibt zwar einige IGM Jobs (weit weniger als in München und Stuttgart), aber bei den schönen Gegenden rund um de Bodensee, bist du weit weg von 12 EUR pro qm. Wenn du in Lindau in schöner Lage leben willst, bist du auch direkt mal bei 20 EUR pro qm.

Wenn du in der Provinz leben willst, dann kannst du auch ins Münchner Umland oder ins Umland von Ingolstadt. Hier wird auch gut bezahlt und die Mieten sind erschwinglich. Ob man sich das antun will, ist aber eine andere Frage.

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

Nur gibt es außerhalb von Großstädten kaum Jobs. Gutbezahlte gleich gar nicht. Mobilität wird ja gerade auch eingeschränkt, wenn überhaupt noch Rohstoffe zur Verfügung stehen.

Langfristig entweder hohe Obdachlosigkeit mit Slums um die Großstädte oder Wolkenkratzer. Bzw. Tiny-Häuser oder wie in Tokio eben das Bett ins Bad integriert usw.

IGM zahlt auch auf Land gut. Schaue dir mal Bodenseeregion an. Viel IGM und 12 Euro pro QM.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

FHNuss schrieb am 25.07.2022:

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

WiWi Gast schrieb am 01.04.2007:

Das hat mir nur gezeigt, das ich sofort Adieu sage bei der nächsten Aufforderung nach einem Gehaltsnachweis!

push

15 Jahre später hat sich die Lage extrem verschärft. Wenn man nicht ungefragt Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Arbeitsvertrag & Co. mietschickt, bekommt man erst gar keine Einladung zur Massenbesichtigung mehr. Dass Anschreiben und Lebenslauf verlangt wird, habe ich auch schon öfter gesehen. Die Politik unterstützt das, indem sie weiterhin Einwanderer anlockt - ohne die benötigte Infrastruktur bereitszustellen.

Wo seht ihr den langfristigen Trend? Verhältnisse wie in Japan? Abwanderung in Länder mit besserem Paket aus Steuern und Lebenshaltungskosten?

Wahnsinn, was sich seit 2007 getan hat. Seit der Finanzkrise sind die Preise explodiert. Auf eine preiswerte Wohnung in den Top 5 Städten kommen 200+ Bewerbungen. Ohne Vitamin B oder ein exorbitantes Gehalt geht gar nichts mehr in Städten, wie MUC, FRA, HH oder Stuttgart. Selbst 1-Zi Wohnklos kosten mittlerweile 1000+ euro KALT in B-Lage. Dazu die extremen Preissteigerungen der NK und immer mehr Druck von außen, Vermietung an Zugezogene für teilweise 30€/Kopf und Nacht, finanziert durch Steuergelder...

Selbst MBB consultants können sich keine 3 ZiKB in den guten Vierteln von FFM leisten. (männliche) Singles sind komplett geliefert. Das ist sozialer Sprengstoff vom feinsten und es wird in naher Zukunft echt richtige Probleme geben.
Danke für das Reaktivieren dieses alten Threads. Sehr wichtiges Thema, gerade für junge Berufseinsteiger und Studierende.

warum sind vor allem männliche Singles komplett geliefert?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Meine 3 Zi Wohnung mit 2 Balkons direkt am Main kostet keine 1400warm - Gönne ich mir als MBB Beraterin.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

WiWi Gast schrieb am 26.07.2022:

Meine 3 Zi Wohnung mit 2 Balkons direkt am Main kostet keine 1400warm - Gönne ich mir als MBB Beraterin.

Und schläfst du dort oft? oder nur am Wochenende?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Vor allem sind die IGM-Arbeitsplätze mehr als fraglich, was ihre Zukunftsfähigkeit angeht. Die Industrie wird politisch gerade mutwillig zerstört. Das Wohnungsproblem bleibt aber.

WiWi Gast schrieb am 25.07.2022:

Dieses Argument mit dem Bodensee kommt hier öfter. Es gibt zwar einige IGM Jobs (weit weniger als in München und Stuttgart), aber bei den schönen Gegenden rund um de Bodensee, bist du weit weg von 12 EUR pro qm. Wenn du in Lindau in schöner Lage leben willst, bist du auch direkt mal bei 20 EUR pro qm.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag und Miete

Push
Leute fordert doch einfach bei euren AGs in STU, MCH großzügige Home-Office Regelungen ein, so Minimum 80 Prozent. Der Arbeitsmarkt ist sehr gut und gibt das für Spezialisten her. Macht es zum Einstellkriterium.
Dann könnt ihr auch 100km entfernt im günstigen Schwarzwald wohnen und die Mieten in den Ballungszentren können euch egal sein.
Ich habe es so gemacht: arbeite für Stuttgarter AG mit mindestens 80 Prozent Homeoffice und 80k brutto bei unter 8 Euro/qm Kaltmiete im Schwarzwald.

antworten

Artikel zu Miete

Studenten-Wohnungen: Mieten in München am höchsten

Ein mehrstöckiges Haus mit mehreren Wohnparteien und Balkonen.

Für Studenten sind Mieten in den vergangenen fünf Jahren bundesweit teurer geworden. In München, Frankfurt und Hamburg zahlen Studenten für eine Wohnung oder WG-Zimmer am meisten – und ausgerechnet dort sind staatlich geförderte Studentenwohnheime knapp. Das zeigt der neue Studentenwohnpreisindex des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und der Deutschen Real Estate Funds (DREF) in Kooperation mit ImmobilienScout24.

Happige Preise: Studenten zahlen Mieten von bis zu 16,30 Euro pro Quadratmeter

Studentenwohnungen in einem Hochhaus

Auch wenn die Studiengebühren inzwischen fast überall der Vergangenheit angehören, ist Studieren teuer. Vor allem das Wohnen reißt ein tiefes Loch in den Studentensäckel.

Hohe Mieten zwingen jeden zweiten Deutschen zum Sparen

Wohnung: Ein Mehrfamilienwohnhaus.

Jeder vierte Mieter in Deutschland beabsichtigt aufgrund steigender Wohnkosten den Umzug in eine preisgünstigere Wohnung. Für 86 Prozent der Bürger sind gestiegene Strom- und Energiepreise der Preistreiber für die Verteuerung der Mieten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Infratest.

Surf-Tipp: »123-untermiete.de« Wohnportal zur Zwischenmiete

Wohnen Untermiete WG

Wohnen zur Untermiete hat sich längst vom studentischen WG-Image befreit. Immer mehr Menschen zieht es auch nach ihrer Ausbildung ins Zusammenleben mit Gleichgesinnten.

Mietnebenkosten in der Studenten-WG - 5 häufig gestellte Fragen

Mietnebenkosten: Das Bild zeigt eine Studenten-WG mit einem französischen Balkon in einem alten Wohnhaus.

Erstsemester werden mit vielen neuen Dingen konfrontiert. Dazu gehören auch Angelegenheiten rund um das Wohnen, wie zum Beispiel die Nebenkosten. Mietnebenkosten in Studenten-WGs sind immer wieder ein Streitpunkt und insbesondere die Nebenkostenabrechnung wird oft heiß diskutiert. Was gehört eigentlich zu den Mietnebenkosten und wie werden diese aufgeteilt?

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Antworten auf Arbeitsvertrag und Miete

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 30 Beiträge

Diskussionen zu Miete

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht