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Arbeitsvertrag & -rechtDurchgefallen

Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Hallo,

habe ein festes Jobangebot und auch schon den Vertrag erhalten.
Die Masterarbeit ist schon durch, jedoch hatte ich noch letzte Scheine zu machen.
Durch 2 Klausuren bin ich vor lauter Masterstress aber durchgefallen :(

Geplant war der Abschluss nach Abgabe der Masterarbeit, was ich dem Arbeitgeber auch so mitgeteilt hab. Aber jetzt ist leider alles anders gekommen.
Da die Abschlussarbeit schon durch ist und ich auch keine Vorlesungen mehr besuchen muss, seh ich kein Problem bald trotzdem die Stelle antreten zu können und die blöden Klausuren in den nächsten Monaten nachzuholen.

Aber die Frage ist, könnte der Arbeitgeber damit ein Problem haben, bzw. wäre der Arbeitsvertrag damit nichtig?

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Sagen würde ich es auf jeden Fall. Wenn du bei deiner Bewerbung "Abschluss voraussichtlich..." angegeben hast und der Arbeitsvertrag nicht explizit an deinen Abschluss gebunden ist, dürfte der Vertrag trotzdem gültig sein.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Kommt auf die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages an. Wenn da drin steht: Zusage mit der Bedingung, dass Masterstudium bestanden, dann könnte es problematisch werden. Andererseit ändert eine Klausur mehr oder weniger bestanden nichts an deinen Fähigkeiten, die du jetzt hast. Insofern könnte es auch sein, dass der AG das locker sieht. Auf jeden Fall informieren und abstimmen, ob der AG mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist!

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Bei mir ist genau der selbe Fall :(( Habe meine Masterarbeit abgegeben allerdings durch meine letzte Klausur durchgefallen..
Darf ich ein Arbeitsangebot trotzdem annehmen. Die Prüfung würde ich im Februar wiederholen und mein Zeugnis nachrreichen. Ist da möglich?
Gibt es Probleme mit der Versicherung?

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Auch wenn der Thread schon alt ist, möchte ich meine Meinung zur Problematik kundtun. In der Regel darf man die Stelle antreten. Allerdings nicht gegen den Willen des Chefs natürlich, der auf jeden Fall zu informieren ist. In der Probezeit kann man sowieso ohne Angabe von Gründen entlassen werden.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Push
Ich brauche noch eure Erfahrungen :-(

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Nach 4 Jahren, Prüfungen immer noch nicht bestehen können?

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

ich bin nicht TE

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Es hat sich nichts verändert:

  1. In der Regel werden die Zeugnisse im Original verlangt und dann kopiert. Hast du keines, ist es schlecht.

  2. Laut laufender Rechtssprechung zeugt eine derartige Einstellung, bei der eine Seite eine Abschluss suggeriert, der gar nicht vorhanden ist, einen dauerhaften und fristlosen Kündigungsgrund. Das heißt, auch in 20 Jahren dürfte man dich fristlos feuern. Das ist für den Arbeitgeber natürlich sehr angenehm.

-> Mit offenen Karten spielen und das auch schriftlich

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Ich war damals nicht in der Situation, aber auch ich wurde noch vor dem Abschluss eingestellt, habe dann aber alles rechtzeitig bestanden. Wenn ich damals noch kurzfristig durch eine Prüfung gefallen wäre, hätte ich zuerst mit den Profs das Gespräch geführt und denen die Situation erklärt. Vielleicht gibt da manch einer doch noch ein paar Punkte dazu, wenn man knapp durch gefallen ist und lässt einen bestehen. Die haben doch normalerweise auch ein Interesse daran, dass ihre Absolventen Jobs haben. Gerade wenn es einigermassen passt, dann geht das doch. Wer ins Controlling will und halt noch was in Marketing offen hatte und da knapp durch fiel, da wird ein halbwegs einsichtiger Prof vielleicht noch da und hier ein paar Punkte finden und ein Auge zu drücken.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Es hat sich nichts verändert:

  1. In der Regel werden die Zeugnisse im Original verlangt und dann kopiert. Hast du keines, ist es schlecht.

  2. Laut laufender Rechtssprechung zeugt eine derartige Einstellung, bei der eine Seite eine Abschluss suggeriert, der gar nicht vorhanden ist, einen dauerhaften und fristlosen Kündigungsgrund. Das heißt, auch in 20 Jahren dürfte man dich fristlos feuern. Das ist für den Arbeitgeber natürlich sehr angenehm.

-> Mit offenen Karten spielen und das auch schriftlich

Hier würde ich das Wort "schriftlich" noch einmal fett unterstreichen. Was nützt dir die Aussage deines heutigen Chefs, wenn du in 3 Jahren einen anderen hast und der Betrieb gerade rationalisieren will?

Ich habe so einen Fall selbst erlebt, allerdings nicht bei einem Akademiker, sondern bei einem, der am Ende durch die Ausbildungsprüfung gefallen ist. Sie haben ihm 2016, mit 55 Jahren mit dem Grund gekündigt. Er hatte vor dem Arbeitsgericht keine Chance. Keine Abfindung. Fristlose Kündigung ging wegen Täuschung durch. Verrückt, aber wahr. Es gibt da keine Verjährung.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Ich habe mir gerade nochmal die Anfechtungstatbestände im BGB durchgelesen und weiß echt nicht wie du darauf kommst.

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Es hat sich nichts verändert:

  1. In der Regel werden die Zeugnisse im Original verlangt und dann kopiert. Hast du keines, ist es schlecht.

  2. Laut laufender Rechtssprechung zeugt eine derartige Einstellung, bei der eine Seite eine Abschluss suggeriert, der gar nicht vorhanden ist, einen dauerhaften und fristlosen Kündigungsgrund. Das heißt, auch in 20 Jahren dürfte man dich fristlos feuern. Das ist für den Arbeitgeber natürlich sehr angenehm.

-> Mit offenen Karten spielen und das auch schriftlich

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Insbesondere auf BGB 124 hinsichtlich deiner Aussage von 20 Jahren möchte ich aufmerksam machen.

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Ich habe mir gerade nochmal die Anfechtungstatbestände im BGB durchgelesen und weiß echt nicht wie du darauf kommst.

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Es hat sich nichts verändert:

  1. In der Regel werden die Zeugnisse im Original verlangt und dann kopiert. Hast du keines, ist es schlecht.

  2. Laut laufender Rechtssprechung zeugt eine derartige Einstellung, bei der eine Seite eine Abschluss suggeriert, der gar nicht vorhanden ist, einen dauerhaften und fristlosen Kündigungsgrund. Das heißt, auch in 20 Jahren dürfte man dich fristlos feuern. Das ist für den Arbeitgeber natürlich sehr angenehm.

-> Mit offenen Karten spielen und das auch schriftlich

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Das ist kompletter Quatsch. Die Anfechtung ist max. drei Jahre ab Kenntniserlangen möglich.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Ich denke hier geht es nicht darum, dass der Drittversuch nicht bestanden wurde sondern lediglich, dass man eine Klausur im folgenden Semester nachschreiben müsste. Also konkret, dass man schon anfinge zu arbeiten als beispielsweise Masterabsolvent, obwohl man die Klausur erst im folgenden Semester nachschreiben könnte und dann erst seinen Master hätte. Weiß jemand wie es dann aussieht bzgl. des Arbeitgebers? Wird er den Arbeitsvertrag kündigen idR?

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Kenntnisnahme. Merkst du es selbst?

Beweise mal, dass der Chef in 20 Jahren das vorher wusste, wenn du nichts schriftliches hast..

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Das ist kompletter Quatsch. Die Anfechtung ist max. drei Jahre ab Kenntniserlangen möglich.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Vielleicht sollte man nicht ganz so naiv argumentieren. Wenn man nichts schriftlich fixiert hat, hat man das als Arbeitgeber "natürlich" erst dann gemerkt, wenn man es braucht. Beispielsweise, gerade in dem Moment, in dem man einen Sozialplan zur Massenentlassung erstellen wollte und deswegen "zufällig" die Unterlagen durchgegangen ist oder dich sowieso loswerden wollte.

Eine kluge Personalabteilung baut da vor, wenn mal generell abgebaut wird. Erst dann ist die "Kenntnisnahme" und erst ab da beginnt die Frist.

Wenn du dann als "Betrüger" nichts in Schriftform hast, war es das und das war in dem Fall von dem durchgefallenen Azubi der Fall.

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Insbesondere auf BGB 124 hinsichtlich deiner Aussage von 20 Jahren möchte ich aufmerksam machen.

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Ich habe mir gerade nochmal die Anfechtungstatbestände im BGB durchgelesen und weiß echt nicht wie du darauf kommst.

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Es hat sich nichts verändert:

  1. In der Regel werden die Zeugnisse im Original verlangt und dann kopiert. Hast du keines, ist es schlecht.

  2. Laut laufender Rechtssprechung zeugt eine derartige Einstellung, bei der eine Seite eine Abschluss suggeriert, der gar nicht vorhanden ist, einen dauerhaften und fristlosen Kündigungsgrund. Das heißt, auch in 20 Jahren dürfte man dich fristlos feuern. Das ist für den Arbeitgeber natürlich sehr angenehm.

-> Mit offenen Karten spielen und das auch schriftlich

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Richtig, aber was meinst du, wird der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht erzählen, wann er Kenntnis erlangt hat? Denk mal scharf nach und ein wenig mit...

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Das ist kompletter Quatsch. Die Anfechtung ist max. drei Jahre ab Kenntniserlangen möglich.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Du bist ein wenig realitätsfern. Meinst du als Arbeitgeber erzähle ich dem Gericht, dass ich das schon vor 40 Jahren gewusst habe?

Ne, natürlich habe ich das als Arbeitgeber gerade gestern erst gemerkt und der Arbeitnehmer kann mir das Gegenteil nicht beweisen. Wenn der TE nichts schriftlich hat, hat der Arbeitgeber einen Kündigungsjoker und fertig.

Als Arbeitnehmer bist du da sowieso in der denkbar schlechtesten Situation, nicht nur, weil du ja tatsächlich getäuscht hast, sondern, weil du dir den Streit eigentlich nicht leisten kannst, denn du hast keinen (!!) Abschluss. Demnach ist das Arbeitszeugnis des Arbeitgebers, gegen den du gerade einen Prozess führst, das einzige Dokument, dass deine Qualifikation nachweist.

Verärgerst du den Arbeitgeber, fällt das dementsprechend aus. Der beste Deal, den du noch bekommen kannst, ist ein Vergleich: Ende des Arbeitsverhältnis gegen ein gutes Arbeitszeugnis. Wenn der Arbeitgeber nett ist. Das war es leider schon.

Dieses Herunterspielen, was du und dein Vorposter machst, ist daher genau das Falsche und kann den TE in eine schreckliche Position bringen.

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Das ist kompletter Quatsch. Die Anfechtung ist max. drei Jahre ab Kenntniserlangen möglich.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Kommt einfach darauf an. In der Regel verlangen die Arbeitgeber die Einsicht in die Zeugnis-Originale innerhalb der erste 1 - 2 Monate. Manche rufen dann sogar bei der Uni an und lassen sich mit einer "Ja/Nein"-Methodik die Echtheit bezeugen. Habe ich echt öfters erlebt, denn ich habe als Studentin der Uni-Verwaltung gearbeitet.

Es kann durchaus sein, dass du das Hinauszögern kannst mit Ausreden der Kategorie "Zeugnis noch in der alten Wohnung am Studienort" oder so. Vielleicht auch wieder 1 - 2 Monate.

Schaffst du den Abschluss, kann er dich natürlich theoretisch immer noch fristlos kündigen, weil du bei Einstellung die Voraussetzungen nicht erfüllt hast. Es kann sogar sein, dass der Arbeitgeber dein Gehalt zurückverlangt oder Schadensersatz fordert, weil er jetzt einen neuen suchen muss. Das habe ich aber nur einmal erlebt und da ging es um einen Zeugnisfälscher.

Ob allerdings die Personalabteilung so genau auf das Datum schaut und das wirklich jemals auffällt? Ich weiß, dass es so übergenaue Typen gibt, aber die Regel sollten sie nicht sein. Am besten man verwickelt den Personaler in einen Plausch, während er das Zeugnis überfliegt, kopiert und ist am besten noch anwesend, wenn er es ablegt bzw. einen Scan speichert.

Ich denke, wenn einige Jahre rum wären, würde der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung dann nicht mehr so einfach durchkommen, wie wenn du keinen Abschluss hättest.
Kommt aber wirklich auf den Einzelfall und das Gericht an. Nach 3 Jahren schätze ich 30:70. Nach 10 Jahren 50:50 und nach 20 Jahren 70:30.

WiWi Gast schrieb am 24.07.2018:

Ich denke hier geht es nicht darum, dass der Drittversuch nicht bestanden wurde sondern lediglich, dass man eine Klausur im folgenden Semester nachschreiben müsste. Also konkret, dass man schon anfinge zu arbeiten als beispielsweise Masterabsolvent, obwohl man die Klausur erst im folgenden Semester nachschreiben könnte und dann erst seinen Master hätte. Weiß jemand wie es dann aussieht bzgl. des Arbeitgebers? Wird er den Arbeitsvertrag kündigen idR?

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Es kommt immer stark auf die Branche an. Ich kenne einen fähigen Informatiker, der hatte während des Studiums schon gut bezahlte IT Jobs und kurz bevor er die Diplomarbeit anfing, lief es in der Firma so richtig gut, dass er zu einem sehr guten Gehalt schon ohne Studium eingestellt wurde. Später hat er sich noch weiter hoch gearbeitet, immer noch ohne Abschluss und wechselte später mehrfach die Firmen, heute ist er Geschäftsführer, natürlich immer noch ohne Abschluss. Interessiert absolut niemanden. In anderen Bereichen wird das sicher nicht so locker gehand habt. Ich selbst komme auch ursprünglich aus der IT und von mir wollte noch nie jemand ein Original sehen. Erster Job wurd ich vor Erhalt des Abschlusses eingestellt und niemand hat nach meinem Abschluss gefragt. Beim nächsten Job war das Studium nur Randthema im Gespräch, es ging viel mehr darum um Projekte und die Technologien sowie Prozesse mit denen ich gearbeitet habe.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Es kann sein, dass es in der IT-Branche anders ist, aber in den meisten Unternehmen, mit denen wir kooperieren (mehr traditionelle Produktion), ist die Zeugnisprüfung völlig normal. Läuft oft so, wie oben beschrieben. Man wird aufgefordert es vorzulegen. Der Personaler schaut es sich an, macht eine Kopie oder einen Scan. Das Ding kommt in die Personalakte und das war es.

P.S: Und ja, es gibt tatsächlich so Typen, die sich die Echtheit von der Uni bescheinigen lassen. Das sind aber heute höchstens 10% der Personaler und der Rest war vor allem vor ein paar Jahren aktiv, als es einen Hype um gefälschte Abschlüsse (von z.B. falschen Medizinern, die jahrelang in Krankenhäusern tätig waren) und Doktorarbeiten (-> Gutenberg) gab. Da gab es wirklich eine Zeit lang den Trend alles ganz genau zu kontrollieren. Bis hin zum Abi,

WiWi Gast schrieb am 24.07.2018:

Es kommt immer stark auf die Branche an. Ich kenne einen fähigen Informatiker, der hatte während des Studiums schon gut bezahlte IT Jobs und kurz bevor er die Diplomarbeit anfing, lief es in der Firma so richtig gut, dass er zu einem sehr guten Gehalt schon ohne Studium eingestellt wurde. Später hat er sich noch weiter hoch gearbeitet, immer noch ohne Abschluss und wechselte später mehrfach die Firmen, heute ist er Geschäftsführer, natürlich immer noch ohne Abschluss. Interessiert absolut niemanden. In anderen Bereichen wird das sicher nicht so locker gehand habt. Ich selbst komme auch ursprünglich aus der IT und von mir wollte noch nie jemand ein Original sehen. Erster Job wurd ich vor Erhalt des Abschlusses eingestellt und niemand hat nach meinem Abschluss gefragt. Beim nächsten Job war das Studium nur Randthema im Gespräch, es ging viel mehr darum um Projekte und die Technologien sowie Prozesse mit denen ich gearbeitet habe.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Ich war damals nicht in der Situation, aber auch ich wurde noch vor dem Abschluss eingestellt, habe dann aber alles rechtzeitig bestanden. Wenn ich damals noch kurzfristig durch eine Prüfung gefallen wäre, hätte ich zuerst mit den Profs das Gespräch geführt und denen die Situation erklärt. Vielleicht gibt da manch einer doch noch ein paar Punkte dazu, wenn man knapp durch gefallen ist und lässt einen bestehen. Die haben doch normalerweise auch ein Interesse daran, dass ihre Absolventen Jobs haben. Gerade wenn es einigermassen passt, dann geht das doch. Wer ins Controlling will und halt noch was in Marketing offen hatte und da knapp durch fiel, da wird ein halbwegs einsichtiger Prof vielleicht noch da und hier ein paar Punkte finden und ein Auge zu drücken.

Ich sitze selbst gerade an den Klausuren des SS 2018 (Korrektur) und kann sagen: Ich kenne keinen Kollegen, der sowas macht. Natürlich schaut man nochmal wohlwollend drüber, ob man hier und da noch Punkte geben kann, aber aus reiner Gefälligkeit oder weil der Student bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, werden keine Punkte vergeben! Dies wäre auch in höchstem Maße unfäit gegenüber den anderen Studierenden, die sich ausreichend vorbereitet haben.

Aber b2t: Sag deinem AG was Sache ist. IdR darfst du die Klausur zum nächsten Termin nachholen und dein Arbeitsverhältnis schon vorher beginne, meist aber unter einer aufschiebenden Bedingung. Schaffst du die Klausur nun evtl. endgültig nicht, darf der AG das Arbeitsverhältnis wieder auflösen.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Hier wurde doch BGB § 124 Anfechtungsfrist schon genannt. Schaut euch (3) an. Dann lest ihr was über eine zehn Jahres Frist.

WiWi Gast schrieb am 24.07.2018:

Richtig, aber was meinst du, wird der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht erzählen, wann er Kenntnis erlangt hat? Denk mal scharf nach und ein wenig mit...

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Das ist kompletter Quatsch. Die Anfechtung ist max. drei Jahre ab Kenntniserlangen möglich.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Hallo zusammen,

auch wenn der Thread hier schon etwas älter ist, würde ich mir gerne Rat von Euch zu folgendem Thema einholen: Ich habe meinen Bachelor bereits sehr erfolgreich abgeschlossen und bin gerade dabei meine Masterarbeit zu schreiben. Vor Kurzem erhielt ich eine Zusage für meinen absoluten Traumjob und habe diesen auch zugesagt. Ich werde voraussichtlich noch ein paar Tage vor Abgabe der Masterarbeit meinen Job antreten und frage mich nun, was denn passiert, wenn ich noch durch eine Prüfung durchgefallen bin. Ich das Ergebnis aber erst erhalte, wenn ich bereits unterschrieben habe. Glaubt ihr das Unternehmen gibt mir die Chance die Prüfung im darauffolgenden Semester (ca. 4 Monate später) nachzuschreiben oder verliere ich den Job dadurch, dass ich eine Prüfung noch nachholen muss? Einen fertigen Abschluss habe ich ja bereits vorzuweisen durch meinen Bachelor und bin mir auch sicher, dass ich alle Prüfungen in 4 Monaten bestanden habe. Nur könnte es eben sein, dass das Zeugnis somit nicht sofort vorliegt... was meint ihr dazu? Danke vorab für Eure Meinungen zu dem Thema.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

WiWi Gast schrieb am 10.08.2018:

Hallo zusammen,

auch wenn der Thread hier schon etwas älter ist, würde ich mir gerne Rat von Euch zu folgendem Thema einholen: Ich habe meinen Bachelor bereits sehr erfolgreich abgeschlossen und bin gerade dabei meine Masterarbeit zu schreiben. Vor Kurzem erhielt ich eine Zusage für meinen absoluten Traumjob und habe diesen auch zugesagt. Ich werde voraussichtlich noch ein paar Tage vor Abgabe der Masterarbeit meinen Job antreten und frage mich nun, was denn passiert, wenn ich noch durch eine Prüfung durchgefallen bin. Ich das Ergebnis aber erst erhalte, wenn ich bereits unterschrieben habe. Glaubt ihr das Unternehmen gibt mir die Chance die Prüfung im darauffolgenden Semester (ca. 4 Monate später) nachzuschreiben oder verliere ich den Job dadurch, dass ich eine Prüfung noch nachholen muss? Einen fertigen Abschluss habe ich ja bereits vorzuweisen durch meinen Bachelor und bin mir auch sicher, dass ich alle Prüfungen in 4 Monaten bestanden habe. Nur könnte es eben sein, dass das Zeugnis somit nicht sofort vorliegt... was meint ihr dazu? Danke vorab für Eure Meinungen zu dem Thema.

Ich denke, dass das kein Problem sein wird. Du bringst anscheinend genug Kompetenzen mit und hast den Arbeitgeber ja überzeugt. Bin aber kein Experte und kann nur meine subjektive Meinung äußern. Steht denn nichts entsprechendes im Vertrag?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Ist idR kein Problem, so flexibel sind die meisten AG. Holst du halt im Zweifel nochmal eine Klausur nach und gut ist. Kenne ich auch nur so, dass AG da meist recht flexibel sind. Die Alternative (erneute Personalsuche) würde ja mindestens ebensolange dauern.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

WiWi Gast schrieb am 10.08.2018:

WiWi Gast schrieb am 10.08.2018:

Hallo zusammen,

auch wenn der Thread hier schon etwas älter ist, würde ich mir gerne Rat von Euch zu folgendem Thema einholen: Ich habe meinen Bachelor bereits sehr erfolgreich abgeschlossen und bin gerade dabei meine Masterarbeit zu schreiben. Vor Kurzem erhielt ich eine Zusage für meinen absoluten Traumjob und habe diesen auch zugesagt. Ich werde voraussichtlich noch ein paar Tage vor Abgabe der Masterarbeit meinen Job antreten und frage mich nun, was denn passiert, wenn ich noch durch eine Prüfung durchgefallen bin. Ich das Ergebnis aber erst erhalte, wenn ich bereits unterschrieben habe. Glaubt ihr das Unternehmen gibt mir die Chance die Prüfung im darauffolgenden Semester (ca. 4 Monate später) nachzuschreiben oder verliere ich den Job dadurch, dass ich eine Prüfung noch nachholen muss? Einen fertigen Abschluss habe ich ja bereits vorzuweisen durch meinen Bachelor und bin mir auch sicher, dass ich alle Prüfungen in 4 Monaten bestanden habe. Nur könnte es eben sein, dass das Zeugnis somit nicht sofort vorliegt... was meint ihr dazu? Danke vorab für Eure Meinungen zu dem Thema.

Ich denke, dass das kein Problem sein wird. Du bringst anscheinend genug Kompetenzen mit und hast den Arbeitgeber ja überzeugt. Bin aber kein Experte und kann nur meine subjektive Meinung äußern. Steht denn nichts entsprechendes im Vertrag?

Warum kommentiert du überhaupt, wenn du keine Erfahrung in dem Bereich hast ? Deine subjektive Meinung interessiert hier niemanden, damit bringst du niemanden weiter. Wieder Langeweile im Audit Praktikum oder was ?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Hallo, folgendes Problem:

ich habe in einen Unternehmen einen Vertrag für eine Bachelorarbeit unterschrieben und bin jetzt durch Klausuren gefallen. So kann ich die BA nicht anmelden.

Im Vorstellungsgespräch habe ich auf die geringe Durchfallquote hingewiesen und jedoch gesagt: "Das klappt 100 prozentig".

Was droht mir jetzt?
Ist eine Angabe, dass ein unsicheres Ereignis sicher ist, eine Falschaussage?
Oder ist das Risiko des Arbeitgebers, weil jeder durch Klausuren fallen kann?

Danke!

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Halo, folgendes Problem:

ich habe bei einem Unternehmen einen Vertrag für eine Bachelorarbeit unterschrieben und bin durch wichtige Klausuren gefallen.
Jetzt kann ich die Bachelorarbeit nicht anmelden.
Ich habe aber schon angefangen zu arbeiten.

Im Vorstellungsgespräch habe ich auf die geringe Durchfallquote hingewiesen, jedoch gesagt: "Das klappt 100-prozentig"

Was droht mir jetzt?
Ist eine solche Angabe (100-prozentig) zu einem unsicheren Ereignis eine Falschaussage?
Oder ist es das Risiko des Arbeitgebers, das jeder durch Klausuren durchfallen kann?

Danke!

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Wandel den Vertrag in eine Werkstudentenstelle um. Durchfallen ist menschlich und absolut nicht tragisch. Jeder Mensch hat auch schon mal eine 5 und 6 geschrieben, egal ob Assistenzkraft oder Vorstand. Na und? Unternehmen informieren und Stelle umwandeln lassen oder ggf. Direkteinstieg anfragen.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Das kenne ich, aber nicht aus eigener Erfahrung.
Hast Du dbzgl. eine Klausel im Arbeitsvertrag, wenn nein liegt das Risiko das Du durchfällst beim Arbeitgeber. Du kannst das also ganz gelassen sehen.

WiWi Gast schrieb am 30.03.2019:

Halo, folgendes Problem:

ich habe bei einem Unternehmen einen Vertrag für eine Bachelorarbeit unterschrieben und bin durch wichtige Klausuren gefallen.
Jetzt kann ich die Bachelorarbeit nicht anmelden.
Ich habe aber schon angefangen zu arbeiten.

Im Vorstellungsgespräch habe ich auf die geringe Durchfallquote hingewiesen, jedoch gesagt: "Das klappt 100-prozentig"

Was droht mir jetzt?
Ist eine solche Angabe (100-prozentig) zu einem unsicheren Ereignis eine Falschaussage?
Oder ist es das Risiko des Arbeitgebers, das jeder durch Klausuren durchfallen kann?

Danke!

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Erstaunlich, wie naiv die Argumente hier geführt werden, daher mal eine Klarstellung:

1) Die Hoffnung, dass man noch Zeit bekommt, um den vermasselten Abschluss nachzuholen ist in der Realität nicht praktikabel. Der Arbeitgeber muss die Einstellung gegenüber dem Betriebsrat rechtfertigen, der wiederum die anderen Bewerber kennt, weil er ein Recht hat, dass im alle Unterlagen vorgelegt werden. Wenn dann auch noch ein qualifizierter interner Bewerber gegen einen Ungelernten benachteiligt wurde, ist die Sache problematisch. Gleichfalls, wenn potentielle Mitbewerber das erfahren. Kein Arbeitgeber würde sich so einem rechtlichen Risiko aussetzen und kein geistig normaler Vorgesetzter würde so eine Entscheidung treffen, denn damit bekommt man ihn irgendwann dran. Heutzutage sind an einem Einstellungsprozess so viele Leute beteiligt, dass niemand mehr sowas machen würde. Es genügt ein einziger Fall, um die Stimmung intern zu verderben und ein einziges Gerücht nach Außen, um das Image des Arbeitgebers nachhaltig zu beeinträchtigen. Niemand geht so ein Risiko ein und für wen? Für jemanden, der sein Studium nicht gepackt hat.

2) Natürlich hat man mit dem verschwiegenen Durchfallen einer dauerhaften und fristlosen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber generiert. Es gibt keine Fristen dafür, weil man die Kenntnis des Arbeitgebers niemals nachweisen kann. Ganz einfach. Der Arbeitnehmer ist immer der Verlierer.

3) Das Einzige, was strittig ist, ist, ob man Gehalt zurückleisten muss. Hier sind die gerichtlichen Urteile unterschiedlich und es hängt primär davon ab, ob man dem AN Inkompetenz und Fehler zuschieben kann.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

WiWi Gast schrieb am 30.03.2019:

Das kenne ich, aber nicht aus eigener Erfahrung.
Hast Du dbzgl. eine Klausel im Arbeitsvertrag, wenn nein liegt das Risiko das Du durchfällst beim Arbeitgeber. Du kannst das also ganz gelassen sehen.

Nein, ich habe keine Klausel im Arbeitsvertrag, aber mündlich, dass ich BA schreibe.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

2) Natürlich hat man mit dem verschwiegenen Durchfallen einer dauerhaften und fristlosen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber generiert. Es gibt keine Fristen dafür, weil man die Kenntnis des Arbeitgebers niemals nachweisen kann. Ganz einfach. Der Arbeitnehmer ist immer der Verlierer.

3) Das Einzige, was strittig ist, ist, ob man Gehalt zurückleisten muss. Hier sind die gerichtlichen Urteile unterschiedlich und es hängt primär davon ab, ob man dem AN Inkompetenz und Fehler zuschieben kann.

Ich habe ja nichts verschwiegen. Ich kann jetzt, nach dem Einstieg, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Bachelorarbeit mehr schreiben.
Klar, dass ich dann gekündigt werde, die Frage ist bloß, ob weitere Kosten auf mich zukommen. Das wäre ja der Fall, wenn ich eine Falschaussage gemacht hätte.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Das ist einfach falsch!

WiWi Gast schrieb am 30.03.2019:

Das kenne ich, aber nicht aus eigener Erfahrung.
Hast Du dbzgl. eine Klausel im Arbeitsvertrag, wenn nein liegt das Risiko das Du durchfällst beim Arbeitgeber. Du kannst das also ganz gelassen sehen.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Natürlich hast du etwas verschwiegen, wenn du vergisst etwas zu erwähnen ;)

Bitte vergiss auch den Unsinn mit der Klausel. Rein rechtlich bist du nebenvertraglich dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, ob du die Voraussetzungen erfüllst oder nicht. Machst du das nicht, dann wirst du nicht gekündigt, sondern der Vertrag wird aufgelöst und es ist so als hätte er nicht bestanden. Der Grund dafür ist sogenannte Unmöglichkeit, da du einen Teil der Vertragsleistungen nicht erbringen kannst.

Grundsätzlich wäre es aber auhc denkbar, dass du da schon jetzt Schadensersatzpflichtig. D.H. wenn der Vertrag aufgrund deiner Versäumnisse nicht erfüllt werden kann, müsstest du in der Theorie alle Kosten für den Bewerbungsprozess rund um einen Ersatzkandidaten tragen, aber ich kenne keinen praktischen Fall, bei dem das passiert ist.

Arbeitest du und fliegst später auf, kommt es darauf an. Hast du dir nichts zu schulden kommen lassen oder kann man dir nichts unterschieben, musst du zu 85% nichts zurückzahlen. Die Gerichte sind hier meistens pro Arbeitnehmer. Hast du Böcke drin, also irgendwas, wo man dir Schlechtleistung aufgrund von Inkompetenz und Uneignung nachweisen kann, steht es 50:50, dass du das Gehalt zurückzahlen musst.

Strafrechtlich kann das Unternehmen dich auch noch wegen Betrug anzeigen. Allerdings kenne ich keinen Fall wie deinen, bei dem das schon mal vorgekommen ist. Die Anzeigen waren alles Urkundenfälscher, die gefälschte Zeugnisse präsentiert haben.

WiWi Gast schrieb am 30.03.2019:

2) Natürlich hat man mit dem verschwiegenen Durchfallen einer dauerhaften und fristlosen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber generiert. Es gibt keine Fristen dafür, weil man die Kenntnis des Arbeitgebers niemals nachweisen kann. Ganz einfach. Der Arbeitnehmer ist immer der Verlierer.

3) Das Einzige, was strittig ist, ist, ob man Gehalt zurückleisten muss. Hier sind die gerichtlichen Urteile unterschiedlich und es hängt primär davon ab, ob man dem AN Inkompetenz und Fehler zuschieben kann.

Ich habe ja nichts verschwiegen. Ich kann jetzt, nach dem Einstieg, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Bachelorarbeit mehr schreiben.
Klar, dass ich dann gekündigt werde, die Frage ist bloß, ob weitere Kosten auf mich zukommen. Das wäre ja der Fall, wenn ich eine Falschaussage gemacht hätte.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

WiWi Gast schrieb am 30.03.2019:

Das kenne ich, aber nicht aus eigener Erfahrung.
Hast Du dbzgl. eine Klausel im Arbeitsvertrag, wenn nein liegt das Risiko das Du durchfällst beim Arbeitgeber. Du kannst das also ganz gelassen sehen.

Nein, ich habe keine Klausel im Arbeitsvertrag, aber mündlich, dass ich BA schreibe.

Das mit der Klausel war nur das Geschreibe eines Ahnungslosen. Bitte nicht beachten. Die Frage ist, ob du auch ohne Abschluss für die Stelle qualifiziert gewesen und genommen worden wärst. Ist die Antwort "nein", dann wärst du verpflichtet gewesen, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen. Ganz einfach.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Verstehe nicht, warum ihr so viel Angst habt. Arbeit inzwischen seit 5 Jahren als Herzchirug und mein einziger Abschluss in meinem Leben, war war der, als mich meine Freundin vor die Tür gesetz und die Schlösser ausgetauscht hat ;)

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

WiWi Gast schrieb am 05.04.2019:

Verstehe nicht, warum ihr so viel Angst habt. Arbeit inzwischen seit 5 Jahren als Herzchirug und mein einziger Abschluss in meinem Leben, war war der, als mich meine Freundin vor die Tür gesetz und die Schlösser ausgetauscht hat ;)

Genau, deswegen verirrst du dich auch in diese Forum.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

Gegenüber dem Unternehmen mit offenen Karten spielen, auf das beste hoffen, mit dem schlechtesten planen und kalkulieren. Alles andere ist dumm.

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Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

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Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Personalakte: Arbeitnehmer darf Personalakte trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsehen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.

Antworten auf Arbeitsvertrag unterschrieben- durchgefallen!!

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