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Arbeitsweg als Arbeitszeit

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Hat jemand Erfahrung damit, sich den Arbeitsweg als Arbeitszeit anrechnen zu lassen?

Ich will zukünftig nur noch im Home Office arbeiten. Den Arbeitsweg verstehe ich zum Teil als unvergütete Arbeitszeit, speziell vor dem Hintergrund, dass physische Anwesenheit sich als nicht notwendig herausgestellt hat. Spiele mit dem Gedanken zu wechseln und will zukünftig permanentes Home Office und falls ich terminlich ins Office müsste, will ich dies als Arbeitszeit verbucht bekommen.

Dank schon einmal für die Rückmeldungen.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Was bist du denn für einer? Natürlich ist das keine Arbeitszeit

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Danke für den Witz - Ich konnte herzlich lachen!

Du solltest damit gleich am Anfang kommen um die Dringlichkeit zu unterstreichen.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Nein das kannst du ohne Verhandlungen vergessen. Wie soll das auch gehen? Dann würde ich extra ein Stück weit weg wohnen im Zug chillig ein Buch lesen und das Ganze als Arbeitszeit mir anrechnen lassen.

ABER was ich durchaus in der Praxis erlebt habe:

  • Kollege ist umgezogen und musste nach Hamburg pendenln. Er konnte aber im Zug arbeiten. Dies wurde ihm als Arbeitszeit angerechnet. Weil er tatsächlich GEARBEITET hat.
  • Beratung. Kollegen wohnten im Standort x wurden aber dem Büro y zugeordnet. Wenn sie ins Büro x mussten wurde es als Arbeitsweg angerechnet. D.h. es wurde zusätzlich zur Arbeitszeit noch die Wegstrecke bezahlt. ABER irgendwann ging auch das nicht mehr, da Graubereich.
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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Betriebsvereinbarungen lesen hilft hier weiter

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Ja, ich habe Erfahrung. Das, was du dir vorstellst geht gar nicht, weil es deine persönliche Entscheidung ist, ob du direkt neben der Arbeitsstelle wohnst oder 4 Stunden entfernt. Es gibt keine Möglichkeit, dem Arbeitgeber die Folgen deiner persönlichen Entscheidungen aufzuwingen.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

WiWi Gast schrieb am 09.05.2021:

Hat jemand Erfahrung damit, sich den Arbeitsweg als Arbeitszeit anrechnen zu lassen?

Ich will zukünftig nur noch im Home Office arbeiten. Den Arbeitsweg verstehe ich zum Teil als unvergütete Arbeitszeit, speziell vor dem Hintergrund, dass physische Anwesenheit sich als nicht notwendig herausgestellt hat. Spiele mit dem Gedanken zu wechseln und will zukünftig permanentes Home Office und falls ich terminlich ins Office müsste, will ich dies als Arbeitszeit verbucht bekommen.

Dank schon einmal für die Rückmeldungen.

Sind schon wieder Semesterferien?

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Sowas ist i.d.R. nur selten und über Sondervereinbarungen mit dem AG möglich.
Leider ist man als Arbeitnehmer im Nachteil und der Arbeitsweg ist Freizeit. Ein Grund, warum ich nur noch Home Office mache.

Der einzige, mir bekannte Fall, in dem das funktioniert hat ist ein Kumpel, dessen Arbeitsort in eine andere Stadt verlegt wurde. Statt 20 Minuten hatte er daraufhin 90 Minuten Anfahrt pro Strecke. Er wollte daraufhin kündigen, der AG ihn aber unbedingt halten.
Sie haben sich darauf geeinigt, dass er einen Teil der neu entstandenen Fahrtzeit als zusätzlichen Urlaubsanspruch erhält.

Klingt verlockend, ist mMn aber immer noch ein schlechter Deal, da er für das gleiche Gehalt nun dennoch mehr Freizeit opfern muss und on top noch die Fahrerei auf eigene Tasche hat. Ich hätte mich nach etwas neuen in der Nähe umgeschaut.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Finde denn Ansatz grundsätzlich legitim.

Wenn du permanentes Homeoffice vereinbart hast ist der Weg ins Büro ja nicht der normale Arbeitsweg sondern eine Dienstreise und damit grundsätzlich Arbeitszeit, ggf + Aufwandsentschädigung für den Fahrtweg.

Ist auch moralisch absolut okay, wenn in meinem Vertrag steht, das ich von zuhause aus arbeite, kann der AG mich nicht 3 mal die Woche ins Büro bestellen, wenn er das möchte muss er den Vertrag anders formulieren und mir nur 2 Homeoffice Tage geben. Wenn in eurem Vertrag steht ihr arbeitet in München, hättet ihr doch auch was dagegen, wenn euch der AG 3 Tage die Woche nach Nürnberg schickt ohne irgendeine Form von Ausgleich.

Wie realistisch es ist so einen Vertrag zu bekommen und diese Regelung durch zu drücken ist eine andere Frage. Kommt auf die Branche und deinen Status usw. an, ich schätze die meisten Unternehmen werden eine Klausel im Vertrag haben, die genau das verhindern soll.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Wenn du einen Full HO Vertrag hast kannst du dich erstmal glücklich schätzen. Wenn dein AG dich dann bittet 2-3 mal im Monat ins Office zu kommen, kannst du das denke ich verkraften, oder? Ich behaupte ein Modell wie du es gern hättest kriegst du nur dann durch, wenn du absolut unverzichtbar bist für die Firma und sie dich um jeden Preis halten wollen. Habe etwas ähnliches bei jemandem erlebt, hatte 100k Gehalt, hatte ein anderes Angebot für 150k in deutlich günstigeren Gegend, wir haben ihm 150k + full ho + Hotel und Reisekostenerstattung für Office Besuche geboten und ihn so gehalten. Er war bzw ist aber auch wirklich unverzichtbar. Für "normalos" macht man das nicht.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Du vermischt unten zum einen eine Geschäftsreise mit dem Weg zur normalen Arbeitsstätte.

Zum anderen werden die wenigsten Arbeitgeber dir explizit ein Homeoffice im Arbeitsrechtlichen Sinne erlauben (dann müsste er dort nämlich dafür sorgen das die ganzen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten sind - haftungstechnisch der Irrsinn). Was üblicherweise vereinbart wird ist ortsunabhängiges Arbeiten, das heist es wird darauf verzichtet, dass du eine Arbeitszeit immer vor Ort an deiner Tätigkeitsstelle erbringen musst. Wirkt defacto wie eine Home Office Regelung nur ist deine Tätigkeitsstätte weiterhin das Büro.

WiWi Gast schrieb am 10.05.2021:

Finde denn Ansatz grundsätzlich legitim.

Wenn du permanentes Homeoffice vereinbart hast ist der Weg ins Büro ja nicht der normale Arbeitsweg sondern eine Dienstreise und damit grundsätzlich Arbeitszeit, ggf + Aufwandsentschädigung für den Fahrtweg.

Ist auch moralisch absolut okay, wenn in meinem Vertrag steht, das ich von zuhause aus arbeite, kann der AG mich nicht 3 mal die Woche ins Büro bestellen, wenn er das möchte muss er den Vertrag anders formulieren und mir nur 2 Homeoffice Tage geben. Wenn in eurem Vertrag steht ihr arbeitet in München, hättet ihr doch auch was dagegen, wenn euch der AG 3 Tage die Woche nach Nürnberg schickt ohne irgendeine Form von Ausgleich.

Wie realistisch es ist so einen Vertrag zu bekommen und diese Regelung durch zu drücken ist eine andere Frage. Kommt auf die Branche und deinen Status usw. an, ich schätze die meisten Unternehmen werden eine Klausel im Vertrag haben, die genau das verhindern soll.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

WiWi Gast schrieb am 09.05.2021:

Hat jemand Erfahrung damit, sich den Arbeitsweg als Arbeitszeit anrechnen zu lassen?

Ich will zukünftig nur noch im Home Office arbeiten. Den Arbeitsweg verstehe ich zum Teil als unvergütete Arbeitszeit, speziell vor dem Hintergrund, dass physische Anwesenheit sich als nicht notwendig herausgestellt hat. Spiele mit dem Gedanken zu wechseln und will zukünftig permanentes Home Office und falls ich terminlich ins Office müsste, will ich dies als Arbeitszeit verbucht bekommen.

Dank schon einmal für die Rückmeldungen.

Such dir eine Firma, die 100% Home Office anbietet und in einer weit entfernten Stadt sitzt.
I.d.R. hast du dann dort keine Anfahrt zum Office.
Hab mal für eine Firma in Stuttgart gearbeitet (bin Hamburger) und musste ca. 5x / Jahr runter fahren. Das wurde mir immer bezahlt und ich konnte im Hotel schlafen. Arbeitszeit war die Anfahrt jedoch nicht. Das wirst du kaum durchkriegen. Fand ich jetzt aber so okay, da ich echt selten fahren musste und es dann auch echt gern gemacht habe.

Grundsätzlich verstehe ich deine Ansicht jedoch. Wenn ich die gleiche Arbeit genauso gut aus dem Home Office machen kann und der Arbeitgeber wegen irgendwelchen irrationalen Vertrauensproblemen alle ins Büro beordert sollte er sich moralisch gesehen auch an den Kosten beteiligen und Aufwände dafür anerkennen. Leider ist es ja (noch) die Regel, dass Arbeit grundsätzlich Onsite zu verrichten ist.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Ich arbeite im Außendienst und im Vertrag ist mein HO als mein Arbeitsplatz angegeben. Tatsächlich habe ich schon häufiger erlebt, dass AD Kollegen die zu oft in den Niederlassung abhängen, gebeten wurden, nicht so oft zu kommen. Hat wohl irgendetwas mit den Dienstwagen und steuerlichen Gründen zu tun.

Grundsätzlich gilt mein Arbeitsbeginn sobald ich aus dem Bett falle und egal ob ich auf dem Weg zum Kunden oder zu einer Niederlassung bin. Da es aber sowieso nicht erfasst wird, ist es auch egal.

Das ist ja ungefähr das was du möchtest.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Nein ich vermische hier gar nichts, sondern genau das ist der Punkt. Wenn mein Arbeitsplatz vertraglich im Homeoffice ist, dann ist der Weg zur normalen Arbeitsstätte meiner Ansicht nach eine "Geschäftsreise".

Ob es möglich ist lässt sich pauschal nicht beantworten und ob es für den TE möglich ist, weiß ich auch nicht.
Selbst mit einer vertraglichen Ausgestaltung wie bei dir unten halte ich es nicht für unmöglich, kommt ein Stück weit darauf an, wie begehrt der TE als Fachkraft ist und welche Kosten hier wirklich für das Unternehmen entstehen.
Es gibt auch Unternehmen, bei denen es den Mitarbeitern generell freigestellt ist ob sie ins Büro kommen oder zuhause arbeiten, da sind dann Präsens Meetings eher die Ausnahme und die Anwesenheit höchstens 1 mal im Monat erwünscht, da entstehen für das Unternehmen eh kaum Kosten oder Dank Vertrauensarbeitstzeit sind die Überstunden eh mit dem Gehalt abgegolten.

Zugegeben sind das auch Beispiele bei denen es sich für den TE nicht lohnt ein Fass aufzumachen. Wahrscheinlich ist es zielführender sich einen AG zu suchen der auf die physische Präsenz keinen Wert legt anstatt sich über eine Vergütung der Fahrtkosten Gedanken zu machen.

WiWi Gast schrieb am 10.05.2021:

Du vermischt unten zum einen eine Geschäftsreise mit dem Weg zur normalen Arbeitsstätte.

Zum anderen werden die wenigsten Arbeitgeber dir explizit ein Homeoffice im Arbeitsrechtlichen Sinne erlauben (dann müsste er dort nämlich dafür sorgen das die ganzen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten sind - haftungstechnisch der Irrsinn). Was üblicherweise vereinbart wird ist ortsunabhängiges Arbeiten, das heist es wird darauf verzichtet, dass du eine Arbeitszeit immer vor Ort an deiner Tätigkeitsstelle erbringen musst. Wirkt defacto wie eine Home Office Regelung nur ist deine Tätigkeitsstätte weiterhin das Büro.

WiWi Gast schrieb am 10.05.2021:

Finde denn Ansatz grundsätzlich legitim.

Wenn du permanentes Homeoffice vereinbart hast ist der Weg ins Büro ja nicht der normale Arbeitsweg sondern eine Dienstreise und damit grundsätzlich Arbeitszeit, ggf + Aufwandsentschädigung für den Fahrtweg.

Ist auch moralisch absolut okay, wenn in meinem Vertrag steht, das ich von zuhause aus arbeite, kann der AG mich nicht 3 mal die Woche ins Büro bestellen, wenn er das möchte muss er den Vertrag anders formulieren und mir nur 2 Homeoffice Tage geben. Wenn in eurem Vertrag steht ihr arbeitet in München, hättet ihr doch auch was dagegen, wenn euch der AG 3 Tage die Woche nach Nürnberg schickt ohne irgendeine Form von Ausgleich.

Wie realistisch es ist so einen Vertrag zu bekommen und diese Regelung durch zu drücken ist eine andere Frage. Kommt auf die Branche und deinen Status usw. an, ich schätze die meisten Unternehmen werden eine Klausel im Vertrag haben, die genau das verhindern soll.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Hier der TE. Aktuell habe ich Vertrauensarbeitszeit und bin ich voll remote im HO. Evtl. 1-2 im Monat im Office, aber dann auch nur für einen oder zwei Termine.

Danke für den Input, auch für den Unterhaltungswert, speziell der kritischen Stimmern, die während des Arbeitstags ihre Beiträge verfasst haben.

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Wie ist es denn, wenn man zwei regelmäßige Arbeitsstätten hat:

  1. Ort A, 3-4 Tage die Woche
  2. Ort B, 1-2 Tage die Woche

Der Arbeitsvertrag läuft mit der GmbH an Ort A. Die GmbH an Ort B ist 100%ige Tochter. Die Fahrten von A nach B werden vom Arbeitgeber mit 0,30 € vergütet bzw. können mit Poolfahrzeugen bestritten werden. Sind die Fahrten zu Ort B Arbeitszeit??? Oder ist sowohl die Fahrt zu Ort A als auch zu Ort B Arbeitsweg?

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

WiWi Gast schrieb am 10.05.2021:

Hier der TE. Aktuell habe ich Vertrauensarbeitszeit und bin ich voll remote im HO. Evtl. 1-2 im Monat im Office, aber dann auch nur für einen oder zwei Termine.

Danke für den Input, auch für den Unterhaltungswert, speziell der kritischen Stimmern, die während des Arbeitstags ihre Beiträge verfasst haben.

Also du hast auch ohne Covid bereits einen Full HO Job und willst jetzt allen ernstes für die 1-2x im Monat Büroarbeit noch Geld vom AG haben für die Anreise? Du bist entweder ein unersetzlicher Spezialist oder du musst unfassbar unbeliebt sein...

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WiWi Gast

Arbeitsweg als Arbeitszeit

Pendle auch von Bayern nach Frankfurt und rechne die Zeit in der ich im ICE am Laptop was mache als Arbeitszeit an. Klar nicht die vollen 4h aber so 2 bis 2,5 in jedem Fall.

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Artikel zu Arbeitsweg

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Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

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Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

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Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

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Der vordere Innenraum eines Audis.

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Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

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