Nein ich vermische hier gar nichts, sondern genau das ist der Punkt. Wenn mein Arbeitsplatz vertraglich im Homeoffice ist, dann ist der Weg zur normalen Arbeitsstätte meiner Ansicht nach eine "Geschäftsreise".
Ob es möglich ist lässt sich pauschal nicht beantworten und ob es für den TE möglich ist, weiß ich auch nicht.
Selbst mit einer vertraglichen Ausgestaltung wie bei dir unten halte ich es nicht für unmöglich, kommt ein Stück weit darauf an, wie begehrt der TE als Fachkraft ist und welche Kosten hier wirklich für das Unternehmen entstehen.
Es gibt auch Unternehmen, bei denen es den Mitarbeitern generell freigestellt ist ob sie ins Büro kommen oder zuhause arbeiten, da sind dann Präsens Meetings eher die Ausnahme und die Anwesenheit höchstens 1 mal im Monat erwünscht, da entstehen für das Unternehmen eh kaum Kosten oder Dank Vertrauensarbeitstzeit sind die Überstunden eh mit dem Gehalt abgegolten.
Zugegeben sind das auch Beispiele bei denen es sich für den TE nicht lohnt ein Fass aufzumachen. Wahrscheinlich ist es zielführender sich einen AG zu suchen der auf die physische Präsenz keinen Wert legt anstatt sich über eine Vergütung der Fahrtkosten Gedanken zu machen.
WiWi Gast schrieb am 10.05.2021:
Du vermischt unten zum einen eine Geschäftsreise mit dem Weg zur normalen Arbeitsstätte.
Zum anderen werden die wenigsten Arbeitgeber dir explizit ein Homeoffice im Arbeitsrechtlichen Sinne erlauben (dann müsste er dort nämlich dafür sorgen das die ganzen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten sind - haftungstechnisch der Irrsinn). Was üblicherweise vereinbart wird ist ortsunabhängiges Arbeiten, das heist es wird darauf verzichtet, dass du eine Arbeitszeit immer vor Ort an deiner Tätigkeitsstelle erbringen musst. Wirkt defacto wie eine Home Office Regelung nur ist deine Tätigkeitsstätte weiterhin das Büro.
WiWi Gast schrieb am 10.05.2021:
Finde denn Ansatz grundsätzlich legitim.
Wenn du permanentes Homeoffice vereinbart hast ist der Weg ins Büro ja nicht der normale Arbeitsweg sondern eine Dienstreise und damit grundsätzlich Arbeitszeit, ggf + Aufwandsentschädigung für den Fahrtweg.
Ist auch moralisch absolut okay, wenn in meinem Vertrag steht, das ich von zuhause aus arbeite, kann der AG mich nicht 3 mal die Woche ins Büro bestellen, wenn er das möchte muss er den Vertrag anders formulieren und mir nur 2 Homeoffice Tage geben. Wenn in eurem Vertrag steht ihr arbeitet in München, hättet ihr doch auch was dagegen, wenn euch der AG 3 Tage die Woche nach Nürnberg schickt ohne irgendeine Form von Ausgleich.
Wie realistisch es ist so einen Vertrag zu bekommen und diese Regelung durch zu drücken ist eine andere Frage. Kommt auf die Branche und deinen Status usw. an, ich schätze die meisten Unternehmen werden eine Klausel im Vertrag haben, die genau das verhindern soll.
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