DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtAuflösungsvertrag

Auflösungsvertrag bei PwC

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Dann hast Du keine Ahnung, es gibt zuhauf Fälle, dass ganze Gruppen innerhalb der Big 4 gewechselt.
Wacht mal auf! Es sollten sich nur die äußern, die wirklich Ahnung haben. Dei Trolls sollten hier endlich verschwinden!

Lounge Gast schrieb:

Bei PwC fängt defintiv kein gescheiterter Deloitte Manager
an. Genau gesagt hab ich in den letzten 4 Jahren noch nie
jemanden von einem anderem big4 zu uns wechseln sehen.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

lol vor allem BR informieren.. ich glaube auf diese wahnwitzige Idee käme sonst niemand.. naja die Vorgehensweise fänd ich aber schon etwas krass

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ich finde die Idee ganz passend, unbeliebter kann man sich bei den Partnern kaum machen, oder kennt ihr jemanden der bei PwC wirklich nur die erlaubten 10h am Tag arbeitet?

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Von Deloiite ist zu uns in der Tat noch keiner gekommen (bin bei EY), von KPMG schon und PwC auch. Interessanterweise haben die ex KPMGler es ganz gut gemacht, von den meisten PwClern trennt man sich gerade wieder.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ich finde die Vorgehensweise mit den 10h gar nicht krass. Ich bin eher erschüttert mit welcher selbstverständlichekeit WP Angestellte Gesetzte übergehen (ok zu Ihren Lasten aber immerhin rechtswidrig) und dazu sogar Zeiterfassugssysteme fälschen. Ich dachte immer der Verzicht auf "Stechuhren" sei ein Vertrauenbeweis an die Mitarbeiter, denkste, dadurch das man seine Stunden selbst aufschreibt, kann man immer schön unter 10h sein.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

"Ich finde die Vorgehensweise mit den 10h gar nicht krass. Ich bin eher erschüttert mit welcher selbstverständlichekeit WP Angestellte Gesetzte übergehen (ok zu Ihren Lasten aber immerhin rechtswidrig) "

Das ist doch nicht WP-klassisch.
Frag mal im Investment Banking, Unternehmensberatung/Advisory, Ärzte, Werbeagenturen, Jung-Architekten, usw.
Alles minimum 50+

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

ich hab noch kein Problem gekriegt, wenn ich mehr als 50 aufschreibe. Warum also fälschen?

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

mehr als 10h darf man bei PwC pro Tag nicht buchen; is mir nun eh egal, wurde entlassen

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Wieviel bucht eigentlich ein Unternehmensberater von McKinsey? Oder ein Investmentbanker von MS?

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Mehr als 10h darfst Du nirgendwo buchen, das beschränkt sich nicht allein auf PwC, sondern ist Gesetzgebung.
Die einzige Ausnahme bilden Unternehmen bzw. Standorte mit Sondergenehmigung. PwC in Düsseldorf darf zB in der busy season 12h am Tag, also 60h die Woche buchen.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

? das Problem bekommt man doch automatisch.. hab einmal aus Versehen mehr als 10 h/Tag gebucht (Tage vertauscht) und da kam gleich ne systemgenerierte Email ich solle für diesen Tag doch ein spezielles Formular ausfüllen, warum diese außerordentliche Mehrarbeit zu leisten war, und am nächsten Tag rief gleich der Partner an, was das denn solle... dabei hatte ich es längst umgebucht

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

es darf an allen PWC Standorten 60h gebucht werden (6*10)

Lounge Gast schrieb:

Mehr als 10h darfst Du nirgendwo buchen, das beschränkt sich
nicht allein auf PwC, sondern ist Gesetzgebung.
Die einzige Ausnahme bilden Unternehmen bzw. Standorte mit
Sondergenehmigung. PwC in Düsseldorf darf zB in der busy
season 12h am Tag, also 60h die Woche buchen.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ich habe schon fröhlich 14-16 Stunden gebucht. Kein Klingeln am Roten Telefon, keine Email, keine Rauchzeichen am Himmel...

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Bei uns (EY) gibt es solche 10h Stunden nicht. Man kann im System buchen was man will, jedoch mindestens 8h. Hab noch nie eine Mail eines Partners bekommen weil ich 14 h gearbeitet habe, er eine mail, dass ich am nächsten Tag ausschlafen soll und erst Mittag wiederkommen (heißt bei uns Flextime und ich gehe mal davon aus das das Gesetzeskonform ist)

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ich befinde mich auch gerade in Verhandlungen über meinen Auflösungsvertrag. Die 10h Regel kommt einem da nicht gerade zu pass, denn nicht erfasste Überstunden kann man sich am Ende auch nicht auszahlen lassen. Auf meinen Hinweis, dass ich häufig 12+ Stunden arbeiten musste, aber ja nur 10h buchen durfte sagte man mir lapidar, da liege ja wohl schon ein Teil meines Problems, würde ich schnell genug sein, dann hätten 10 h gereicht. Schande

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

also ich habe die letzten Monate bei einer mittelst. WPG malocht und da wurden sehr wohl mehr als 10h pro Tag gebucht, hat mich als PwC-Probezeitlooser zwar auch verwundert, aber naja...am Ende waren die Überstd. Privatvergnügen

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ich glaube die strikte 10h Regel hat nur KPMG weil die mal Ärger mit dem BR hatten. Ist halt eher Beamtenmentalität dort.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

10h pro Tag hat bei der KPMG nichts mit Beamtenmentalität zu tun. Die Berufsgenossenschaft schreibt 10 h als max. Höchstgrenze vor. Sollten diese überschritten werden, kann es zu drastischen Strafen für den Arbeitgeber kommen. Insofern hält sich die KPMG nur an bestehende Gesetze.

Was habt ihr eigenlich davon, wenn ihr unaufgeschriebene Überstungen macht? Dies ist bestimmt nicht innovativ oder gar dynamisch sondern einfach nur dumm. Vor allem zeugt es von mangelndem Durchsetzungsvermögen. Und diese Mitarbeiter, die noch nicht mal ihre eigenen Interessen vertreten, sollen später über die Einschränkung von Testaten entscheiden. Ich meine solche Warmduscher sind im WP-Beruf am falschen Platz.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Auch bei KPMG werden einige Jobs nicht in 10h fertig werden. Wenn die AR Sitzung vor der Tür steht und der Abschluss noch nicht steht, dann wird eben mit Hochdruck gearbeitet. Ob die blöde Berufgenossenschaft, die Gewerkschaft oder der Betriebsrat mir da vorschreiben wollen, dass um 19:30 der Stift aus der Hand fällt interessiert mich persönlich gar nicht. Die sollen sich lieber um die Werker bei Opel kümmern, nicht um Akademiker die einen Leistungswillen zeigen. Aber so ist es wohl in Deutschland - bremsen und Regulieren. Und ich finde schon, dass KPMG einen Beamtenstil hat, denn bei den anderen Firmen (Mc Kinsey, BCG aber auch Deloitte kenne ich das so nicht).

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

ich denke es ist eher gruppendynamisch bedingt.. und evtl. aus Angst vor schlechten Beurteilungen.. es ist ja im Normalfall so dass man nicht die Überstunden macht weil man sonst nichts besseres zu tun hat und die Stunden im Endeffekt absitzt, sondern weil so viel zu tun ist, dass man es in Normalzeit nicht schaffen würde. Hab noch kein Team erlebt, was tatsächlich nach 8 oder 10 Stunden gemeinschaftlich den Laptop zugeklappt hat und somit im Endeffekt die Deadline nicht einhalten konnte.. vermutlich dürfte dieses imaginäre Team dann auch schnell die Firma verlassen..

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

V.a. werden Überstunden bei KPMG vom BR immer genehmigt. Der will halt nur einen Überblick haben, wo besondere Spitzen sind. Ich find's ok, lieber "Beamtenmentalität" als hire and fire am Telefon und man hat sich am Ende umsonst ins Zeug gelegt.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Der vorhergehende Beitrag spricht mir sowas von aus dem Herzen, ich habe bisher auch jede Überstd aufgeschrieben. Leider gibt es viele Kollegen, die sich nicht dranhalten und nicht alles kontieren bzw. am WE oder zu später Std. daheimarbeiten. Das sind dann mal die, die alles testieren.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

und Du wirst vermutlich nichts testieren ;-) kleiner scherz. Naja aber mal ehrlich, wann wird schonmal ein Testat versagt. Lieber wird noch drei mal der Abschluss komplett anders erstellt als dass das Testat versagt oder auch nur eingeschränkt wird.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass im Augenblick kein Bedarf besteht, Überstunden zu machen (stimmt ja auch) und ich nicht mehr als 8 Std, am Tag buchen soll (aber auch nicht weniger). Also buche ich im Moment brav 8 Std an 5 Tagen und schreibe nebenbei meinen privaten Stundenzettel, um zu sehen, wie lange ich wirklich arbeite. Und wenn ich merke, dass ich Überstunden ansammle, dann komme ich halt mal 15-30 min später oder verlängere meine Mittagspause. Nur das mit dem früher gehen ist in der Woche so eine Sache, da gucken einige Kollegen auch mal komisch. Aber am Fr. gehe ich dann auch mal ne Stunde früher. So komme ich über kurz oder lang mit meinen Stunden hin und baue schnell evtl Überstunden ab. Und wenn wieder genug Arbeit da ist, dann kann ich auch wieder Überstunden buchen.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

ja klar, der Abschluss wird geändert, aber nicht alles unterschrieben, sondern der Mandant solange bearbeitet bis er einlenkt! das ist der sinn der prüfung, dass der abschluss am ende mit hinreichender sicherheit frei von wesentlichen fehlern ist

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Sehe es genauso wie mein Vorredner. Dass der Abschluss geändert wird bis ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gegeben wird hat nichts mit schlechter Prüferqualität zutun. Wer sich mit der Materie auskennt weiß das JAs letztendlich das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Ersteller und Prüfer sind.

mfG

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

bin bei PwC. Mir wurde gesagt, ich soll nur 8 Stunden buchen, auch wenn ich mehr gearbeitet habe. Dabei war das JAZ ein wichtiges Kriterium für die Wahl meines Arbeitgebers...

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

"bin bei PwC. Mir wurde gesagt, ich soll nur 8 Stunden buchen, auch wenn ich mehr gearbeitet habe. "

Ja, den Manager freut es - weil Du ihm damit hilfst sein Budgetziel zu erreichen. Den Partner macht's auch glücklich, weil er nicht nachverhandeln muss.
Ist halt nur blöd für dich - aber ich habe auch gemerkt, dass der Manager recht viel Druck ausübt, wenn Du Dich nicht an seine Stundenaussagen hälst.

Willkommen beim tollen JAZ-Modell bei PwC.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

So ein Quatsch! Wenn ein Manager merkt, dass er Dich drücken kann bei den h und Du immer nur 8 kontierst wird der Dich immer und immer wieder auf seine Jobs buchen, sodass Du erst richtig die A-Karte hast!

Also lieber konsequent die geleistete Zeit buchen und die Manager die ihre Budgets nicht ordentlich verhandeln und auf ein devotes Prüfungsteam angewiesen sind werden Dich nie wieder buchen und Du bist aus dem Schneider ;)

Mach Dir keine Sorgen über Dein Standing bei solchen Managern den deren Ansehen ist innerhalb der Partnerschaft eh meistens gering.. wer beim Mandanten kein Budget rausholen kann zählt nämlich nix !

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

danke für den Hinweis ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

das Dumme ist halt, dass sichs stets ein selbstausbeuterischer Kollege findet, der "natürlich" keine ÜStunden kontiert.. und an dem wird man dann gemessen. Dann kommt ne Argumentation a la "wieso hat Dir die Zeit nicht gereicht, der Kollege hat es doch auch in 8 Stunden am Tag geschafft" und einem selbst wird dann mangelnde Effizienz vorgehalten..

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Richtig, und wenn Du so buchst, wie Du gearbeitet hast, dann kommt es häufig vor, dass Dir der Manager Ineffizienz vorwirft und das auch ins Feedback schreibt... (spricht sich ja auch unter Managern herum, da alle kurzfristig zuerst an ihre Ziele denken).

Es ist quasi ein Kampf gegen das System

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Hey fange am 01.10. bei E&Y an. Das Problem mit dem Kontieren, ist doch ein Nash-Gleichgewicht. Keiner kann seine Strategie (also kontieren oder nicht kontieren) ändern, ohne die Strategie der anderen zu kennen. Also, wie löst man das? Durch Absprache! Also ein Kartell der Assis wenn ihr so wollt. Wir kontieren alle Stunden und lassen uns nicht behandeln wie die Assis.

Leider sind Kartelle ja recht instabil und sobald sich jemand nicht mehr an die Absprachen hält, löst es sich auf. Aber da muss es doch noch ne andere Lösung geben!? Mein Vorschlag: So eine Art „Code Red“ für alle die zu wenig kontieren ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Hey fange am 01.10. bei E&Y an. Das Problem mit dem Kontieren, ist doch ein Nash-Gleichgewicht. Keiner kann seine Strategie (also kontieren oder nicht kontieren) ändern, ohne die Strategie der anderen zu kennen. Also, wie löst man das? Durch Absprache! Also ein Kartell der Assis wenn ihr so wollt. Wir kontieren alle Stunden und lassen uns nicht behandeln wie die Assis.

Leider sind Kartelle ja recht instabil und sobald sich jemand nicht mehr an die Absprachen hält, löst es sich auf.

Aber da muss es doch noch ne andere Lösung geben!? Mein Vorschlag: So eine Art „Code Red“ für alle die zu wenig kontieren ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ein Kartell unter den Assis wird es nie geben.. das Ziel der meisten ist doch selbst befördert werden und es zu verhindern, dass andere befördert werden (denn dann ist die eigene Beförderung weniger wert). Wozu da ein Kartell bilden.

antworten
Student0815

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Du schreibst "zu verhindern, dass die anderen selbst befördert werden". Bedeutet das, dass ich nun vermehrt damit rechnen muss, hintenrum vor und von anderen niedergemacht zu werden?

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Genau,

geh mal stark daon aus, dass ca. 75% Ja-Sager in einem Jahrgang sind. Da kannst Du noch so viel mit Nash-Gleichgewichten oder spieltheoretischen Ansätzen kommen, hintenrum wird alles gegen Dich verwendet, wenn es die Situation zulässt.

Lounge Gast schrieb:

Ein Kartell unter den Assis wird es nie geben.. das Ziel der
meisten ist doch selbst befördert werden und es zu
verhindern, dass andere befördert werden (denn dann ist die
eigene Beförderung weniger wert). Wozu da ein Kartell bilden.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

So krass würde ich das jetzt auch nicht sagen - aber er herrscht natürlich ein Wettbewerb wie in jedem anderen Unternehmen auch.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Du schreibst "zu verhindern, dass die anderen selbst befördert werden". Bedeutet das, dass ich nun vermehrt damit rechnen muss, hintenrum vor und von anderen niedergemacht zu werden?

--> In der jetzigen Situation muss man das bei PWC auf der Rechnung haben. Das war vorher nicht so, erst seitdem dieses fragwürdige Personalpolitik von der U-Spitze gefahren wird. Im Moment ist sich jeder selbst nur der nächste, kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. Auch kein Wunder wenn man sich die wöchentlichen Newsletter durchliest...

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ich finde, man sollte das nicht so hart sehen.
Der Schritt war notwendig und man hat wirklich schlechte vor die Tür gesetzt. Aber langfristig ist und bleibt Pwc die beste WP-Gesellschaft.
Die stecken so viel Geld in die Ausbildung, die Kollegen und Chefs sind echt gut und nett, und die Jobs sind auch gut.
Außerdem glaub doch wohl keiner, dass KMPG oder Ernst & Young und einholen können.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

"Wirklich schlechte vor die Tür gesetzt"....
Was war dann in den ganzen Jahren davor? Da sind die wirklich schlechten dann weitergekommen. Dann kann es ja mit der Prüfungsqualität nicht weit her sein bei so vielen wirklich schlechten im Unternehmen. Oder wurde komischerweise nur in einem Jahr "aus Versehen" soviele "wirklich schlechte" MA eingestellt die man dann direkt vor die Tür setzt. Das ist lächerlich. Aber wahrscheinlich eh ein Troll ;o)

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Nein, es war halt wegen den Bachelors. Da waren echt viele Pfeifen dabei. Ich habe Diplom und bin wohl auch deswegen nicht gekündigt worden.
Und was soll das mit der Qualität? Pwc hat eine top qualität. Prüfen ja auch die größten Unternehmen un Deutschland. Das hat schon seinen grund!

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

"Aber langfristig ist und bleibt Pwc die best WP-Gesellschaft."

Sorry, aber PWC prüft seit 3 Jahren bei uns, und was ich da mitbekommen habe, ist einfach nur großes Schaudern.
Woher kommt dieser Gerücht, dass PWC die höchste Prüfungsqualität hat?

Die ziehen doch nur jedes Jahr andere billige Assis durch. Die schmeissen einfach nur 10 junge Leute in das Prüfungsmandat rein und lassen die einfach mal so rumbohren. Von Prüfungskonzept keine Spur. Alles sehr chaotisch, machen einfach nur unkontrolliertes Trouble. Und an die Stellen, bei denen es wirklich kritisch wäre zu prüfen, denken sie nicht mal dran. Und die ganze Sache wird jedes Jahr noch schlimmer. Mir kommts echt so vor als ob die mittlerweile jeden eingestellt hätten. Die Größe von PWC ist bestimmt nicht der Qualität zu verdanken, sondern wohl eher der billigen Preispolitik.

Der Höhepunkt war dieses Jahr: Kommt so ein Prüfungsassistent von PWC bei uns an und "kritisiert" dass wir doch bei der Finanzdatenmigration doch tatsächlich die GuV-Ertrags-Konten vergessen hätten zu migrieren zum Jahrenanfang, und diese jetzt zu Jahresanfang fälschlicherweise alle auf Null sind. Wir sagten er sollte doch nochmals bei seinem Vorgesetzten nachfragen. Dann kam der vorgesetzte und entschuldigte sich, und meinte dass der Kollege von GuV-Aufwandskonten gesprochen hatte. Wir hatten uns schief gelacht. Von GuV-Konto Abräumung bei Jahresende hatten beide wohl noch nix gehört.

PWC hat unser Mandat bekommen, weil sie mit Dumping-Preise reingegangen sind. Da sieht man auch was man bekommt. Habe mitbekommen was so ein Prüfungsassistent verdient, passt zu den Dumping-Preisen, einfach nur traurig.

Und sagt jetzt nicht so ists bei allen Big4. Die WP die vorher da war war fachlich viel fitter und mit denen konnte man auf einer Augenhöhe diskutieren.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

ja, scheinbar hat die PwC-Propaganda wieder zugeschlagen und will das Ganze erneut als Aussortieren der Schlechten verkaufen, aber Leute aufgepasst: PwC behandelt die jungen Assis wie Erntehelfer, die spannt man mal schnell über die Busy Season ein und schmeißt sie dann dezent wieder raus und meint dann, die Leute waren alle schlecht

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

mehr oder weniger ja.. natürlich nicht offensichtlich.. z.B. Informationen vorenthalten, Fehler (die jedem passieren könnten) herumposaunen bzw. aufbauschen etc.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

klar ist PwC eine gute Firma, nimmt sich aber mit den anderen Big4 nichts..

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

naja es wurden auf keinen Fall nur die schlechten rausgeworden! PWC hat sich einfach übernommen und zu viele eingestellt.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

das ist doc ganz normal...
Fast alle WP-Gesellschaften sind anch dem pyramiden-prinzip aufgebaut.
man braucht viele günstige Knechte, die die Arbeit machen. davon hauen in der regel nach 1-2 jahre (vor dem StB-Examen) 50-70% ab. Das ist so auch gewollt, weil man dann ja neue billige Knechte holen kann, da die "alten" ja eventl. eine Gehalsterhöhung wollen.
Die "neuen" bekommen dann einen Crash-Kurs und müssen dann schnelst möglich beim mandanten malochen (Zeit ist schließlich Geld) und so wiederholt sich das Spiel usw usw usw...

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

PwC hat wieder in die Peinlichkeitenkiste gegriffen:

Von allen zur Beförderung zum Senior Ass. vorgeschlagenen Ass. wurden nur 30% letztlich befördert, alle anderen nicht! Selbst die Partner vor Ort, die die Vorschläge ausgearbeitet haben, sind nun schockiert.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Zitat:

Der Höhepunkt war dieses Jahr: Kommt so ein Prüfungsassistent
von PWC bei uns an und "kritisiert" dass wir doch bei der
Finanzdatenmigration doch tatsächlich die GuV-Ertrags-Konten
vergessen hätten zu migrieren zum Jahrenanfang, und diese
jetzt zu Jahresanfang fälschlicherweise alle auf Null sind.
Wir sagten er sollte doch nochmals bei seinem Vorgesetzten
nachfragen. Dann kam der vorgesetzte und entschuldigte sich,
und meinte dass der Kollege von GuV-Aufwandskonten gesprochen
hatte. Wir hatten uns schief gelacht. Von GuV-Konto Abräumung
bei Jahresende hatten beide wohl noch nix gehört.

PWC hat unser Mandat bekommen, weil sie mit Dumping-Preise
reingegangen sind. Da sieht man auch was man bekommt. Habe
mitbekommen was so ein Prüfungsassistent verdient, passt zu
den Dumping-Preisen, einfach nur traurig.

Und sagt jetzt nicht so ists bei allen Big4. Die WP die
vorher da war war fachlich viel fitter und mit denen konnte
man auf einer Augenhöhe diskutieren.

Das ist ja lustig, denn nahezu der gleiche Vorgang hat auch in unserer Firma stattgefunden, als wir von PWC geprüft worden sind. Arbeiten wir zufällig beim gleichen Unternehmen? (Bank?)

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Naja, das stimmt so nicht. PwC hätte die gefeuerte Leute locker "durchfüttern" können.. aber was halt in der Firma zählt ist der Profit und der wird ohne Rücksicht auf Verluste dann auch versucht zu erreichen.

Lounge Gast schrieb:

naja es wurden auf keinen Fall nur die schlechten
rausgeworden! PWC hat sich einfach übernommen und zu viele
eingestellt.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Muss garnicht sein dass es das gleiche Mandat ist, auch in einem Team in dem ich als Prüfer gearbeitet habe, wäre sowas fast passiert, gottseidank hatter mir der andere Prüfer noch stolz von seinem "Finding" erzählt, bevor er damit zum Mandanten marschieren wollte ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

bin froh, dass ich letztes Jahr dran war ;-) aber traurigerweise muss man sich jetzt eingestehen, dass solche Beförderungen meist doch mehr mit Glück als mit "überdurchschnittlicher" Leistung zu tun haben.. allein der Zeitpunkt ist entscheidend

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

zum Eintrag v. 26.07.2009
Zitat: "Ich glaube die strikte 10h Regel hat nur KPMG weil die mal Ärger mit dem BRhatten. Ist halt eher Beamtenmentalität dort."

Erst einmal: es ist GEsetz (Arbeitszeit max. 10 Stunden am Tag für eine befristete Dauer) und der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für die Einhaltung zu sorgen.

Nun ein dezenter Hinweis - und horcht genau zu:

Ich habe auch bis 14 Stunden am Tag gearbeitet. Wir bei Big4 hatten ein Zeiterfassungssystem, mit der man auf seinem LAPTOP die Zeiten Offline erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt zur Rechnungserfassung an die Buchhaltung ONLINE bereitstellen konnte. Wenn Ausbuchungen von Stunden oder Auslagen in der Buchhaltung erfolgten, konnte man immer noch in der OFFLINE-DAtei erkennen, was "gemailt" wurde.

Nach längerem Dauereinsatz (ich erinnere an die 14 Stunden) hatte ich einen unverschuldeten Autounfall. Ich war direkt nach der Arbeit losgefahren.

Die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen UNfallversicherung hat sich die Zeitaufzeichnungen kommen lassen und festgestellt, dass ich sehr viel später von der Arbeit losgefahren war als der Zeitpunkt, an dem meine Arbeit endete. Die Buchhaltung hatte hier schon die elektronischen Stundenaufzeichnungen "korrigiert".

Folge: die Berufsgenossenschaft weigerte sich, die Kosten zu übernehmen, da durch den großen Zeitabstand zwischen Beendigung der Arbeit und der Heimfahrt kein Arbeitsweg mehr vorlag (der gesetzliche Wegeschutz war damit weggefallen) mit der Folge, dass meine REHA-MAßnahme sich erheblich verzögerte (erhebliche mehrfache komplizierte Knochenbrüche). Erst eine Klage sowie die Offline-Dateien meines LAPTOPS sowie der Urteilsspruch des Richters haben dafür gesorgt, dass mein Knie nicht steig geblieben ist.

Und nun der Hit: Mein (damaliger Arbeitgeber) hat vor Gericht behauptet, dass niemand im Betrieb so lange arbeiten würde, da hätte man ein Auge auf. Für diese offensichtliche Lüge (mehrere Kollegen haben dann ihre OFFLINE-Zeitnachweise vor Gericht offengelegt) wurde gegenüber dem Arbeitgeber ein Bußgeld von TEUR 50 verhängt. Die Zeitnachweise werden quasi (von der Berufsgenossenschaft) immer wieder gerne geprüft etc.

FAZIT: Ihr tut euch keinen Gefallen, wenn ihr (ohne leitender Angestellter zu sein), solche Stunden kloppt. Und der leitende Angestellte gemäß dieser Definition ist in vielen Betrieben die 1. Ebene, evtl. noch die 2. Ebene. Viele Abteilungsleiter sind in diesem Fall einfache Angestellte.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ich bin auch bei PwC und das stimmt, davor hatten Partner u. Manager am meisten Angst, nämlich dass am Heimweg etwas passiert. Das hatte mal ein Manager offenbart, dass er immer ein etwas mulmiges Gefühl im Magen hat, wenn wir alle so spät heimfahren würden.
Passiert um 22 Uhr etwas auf der BAB, dann wird sich jede Berufsaufsicht und jede Versicherung fragen, was die Leute bitte um diese Uhrzeit noch gemacht haben und warum diese nicht schon längst daheim waren.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Dann wollen wir mal wieder ein bißchen Sachlichkeit reinbringen:
1.) Zum einen standen Einstellungsjahrgänge an, in denen viele Eingestellten die (früher) üblichen PwC-Kriterien nicht erfüllt haben. Es wurden sehr viele Fachhochschüler von nicht sehr angesehenen Fachhochschulen eingestellt. Trotz des geringern Niveaus haben sie zum Teil nicht so die Noten gebracht. Sie haben einfach nicht das Niveau nach den ca. 3 Jahren um Senior Associate zu werden. Diese Erkenntnis ist PwC gerade noch rechtzeitig gekommen. Einige Associates konnten froh sein, dass PwC sie überhaupt eingestellt hat.

  1. Aufgrund des auch bei PwC nicht vorhandenen Wachstums werden halt nicht mehr Senior Associates benötigt.
  2. Auch eine geringere Fluktuation führt letztlich zu einem geringeren Bedarf an neuen Senior Associates.

Daher ist das Verhalten völlig normal und ok von PwC! Jeder hier im Forum wurde sich als Arbeitgeber in dieser Situation genauso verhalten!!!

Lounge Gast schrieb:

PwC hat wieder in die Peinlichkeitenkiste gegriffen:

Von allen zur Beförderung zum Senior Ass. vorgeschlagenen
Ass. wurden nur 30% letztlich befördert, alle anderen nicht!
Selbst die Partner vor Ort, die die Vorschläge ausgearbeitet
haben, sind nun schockiert.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

völliger Quatsch! Es wurden in den Niederlassungen genug leute zur Beförderung vorgeschlagen (und dementsprechend auch gut bewertet). Die Beförderungsvorschläge wurden dannaber in Frankfurt zusammengestrichen!
Lounge Gast schrieb:

Dann wollen wir mal wieder ein bißchen Sachlichkeit
reinbringen:
1.) Zum einen standen Einstellungsjahrgänge an, in denen
viele Eingestellten die (früher) üblichen PwC-Kriterien nicht
erfüllt haben. Es wurden sehr viele Fachhochschüler von nicht
sehr angesehenen Fachhochschulen eingestellt. Trotz des
geringern Niveaus haben sie zum Teil nicht so die Noten
gebracht. Sie haben einfach nicht das Niveau nach den ca. 3
Jahren um Senior Associate zu werden. Diese Erkenntnis ist
PwC gerade noch rechtzeitig gekommen. Einige Associates
konnten froh sein, dass PwC sie überhaupt eingestellt hat.

  1. Aufgrund des auch bei PwC nicht vorhandenen Wachstums
    werden halt nicht mehr Senior Associates benötigt.
  2. Auch eine geringere Fluktuation führt letztlich zu einem
    geringeren Bedarf an neuen Senior Associates.

Daher ist das Verhalten völlig normal und ok von PwC! Jeder
hier im Forum wurde sich als Arbeitgeber in dieser Situation
genauso verhalten!!!

Lounge Gast schrieb:

PwC hat wieder in die Peinlichkeitenkiste gegriffen:

Von allen zur Beförderung zum Senior Ass. vorgeschlagenen
Ass. wurden nur 30% letztlich befördert, alle anderen nicht!
Selbst die Partner vor Ort, die die Vorschläge ausgearbeitet
haben, sind nun schockiert.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ach, ist wieder das böse "Frankfurt" schuld ;-) "Frankfurt" hat ja auch die Probezeitler rausgeschmissen etc.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Das Problem hat doch die ganze WP-Branche. Vor nicht allzu langer Zeit, wurde alles was nicht bei 3 auf den Bäumen war und irgendwas mit ReWe und Controlling studiert hat, bei den Big4 eingestellt.
3,2er Diplom ? 14 Semester? Egal! Willkommen bei KMPG/PWC/EY/Deloitte. So sah es doch 2007 aus.
Jetzt trennt man sich von den Lowperformern. Ganz Normal.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Sehr richtig, nachdem ich vor einigen Jahren die Seiten gewechselt habe, kann ich jetzt nun wirklich nicht mehr verstehen, warum die Branche mit zweit- oder drittklassigen Bachelor-Absolventen arbeitet. Die WP-Branche macht sich doch uns gegenüber absolut unglaubwürdig, wenn sie mit Leuten prüft, die keine Ahnung von Bilanzierung und Buchführung sowie mit 22 Jahren keine Ahnung vom Geschäft und vom Leben haben, schon in jungen Jahren nur an sich denken und in so jungen Jahren schon mit Ellenbogen arbeiten!

Wo bleiben da die Charaktere, die im Studium auch mal eine nicht prüfungsrelevante Vorlesung und ein Seminar, was nur die Lebenserfahrung fördert, besucht haben. Wie sollen unabhängige, eigenverantwortliche Prüfer aus diesen für diesen Beruf zu ungebildeten Absolventen werden? Hoffentlich kommt der Branche bald die Erleuchtung, auch wenn sie ganze Einstellungsjahrgänge wieder rausschmeißt, um endlich Druck auf die Politik zu machen, Studiengänge anzubieten, die annähernd das Niveau eines Uni-Diploms bieten, und Abgänger auch mit einem angemessenen Allgemeinwissen und den notwendigen Softskilss für den Berufseinstieg auszustatten!

Wie schon geschrieben, kommt es doch täglich zu unglaublich skurilen, tlw. unbeschreiblichen Situationen im Verlauf einer Prüfung, weil die unwissenden, sogenannten (Möchtegern-)Jungprüfer auf die zu prüfenden Unternehmen los gelassen werden. Die Jungprüfer müssen sich doch mehr mit sich selbst "beschäftigen", weil sie noch nicht einmal das Wissen eines Vordiploms haben, als unsere Unternehmen vernünftig zu prüfen! Dieses ist sicherlich auch ursächlich dafür, dass viele Schieflagen der Unternehmen im Vorfeld der Finanzkrise von der Branche nicht erkannt wurden. Hier muss doch die Politik und die Branche endlich aufwachen!

Die sogenannten Jungprüfer sollten den Mund nicht so voll nehmen, denn mit Wissen können sie uns nicht mehr überzeugen; ihnen wird (noch) Respekt entgegegen gebracht, da sie nur Teil des Problems und noch nicht ursächlich sind. Einigen muss jedoch dringend noch angemessenes Auftreten beim Mandanten bei gebracht werden, daher ist es für diese und die fachlich schlechten nicht schade, wenn sie von den WPs in der Probezeit entlassen werden.

Für eine vernünftige Ausbildung im Studium wurde zu meiner Zeit noch demonstriert; auch dieses ist für die Softskill-Ausprägung förderlich. Heute wird sich über die Inflation von Einser-Kandidaten gefreut, nur weil das Niveau auf Minimum gesenkt wurde. Für diese Entwicklung sind die jedoch die Absolventen selbst verantwortlich. Wenn es hier nicht zu einem schnellen Umdenken kommt, dann geht der noch vorhandene Respekt sicherlich mit der Zeit auch noch verloren. Alle zukünftigen Absolventen sollten daher ihren Anspruch und Verhalten schnell überprüfen!

Für mich ist das Verhalten der WPs im vermutlich stark rückläufigen Markt nachvollziehbar und richtig, um auch mal ein Signal an die Politik und die Absolventen zu geben. Leider werden tlw. auch die falschen getroffen, aber viele Absolventen haben einfach noch nicht verstanden, was ein Abschluss an der Uni oder FH eigentlich bieten und bedeuten sollte. Insofern haben die jetzt Entlassenden wieder Zeit gewonnen, das nicht vorhandene Wissen jetzt zu erwerben und ihr Verhalten zu überdenken!

Lounge Gast schrieb:

Dann wollen wir mal wieder ein bißchen Sachlichkeit
reinbringen:
1.) Zum einen standen Einstellungsjahrgänge an, in denen
viele Eingestellten die (früher) üblichen PwC-Kriterien nicht
erfüllt haben. Es wurden sehr viele Fachhochschüler von nicht
sehr angesehenen Fachhochschulen eingestellt. Trotz des
geringern Niveaus haben sie zum Teil nicht so die Noten
gebracht. Sie haben einfach nicht das Niveau nach den ca. 3
Jahren um Senior Associate zu werden. Diese Erkenntnis ist
PwC gerade noch rechtzeitig gekommen. Einige Associates
konnten froh sein, dass PwC sie überhaupt eingestellt hat.

  1. Aufgrund des auch bei PwC nicht vorhandenen Wachstums
    werden halt nicht mehr Senior Associates benötigt.
  2. Auch eine geringere Fluktuation führt letztlich zu einem
    geringeren Bedarf an neuen Senior Associates.

Daher ist das Verhalten völlig normal und ok von PwC! Jeder
hier im Forum wurde sich als Arbeitgeber in dieser Situation
genauso verhalten!!!

Lounge Gast schrieb:

PwC hat wieder in die Peinlichkeitenkiste gegriffen:

Von allen zur Beförderung zum Senior Ass. vorgeschlagenen
Ass. wurden nur 30% letztlich befördert, alle anderen nicht!
Selbst die Partner vor Ort, die die Vorschläge ausgearbeitet
haben, sind nun schockiert.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Ja stimme ich zu, allerdings wurden nicht nur die Lowperformer entlassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Auflösungsvertrag bei PwC

Das sollte man vielleicht etwas differenzierter sehen. Diese Leute von denen du sprichst, hatten wahrscheinlich das Glück vor dem Herbst 2008 angefangen zu haben und "lowperformen" immer noch bei den WPG's, weil sie schon aus der Probezeit sind! Die Probezeitkündigungen stellen m. E. ein Instrument zur Kostensenkung der jeweiligen Gesellschaften dar; pauschal von allen, die gekündigt worden sind, als "Lowperformern" zu sprechen, finde ich unfair!

antworten

Artikel zu Auflösungsvertrag

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Personalakte: Arbeitnehmer darf Personalakte trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsehen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.

Antworten auf Auflösungsvertrag bei PwC

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 162 Beiträge

Diskussionen zu Auflösungsvertrag

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht