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BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

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WiWi Gast

BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

Hallo zusammen,

ich habe mit mit meinem derzeitigen Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt (mein eigener Wunsch). Im Grunde gehen wir im "guten" auseinander und ich könnte mir vorstellen dort theoretisch Mal wieder anzufangen.

Allerdings wurde nun folgendes festgestellt:

  • Im Aufhebungsvertrag steht, dass meine bAv unverfallbar sei (gemäß Betriebsvereinbarung) und dass sich das Unternehmen mit der höhe der Anwartschaft meldet.

Nun habe ich direkt nach dem Unterschreiben des Aufhebungsvertrages nachgefragt wie hoch die Anwartschaft nun sei. Dort wurde mir mitgeteilt: Diese verfällt da Vertragsabschluss im Jahr 2017 und es sind keine 5 Jahre vergangen. Wäre die bAv im Jahr 2018 abgeschlossen worden, dann wären es 3 Jahre die gelten würden.

War fast kurz davor den Aufhebungsvertrag für ungültig zu erklären. Im Grunde sind schon Pläne gemacht und ich kann schlecht jetzt alles umwerfen. Was meint Ihr macht es Sinn evtl. später auf die Anwartschaft zu bestehen? Will keine rechtlichen Mittel einleiten. Andererseits ist es eher größeres Unternehmen, mein Chef und die meisten mit denen ich gesprochen habe waren überrascht, dass die bAv einfach aufgehoben wird. Dort ist wohl ca 12K Kapital drin, im Grunde weiß man eh nicht was man später für kriegt. Es geht so ein wenig auch ums Prinzip und es bleibt irgendwie so ein negativer Beigeschmack wenn die wirklich verfallen sollte.

Würde mich freuen auf jeden Tipp. Im Aufhebungsvertrag steht natürlich drin, sollte ein der Klauseln nicht gelten gilt natürlich der Rest.

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Ceterum censeo

BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

"Später auf die Anwartschaft bestehen" ist mEn nicht sonderlich sinnig. Insb. in solchen Fällen gibt es relativ knackige Ausschlussfristen, die die nachträgliche Anmeldung von Ansprüchen bereits an der Fristversäumnis scheitern lassen können. Natürlich ist nicht jede Frist rechtmäßig, dies wäre natürlich auch noch gesondert aufzugreifen. Um aber zur Sache zu sprechen: Ohne konkrete Kenntnis des gesamten Vertragswerks und sämtlicher kollektiv-arbeitsrechtlicher Bestimmungen kann dir hier niemand eine konkrete Auskunft geben.
Inwiefern du etwas überhaupt noch heilen kannst, vermag ich ebenfalls nicht zu beurteilen, es sei nur so viel gesagt: Einen wirksam geschlossenen Aufhebungsvertrag kannst du nicht mehr einseitig "für ungültig erklären lassen".
Ich würde daher hier im Zweifel raten, einen professionellen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

"War fast kurz davor den Aufhebungsvertrag für ungültig zu erklären."

Wie stellst du dir das bitte vor? Du hast den Vertrag unterschrieben, er ist gültig. Du kannst nicht einfach einseitig Rechtsgeschäfte für ungültig erklären, nur weil du dich nicht anständig über deine bAV informiert hast.
Ich mein, das ist eine Info die man mit 30 Sekunden Google-Recherche rausfindet. Das ist deine eigene Schuld.

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WiWi Gast

BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

Das sind doch AG finanzierte Einzahlung deine eigenen sind sofort unverfallbar meines Wissens.

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WiWi Gast

BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

Bei uns (Dax30 IGM) sind deine Ansprüche erst nach den gesetzlichen Fristen (3 bzw. 5 Jahren) vom Verfall geschützt.

Für mich wirkt es, dass du in diesem Fall wohl Pech hast. Inwiefern eine andere Reglung im Aufhebungsvertrag getroffen wurde, ist durch deine kurze Beschreibung nicht möglich.

Häufig sind dort aber Formulierungen enthalten, die wie folgt klingen: „Der Verfall ist nach den Bestimmungen der Betriebsvereinbarung ausgeschlossen“

Heißt für mich (kein Jurist), dass die Betriebsvereinbarung den Verfall regelt. Darin bezieht man sich wiederum auf die Fristen. Ergo kann es aus meiner Sicht sein, dass du tatsächlich Pech hast.

Abschließend kann das aber nur ein Anwalt klären. Ich verstehe allerdings nicht, warum dir die 12k so wichtig sind. Dadurch erwirbst du quasi keinen Anspruch zum Rentenbeginn (v.a. nach Steuern). Sofern du eine Abfindung im Aufhebungsvertrag hast, sollte diese hoffentlich lukrativer sein.

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WiWi Gast

BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

Das würde mich auch interessieren. Eine Abfindung in einem Aufhebungsvertrag ist ja auch mehr Als ungewöhnlich. Ist ja meist einvernehmlich.

WiWi Gast schrieb am 09.07.2021:

Bei uns (Dax30 IGM) sind deine Ansprüche erst nach den gesetzlichen Fristen (3 bzw. 5 Jahren) vom Verfall geschützt.

Für mich wirkt es, dass du in diesem Fall wohl Pech hast. Inwiefern eine andere Reglung im Aufhebungsvertrag getroffen wurde, ist durch deine kurze Beschreibung nicht möglich.

Häufig sind dort aber Formulierungen enthalten, die wie folgt klingen: „Der Verfall ist nach den Bestimmungen der Betriebsvereinbarung ausgeschlossen“

Heißt für mich (kein Jurist), dass die Betriebsvereinbarung den Verfall regelt. Darin bezieht man sich wiederum auf die Fristen. Ergo kann es aus meiner Sicht sein, dass du tatsächlich Pech hast.

Abschließend kann das aber nur ein Anwalt klären. Ich verstehe allerdings nicht, warum dir die 12k so wichtig sind. Dadurch erwirbst du quasi keinen Anspruch zum Rentenbeginn (v.a. nach Steuern). Sofern du eine Abfindung im Aufhebungsvertrag hast, sollte diese hoffentlich lukrativer sein.

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WiWi Gast

BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

Eine Abfindung ist nicht ungewöhnlich. Diese macht den Aufhebungsvertrag oft erst einvernehmlich bzw. attraktiv.

WiWi Gast schrieb am 10.07.2021:

Das würde mich auch interessieren. Eine Abfindung in einem Aufhebungsvertrag ist ja auch mehr Als ungewöhnlich. Ist ja meist einvernehmlich.

Bei uns (Dax30 IGM) sind deine Ansprüche erst nach den gesetzlichen Fristen (3 bzw. 5 Jahren) vom Verfall geschützt.

Für mich wirkt es, dass du in diesem Fall wohl Pech hast. Inwiefern eine andere Reglung im Aufhebungsvertrag getroffen wurde, ist durch deine kurze Beschreibung nicht möglich.

Häufig sind dort aber Formulierungen enthalten, die wie folgt klingen: „Der Verfall ist nach den Bestimmungen der Betriebsvereinbarung ausgeschlossen“

Heißt für mich (kein Jurist), dass die Betriebsvereinbarung den Verfall regelt. Darin bezieht man sich wiederum auf die Fristen. Ergo kann es aus meiner Sicht sein, dass du tatsächlich Pech hast.

Abschließend kann das aber nur ein Anwalt klären. Ich verstehe allerdings nicht, warum dir die 12k so wichtig sind. Dadurch erwirbst du quasi keinen Anspruch zum Rentenbeginn (v.a. nach Steuern). Sofern du eine Abfindung im Aufhebungsvertrag hast, sollte diese hoffentlich lukrativer sein.

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WiWi Gast

BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

In deinem Aufhebungsvertrag steht nichts davon, dass deine Beiträge gesichert werden, sondern nur, dass dein BAV-Vertrag nicht verfallen kann. Das kann er auch nicht, denn der ist dir auf Lebenszeit garantiert. Eine Aussage über die Beiträge wird aber gar nicht getroffen, sondern auf die Berechnungen des Unternehmens verwiesen. Das heißt, du wirst deine eingezahlten Beiträge selbstverständlich behalten, da unverfallbar, aber die des Unternehmens verlieren, da sie verfallen, wenn noch keine 5 Jahre rum sind. Es ist daher absolut alles korrekt und du hast den Satz einfach missinterpretiert. Es gibt daher keinen Grund sich zu ärgern.

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WiWi Gast

BaV Aufhebungsvertrag lohnt sich ein Streit?

Hallo,

gemäß § 30f (3) Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn die Zusage ab dem 1. Januar 2018 drei Jahre bestanden hat (dies war seit dem 01.01.2021 der Fall) und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 21. Lebensjahr vollendet ist.

WiWi Gast schrieb am 08.07.2021:

Hallo zusammen,

ich habe mit mit meinem derzeitigen Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt (mein eigener Wunsch). Im Grunde gehen wir im "guten" auseinander und ich könnte mir vorstellen dort theoretisch Mal wieder anzufangen.

Allerdings wurde nun folgendes festgestellt:

  • Im Aufhebungsvertrag steht, dass meine bAv unverfallbar sei (gemäß Betriebsvereinbarung) und dass sich das Unternehmen mit der höhe der Anwartschaft meldet.

Nun habe ich direkt nach dem Unterschreiben des Aufhebungsvertrages nachgefragt wie hoch die Anwartschaft nun sei. Dort wurde mir mitgeteilt: Diese verfällt da Vertragsabschluss im Jahr 2017 und es sind keine 5 Jahre vergangen. Wäre die bAv im Jahr 2018 abgeschlossen worden, dann wären es 3 Jahre die gelten würden.

War fast kurz davor den Aufhebungsvertrag für ungültig zu erklären. Im Grunde sind schon Pläne gemacht und ich kann schlecht jetzt alles umwerfen. Was meint Ihr macht es Sinn evtl. später auf die Anwartschaft zu bestehen? Will keine rechtlichen Mittel einleiten. Andererseits ist es eher größeres Unternehmen, mein Chef und die meisten mit denen ich gesprochen habe waren überrascht, dass die bAv einfach aufgehoben wird. Dort ist wohl ca 12K Kapital drin, im Grunde weiß man eh nicht was man später für kriegt. Es geht so ein wenig auch ums Prinzip und es bleibt irgendwie so ein negativer Beigeschmack wenn die wirklich verfallen sollte.

Würde mich freuen auf jeden Tipp. Im Aufhebungsvertrag steht natürlich drin, sollte ein der Klauseln nicht gelten gilt natürlich der Rest.

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