Rückforderung variabler Gehaltsteile nach Kündigung, Arbeitsgericht?
Hallo zusammen,
ich bräuchte zu folgendem Sachverhalt mal bitte eure Meinung:
ich hab nach Ende des Studium, am Ende letzten Jahres in einer UB angefangen.
Modalitäten:
-Fixum 2,3k
-variabel 175 pro vom Chef (!) an den Kunden fakturierten Tag
In Aussicht gestellt wurde ein Jahresgehalt von ca 55k. Auf meine Bedenken bzgl des variablen Anteils kam die Antwort "naja, wenn wir für Sie nichts fakturieren, verdienen wir ja selbst auch nichts". Klang vernünftig, hab angenommen. Um eine gewisse Gehaltssicherheit zu haben, werden 6 Tage monatlich ausgezahlt, am Ende eines Quartals würde abgerechnet. Nach dem ersten Quartal bereits das Erwachen von einer relativ geringen Gehaltszahlung auf dem Bankkonto. Auf Nachfrage: "wir hatten noch keinen ausreichenden Output".
Fehlende Prozesse, chaotische Arbeitsweise und eine generelle Inkompatibilität führten nun zu der Kündigung meinerseits. Auf die Nachfrage nach den noch offenen Reisekosten der letzten vier (!) Monate kam die Antwort: "bekommst du. Da wir im Rahmen der vorschüssigen Auszahlung deutlich zu viele Tage ausgezahlt hatten, werde ich das mit den offenen Reisekosten verrechnen und die Differenz auszahlen".
Fragen:
-Ist das so einfach möglich? Ich habe nie eine Information darüber erhalten, was aktuell auf meine Person abgerechnet wurde. Da es auch Gehaltsabrechnungen nur selten gab, war der Blick auf das Bankkonto am Ende des Quartals wie Lotto spielen.
-wie ich mal im Smalltalk gehört habe, war mein Projekt dem Kunden damals mit 4 Tagen monatlich als Angebot präsentiert worden. Damit bestand eigentlich gar nicht die Chance das im voraus bezahlte Gehalt jemals zu erreichen.
-kann der Chef einfach mal betrieblich veranlasste Reisekosten mit solchen Gehaltsrückforderungen verrechnen?
Mein Wunsch nach Transparenz hatte ich nur im persönlichen Gespräch erwähnt, schriftlich hab ich diese Forderung nie formuliert. Die bisherige Recherche besagt, dass ein solch intransparentes System nicht den AN benachteiligen darf und damit die Gehaltsrückforderung vom Arbeitsgericht kassiert werden wird. Da es sich um eine 10-Mann-Bude handelt und ich nun in einer anderen Branche tätig bin, hätte ich hiervor auch keine Bedenken hinsichtlich meiner eigenen Karriere. Über eine nicht-gerichtliche Einigung wäre ich natürlich dankbar, aber der Chef ist ein etwas impulsiver Dickkopf (hat mir mal mit der nicht-Freistellung für Bewerbungsgespräche gedroht, wenn ich nicht am WE arbeite. Dabei ist das gar nicht zulässig...)
Hat jemand Erfahrungen in solch einer Situation? Wie soll man am besten vorgehen?
Danke schon mal und einen sonnigen Sonntag :)!
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