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Arbeitsvertrag & -rechtvariable Vergütung

Rückforderung variabler Gehaltsteile nach Kündigung, Arbeitsgericht?

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WIWIJoe

Rückforderung variabler Gehaltsteile nach Kündigung, Arbeitsgericht?

Hallo zusammen,

ich bräuchte zu folgendem Sachverhalt mal bitte eure Meinung:

ich hab nach Ende des Studium, am Ende letzten Jahres in einer UB angefangen.
Modalitäten:
-Fixum 2,3k
-variabel 175 pro vom Chef (!) an den Kunden fakturierten Tag

In Aussicht gestellt wurde ein Jahresgehalt von ca 55k. Auf meine Bedenken bzgl des variablen Anteils kam die Antwort "naja, wenn wir für Sie nichts fakturieren, verdienen wir ja selbst auch nichts". Klang vernünftig, hab angenommen. Um eine gewisse Gehaltssicherheit zu haben, werden 6 Tage monatlich ausgezahlt, am Ende eines Quartals würde abgerechnet. Nach dem ersten Quartal bereits das Erwachen von einer relativ geringen Gehaltszahlung auf dem Bankkonto. Auf Nachfrage: "wir hatten noch keinen ausreichenden Output".
Fehlende Prozesse, chaotische Arbeitsweise und eine generelle Inkompatibilität führten nun zu der Kündigung meinerseits. Auf die Nachfrage nach den noch offenen Reisekosten der letzten vier (!) Monate kam die Antwort: "bekommst du. Da wir im Rahmen der vorschüssigen Auszahlung deutlich zu viele Tage ausgezahlt hatten, werde ich das mit den offenen Reisekosten verrechnen und die Differenz auszahlen".

Fragen:

-Ist das so einfach möglich? Ich habe nie eine Information darüber erhalten, was aktuell auf meine Person abgerechnet wurde. Da es auch Gehaltsabrechnungen nur selten gab, war der Blick auf das Bankkonto am Ende des Quartals wie Lotto spielen.

-wie ich mal im Smalltalk gehört habe, war mein Projekt dem Kunden damals mit 4 Tagen monatlich als Angebot präsentiert worden. Damit bestand eigentlich gar nicht die Chance das im voraus bezahlte Gehalt jemals zu erreichen.

-kann der Chef einfach mal betrieblich veranlasste Reisekosten mit solchen Gehaltsrückforderungen verrechnen?

Mein Wunsch nach Transparenz hatte ich nur im persönlichen Gespräch erwähnt, schriftlich hab ich diese Forderung nie formuliert. Die bisherige Recherche besagt, dass ein solch intransparentes System nicht den AN benachteiligen darf und damit die Gehaltsrückforderung vom Arbeitsgericht kassiert werden wird. Da es sich um eine 10-Mann-Bude handelt und ich nun in einer anderen Branche tätig bin, hätte ich hiervor auch keine Bedenken hinsichtlich meiner eigenen Karriere. Über eine nicht-gerichtliche Einigung wäre ich natürlich dankbar, aber der Chef ist ein etwas impulsiver Dickkopf (hat mir mal mit der nicht-Freistellung für Bewerbungsgespräche gedroht, wenn ich nicht am WE arbeite. Dabei ist das gar nicht zulässig...)

Hat jemand Erfahrungen in solch einer Situation? Wie soll man am besten vorgehen?

Danke schon mal und einen sonnigen Sonntag :)!

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WiWi Gast

Re: Rückforderung variabler Gehaltsteile nach Kündigung, Arbeitsgericht?

Was ist denn das für ein Saftladen. Es sollte das Geschäftsrisiko des Unternehmers/UB sein, für dich genügend Aufträge an Land zu schaffen damit deine Kosten abgedeckt werden. Selbst wenn du bei einer Zeitarbeitsbude bist wirst du auch in der projektfreien Zeit bezahlt. Solch ein variabler Anteil ist schon frech.

Ich würde da ehrlich gesagt nicht lange herumzappeln und auf seine Versprechen warten. Sende ihm einen Brief per Einschreiben, in dem du dein ausstehendes Gehalt/Reisekosten nachvollziehbar vorrechnest und einforderst, und ganz wichtig: SETZ EINE FRIST für eine Stellungnahme bzw. Überweisung. Wenn dir die Brücke mit dem alten Unternehmen komplett egal ist, dann erwähn, dass du nach Verstreichen der Frist oder Überweisung/Stellungnahme dir das Recht vorbehälst, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Arbeitsgerichte haben zum Großteil arbeitnehmerfreundlicher und verstehen keinen großen Spaß, wenn Unternehmen nicht das Gehalt auszahlen. Falls du dort Klage einreichen würdest, würdest du wahrscheinlich sogar gewinnen. Wenn der Chef nicht doof und informiert ist, wird er wissen dass ein paar Reisekosten auszahlen einfacher sein wird als sich mit dem Arbeitsgericht herumzuplagen.

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WiWi Gast

Re: Rückforderung variabler Gehaltsteile nach Kündigung, Arbeitsgericht?

Ab zum Anwalt mit dir oder willst du dich auf die Einschätzung hier verlassen?

Der Anwalt hat für das alles sinnvolle, auf jahrelanger Erfahrung basierende und rechtsverbindliche Antworten. Und ist bei eigenen Fehlern haftbar.

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WiWi Gast

Re: Rückforderung variabler Gehaltsteile nach Kündigung, Arbeitsgericht?

Sei froh, dass du da weg bist! Ein solches Verhalten ist unüblich und völlig unprofessionell. Du kannst ruhig offensiv eine Abrechnung einfordern und notfalls auch mit Anwalt drohen. Auf einen Prozess wird es dir Firma wohl nicht angekommen lassen, da ihre Position eher schlecht ist

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WiWi Gast

Re: Rückforderung variabler Gehaltsteile nach Kündigung, Arbeitsgericht?

Ich würde das auch hier nicht weiter bewerten lassen. Ein Anwalt kostet nicht die Welt und ich gehe davon aus, dass bei der Fülle an doch recht komischen Praktiken der ein oder andere Angriffspunkt auffindbar sein wird.

Lass dich nicht verarschen, ab zum Anwalt, die Jungs wollen auch was verdienen und du schuldest deinem Arbeitgeber nichts.

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WIWIJoe

Re: Rückforderung variabler Gehaltsteile nach Kündigung, Arbeitsgericht?

Hallo Leute,

danke für eure Antworten! An den ersten Antworter: genügend Aufgaben für mich waren ja vorhanden, so ist es nicht. Leider reichten diese nicht um die Gehaltsversprechungen zu erfüllen, worauf ich ja keinen vertraglichen Anspruch habe.

Bzgl Anwalt: das hatte ich mir auch schon überlegt. Die offenen Spesen belaufen sich allerdings "nur" auf 1.100 ? und da im Falle des Arbeitsrechts jede Seite ihre Kosten selbst zu tragen hat, ist das Kosten/Nutzen Verhältnis nicht ganz klar. Ich schicke morgen nochmal ein Einschreiben mit Fristsetzung rausschicken, aber im weiteren Prozess bin ich etwas ratlos (da der "Schaden" ja noch nicht beziffert wurde, d.h. welche Summe nun einbehalten wird)

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WiWi Gast

Re: Rückforderung variabler Gehaltsteile nach Kündigung, Arbeitsgericht?

Erster Antworter hier.

Das stimmt schon, bei Arbeitsgericht muss jeder seinen Anwalt selber zahlen, aber das ist dafür da damit die Arbeitnehmer sich eher trauen Klage einzureichen ohne Angst haben zu müssen auf den hohen Anwaltskosten der Gegenpartei bei Niederlage auch noch sitzen zu bleiben.

Ich weiß nicht wie es bei der Einklage von Spesen ist, aber ich habe mal Kündigungsschutzklage eingereicht und die konnte ich in der ersten Instanz (bis zum ersten Urteil) selbstständig und ohne Anwalt führen. Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit bei deinem Fall? Da würde ich aber wirklich entweder Juristenfreunde kontaktieren oder zumindest mal 50-100? für ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt investieren. Obwohl sich dein Fall doch recht klar anhört

WIWIJoe schrieb:

Hallo Leute,

danke für eure Antworten! An den ersten Antworter: genügend
Aufgaben für mich waren ja vorhanden, so ist es nicht. Leider
reichten diese nicht um die Gehaltsversprechungen zu
erfüllen, worauf ich ja keinen vertraglichen Anspruch habe.

Bzgl Anwalt: das hatte ich mir auch schon überlegt. Die
offenen Spesen belaufen sich allerdings "nur" auf
1.100 ? und da im Falle des Arbeitsrechts jede Seite ihre
Kosten selbst zu tragen hat, ist das Kosten/Nutzen Verhältnis
nicht ganz klar. Ich schicke morgen nochmal ein Einschreiben
mit Fristsetzung rausschicken, aber im weiteren Prozess bin
ich etwas ratlos (da der "Schaden" ja noch nicht
beziffert wurde, d.h. welche Summe nun einbehalten wird)

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