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rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

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WiWi Gast

rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an euch: ich absolviere derzeit ein duales Studium. Mein Arbeitgeber zahlt mir die Studiengebühren sowie ein monatliches Stipendium, als Gegenleistung habe ich mich verpflichtet, nach dem Studium für 2 Jahre "eine meinen Fähigkeiten entsprechende Stelle anzunehmen". Andernfalls muss ich die Förderung zurück zahlen.

Frage an die Rechtsexperten unter euch: ist diese Klausel überhaupt wirksam?
Ich habe schon öfters gehört, dass diese Formulierung "zu schwammig ist" und somit im Fall der Fälle eher nichtig ist.

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich nicht bei dem Arbeitgeber bleiben möchte, gleichzeitig aber auch nicht die knapp 15.000 ? zurück zahlen will/kann.

Vielen Dank für eure Hilfe!

MfG

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Erstmal muss Dir eine Stelle zugewiesen sein, die dann Deiner Ansicht nach nicht angemessen ist, dann kannst Du ggf. dagegen klagen, aber an der Verpflichtung an sich ändert das nichts. Salvatorische Klausel und so... Des Weiteren, wie würdest Du es finden, wenn Du jmd. das Studium bezahlst und er sich dann aus der Verpflichtungszeit rauswinden möchte.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Warum soll das nicht rechtskräftig sein? Ich hatte sogar eine Klausel drin, dass ich mich bei keinem Kunden bewerben bzw. abwerben darf (20.000 ? Strafe) und zu keinem Kollegen Angaben/Zahlen zu Gehalt und Urlaub machen darf.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

das hat schon alles einen Grund und ist rechtens..

Alle, die ich kenne haben so ne Klausel in ihrem dualen Studium integriert und macht auch Sinn, denn wer will schon einen Studenten aushalten, der nach dem Studium verschwindet?! Für Unternehmen sind wir doch nur ne Investition, die sich lohnen muss

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Die Argumentation damals war, dass diese Klausel "zu schwammig" formuliert sei, da niemand objektiv bewerten kann, was eine "meinem Fähigkeiten entsprechende Stelle" ist.
Anders wäre die Lage, wenn eine konkrete Stelle mit festem Gehalt etc. im Vertrag stehen würde.

Ist das korrekt?

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BW-Berater

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Lounge Gast schrieb:

Warum soll das nicht rechtskräftig sein? Ich hatte sogar eine
Klausel drin, dass ich mich bei keinem Kunden bewerben bzw.
abwerben darf (20.000 ? Strafe) und zu keinem Kollegen
Angaben/Zahlen zu Gehalt und Urlaub machen darf.

Schlechte Argumentation. Nur weil etwas im Vertrag steht, muss es auch nicht gültig sein. Das Verbot mit deinen Kollegen über dein Gehalt zu sprechen ist dafür das beste Beispiel...

Aber Klauseln die einen Verpflichten eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben oder Studienkosten (genauso Schulungskosten, Lehrgangskosten etc) zurück zu zahlen sind normalerweise gültig.

Eine richtige Beratung wird dir nur ein Rechtsanwalt geben können und dürfen. Alles was wir hier schreiben sind nur Laifenvermutungen. Aber ich vermute mal, dass die Klausel gültig ist. Warum möchtest du denn nicht bei deinem Arbeitgeber bleiben?

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

So eine Klausel dürfte nicht rechtmäßig sein, da du ein Arbeitsverhältnis hast und dafür Lohn beziehst, das ist kein Stipendium.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Solche Klauseln gab es schon zu meiner Studienzeit Anfang der 2000er Jahre. Sind natürlich rechtens.

Außerdem würde ich mal Deine Einstellung zu Loyalität überprüfen. Du bindest Dich ja nicht lebenslang an das Unternehmen, aber solltest diesem die Fairness entgegen bringen und die Investition in Deine Ausbildung auch "abarbeiten".

Finde die Einstellung echt zum Kotzen!

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

So etwas solltest du einen "echten" Rechtsanwalt fragen der sich damit auskennt.
Diese Klauseln haben sehr viele Dualstudierende in ihren Verträgen. So eine Vereinbahrung wird auch teilweise bei teuren Fortbildungen zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesondert abgeschlossen. Bisher ist mir noch nicht untergekommen dass die Klauseln unwirksam wären.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Komisch, alle die ich mit dualem Studium kenne (also Berufsakademie/DHBW) hatten keine solche Klausel drin...

Aber wenn man sowas drin hat, sehe ich keine Möglichkeit da raus zu kommen ohne zu zahlen. Wenn dir jetzt natürlich der Hausmeisterjob angeboten wird, könnte man das diskutieren, aber da wäre das Unternehmen ja schön blöd, dein Talent da zu verschwenden. Du hast die Zuwendungen erhalten für dein Studium, jetzt musst du deinen Teil des Vertrages einhalten. Ist doch nur fair!

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Google Recherchen nach sind solche Rückzahlungsklauseln durchaus erlaubt.

Allerdings müsste man im Einzelfall prüfen, ob nicht ein Grund besteht, dass sie nichtig sind. Das könnte z. B. dann der Fall sein, wenn:

  • die Art und Weise, wie sie im Vertrag untergebracht wurden, unfair ist
  • die Rückzahlungssumme evtl. in keinem angemessenen Verhältnis zum Interesse des Arbeitgebers an Amortisation seiner Ausbildungsinvestition steht
  • die Bedingungen unfair sind z. B. der Arbeitgeber darf von sich aus das Arbeitsverhältnis kündigen und die Rückzahlung wird dann trotzdem fällig

Bei der Formulierung "seinen Fähigkeiten entsprechende Stelle" sehe ich allerdings keine Chance. Das steht doch in ganz vielen Arbeitsverträgen drin und schwammig ist die Formulierung doch auch nicht. Das bedeutet doch, dass sie dir einen Arbeitsplatz anbieten müssen, der deiner Ausbildung entspricht.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Wenns dich interessiert, dann geh doch einfach zu nem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und frag nach. Weil da kann man auch glaub ich gar keine so generellen Aussagen zu machen, sondern das kommt immer auf den konkreten Vertrag an wie der Formuliert ist und wie die höhe der Strafe im Verhältnis ist usw.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Unser Prof. für Arbeitsrecht an der BA (ist ja auch dual) hat es uns erstmal selbst prüfen lassen und uns dann gesagt: Solche Formulierungen in Arbeitsverträgen sind nicht haltbar...
Er war zu dem Zeitpunkt (2007) bereits 30 Jahre Anwalt und prozessiert auch am BGH, ich habe ihm dann einfach mal geglaubt ;-)

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

An den dualer von der BA:

kannst du das näher erläutern? hast du noch material zu diesem "fall"?

vielleicht kannst du's mir per mail schicken?

julian37@web.de

Vielen Dank!!

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Den Arbeitsvertrag hat die Firma durch eine Kanzlei erstellen lassen und ist rechtlich abgesichert.

BW-Berater schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Warum soll das nicht rechtskräftig sein? Ich hatte sogar
eine
Klausel drin, dass ich mich bei keinem Kunden bewerben
bzw.
abwerben darf (20.000 ? Strafe) und zu keinem Kollegen
Angaben/Zahlen zu Gehalt und Urlaub machen darf.

Schlechte Argumentation. Nur weil etwas im Vertrag steht,
muss es auch nicht gültig sein. Das Verbot mit deinen
Kollegen über dein Gehalt zu sprechen ist dafür das beste
Beispiel...

Aber Klauseln die einen Verpflichten eine gewisse Zeit im
Unternehmen zu bleiben oder Studienkosten (genauso
Schulungskosten, Lehrgangskosten etc) zurück zu zahlen sind
normalerweise gültig.

Eine richtige Beratung wird dir nur ein Rechtsanwalt geben
können und dürfen. Alles was wir hier schreiben sind nur
Laifenvermutungen. Aber ich vermute mal, dass die Klausel
gültig ist. Warum möchtest du denn nicht bei deinem
Arbeitgeber bleiben?

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Wenn da nicht mehr als das oben zitierte drin steht, kann es eventuell zu unbestimmt sein. Denn es ist nicht geklärt, ob die angemessene Stelle auch angemessen bezahlt sein muß, wie mit Voll-/Teilzeit umzugehen ist (was überhaupt Vollzeit ist, von 35-40 ist da vieles üblich) und vor allem auch wo und mit welcher Reisetätigkeit das sein muß. Zu unbestimmte Klauseln fliegen einem aber regelmäßig um die Ohren. Um das aber sicher sagen zu können braucht es mehr, als nur das zitierte oben.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Ic hoffe du musst alles zurückzahlen sowie es sich gehört. Wegen solchen Leuten wie dir haben die Unternehmen kein Vertrauen mehr in die Arbeitnehmer.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Der Vertrauensbruch ging vom Unternehmen aus, nicht von mir! Also spar dir solche Kommentare wenn du keine Ahnung hast!

An alle anderen, hilfreichen Posts: danke!

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BW-Berater

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Lounge Gast schrieb:

Den Arbeitsvertrag hat die Firma durch eine Kanzlei erstellen
lassen und ist rechtlich abgesichert.

Das bringt der Firma eventuell Regress- oder Schadenansprüche gegen die Kanzlei, aber einzelne Klauseln bleiben trotzdem unwirksam. Für den Arbeitnehmer ist es belanglos, wer den Arbeitsvertrag ausgearbeitet hat.

Und die Klausel über das Gehalt stillschweigen bewahren zu müssen ist rechtlich nicht zulässig. Sie verstößt nach Ansicht der Gerichte gegen Paragraf 307 BGB. Siehe auch: www.123recht.net/article.asp?a

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BW-Berater

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Lounge Gast schrieb:

Der Vertrauensbruch ging vom Unternehmen aus, nicht von mir!
Also spar dir solche Kommentare wenn du keine Ahnung hast!

An alle anderen, hilfreichen Posts: danke!

Das könnte doch ein Ansatzpunkt sein. Je nachdem was genau vorgefallen ist, könnte es ein Grund sein das Arbeitsverhältnis nicht weiter zu führen. Wenn die Ursache beim Arbeitgeber liegt, dann würde ich zumindest Chancen sehen, dass er auch keine Kosten zurückverlangen kann.

Außerdem: Welches duale Studium hast du gemacht?
Ich bin davon ausgegangen, dass es kein Studium an einer DHBW war. Wenn doch sehe ich nicht, wo der hohe Betrag herkommen sollte. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass du irgendein individuelles duales Studium (z.B. berufsbegleitender Master o.ä.) gemacht hast. Vielleicht kannst du kurz ein paar Infos geben.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Ich studiere an eine bayerischen Hochschule für angewandte Wissenschaften BWL und habe parallel für meinen Arbeitgeber eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Nur mal so als Tipp, aber du hast vorher nichts davon erzählt, dass es zu einem Vertrauensbruch kam, was immer das bedeuten mag. Das lässt das ganze in einem anderen Licht erscheinen. Hat der Vertrauensbruch mit diesem Vertrag zu tun (zB zukünftiger Einsatz als Pförtner) oder wie oder was?
Wenn man die Situation bewerten will, braucht man auch alle Details.

Lounge Gast schrieb:

Der Vertrauensbruch ging vom Unternehmen aus, nicht von mir!
Also spar dir solche Kommentare wenn du keine Ahnung hast!

An alle anderen, hilfreichen Posts: danke!

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Wenn man hier einige Kommentare liesst, fällt einem ja nichts mehr ein...

Wenn dir das Unternehmen nicht zusagt, es deiner Meinung nach einen Vertrauensbruch gab oder dir sonst etwas nicht passt, sieh zu, dass du da wegkommst, du hast noch 30-40 Jahre Arbeitswelt vor dir.

Egal was alle hier sagen, du musst dir keine Sorgen machen, du kommst da ohne große Probleme raus und mußt nicht wie ein Leibeigener deine Schuld abarbeiten wie im Mittelalter. Aber auch der Tipp von mir, unbedingt einen Anwalt vorher suchen, auch wenn es etwas Geld kostet!

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Hallo,

ich habe ein duales Studium bei der WestLB im Jahre 2005 absolviert. Dort gab es auch eine entsprechende Klausel... die jedoch keine Anwendung fand! Jeder konnte nach belieben (kostenfrei) gehen und wenn angenommen, bleiben. Mach Dir also keinen Kopf - wenn doch, lass Dich von Deinem Rechtsanwalt beruhigen... :-)

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Also soweit ich weiß, dürfen Anwälte bei einer Erstberatung nur bis maximal 190 Euro in Rechnung stellen. Wenn die Rechtsfrage nicht lange dauert, dann buchen die auch weniger ab oder man kann sonst noch was fragen. Also das ist jetzt auch nicht so, dass wenn man mal zum Anwalt geht und dann werden direkt 1000 Euro abgebucht. Also gerade bei Sachen wie Gesundheit und Rechtsfragen lass ich generell nur nen Fachmann ran, denn ich persönlich hab dazu bei rechtsfragen im Internet rauszusuchen zuviele schlechte Erfahrungen gemacht, die mich auch mehr Geld gekostet haben. Aber hinterher ist man immer schlauer.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Also falls du zufällig dualer Student der Telekom bist, dann kann ich dich beruhigen. Diese Zusatzklausel ist auf gut deutsch gesagt "fürn ar***"

Wurde bereits juristisch geprüft. Bei uns (Telekom) können die GAR nix machen, wenn man trotz Stellenzusage den Konzern verlässt.

Auf der einen Seite wird gesagt, wir geben keine Garantie auf Übernahme, aber auf der anderen Seite wird gesagt, wenn wir dir was anbieten, musst du bleiben. Und es wird nicht gesagt wo und zu welchen Konditionen man dann bleiben musst.

Jedes Gericht in Deutschland wird diese Zusatzvereinbarung für unwirksam erklären, da sie wie gesagt, zum massiven Nachteil des Studenten geht.

Bei uns gibt es da aber auch einen einfachen Trick. Man bewirbt sich einfach auf 3 Stellen die nicht zu seinem Studium passen. In 99,9% der Fälle (wenn man ein Mann ist) bekommt man eine Absage. Und bei 3 Absagen heißt es "Tschööö mit Ö!"

Und für die anderen Herrschaften hier im Forum die mit so Sprüchen kommen wie

"Ic hoffe du musst alles zurückzahlen sowie es sich gehört. Wegen solchen Leuten wie dir haben die Unternehmen kein Vertrauen mehr in die Arbeitnehmer."

Was glaubst du denn was die dualen Studenten während den Praxisphasen des Studiums machen????? Bestimmt nicht die Cojones schaukeln lassen.

Viele müssen während der Praxisphase das gleiche leisten wie ein normaler Arbeitnehmer und bekommen am Ende vielleicht 1/4 von dem an Gehalt, was einem für die Arbeit eigentlich zusteht.

Man hat durch die Arbeit während den Praxisphasen die ach so tollen Studiengebühren mehr als zurückgezahlt. Ich rede da aus Erfahrung.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

so Problem hat sich gelöst, Aufhebungsvertrag ohne Rückzahlungsvereinbarung ;)

danke für eure hilfe

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Oh hab den Thread jetzt erst gelesen. Ich hatte auch mal so ne ähnliche Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag und dann hat die Chemie im Unternehmen auch gar nicht gestimmt. Lange rede kurzer Sinn, ich wusste, dass ich in dem Unternehmen nicht alt werde.
Dann sind die mir mit einem Aufhebungsvertrag gekommen und sie wollten dann großzügigerweise auf die Vertragsstrafe verzichten. Ich hab dann gesagt jo hört sich gut an, ich überlegs mir aber nochmal zwei, drei Tage. Ich bin dann aber mal zu nem Anwalt gegangen, der hat das dann geprüft und die Vertragsstrafenklausel war nicht oder nicht so wie sie gestellt war rechtmäßig. So und das haben die Schwerzkekse zu 100% vorher auch gewusst und mir das Ganze dann so verkaufen wollen, dass sie kulanterweise auf die Klausel verzichten, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe. Ich hab dann auf anraten meines Anwalts das Ding natürlich nicht unterschrieben und dann mussten die mich ordentlich kündigen und bis dahin natürlich weiterhin Gehalt zahlen.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Hmm handelt es sich um ein größeres Unternehmen? Finde das krass ,dass die Kulanz vortäuschen ,obwohl sie zu meher Leistungsbezügen verantwortlich sein würden . Ich hoffe es war kein DAX 30 Unternehmen.

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Hi,

ich befinde mich derzeit in der gleichen Situation!
Wie lief es bei dir genau ab? Warum der Aufhebungsvertrag? Was war an deiner Klausel falsch?

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Nun mach's mal halblang. Wenn die Bedingungen Mist sind, dann bleibe ich nicht bei dem Arbeitgeber.Egal, ob er mir etwas bezahlte oder nicht. Das ist dann sein eigenes Risiko. Es gibt genug Arbeitgeber, die ihre Angestellten bescheißen. Jeder ist sich selbst der Nächste. Das heißt also, zu wechseln, wenn man die Möglichkeit hat.
Du bist anscheinend noch nie auf die Nase gefallen?

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WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Lounge Gast schrieb:

Warum soll das nicht rechtskräftig sein? Ich hatte sogar eine
Klausel drin, dass ich mich bei keinem Kunden bewerben bzw.
abwerben darf (20.000 ? Strafe) und zu keinem Kollegen
Angaben/Zahlen zu Gehalt und Urlaub machen darf.

Nur weil etwas im Vertrag steht, ist es noch nicht rechtens. Nicht so leichtgläubig sein. Lernst Du aber auch noch.

antworten
WiWi Gast

Re: rechtliche Frage: Wirksamkeit Arbeitsvertrag Klausel, duales Studium

Lounge Gast schrieb:

Warum soll das nicht rechtskräftig sein? Ich hatte sogar eine
Klausel drin, dass ich mich bei keinem Kunden bewerben bzw.
abwerben darf (20.000 ? Strafe) und zu keinem Kollegen
Angaben/Zahlen zu Gehalt und Urlaub machen darf.

Nur weil etwas im Vertrag steht, muss es noch nicht rechtens sein. Nicht so leichtgläubig sein. Lernst Du aber auch noch.

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