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Dauer Probezeit normalerweise?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

1) 6Monate
2) IdR ja.

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

1) 6Monate
2) IdR ja.

Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?

Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Option 1: Man redet mit Cheffe und HR und es passiert nichts.

Option 2: Die Stelle benötigt formellerweise einer bestimmten Qualifikation (z.B. im ÖD). Dann entweder Umstellung auf eine niedrigere Stelle bis dein Abschluss nachgereicht wird oder Kündigung.

Kündigung ist aber nahezu auszuschließen, wenn du während der Probezeit nicht fachlich und persönlich auf ganzer Linie versagst. Dann wäre der fehlende Abschluss ein schöner Vorwand, dich rauszuschmeißen.

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

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Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?

Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

Option 1: Man redet mit Cheffe und HR und es passiert nichts.

Option 2: Die Stelle benötigt formellerweise einer bestimmten Qualifikation (z.B. im ÖD). Dann entweder Umstellung auf eine niedrigere Stelle bis dein Abschluss nachgereicht wird oder Kündigung.

Kündigung ist aber nahezu auszuschließen, wenn du während der Probezeit nicht fachlich und persönlich auf ganzer Linie versagst. Dann wäre der fehlende Abschluss ein schöner Vorwand, dich rauszuschmeißen.

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

1) 6Monate
2) IdR ja.

Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?

Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?

Hab nur schon von einigen gehört, dass es oft keinen mehr interessiert

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

Option 1: Man redet mit Cheffe und HR und es passiert nichts.

Option 2: Die Stelle benötigt formellerweise einer bestimmten Qualifikation (z.B. im ÖD). Dann entweder Umstellung auf eine niedrigere Stelle bis dein Abschluss nachgereicht wird oder Kündigung.

Kündigung ist aber nahezu auszuschließen, wenn du während der Probezeit nicht fachlich und persönlich auf ganzer Linie versagst. Dann wäre der fehlende Abschluss ein schöner Vorwand, dich rauszuschmeißen.

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

1) 6Monate
2) IdR ja.

Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?

Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?

Hab nur schon von einigen gehört, dass es oft keinen mehr interessiert

Das ist falsch, denn in einem größeren Unternehmen gibt es bestimmt einen Beitriebsrat und dem müssen die kompletten Bewerbungsunterlagen und alle Qualifikationen vorgelegt werden. Liegen die nicht vor, kann er nachträglich seine Zustimmung verweigern, falls er die überhaupt schon gegeben hat. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber dich natürlich jederzeit fristlos kündigen.

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Die Probezeit beträgt 6 Monate. In der Zeit wird in der Regel dein Zeugnis im Original und deine Unterlagen komplett verlangt. Das hat zwei Gründe:

1) Kontrollieren HR-Abteilungen deine Qualifikationen. Die etwas lascheren begnügen sich mit einem vorgelegten Original und machen nur eine Kopie. Andere checken die Noten bei der Uni.

2) Dem Betriebsrat müssen zwingen alle Unterlagen des Bewerbers vorgelegt werden, da er ein Mitbestimmungsrecht hat und die Einstellung auch nachträglich noch verweigern kann. Kein Arbeitgeber riskiert hier Konstellationen wie z.B. dass es eigentlich interne Bewerber gab, die aber gegenüber dem BR mit dem Hinweis auf einen besser qualifizierten externen abgebügelt wurden.

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

Hab nur schon von einigen gehört, dass es oft keinen mehr interessiert

Nein, das ist das was du hören und glauben wolltest ;)

Bin auch in einem DAX-Konzern und wirst du halt mal von HR angesprochen oder bekommst eine Email Das aber mit Nachdruck. Der Rest der Kollegen kriegt das nicht mit.

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

Hab nur schon von einigen gehört, dass es oft keinen mehr interessiert

Nein, das ist das was du hören und glauben wolltest ;)

Bin auch in einem DAX-Konzern und wirst du halt mal von HR angesprochen oder bekommst eine Email Das aber mit Nachdruck. Der Rest der Kollegen kriegt das nicht mit.

Was wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Wenn du auf einer Stelle bist, die einen Bachelor benötigt, dann ist eine Kündigung nicht auszuschließen.

Allerdings kommt das nicht ohne Vorwarnung. HR wird dich regelmäßig daran erinnern und spätestens dann wirst du mit offenen Karten spielen müssen.

Es obliegt dann an HR und deinem Chef, wie sie damit umgehen. Aber eine Kündigung kann vor allem bei fehlendem Bachelor nicht ausgeschlossen werden.

Etwas entspannter ist es bei einem fehlenden Master. Stellen in Konzernen setzen selten zwingend einen Masterabschluss sondern "mindestens einen Bachelor" voraus.

Im ÖD hingegen ist es etwas strenger, da dort die akademischen Qualifikationen ausschlaggebender für die entsprechenden Stellen sind.

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Was wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Danke für deine Infos. Ist nur ein Überlegen über "ungelegte Eier"..Theoretisch würde mir aber sogar die Probezeit von 6 Monaten ausreichen (wenn sie denn so lange ist) um im nächsten Semester eine Prüfung zu wiederholen, sollte ich eine nicht schaffen wovon ich jetzt einmal nicht ausgehe.

P.S. die Stelle fordert abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Weiterbildung

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Wenn du auf einer Stelle bist, die einen Bachelor benötigt, dann ist eine Kündigung nicht auszuschließen.

Allerdings kommt das nicht ohne Vorwarnung. HR wird dich regelmäßig daran erinnern und spätestens dann wirst du mit offenen Karten spielen müssen.

Es obliegt dann an HR und deinem Chef, wie sie damit umgehen. Aber eine Kündigung kann vor allem bei fehlendem Bachelor nicht ausgeschlossen werden.

Etwas entspannter ist es bei einem fehlenden Master. Stellen in Konzernen setzen selten zwingend einen Masterabschluss sondern "mindestens einen Bachelor" voraus.

Im ÖD hingegen ist es etwas strenger, da dort die akademischen Qualifikationen ausschlaggebender für die entsprechenden Stellen sind.

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Was wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Wenn die Stelle das fordert, dann wäre eine nicht bestandene Prüfung ein schwebender Kündigungsgrund und zwar auch dann, wenn die Probezeit vorbei ist. Wahrscheinlich wird dir auch das Nachholen nicht viel helfen, wenn sie dich dann wirklich loswerden wollen, da du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Prüfungen eben nicht hattest., wenn sie dich wirklich loswerden wollen. Bei guter Arbeit unwahrscheinlich, aber es geht ja um die Theorie. Rechtlich könnten sie.

HR wird das Zeugnis innerhalb des ersten Jahres zu 99% im Original fordern. Auch die Sache mit dem Betriebsrat würde ich nicht unterschätzen. Der muss tatsächlich die Einstellung absegnen und bekommt dafür deine Unterlagen vorgelegt. Davon bekommt der Arbeitnehmer aber in der Regel nichts mit.

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Danke für deine Infos. Ist nur ein Überlegen über "ungelegte Eier"..Theoretisch würde mir aber sogar die Probezeit von 6 Monaten ausreichen (wenn sie denn so lange ist) um im nächsten Semester eine Prüfung zu wiederholen, sollte ich eine nicht schaffen wovon ich jetzt einmal nicht ausgehe.

P.S. die Stelle fordert abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Weiterbildung

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Wenn du auf einer Stelle bist, die einen Bachelor benötigt, dann ist eine Kündigung nicht auszuschließen.

Allerdings kommt das nicht ohne Vorwarnung. HR wird dich regelmäßig daran erinnern und spätestens dann wirst du mit offenen Karten spielen müssen.

Es obliegt dann an HR und deinem Chef, wie sie damit umgehen. Aber eine Kündigung kann vor allem bei fehlendem Bachelor nicht ausgeschlossen werden.

Etwas entspannter ist es bei einem fehlenden Master. Stellen in Konzernen setzen selten zwingend einen Masterabschluss sondern "mindestens einen Bachelor" voraus.

Im ÖD hingegen ist es etwas strenger, da dort die akademischen Qualifikationen ausschlaggebender für die entsprechenden Stellen sind.

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Was wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Kleine Anmerkung: Eine Einstellungsbetrug ist kein schwebender Kündigungsgrund. Das würde bedeuten, dass man den Arbeitnehmer sofort kündigen kann. Wenn der Arbeitgeber das so interpretiert, hat man Glück gehabt. Ja, oft passiert das auch in solchen Fällen.
Kommen wir aber zum rechtlichen. Rechtlich ist es eigentlich ein Nichtigkeitsgrund und bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis von Anfang an nichtig war und nicht existierte. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber das komplette Gehalt zurückverlangen. Habe das in meiner Karriere selbst zweimal bei zwei Dokumentenfälschern erlebt. Denen hat man zusätzlich "Fehler" nachgewiesen und schon wandert das Geld zurück. Ist schwierig nachzuweisen? Logischweise befördert man das als Arbeitgeber, z.B. durch Überschüttung mit Arbeit, bevor man losschhlägt, damit die Fehler auch "sicherer" auftreten und macht vorher noch ein Feedbackgespräch, das man schriftlich dokumentiert und nicht so gut ausfällt. Dann kann man loselegen. In jedem Fall ist so ein Prozess für den Ex-Angestellten übel, denn er muss nachweisen, trotz mangelnder Qualifikation keine minderwertige Arbeit geliefert zu haben. Und das nur, um das bisher gezahlte Geld zu behalten. Seinen Job ist er trotzdem los.

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Mich wundert ehrlich gesagt, dass ein Unternehmen überhaupt ohne Zeugnis einstellt. Im Bewerbungsprozess ok, aber spätestens bei Vertragsunterschrift sollte das doch da sein. Bei uns wird das auf jeden Fall so gehandhabt.
Man macht sich dadurch ja auch angreifbar. Alleine schon das oben schon beschriebene Beriebsratsthema. Welcher Betriebsrat stimmt denn bei internen Bewerbern (die es normalerweise immer gibt) einer Einstellung zu, wenn der Externe nicht mal seinen Abschluss nachweisen kann?
Wenn der Mitarbeiter dann durchfällt und die Prüfung wiederholen muss, dann muss er wieder lernen (schlägt evtl. auf die Arbeitsleistung durch, wo er gerade zu Beginn ja auch viel Neues lernen muss) und fällt für die Prüfung(en) aus, z.B. weil er zur alten Uni fahren muss, vielleicht eine Woche vorher frei nehmen will (was in der Probezeit u.U. auch schwierig wird) etc. Hat ein Arbeitgeber Bock drauf, dass ein neuer Mitarbeiter sich nicht voll auf die Einarbeitung konzentrieren kann? Nein, also wird das Risiko auch kaum einer eingehen, es gibt genug Absolventen die zu 80-90% sowieso Einheitsbrei sind.

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Bitte wende dich an deinen Chef, sobald es sich abzeichnet, dass du den Abschluss später bekommst als erwartet. Alles andere ist reine Spekulation.

Der Hinweis mit dem ÖD ist aber total richtig, aufgrund der Voraussetzung zur Eingruppierung.

In der Industrie ist das schwer zu pauschalisieren. Außerdem gilt immer, dass wenn dein Chf aufgrund deiner Leistung mit dir zufrieden ist, du zu 99% kein Problem haben wirst, wenn du den Abschluss nachreichst.

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Wenn die Stelle das fordert, dann wäre eine nicht bestandene Prüfung ein schwebender Kündigungsgrund und zwar auch dann, wenn die Probezeit vorbei ist. Wahrscheinlich wird dir auch das Nachholen nicht viel helfen, wenn sie dich dann wirklich loswerden wollen, da du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Prüfungen eben nicht hattest., wenn sie dich wirklich loswerden wollen. Bei guter Arbeit unwahrscheinlich, aber es geht ja um die Theorie. Rechtlich könnten sie.

HR wird das Zeugnis innerhalb des ersten Jahres zu 99% im Original fordern. Auch die Sache mit dem Betriebsrat würde ich nicht unterschätzen. Der muss tatsächlich die Einstellung absegnen und bekommt dafür deine Unterlagen vorgelegt. Davon bekommt der Arbeitnehmer aber in der Regel nichts mit.

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Danke für deine Infos. Ist nur ein Überlegen über "ungelegte Eier"..Theoretisch würde mir aber sogar die Probezeit von 6 Monaten ausreichen (wenn sie denn so lange ist) um im nächsten Semester eine Prüfung zu wiederholen, sollte ich eine nicht schaffen wovon ich jetzt einmal nicht ausgehe.

P.S. die Stelle fordert abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Weiterbildung

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Wenn du auf einer Stelle bist, die einen Bachelor benötigt, dann ist eine Kündigung nicht auszuschließen.

Allerdings kommt das nicht ohne Vorwarnung. HR wird dich regelmäßig daran erinnern und spätestens dann wirst du mit offenen Karten spielen müssen.

Es obliegt dann an HR und deinem Chef, wie sie damit umgehen. Aber eine Kündigung kann vor allem bei fehlendem Bachelor nicht ausgeschlossen werden.

Etwas entspannter ist es bei einem fehlenden Master. Stellen in Konzernen setzen selten zwingend einen Masterabschluss sondern "mindestens einen Bachelor" voraus.

Im ÖD hingegen ist es etwas strenger, da dort die akademischen Qualifikationen ausschlaggebender für die entsprechenden Stellen sind.

WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:

Was wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

Es kann schon sein, dass sich jemand vor dem Abschluss bewirbt, aber jedes Unternehmen wird das Zeugnis vor dem Arbeitsantritt verlangen, denn bis dahin muss er ja fertig sein. Das mit den 6 Monaten bezieht sich eher auf das Vorlegen des Originals des Zeugnisses, da man sich normalerweise mit einer Kopie bewirbt.

WiWi Gast schrieb am 17.12.2021:

Mich wundert ehrlich gesagt, dass ein Unternehmen überhaupt ohne Zeugnis einstellt. Im Bewerbungsprozess ok, aber spätestens bei Vertragsunterschrift sollte das doch da sein. Bei uns wird das auf jeden Fall so gehandhabt.
Man macht sich dadurch ja auch angreifbar. Alleine schon das oben schon beschriebene Beriebsratsthema. Welcher Betriebsrat stimmt denn bei internen Bewerbern (die es normalerweise immer gibt) einer Einstellung zu, wenn der Externe nicht mal seinen Abschluss nachweisen kann?
Wenn der Mitarbeiter dann durchfällt und die Prüfung wiederholen muss, dann muss er wieder lernen (schlägt evtl. auf die Arbeitsleistung durch, wo er gerade zu Beginn ja auch viel Neues lernen muss) und fällt für die Prüfung(en) aus, z.B. weil er zur alten Uni fahren muss, vielleicht eine Woche vorher frei nehmen will (was in der Probezeit u.U. auch schwierig wird) etc. Hat ein Arbeitgeber Bock drauf, dass ein neuer Mitarbeiter sich nicht voll auf die Einarbeitung konzentrieren kann? Nein, also wird das Risiko auch kaum einer eingehen, es gibt genug Absolventen die zu 80-90% sowieso Einheitsbrei sind.

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WiWi Gast

Dauer Probezeit normalerweise?

WiWi Gast schrieb am 17.12.2021:

Kleine Anmerkung: Eine Einstellungsbetrug ist kein schwebender Kündigungsgrund. Das würde bedeuten, dass man den Arbeitnehmer sofort kündigen kann. Wenn der Arbeitgeber das so interpretiert, hat man Glück gehabt. Ja, oft passiert das auch in solchen Fällen.
Kommen wir aber zum rechtlichen. Rechtlich ist es eigentlich ein Nichtigkeitsgrund und bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis von Anfang an nichtig war und nicht existierte. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber das komplette Gehalt zurückverlangen. Habe das in meiner Karriere selbst zweimal bei zwei Dokumentenfälschern erlebt. Denen hat man zusätzlich "Fehler" nachgewiesen und schon wandert das Geld zurück. Ist schwierig nachzuweisen? Logischweise befördert man das als Arbeitgeber, z.B. durch Überschüttung mit Arbeit, bevor man losschhlägt, damit die Fehler auch "sicherer" auftreten und macht vorher noch ein Feedbackgespräch, das man schriftlich dokumentiert und nicht so gut ausfällt. Dann kann man loselegen. In jedem Fall ist so ein Prozess für den Ex-Angestellten übel, denn er muss nachweisen, trotz mangelnder Qualifikation keine minderwertige Arbeit geliefert zu haben. Und das nur, um das bisher gezahlte Geld zu behalten. Seinen Job ist er trotzdem los.

Normal sollte Fall 1 sein. Gibt aber auch Personalabteilungen, die Exempel statuieren und nicht nur Fall 2 durchkämpfen, sondern auch noch eine Strafanzeige nachschieben.

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BrioniFanboy87

Dauer Probezeit normalerweise?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

Option 1: Man redet mit Cheffe und HR und es passiert nichts.

Option 2: Die Stelle benötigt formellerweise einer bestimmten Qualifikation (z.B. im ÖD). Dann entweder Umstellung auf eine niedrigere Stelle bis dein Abschluss nachgereicht wird oder Kündigung.

Kündigung ist aber nahezu auszuschließen, wenn du während der Probezeit nicht fachlich und persönlich auf ganzer Linie versagst. Dann wäre der fehlende Abschluss ein schöner Vorwand, dich rauszuschmeißen.

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:

1) 6Monate
2) IdR ja.

Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?

Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?

Im öD wirst Du ohne den Abschluss nicht eingestellt. Da muss dementsprechend das Zeugnis VOR Antritt der Stelle eingereicht sein - und nicht erst innerhalb der ProZe.

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