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Digitale Unterschrift rechtssicher?

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Hallo Zusammen, ich habe heute endlich den Arbeitsvertrag von meinem lang ersehnten Wunscharbeitgeber erhalten. De Arbeitsvertrag kam jedoch nur digital und wurde auch von der HR-Abteilung nur digital in Adobe Sign unterschrieben. So soll auch ich nur digital unterschreiben. Könnt Ihr mit sagen, ob eine solche Unterschrift rechtssicher ist? Sieht für mich alles ein wenig suspekt aus ehrlich gesagt, wobei das Unternehmen eine weltweit agierender Konzern ist und schon wissen sollte ob eine solche Unterschrift Gültigkeit hat…

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Gescannte Arbeitsverträge mit Unterschrift sind auf jeden Fall rechtssicher.

Warum man extra Adobe Sign nimmt, erschließt sich mir nicht.

WiWi Gast schrieb am 28.03.2023:

Hallo Zusammen, ich habe heute endlich den Arbeitsvertrag von meinem lang ersehnten Wunscharbeitgeber erhalten. De Arbeitsvertrag kam jedoch nur digital und wurde auch von der HR-Abteilung nur digital in Adobe Sign unterschrieben. So soll auch ich nur digital unterschreiben. Könnt Ihr mit sagen, ob eine solche Unterschrift rechtssicher ist? Sieht für mich alles ein wenig suspekt aus ehrlich gesagt, wobei das Unternehmen eine weltweit agierender Konzern ist und schon wissen sollte ob eine solche Unterschrift Gültigkeit hat…

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Ceterum censeo

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Ich kann es zwar aus der Ferne nicht abschließend beurteilen, aber mittlerweile sind auch qualifizierte elektronische Signaturen anerkannt und "rechtssicher" - nicht hingegen die eingescannten, ausgeschnittene und eingefügte händische Unterschrift.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

WiWi Gast schrieb am 28.03.2023:

Hallo Zusammen, ich habe heute endlich den Arbeitsvertrag von meinem lang ersehnten Wunscharbeitgeber erhalten. De Arbeitsvertrag kam jedoch nur digital und wurde auch von der HR-Abteilung nur digital in Adobe Sign unterschrieben. So soll auch ich nur digital unterschreiben. Könnt Ihr mit sagen, ob eine solche Unterschrift rechtssicher ist? Sieht für mich alles ein wenig suspekt aus ehrlich gesagt, wobei das Unternehmen eine weltweit agierender Konzern ist und schon wissen sollte ob eine solche Unterschrift Gültigkeit hat…

Interessiert niemanden aber ja ist gültig wenn es mit DocuSign etc. gemacht ist.

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

WiWi Gast schrieb am 28.03.2023:

Hallo Zusammen, ich habe heute endlich den Arbeitsvertrag von meinem lang ersehnten Wunscharbeitgeber erhalten. De Arbeitsvertrag kam jedoch nur digital und wurde auch von der HR-Abteilung nur digital in Adobe Sign unterschrieben. So soll auch ich nur digital unterschreiben. Könnt Ihr mit sagen, ob eine solche Unterschrift rechtssicher ist? Sieht für mich alles ein wenig suspekt aus ehrlich gesagt, wobei das Unternehmen eine weltweit agierender Konzern ist und schon wissen sollte ob eine solche Unterschrift Gültigkeit hat…

Habe ich bereits mehrfach so gemacht (u.a. Fortune 500 company), bisher war das noch nie ein Problem…

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Voice of Reason

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Ich bin bei Google und bei uns ist alles digital unterzeichnet.
Von Arbeitsverträgen bis hin zu komplexen Deals mit mehrfach 9-stelligen Volumina.

DocuSign ist absolut rechtssicher.

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Voice of Reason schrieb am 29.03.2023:

Ich bin bei Google und bei uns ist alles digital unterzeichnet.
Von Arbeitsverträgen bis hin zu komplexen Deals mit mehrfach 9-stelligen Volumina.

DocuSign ist absolut rechtssicher.

Nur weil Google es nutzt heißt es nicht dass es Rechtssicherheit leistet.

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Danke für die Rückmeldung!

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Ein Arbeitsvertrag kann sogar mündlich zustande kommen.

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Arbeitsverträge dürfen seit diesem Jahr nicht mehr digital unterzeichnet werden, soweit ich weiß

Voice of Reason schrieb am 29.03.2023:

Ich bin bei Google und bei uns ist alles digital unterzeichnet.
Von Arbeitsverträgen bis hin zu komplexen Deals mit mehrfach 9-stelligen Volumina.

DocuSign ist absolut rechtssicher.

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Arbeite bei DocuSign - ist komplett rechtssicher. Habe seit Jahren jeden Vertrag digital unterzeichnet.

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Big4 Auditor

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Voice of Reason schrieb am 29.03.2023:

Ich bin bei Google und bei uns ist alles digital unterzeichnet.
Von Arbeitsverträgen bis hin zu komplexen Deals mit mehrfach 9-stelligen Volumina.

DocuSign ist absolut rechtssicher.

...wobei ihr euch zumindest bei den 9-stelligen Volumina hoffentlich nicht allein auf DocuSign als Anbieter stützt, sondern auch darauf achtet, dass es eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist. DocuSign ist ja nicht gleich DocuSign und das "absolut rechtssicher" ist nur bei QES gleichbedeutend mit "genauso rechtssicher wie eine Unterschrift".

Für den Fragesteller sollte das aber weniger wichtig sein. Unbefristete Arbeitsverträge sind (in der Regel) formfrei und eine elektronische Signatur (ob nun QES oder nicht) sollte entsprechend ausreichen.

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Voice of Reason

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Natürlich ist es nicht rechtssicher, WEIL wir es anwenden.
Wir wenden es an, WEIL es rechtssicher ist.
Google ist im Grunde die größte Anwaltskanzlei der Welt mit angeschlossener Softwareentwicklung und Infrastrukturbetrieb.

Fast nichts genießt bei uns so hohe Priorität, wie die juristische Beurteilung von verwendeten bzw. angebotenen Leistungen.

Und ja, die Unterschiede zwischen EES, FES und QES sind durchaus bekannt.

WiWi Gast schrieb am 29.03.2023:

Voice of Reason schrieb am 29.03.2023:

Ich bin bei Google und bei uns ist alles digital unterzeichnet.
Von Arbeitsverträgen bis hin zu komplexen Deals mit mehrfach 9-stelligen Volumina.

DocuSign ist absolut rechtssicher.

Nur weil Google es nutzt heißt es nicht dass es Rechtssicherheit leistet.

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Voice of Reason schrieb am 29.03.2023:

Natürlich ist es nicht rechtssicher, WEIL wir es anwenden.
Wir wenden es an, WEIL es rechtssicher ist.
Google ist im Grunde die größte Anwaltskanzlei der Welt mit angeschlossener Softwareentwicklung und Infrastrukturbetrieb.

Fast nichts genießt bei uns so hohe Priorität, wie die juristische Beurteilung von verwendeten bzw. angebotenen Leistungen.

Und ja, die Unterschiede zwischen EES, FES und QES sind durchaus bekannt.

Nur weil Google es nutzt heißt es nicht dass es Rechtssicherheit leistet.

Es kommt drauf an. Es gibt auch Fälle, in denen die digitale Unterschrift explizit nicht akzeptiert wird, so z. B. beim Antrag auf Wechsel der Steuerklasse, wo § 38b Abs. 3 S. 3 EStG nämlich die "eigenhändige" Unterschrift vorschreibt. Die Frage, inwieweit die digitale Unterschrift rechtssicher ist, lässt sich also nicht so pauschal beantworten.

Für simple Verträge (Arbeits-, Kauf-, Mietverträge u. ä.) dürfte sie aber genügen, wenn keine besondere Form vorgeschrieben ist. Würde der Arbeitgeber dir eine digitale Signatur anbieten, sie selber benutzen und dich dann mit der Begründung rauswerfen, dass ihr gerade wegen der digitalen Unterschrift keinen wirksamen Arbeitsvertrag geschlossen habt, wäre das wohl ein Fall von § 242 BGB (Verstoß gegen Treu und Glauben).

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

WiWi Gast schrieb am 29.03.2023:

Arbeitsverträge dürfen seit diesem Jahr nicht mehr digital unterzeichnet werden, soweit ich weiß

Hab von keiner BGB-Reform diesbezüglich mitbekommen. Wäre auch schlecht für den Arbeitnehmer, der mündlich oder in Textform (wie im Zweifelsfall hier vorliegend) angestellt wird.

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Arbeitsverträge ja aber die Kündigung hingegen darf nicht elektr. signiert sein sondern muss händisch unterschrieben werden.

WiWi Gast schrieb am 29.03.2023:

Arbeitsverträge dürfen seit diesem Jahr nicht mehr digital unterzeichnet werden, soweit ich weiß

Hab von keiner BGB-Reform diesbezüglich mitbekommen. Wäre auch schlecht für den Arbeitnehmer, der mündlich oder in Textform (wie im Zweifelsfall hier vorliegend) angestellt wird.

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

Zuerst einmal ist ein Arbeitsvertrag im Sinne des § 611a BGB, einfach nur ein Vertrag, der keiner Formerfordernis unterliegt und wie alle Verträge mit Angebot und Annahme wirksam wird. Dieser kann also auch im Zweifel mündlich geschlossen werden, ist wirksam und gültig. Dann finden eben grundsätzlich einfach die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts automatisch Anwendung, eine Probezeit besteht nicht und der mündliche Vertrag ist automatisch unbefristet. Probezeit, Befristung, und Extras werden im Rahmen der Vertragsfreiheit ausgehandelt und dafür werden die Verträge dann hauptsächlich benutzt, und unterschrieben, auch im Falle eines Rechtsstreites, weil mündliche Vereinbarungen leicht eine Aussage gegen Aussage Situation darstellen oder sich niemand mehr an irgendetwas erinnern kann, z.B. wenn man anstatt der gesetzlichen 20 Tage vielleicht 30 Tage vereinbart wurden. Es ist also mehr eine Beweisfunktion.

Zweitens, sofern keine Formerfordernis verlangt wird, wie es bei einem Arbeitsvertrag der Fall ist, reicht eine einfache elektronische Signatur vollkommen aus, wie Sie von so ziemlich jedem digitalen Signatur- und Unterschriften - Anbieter angeboten wird. Die Beweisfunktion besteht hier meistens aus IP, ggfs. E-Mail an die der Vertrag gesendet wurde oder von welcher E-Mail man ihn bekommen hat und natürlich der eigenen Unterschrift. Nicht zu verwechseln ist das Ganze mit § 126a BGB. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nochmal was komplett anderes und werde ich hier nicht weiter ausführen.

Drittens was ganz anderes ist hier wieder das Nachweisgesetz. Eben weil Arbeitsverträge auch einfach mündlich geschlossen werden können, verlangt es der Gesetzgeber, dass der Mitarbeiter über die wichtigsten Vertragsbestandteile und Kündigungsvorschriften informiert wird. Das Nachweisgesetz spricht in § 2 I 1 NachwG eben deshalb davon, dass der ArbeitGEBER diese Information (nicht den Arbeitsvertrag!), zu unterzeichnen und Sie dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat. Hier ist in der Tat eine elektronische Information verboten, siehe § 2 I 3 NachwG. Der Arbeitgeber hat aber hier nun das Problem der Nachweispflicht, dass er auch wirklich die Information ausgehändigt hat.

In der Praxis wird das Ganze, üblicherweise - wie schon immer - dann so gehandhabt, dass beide einfach daherkommen und einen schriftlichen Vertrag handschriftlich unterschreiben. Dann erfüllt man Anforderung Erstens, Zweitens und Drittens (siehe § 2 V NachwG). Es gibt aber auch Branchen, wie z.B. Gastronomie, wo es eben absolut üblich ist, dass man mündliche Arbeitsverträge schließt, in Bar bezahlt wird, oder sonst was. Dort muss man das Ganze dann spezifischer betrachten.

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WiWi Gast

Digitale Unterschrift rechtssicher?

WiWi Gast schrieb am 29.03.2023:

Zuerst einmal ist ein Arbeitsvertrag im Sinne des § 611a BGB, einfach nur ein Vertrag, der keiner Formerfordernis unterliegt und wie alle Verträge mit Angebot und Annahme wirksam wird. Dieser kann also auch im Zweifel mündlich geschlossen werden, ist wirksam und gültig. Dann finden eben grundsätzlich einfach die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts automatisch Anwendung, eine Probezeit besteht nicht und der mündliche Vertrag ist automatisch unbefristet. Probezeit, Befristung, und Extras werden im Rahmen der Vertragsfreiheit ausgehandelt und dafür werden die Verträge dann hauptsächlich benutzt, und unterschrieben, auch im Falle eines Rechtsstreites, weil mündliche Vereinbarungen leicht eine Aussage gegen Aussage Situation darstellen oder sich niemand mehr an irgendetwas erinnern kann, z.B. wenn man anstatt der gesetzlichen 20 Tage vielleicht 30 Tage vereinbart wurden. Es ist also mehr eine Beweisfunktion.

Zweitens, sofern keine Formerfordernis verlangt wird, wie es bei einem Arbeitsvertrag der Fall ist, reicht eine einfache elektronische Signatur vollkommen aus, wie Sie von so ziemlich jedem digitalen Signatur- und Unterschriften - Anbieter angeboten wird. Die Beweisfunktion besteht hier meistens aus IP, ggfs. E-Mail an die der Vertrag gesendet wurde oder von welcher E-Mail man ihn bekommen hat und natürlich der eigenen Unterschrift. Nicht zu verwechseln ist das Ganze mit § 126a BGB. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nochmal was komplett anderes und werde ich hier nicht weiter ausführen.

Drittens was ganz anderes ist hier wieder das Nachweisgesetz. Eben weil Arbeitsverträge auch einfach mündlich geschlossen werden können, verlangt es der Gesetzgeber, dass der Mitarbeiter über die wichtigsten Vertragsbestandteile und Kündigungsvorschriften informiert wird. Das Nachweisgesetz spricht in § 2 I 1 NachwG eben deshalb davon, dass der ArbeitGEBER diese Information (nicht den Arbeitsvertrag!), zu unterzeichnen und Sie dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat. Hier ist in der Tat eine elektronische Information verboten, siehe § 2 I 3 NachwG. Der Arbeitgeber hat aber hier nun das Problem der Nachweispflicht, dass er auch wirklich die Information ausgehändigt hat.

In der Praxis wird das Ganze, üblicherweise - wie schon immer - dann so gehandhabt, dass beide einfach daherkommen und einen schriftlichen Vertrag handschriftlich unterschreiben. Dann erfüllt man Anforderung Erstens, Zweitens und Drittens (siehe § 2 V NachwG). Es gibt aber auch Branchen, wie z.B. Gastronomie, wo es eben absolut üblich ist, dass man mündliche Arbeitsverträge schließt, in Bar bezahlt wird, oder sonst was. Dort muss man das Ganze dann spezifischer betrachten.

Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen, aber nur schriftlich (wirksam) gekündigt werden.

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danielnop

Digitale Unterschrift rechtssicher?

WiWi Gast schrieb am 29.03.2023:

Ein Arbeitsvertrag kann sogar mündlich zustande kommen.

Das ist es. Wenn du den Vertrag am PC mit Paint unterschreibst und du deinen ersten Arbeitstag antrittst, dann ist alles in trockenen Tüchern.

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