DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtDurchgefallen

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Autor
Beitrag
User6262

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Hallo zusammen, ich hatte damit gerechnet in diesem WS mit dem Bachelor fertig zu werden und habe mich entsprechend beworben und einen Arbeitsvertrag bei einer BIG4 unterzeichnet. Nun werde ich, bedingt durch die Pandemie, meine zwei Klausuren nicht mitschreiben können und werde erst zum Sommersemester fertig.

Ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll und welche Konsequenzen das haben wird. Ich habe auch schon eine Wohnung für den Standort meines Arbeitgebers angemietet.

Ist eine Festanstellung überhaupt möglich, solange ich noch als Student eingeschrieben bin? Hat da jemand Erfahrungen mit? Schon einmal vielen Dank vorab für jegliche Hilfe.

Meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht informiert, da ich die Info über die Klausuren erst seit Kurzem selber weiß

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Leider kannst du nicht gleichzeitig studieren und Vollzeit arbeiten. Du musst das deinem Arbeitgeber mitteilen, denn er hat dich unter der Voraussetzung eingestellt, dass du einen Abschluss hast. Wenn du Glück hast, hat er Verständnis und verschiebt den Beginn, wenn nicht, haste halt Pech gehabt.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Du musst es auf jeden Fall dem AG mitteilen.

Ist die Klausurverschiebung tatsächlich Corona bedingt? Dann würde ich mir ein offizielles Schreiben der Uni holen und hoffen, dass der AG deinen Starttermin verschiebt.

Ansonsten gäbe es die Möglkchkeit Vollzeit zu arbeitrn und sich in der Uni als Teilzeit student einzuschreiben. Da könnte aber das Problem bestehen das

  • a) die Uni dich nicht beide Klausuren schreiben lässt
  • b) der AG sagt ohne Abschluss können wir dich nicht beschäftigen
  • c) du die Klausuren nicht schaffst weil du arbeiten wirst

Klär es einfach ab. Aber wenn angeblich du jetzt die Klausuren nicht schreiben konntest, wieso solltest du sie im Sommer schreiben? Die Lage wird nicht besser und es wird weiterhin von zu Hause unterrichtet.
Ich vermute eher du hast es nicht gebacken bekommen? oder nicht teilgenommen? zudem kannst du ja auch keine Bachelorarbeit abgeben und keine Vertridigung halten, das müsste dann auch im Sommer sein.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Natürlich kann er Vollzeit arbeiten + studieren.
Problem ist halt die Krankenkasse ab 20h. Aber er wäre ja eh über die big 4 versichert. Ruf morgen am besten bei der big 4 an. NICHT Freitag, wenn die Leute halb im Wochenende sind

Hast du die Bachelorarbeit schon geschrieben? wirst nicht der erste mit dem Problem sein. Wobei die anderen wohl eher nicht fremdverschuldet in das Problem kommen. Wird sich ne Lösung finden.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:

Natürlich kann er Vollzeit arbeiten + studieren.
Problem ist halt die Krankenkasse ab 20h. Aber er wäre ja eh über die big 4 versichert. Ruf morgen am besten bei der big 4 an. NICHT Freitag, wenn die Leute halb im Wochenende sind

Hast du die Bachelorarbeit schon geschrieben? wirst nicht der erste mit dem Problem sein. Wobei die anderen wohl eher nicht fremdverschuldet in das Problem kommen. Wird sich ne Lösung finden.

Nein, kann er nicht. Wenn er Vollzeitstudent im ersten Studium ist, wird er zwangsmatrikuliert. Das ist kein nebenberufliches Studium.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:

Natürlich kann er Vollzeit arbeiten + studieren.
Problem ist halt die Krankenkasse ab 20h. Aber er wäre ja eh über die big 4 versichert. Ruf morgen am besten bei der big 4 an. NICHT Freitag, wenn die Leute halb im Wochenende sind

Hast du die Bachelorarbeit schon geschrieben? wirst nicht der erste mit dem Problem sein. Wobei die anderen wohl eher nicht fremdverschuldet in das Problem kommen. Wird sich ne Lösung finden.

Leider nicht. Du darfst neben deinem Studium nur 20 Std/woche arbeiten. Das liegt daran, dass dein Studium weiter im Fokus stehen muss. Eine Gesetzeslücke gibts nicht und wenn du versuchst das trotzdem zu machen dann würdest du automaitsch exmatrikuliert werden, sobald das jemand merkt. Merkt es jemand? Klar, deine Krankenkasse und dann geht es ganz schnell.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Sagt mal Leute, was redet ihr denn für einen Unsinn!?

Der Uni ist vollkommen egal, ob du nebenbei arbeitest, du legst über Voll- oder Teilzeit-Studium lediglich das Pensum fest. Ob der Studentenstatus überwiegt ist ausschließlich für den Sozialversicherungsstatus wichtig. Hier gilt die sogenannte 20h Regel, damit du a) weiter studentisch versichert bist und b) im Rahmen dieser Regelung im Job Sozialversicherungsbefreit bist.

Sprich du kannst natürlich Vollzeit arbeiten. Das für dich in dem Fall auch keine Rolle hinsichtlich der Krankenversicherung spielt, da dieses Beschäftigungsverhältnis ohnehin sozialversicherungspflichtig ist.

Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, dann ist der Abschluss quasi als Qualifizierung vorausgesetzt. Sprich also mit deinem Arbeitgeber über die Möglichkeiten.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Was habt ihr alle mit euren 20 Stunden? Das stimmt einfach nicht! Das einzige wofür das relevant ist, ist die studentische Krankenkasse und die läuft dann eh über den Arbeitgeber. Selbstverständlich kannst Du an der Uni eingeschrieben sein und Vollzeit arbeiten, mache ich auch so. Absolut niemand wird exmatrikuliert weil er mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet und an der Uni eingeschrieben ist. Also ehrlich, was für ein Quatsch.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:

WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:

Natürlich kann er Vollzeit arbeiten + studieren.
Problem ist halt die Krankenkasse ab 20h. Aber er wäre ja eh über die big 4 versichert. Ruf morgen am besten bei der big 4 an. NICHT Freitag, wenn die Leute halb im Wochenende sind

Hast du die Bachelorarbeit schon geschrieben? wirst nicht der erste mit dem Problem sein. Wobei die anderen wohl eher nicht fremdverschuldet in das Problem kommen. Wird sich ne Lösung finden.

Leider nicht. Du darfst neben deinem Studium nur 20 Std/woche arbeiten. Das liegt daran, dass dein Studium weiter im Fokus stehen muss. Eine Gesetzeslücke gibts nicht und wenn du versuchst das trotzdem zu machen dann würdest du automaitsch exmatrikuliert werden, sobald das jemand merkt. Merkt es jemand? Klar, deine Krankenkasse und dann geht es ganz schnell.

Sorry aber das halte ich für ein Gerücht. Die 20h sind meines Wissens nur für den Status "Werkstudent" wichtig um weniger Sozialabgaben zahlen zu müssen. Sonst muss man als "normaler" Angestellter arbeiten und ganz normal Steuern bezahlen.

In meinem letzten Semester war ich ca. Mitte des Semesters fertig mit dem Studium und habe anschließend Vollzeit gearbeitet. Ich war aber noch das restliche Semester eingeschrieben, weil die Exmatrikulation erst am Ende des Semesters durchgeführt wurde (Standard Vorgehensweise an meiner Uni aus Verwaltungstechnischen Gründen). Also gleichzeitig Student zu sein und Vollzeit zu arbeiten sind im letzten Semester absolut üblich.

Ich sehe das Problem eher beim AG bzw. Falls du die Prüfung nicht bestehst (sich neben Vollzeit arbeiten auf 2 Klausuren vorzubereiten ist nicht einfach)

antworten
hwlf63

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Du kannst Vollzeit arbeiten, kenne genug Leute die eingeschrieben sind nur wegen dem Semsterticket xD, also keine Sorge.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Ihr labert einen Müll...

Ich bin im 01 Mai eingestiegen und hab mein Studium offiziell im August abgeschlossen da Masterarbeit länger gedauert hat...mit HR hatte ich den Deal das ich mein Abschlusszeugnis innerhalb von 6 Monaten nachreiche, das stand aber nicht mal im Vertag.

Also sollte kein Problem sein auch noch 2 Prüfungen später zu schreiben, nicht bestehen ist aber dann keine Option wenn du vom AG z.B. eine 6m Frist hast...

antworten
Big4 Auditor

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Ich würde einfach sowohl auf die Universität als auch den Arbeitgeber offen zugehen.

Auf beiden Seiten arbeiten Menschen, die insbesondere zu Corona-Zeiten Verständnis haben dürften - und nur selten auch nur halb so desinteressiert und rücksichtlos sind, wie dieses Forum es gerne darstellt.

Wir hatten auch schon Kollegen, die parallel zum Arbeiten ihren Master noch abgeschlossen haben.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Thema Bafög wäre auch eine Sache, die abgeklärt werden muss.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Du kannst nebenbei problemlos weiterstudieren, habe ich damals auch für ein paar Monate so gemacht. Das Problem ist eher dass du bis zum Ende der Probezeit deine Bachelorurkunde einreichen musst weil in der Regel im Arbeitsvertrag steht, dass der Hochschulabschluss Voraussetzung für die Einstellung ist.

antworten
Ceterum censeo

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:

Leider nicht. Du darfst neben deinem Studium nur 20 Std/woche arbeiten. Das liegt daran, dass dein Studium weiter im Fokus stehen muss. Eine Gesetzeslücke gibts nicht und wenn du versuchst das trotzdem zu machen dann würdest du automaitsch exmatrikuliert werden, sobald das jemand merkt. Merkt es jemand? Klar, deine Krankenkasse und dann geht es ganz schnell.

Diesem Beitrag kann ich in immerhin einer Sache zustimmen: Eine Gesetzeslücke gibt es tatsächlich nicht - wo kein Gesetz, da keine Lücke. ;-)
Ansonsten ist der Beitrag natürlich Kokolores.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Steht soweit ich weiss im Vertrag drin dass du das Zeugnis innerhalb von 6, Monaten einreichen musst

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

WiWi Gast schrieb am 28.01.2021:

Steht soweit ich weiss im Vertrag drin dass du das Zeugnis innerhalb von 6, Monaten einreichen musst

Dito. Bei den Big4 hast du halbes Jahr Zeit. Also kein Problem.

antworten
WiWi Gast

Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

... Auf das wiwi Treff Forum solltest du dich hierbei nicht allein verlassen.

Deiner Uni ist das Wurst. Gib auf jeden Fall bei der Arbeit Bescheid. Versichert bist du dann über die Arbeit, daher sind die 20 irrelevant.

LG, jemand der parallel studiert und Vollzeit tätig war.

antworten

Artikel zu Durchgefallen

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Personalakte: Arbeitnehmer darf Personalakte trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsehen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.

Antworten auf Bachelorabschluss verzögert sich - Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 18 Beiträge

Diskussionen zu Durchgefallen

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht