DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtDurchgefallen

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Hallo zusammen,
Wie es der Titel schon sagt: ich bin mir unsicher, ob ich meine letzte Prüfung bestanden habe oder nicht. Es kam was total anderes dran als die Schwerpunkte die der Prof gelegt hat.. es ist zwar mein Erstversuch aber ich müsste bis Januar warten, bis ich die Prüfung wiederholen dürfte. Dabei sollte ich eigentlich ab September meine neue Arbeit bei einer der Big4 beginnen..
Was meint ihr, dürfte ich trotzdem anfangen zu arbeiten? Oder würden die den Vertrag wieder auflösen? :-/ war jemand schonmal in der Situation?

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Schreib die Klausur beim Nachtermin erneut und besteh sie dann, und gut ist. Würde es dem AG so kommunizieren, denke kaum dass es ein Problem sein sollte dafür dann dementsprechend Urlaub zu bekommen.

Oder bist du durch den letzmöglichen Antritt gefallen, dh. du wirst aufgrund dieser Klausur exmatrikuliert?

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Glaube es geht ihm mehr darum, wie sein künftiger Arbeitgeber darauf reagiert:
a) "Nicht bestanden? Wir wollen dich nicht mehr."
b) "Nicht bestanden? Kein Problem, kannst nebenbei zu ende machen dein Studium und wie besprochen hier ab September arbeiten."
Ich tendiere zu Option B, da der Arbeitgeber Zeit und Ressourcen in den Bewerbungsprozess gesteckt hat und auch nicht will, dass es flach fällt. Persönlich hab ich jedoch noch keine Erfahrungen mit solchen Situationen gemacht, also bin ich mir unsicher.

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 09.07.2019:

Schreib die Klausur beim Nachtermin erneut und besteh sie dann, und gut ist. Würde es dem AG so kommunizieren, denke kaum dass es ein Problem sein sollte dafür dann dementsprechend Urlaub zu bekommen.

Oder bist du durch den letzmöglichen Antritt gefallen, dh. du wirst aufgrund dieser Klausur exmatrikuliert?

Es geht ihm denk ich darum, dass er einen Direkteinstieg nach seinem Abschluss (Bachelor/Master) vertragsmäßig vereinbart hat, er den Abschluss durch das Durchfallen aber nicht bekommt.

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 09.07.2019:

Es geht ihm denk ich darum, dass er einen Direkteinstieg nach seinem Abschluss (Bachelor/Master) vertragsmäßig vereinbart hat, er den Abschluss durch das Durchfallen aber nicht bekommt.

Steht der Abschluss als Bedingung in einem Arbeitsvertrag drin? Also in meinen nicht. Und beworben habe ich mich damals zum Ende des Masters mit „voraussichtlich fertig in Mai 2017“

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Gute Frage, weiß ich natürlich nicht wie es bei ihm ist.

Bin nur in einer ähnlichen Situation und bekomme die nächste Woche meinen Vertrag für Oktober, muss aber vorher noch 2 Prüfungen bestehen für den Bachelorabschluss. Da der Bachelorabschluss eigentlich Vorraussetzung ist für einen Direkteinstieg, gehe ich davon aus, dass wenn ich durchfall ich gelitten habe.

WiWi Gast schrieb am 09.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 09.07.2019:

Es geht ihm denk ich darum, dass er einen Direkteinstieg nach seinem Abschluss (Bachelor/Master) vertragsmäßig vereinbart hat, er den Abschluss durch das Durchfallen aber nicht bekommt.

Steht der Abschluss als Bedingung in einem Arbeitsvertrag drin? Also in meinen nicht. Und beworben habe ich mich damals zum Ende des Masters mit „voraussichtlich fertig in Mai 2017“

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 09.07.2019:

Es geht ihm denk ich darum, dass er einen Direkteinstieg nach seinem Abschluss (Bachelor/Master) vertragsmäßig vereinbart hat, er den Abschluss durch das Durchfallen aber nicht bekommt.

Steht der Abschluss als Bedingung in einem Arbeitsvertrag drin? Also in meinen nicht. Und beworben habe ich mich damals zum Ende des Masters mit „voraussichtlich fertig in Mai 2017“

Wenn du im Lebenslauf den Abschluss für einen bevorstehenden Termin bereits angibst (ohne voraussichtlich zuvor!) und ihn dann nicht hast, wird daraus arglistige Täuschung. Dann steht dem AG die Kündigung zu, was natürlich sowieso irrelevant ist, weil er das in der Probezeit eh immer kann.

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 09.07.2019:

Es geht ihm denk ich darum, dass er einen Direkteinstieg nach seinem Abschluss (Bachelor/Master) vertragsmäßig vereinbart hat, er den Abschluss durch das Durchfallen aber nicht bekommt.

Steht der Abschluss als Bedingung in einem Arbeitsvertrag drin? Also in meinen nicht. Und beworben habe ich mich damals zum Ende des Masters mit „voraussichtlich fertig in Mai 2017“

Wenn du im Lebenslauf den Abschluss für einen bevorstehenden Termin bereits angibst (ohne voraussichtlich zuvor!) und ihn dann nicht hast, wird daraus arglistige Täuschung. Dann steht dem AG die Kündigung zu, was natürlich sowieso irrelevant ist, weil er das in der Probezeit eh immer kann.

Nein, in meinem Lebenslauf stand einfach nur „ von xy bis heute“ drin.. und ich würde meinem Arbeitgeber ja auch Bescheid sagen. Im Vertrag steht nicht drin, dass es an den Abschluss gebunden ist! (bei Deloitte hingegen schon, hatte von denen auch ein Angebot..)

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 09.07.2019:

Es geht ihm denk ich darum, dass er einen Direkteinstieg nach seinem Abschluss (Bachelor/Master) vertragsmäßig vereinbart hat, er den Abschluss durch das Durchfallen aber nicht bekommt.

Steht der Abschluss als Bedingung in einem Arbeitsvertrag drin? Also in meinen nicht. Und beworben habe ich mich damals zum Ende des Masters mit „voraussichtlich fertig in Mai 2017“

Wenn du im Lebenslauf den Abschluss für einen bevorstehenden Termin bereits angibst (ohne voraussichtlich zuvor!) und ihn dann nicht hast, wird daraus arglistige Täuschung. Dann steht dem AG die Kündigung zu, was natürlich sowieso irrelevant ist, weil er das in der Probezeit eh immer kann.

Nein, in meinem Lebenslauf stand einfach nur „ von xy bis heute“ drin.. und ich würde meinem Arbeitgeber ja auch Bescheid sagen. Im Vertrag steht nicht drin, dass es an den Abschluss gebunden ist! (bei Deloitte hingegen schon, hatte von denen auch ein Angebot..)

Das Problem ist halt, dass du mit einer Probezeit startest. Theoretisch kann man dich auch rauswerfen, nur weil deine Frisur deinem Chef nicht gefällt.

Ergo: Situation klar ansprechen und auch eindeutig machen, dass du das nebenberuflich hinkriegst und dann halt später abschließt. Risiko Methode: einfach verschweigen

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 09.07.2019:

Hallo zusammen,
Wie es der Titel schon sagt: ich bin mir unsicher, ob ich meine letzte Prüfung bestanden habe oder nicht. Es kam was total anderes dran als die Schwerpunkte die der Prof gelegt hat.. es ist zwar mein Erstversuch aber ich müsste bis Januar warten, bis ich die Prüfung wiederholen dürfte. Dabei sollte ich eigentlich ab September meine neue Arbeit bei einer der Big4 beginnen..
Was meint ihr, dürfte ich trotzdem anfangen zu arbeiten? Oder würden die den Vertrag wieder auflösen? :-/ war jemand schonmal in der Situation?

In den zwei Big4 Verträgen die ich kenne steht „Der Nachweis über einen Hochschulabschluss ist bis zum Ende der Probezeit zu erbringen“. Kommunizieren musst du da garnichts, du brauchst aber bis zum Ende der Probezeit den Bachelorzeugnis. Wenn das zeitlich garantiert nicht klappt würde ich da mit deinem Chef/HR drüber sprechen. Sonst einfach verschweigen.

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Überleg doch mal logisch. Niemand stellt dich wegen deinem Titel oder deinem Abschluss ein. Der Abschluss zertifiziert nur, dass du bestimmte Fähigkeiten hast oder zumindest haben solltest. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn du jetzt eine Prüfung nicht bestanden hast, dann heißt das nicht, dass du nichts vom Rest mehr weißt. Das wiederum war aber der Grund, warum man sich für dich entschieden hat. Also alles halb so wild.

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Danke für eure Meinungen!
Ich hoffe einfach, dass ich irgendwie mit einer 4.0 durchkomme.. die Note ist ja jetzt quasi egal

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Ein Freund von mir hatte mal eine ähnliche Situation, hat dann dem Lehrstuhl geschrieben, die Situation beschrieben und dann mit einer 4.0 bestanden ;) Manchmal ist es ja echt nur ein Rohpunkt, der einen von der 4.0 z.B. trennt

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 11.07.2019:

Ein Freund von mir hatte mal eine ähnliche Situation, hat dann dem Lehrstuhl geschrieben, die Situation beschrieben und dann mit einer 4.0 bestanden ;) Manchmal ist es ja echt nur ein Rohpunkt, der einen von der 4.0 z.B. trennt

Welche Uni war das? Studiere an der Goethe und dank dem Prüfungsamt würde hier sowas nie im Leben klappen

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 11.07.2019:

Ein Freund von mir hatte mal eine ähnliche Situation, hat dann dem Lehrstuhl geschrieben, die Situation beschrieben und dann mit einer 4.0 bestanden ;) Manchmal ist es ja echt nur ein Rohpunkt, der einen von der 4.0 z.B. trennt

Welche Uni war das? Studiere an der Goethe und dank dem Prüfungsamt würde hier sowas nie im Leben klappen

Klappt bei jeder Uni, in der noch Menschen arbeiten und auch die Menschen hinter den Noten sehen. Ist noch niemand gestorben, wenn man jemandem nicht nur Steine in den Weg legt.

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 11.07.2019:

Ein Freund von mir hatte mal eine ähnliche Situation, hat dann dem Lehrstuhl geschrieben, die Situation beschrieben und dann mit einer 4.0 bestanden ;) Manchmal ist es ja echt nur ein Rohpunkt, der einen von der 4.0 z.B. trennt

Welche Uni war das? Studiere an der Goethe und dank dem Prüfungsamt würde hier sowas nie im Leben klappen

Klappt bei jeder Uni, in der noch Menschen arbeiten und auch die Menschen hinter den Noten sehen. Ist noch niemand gestorben, wenn man jemandem nicht nur Steine in den Weg legt.

Dann frag mal an der RUB nach ;)

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 11.07.2019:

Ein Freund von mir hatte mal eine ähnliche Situation, hat dann dem Lehrstuhl geschrieben, die Situation beschrieben und dann mit einer 4.0 bestanden ;) Manchmal ist es ja echt nur ein Rohpunkt, der einen von der 4.0 z.B. trennt

Welche Uni war das? Studiere an der Goethe und dank dem Prüfungsamt würde hier sowas nie im Leben klappen

Klappt bei jeder Uni, in der noch Menschen arbeiten und auch die Menschen hinter den Noten sehen. Ist noch niemand gestorben, wenn man jemandem nicht nur Steine in den Weg legt.

Dann frag mal an der RUB nach ;)

Da frag mal an der Uni Koblenz nach. ;)

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

WiWi Gast schrieb am 10.07.2019:

Überleg doch mal logisch. Niemand stellt dich wegen deinem Titel oder deinem Abschluss ein. Der Abschluss zertifiziert nur, dass du bestimmte Fähigkeiten hast oder zumindest haben solltest.

Genau und deshalb arbeitet man dann ein Leben lang ohne Abschluss und nur mit Abitur. Sehr sinnvoller Kommentar.

Nur weil du Auto fahren KANNST heisst das nicht, dass du Auto fahren DARFST,

Dein AG will dich vielleicht auch in einem Angebot verkaufen. Schreibt er dann als Qualifikation Abiturient rein oder was?

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Auf welche Uni/Hochschule geht der Threadersteller?

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Ich habe das schon in einem anderen Thread geschrieben, aber hier ist das Problem nicht nur, dass der TE für die Stelle ohne Abschluss nicht qualifiziert ist, sondern auch, dass das Ding den Betriebsrat passieren muss. Ohne Abschluss sehe ich da keine Chance, besonders wenn es noch interne Bewerber gab.

antworten
WiWi Gast

Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Ach, Leute. Das Thema hatten wir doch schon zigmal:

  • Verschweigt es der TE, ist das Betrug
  • Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis rückwirkend auflösen lassen und das Gehalt zurück verlangen, selbst wenn dann schon 20 Jahre vergangen sind, wenn er glaubwürdig machen kann, dass er es erst gerade gemerkt hat

Unabhängig davon, wird der TE aber soweit gar nicht kommen:

  • 90% der Arbeitgeber lassen sich die Zeugnisse im Original innerhalb des 1. Jahres geben
  • Bei Berufsanfängern dürften es sogar 99%, da sonst keine Qualifikationen vorliegen
  • Dem Betriebsrat müssen die kompletten Unterlagen vorgelegt werden

-> Das Risiko ist viel zu groß, aufzufliegen

antworten

Artikel zu Durchgefallen

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Personalakte: Arbeitnehmer darf Personalakte trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsehen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.

Antworten auf Letzte Klausur eventuell nicht bestanden aber Arbeitsvertrag bereits unterschrieben

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 21 Beiträge

Diskussionen zu Durchgefallen

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht