E-Book: Weihnachtsgeld – Tarifliche und rechtliche Ansprüche
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist gesetzlich nicht geregelt. Er kann sich jedoch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Die kostenlose DGB-Broschüre »Weihnachtsgeld – Tarifliche und rechtliche Ansprüche« bietet Tipps und Informationen für Beschäftigte dazu, wann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht.

E-Book: Weihnachtsgeld Tarifliche und rechtliche Ansprüche
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich geregelt. Er kann sich nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben. Zum Jahresende tauchen in diesem Kontext häufig Fragen auf, ob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht oder auch ob die Kürzung oder Streichung des Weihnachtsgeldes zulässig ist, wenn es in der Vergangenheit gezahlt wurde.
Die kostenlose Broschüre des Deutscher Gewerkschaftsbundes (DGB) »Weihnachtsgeld Tarifliche und rechtliche Ansprüche« bietet Tipps und Informationen für Beschäftigte dazu, wann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Nachfolgend werden einige Grundsätze zum Weihnachtsgeld erläutert:
- Der Tarifvertrag zählt - Das in Tarifverträgen festgeschriebene Weihnachtsgeld darf nicht vom Arbeitgeber gekürzt werden.
- Übertarifliches Weihnachtsgeld - Wurde freiwillig ein höheres Weihnachtsgeld als das tarfifliche ausgezahlt - ohne Vorbehalt des Widerruf über mindestens drei Jahre in gleicher Höhe - besteht ein Anspruch aus betrieblicher Übung und eine Streichung oder Kürzung ist nicht zulässig.
- Aus Weihnachtsgeldzahlungen nach Gutdünken ensteht kein Anspruch auf ein übertarifliches Weihnachtsgeld.
- Weihnachtsgeld steht auch Teilzeitbeschäftigten zu - Anteilig im Verhältnis der Arbeitszeit zur Vollzeitbeschäftigung ist Weihnachtsgeld auch den Teilzeitbeschäftigten zu zahlen. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte.
- Ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld - Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber beim Weihnachtsgeld Arbeiter und Angestellte nicht unterschiedlich behandeln.
- Weihnachtsgeld bei Krankheit - Die Weigerung einer Frau im Erziehungsurlaub Weihnachtsgeld zu zahlen, kann eine verbotene Diskriminierung darstellen.
- Weihnachtsgeld bei einer Erziehungszeit - Erkrankte haben Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag nicht Kürzung bzw. Wegfall vorsieht.
Download DGB-Broschüre Weihnachtsgeld [PDF, 8 Seiten - 263 KB]
»Weihnachtsgeld Tarifliche und rechtliche Ansprüche«