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Zusage per Email rechtskräftig

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WiWi Gast

Zusage per Email rechtskräftig

Hallo.
Ich bin derzeit unbefristet angestellt, habe allerdings ein Angebot von einem anderen Unternehmen angenommen, mit dem Wissen, dass mein jetziges Unternehmen da in keinem Fall mitziehen kann.

Bisher habe ich aber vom neuen Unternehmen lediglich eine Email erhalten, welche beinhaltet, dass eben dieses Unternehmen meine Einstellung zum 01.02.2012 beabsichtigt. Genannt werden außerdem die genaue Stellenbeschreibung, inklusive Jahresgehalt, Vorgesetzter und Einsatzort. Vertragliche Daten wurden im Vorfeld in mehreren Gesprächen besprochen.
Abschliessend die Aussage, dass der Vertrag in den nächsten Tagen in der Post liegen wird.

Ist diese Email für mich soweit eine Versicherung, dass ich jetzt schon bei meinem aktuellen Unternehmen kündigen kann? Immerhin muss ich ja die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten und zwischen den Jahren sind meine jetzigen Vorgesetzten und die Personalabteilung nicht zu erreichen.

Für jede richtige Antwort schon einmal vielen Dank im Vorraus.

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Vergiss es.
Es zählt nur Papier inkl. Unterschrift.
Alles andere ist Geschwätz.

Wenn die zu langsam liefern müssen sie einen Monat länger warten.

Kündige bloß nicht überhastet.

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Nein, ohne Vertrag solltest du nicht kündigen! Das Thema habe ich schon öfters mal gehört, dass es dann plötzlich doch nicht geklappt hat.
Über die Wirksamkeit der Kündigung bin ich nicht 100% sicher, aber wenn du das rechtzeitig in die Post gibst als Einschreiben mit Einwurfbestätigung, dann müsste es auch so gehen.

Wenn du ganz sicher gehen willst, sprich einfach deinen neuen AG auf das Problem an, vielleicht kriegst du dann die Unterlagen schneller.

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Da ein Arbeitsvertrag keinen Formvorschriften unterliegt, ist die Email sehr wohl ein Beweis für das zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.

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PlusMinus

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Erst kündigen wenn der Vertrag da ist und du ihn nochmal aufmerksam überprüft hast.

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Lounge Gast schrieb:

Da ein Arbeitsvertrag keinen Formvorschriften unterliegt, ist
die Email sehr wohl ein Beweis für das zustandekommen eines
Arbeitsverhältnisses.

Würde ich mich im Zweifel nicht drauf verlassen, da kommt es doch genau auf die Formulierung an...

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Ist aber so. Arbeitsverträge können sogar mündlich geschlossen werden. Wird ein Arbeitsvertrag in Papierform erstellt, so muss er beidseitige Unterschriften tragen. Aufgrund des Nachweisgesetz hat ein Arbeitnehmer einen (berechtigten) Anspruch auf einen schriftlichensowie unterschriebenen Arbeitsvertrag. Ist auch sinnvoller wenn du einen "schwarz auf weiß" Nachweis hast über deinen Arbeitsvertrag.

Zum Threadsteller: Das Unternehmen beabsichtigt nur deine Einstellung! Eine Absichtserklärung ist noch kein Arbeitsvertrag!!!!!! Also nicht kündigen, sondern abwarten! Jedes seriöse Unternehmen wird dir einen AV schicken.

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Ja, das ist mir klar, aber ein Arbeitsvertrag per Mail wäre mir neu. Komischerweise schreibst du im zweiten Absatz genau warum ich Bedenken hatte ;) "Eine Absichtserklärung ist noch kein Arbeitsvertrag"

Lounge Gast schrieb:

Ist aber so. Arbeitsverträge können sogar mündlich
geschlossen werden. Wird ein Arbeitsvertrag in Papierform
erstellt, so muss er beidseitige Unterschriften tragen.
Aufgrund des Nachweisgesetz hat ein Arbeitnehmer einen
(berechtigten) Anspruch auf einen schriftlichensowie
unterschriebenen Arbeitsvertrag. Ist auch sinnvoller wenn du
einen "schwarz auf weiß" Nachweis hast über deinen
Arbeitsvertrag.

Zum Threadsteller: Das Unternehmen beabsichtigt nur deine
Einstellung! Eine Absichtserklärung ist noch kein
Arbeitsvertrag!!!!!! Also nicht kündigen, sondern abwarten!
Jedes seriöse Unternehmen wird dir einen AV schicken.

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Hallo Threatsteller,

deine Frage passt genau zu mir und ich wollte fragen ob es sich zufällig um den großen chemischen Arbeitgeber mit den 4 Buchstaben handelt?

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Keine Formformschriften für Arbeitsvertrag, E-mail ist als Beweis ausreichend...dennoch wenn er dich nicht haben will kann er auch in der Probezeit reghulär kündigen...

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

@23.12.
Es handelt sich hierbei nicht um einen chemischen Arbeitgeber.

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Wie sieht es aus wenn man in elektronischer Form die Zusage zum 1.7. erhält, aber darum bittet einen Monat später aufgrund arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen zu beginnen. Kann das zusagende Unternehmen vom Arbeitsvertrag zurücktreten?

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Das Unternehmen kann quasi immer zurücktreten, nämlich wenn es dir innerhalb der Probezeit mit 2-Wochen-Kündigungsfrist kündigt.
Einfach anrufen und fragen, ob man den Eintritt um einen Monat verschieben kann. Wenn die dich wirklich wollen, dann sollte es klappen. Wenn es nicht klappt, dann weißt du ja, wie ersetzbar du bist.

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Solche Punkte wie Kündigungsfristen werden doch im Vorstellungsgespräch geklärt! In diesem Fall würde ich auch anrufen, auf den frühestmöglichen Eintrittstermin hinweisen und darum bitten, dies im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen.

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Ich habe eine Zusage einer Big4 erhalten. Auf die EMail habe ich geantwortet mit der Bitte um Verschiebung des Eintritts. Leider kam keine Antwort darauf. Ein wenig Sorge bereitet mir das schon :/

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WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Da sollte man anrufen und kein Mail schreiben.

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bwlnothx

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Verstehe auch nicht, wie man bei so wichtigen Punkten nicht gleich zum Hörer greifen kann und den Sachverhalt offen und ehrlich zu schildern. Auch wenn der Eintrittstermin häufig nicht das entscheidende Kriterium ist, so kann es in Einzelfällen durchaus sein, dass man als Bewerber den Zuschlag erhält, wenn man schneller anfangen kann. Insofern ist ein späterer Eintritt nicht auf die leichte Schulter zu nehmen... Eine Mail finde ich da auch schon zu wenig.

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage per Email rechtskräftig

Stimme dir voll und ganz zu! Bei so einer wichtigen Email würde ich auf das ganze hin und hermailen verzichten und sofort zum Hörer greifen.

bwlnothx schrieb:

Verstehe auch nicht, wie man bei so wichtigen Punkten nicht
gleich zum Hörer greifen kann und den Sachverhalt offen und
ehrlich zu schildern. Auch wenn der Eintrittstermin häufig
nicht das entscheidende Kriterium ist, so kann es in
Einzelfällen durchaus sein, dass man als Bewerber den
Zuschlag erhält, wenn man schneller anfangen kann. Insofern
ist ein späterer Eintritt nicht auf die leichte Schulter zu
nehmen... Eine Mail finde ich da auch schon zu wenig.

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