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Eigenartiger Dienstvertrag?

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WiWi Gast

Eigenartiger Dienstvertrag?

Hallo Leute,
habe eine Zusage bekommen als Consultant anzufangen.

Jetzt sind mir 2 etwas "komische" Dinge die mir nicht passen im DV aufgefallen:

  1. Passive Reisezeiten gelten nicht als vollwertige Arbeitszeiten

Heisst dass, wenn ich einen 6 stündigen Flug zum Kunden antrete das nicht als Arbeitszeit gerechnet wird? Ist das Gang und Gebe bei Consultant-Jobs?

  1. Ich soll mich dazu bereit erklären Aus-und Fortbildungskosten Anteilsmäßig zu übernehmen.

Auch hier die Frage - ist das normal sich mit sowas einverstanden zu erklären?

Herzlichen Dank für jeden Tipp.

LG

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Ja das Reisezeit-Thema ist üblich

Schulungen zurückzuzahlen wenn man x Monate Tage Jahre danach kündigt liest man auch öfter.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Es steht alles immer im Verhältnis zur Berufserfahrung und Gehalt. Bin auch aus der UB Branche.

Punkt 2 würde ich nie unterschreiben.

Punkt 1 müsste detaillierter erläutert sein.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Muss jeder für sich entscheiden. Für mich wäre das ein No Go.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Punkt 1 ist komplett normal und sollte an sich auch unerheblich sein, weil Dein Vertrag sowieso den Passus "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" enthalten wird.

Punkt 2 ist seltsam und zu diskutieren.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Punkt 1 ist in der Tat "normal", wenn man im Konzern AT ist und bei Consultants sowieso.

Punkt 2 habe ich ebenso erlebt, dass man nach einer Weiterbildung noch eine Zeit X im Unternehmen bleiben muss, ansonsten muss man die Weiterbildung anteilsmäßig bezahlen. Wenn du allerdings jegliche Weiterbildungen von vorneherein anteilsmäßig übernehmen sollst ist das in der Tat zu diskutieren.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Punkt 1 würde ich nur bei einer entsprechend höheren Entlohnung akzeptieren. Bei uns ist aktuell Reisezeit = Arbeitszeit. Wenngleich ach eine meiner Meinung nach gerechtfertigte Diskussion existiert ob man nach 4h Zugfahrt (in der man ggf. sogar schläft) tatsächlich nur noch 6h arbeiten darf. Das ist aber mit der Berufsgenossenschaft etc. schwierig.

Punkt 2. Üblich ab einem Betrag > 10.000 oder 20.000. Generell für Schulungen egal in welcher Höhe würde ich nicht akzeptieren.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Danke Leute für die Antworten.

Wie könnte ich bei Punkt 2 argumentieren. Einfach sagen bitte streicht diesen Absatz aus dem Vertrag?

Wenn sie nein sagen - haben ich eh keine andere Möglichkeit mehr als den Job abzulehnen. Möchte ich tunlichst nicht.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Also sowas würde ich niemals unterschreiben..
Schulungen, Weiterbildungen, Zertifikate müssen immer vom AG bezahlt werden.. sonst stimmt was nicht. Machen wohl aber nur kleinerer Firmen.
Fahrzeit muss immer angerechnet werden. Was anderes würde ich nicht machen..

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Würde ich auch nicht unterschreiben, es sei denn, dass das Gehalt WEIT über Marktdurchschnitt liegen würde. Damit würde man praktisch solche Aufwendungen sozusagen "pauschal" abgelten. Ansonsten, wenn es ein marktübliches Gehalt ist, dann entweder neu verhandeln, dass diese beiden Punkte rauskommen oder nicht unterschreiben. Wenn das schon so anfängt, dann würde ich keinen Fuß mehr in deren Haus setzen.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Nr. 1 ist Standard im Consulting. Gibt nur wenige Ausnahmen.

Nr. 2 ist ein No Go.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Das Reisezeiten nicht vergütet werden ist in der Beratung der Normalfall. Damit muss sich wohl arrangieren. Ausnahmen gibt es nur sehr wenige.

Die Regelung mit den Schulungen ist ungewöhnlich. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Nachfragen und verhandeln. Das Angebot ablehnen. Oder sich schlau machen, inwieweit es rechtlich möglich ist. In dem Fall könntest du unterschreiben ohne es anzumerken und wenn es soweit ist die Unwirksamkeit der Klausel betonen. Wichtig: Wenn du vorher anmerkst, dass sie ungültig ist und dann trotzdem unterschreibst kann sie wirksam werden.

"Punkt 1 würde ich nur bei einer entsprechend höheren Entlohnung akzeptieren. Bei uns ist aktuell Reisezeit = Arbeitszeit. Wenngleich ach eine meiner Meinung nach gerechtfertigte Diskussion existiert ob man nach 4h Zugfahrt (in der man ggf. sogar schläft) tatsächlich nur noch 6h arbeiten darf. Das ist aber mit der Berufsgenossenschaft etc. schwierig."
Bei Zugfahrten ist es meines Wissens (als Berater oft diskutiert und nachgeschlagen) recht einfach: Die zählen versicherungstechnisch nicht als Arbeitszeit. Auch nicht Zeiten als Beifahrer. In beiden Fällen fehlt die aktive Handlung. Das kann man ändern, indem man in der Zeit arbeitet (Powerpoints vorbereiten etc).
Ob Reisezeiten als Fahrer zu Kunden zur Arbeitszeit zählen ist meines Wissens noch nicht höchstrichterlich geklärt, deswegen wäre ich vorsichtig die 10h Höchstarbeitszeit so zu überschreiten.

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Nein, ist es nicht

Lounge Gast schrieb:

Hallo Leute,
habe eine Zusage bekommen als Consultant anzufangen.

Jetzt sind mir 2 etwas "komische" Dinge die mir
nicht passen im DV aufgefallen:

  1. Passive Reisezeiten gelten nicht als vollwertige
    Arbeitszeiten

Heisst dass, wenn ich einen 6 stündigen Flug zum Kunden
antrete das nicht als Arbeitszeit gerechnet wird? Ist das
Gang und Gebe bei Consultant-Jobs?

  1. Ich soll mich dazu bereit erklären Aus-und
    Fortbildungskosten Anteilsmäßig zu übernehmen.

Auch hier die Frage - ist das normal sich mit sowas
einverstanden zu erklären?

Herzlichen Dank für jeden Tipp.

LG

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WiWi Gast

Re: Eigenartiger Dienstvertrag?

Ist ja wieder klar, dass Leute direkt schreien "Für mich ein No-Go", "würde ich niemals unterschreiben", "Angebot ablehnen" usw.

Das sind entweder 1.) Studenten, die keinen Plan von der Realität haben oder 2.) Mitarbeiter aus IGM-Unternehmen mit 35h und Stechuhr. (ich gehöre übrigens zu Gruppe 2)

Wenn man Berater ist / werden will pocht man nicht auf 35h. Das weiß man vorher. Und auch bei IGM-Unternehmen begrenzt es sich bei AT-Stellen i.d.R. nicht mehr auf die 35 Stunden. Bei uns galten Reisezeiten bis vor einiger Zeit als reines "Privatvergnügen".

Um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen 2 Fragen an den TE:

1.) Wie ist die Arbeitszeit generell geregelt und erfasst? Wird unter passiven Reisezeiten also Bahnfahrt, Flug und Beifahrer als "passiv" betrachtet? Was wird unter "vollwertig" verstanden?

2.) Und auch bei Punkt 2 schreit hier jeder direkt rum, ohne die These gelesen zu haben. Die Frage ist ganz einfach. Was heißt "anteilsmäßig" übernehmen? Prozentual, Pauschal Summe X pro Weiterbildung? Kannst du zu Weiterbildungen verpflichtet werden?

Was der TE mit Sicherheit machen kann ist sich diese 2 Passagen im Detail erklären lassen. Gerade von Beratern wird "mitdenken" und "aufmerksam lesen" erwartet.

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