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Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

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WiWi Gast

Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Hallo, ich werden im Sommer mit dem Studium fertig und sondiere gerade den Bewerbungsmarkt. Ich würde gerne zu einer großen oder mittleren WP Firma gehen, zu den Gehältern findet man hier ja einiges. Was mir noch nicht ganz klar ist, was sonst noch dazuzählt und wichtig ist:

  1. Spesen (wer zahlt die Reisen?)
  2. Firmenkreditkarte (wie geht das?)
  3. Dienstwagen
  4. Bildungsurlaub / Fortbildung
  5. Darf man auf Firmenkosten Leute zum Essen einladen?
  6. Aussattung des Büros? (Großraum oder Einzelzimmer?)
  7. Firmen handy auf für Privatgespräche?
  8. Blackberry / Iphone
  9. Fachliteratur / Zeitschriftenabos umsonst?
  10. Zuschuss für Arbeitskleidung (man bruacht ja wohl ein paar Anzüge?)
  11. Firmen-Bahncard 25, 50 oder 100? (1. Klasse oder 2. Klasse)
  12. Taxibenutzung oder S-Bahn
  13. Bonusregelung und Kriterien dafür
  14. Überstundenvergütung
  15. Firmen Laptop und Internetnutzung auch privat?
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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

mach erstmal Praktikum, dass man während der Arbeitszeit nicht privat im www. surfen sollte versteht sich von selbst, klar man kann mal kurz was nachschauen, die Betonung liegt auf kurz
Das IPhone wirst du nirgendwo bekommen und dass Reisekosten für Dienstreisen vom Arbeitgeber getragen werden müssen steht in irgendeinem § und versteht sich von selbst

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Ist im Detail sicher von Firma zu Firma unterschiedlich. Bei uns (mittelständische Beratung, ca. 300 MA):

ad 1: Natürlich die Firma (schau mal unter "Verpflegungsmehraufwand")

ad 2: Du bezahlt mit der CC und reichst die Belege über die REisekostenerfassung ein. Beleg verloren: Keine Erstattung. Privatausgabe: Keine Erstattung

ad 3: Sicher nicht als Junior. Bei uns Firmenwagenmodell (Leasing) ab Senior Consultant

ad 4: ca. 2 Wochen pro Jahr

ad 5: I.d.R. nicht als Junior. Wenn Du mehr im Key Account arbeitest, dann natürlich...

ad 6: Großraum. Ausser Du bist Partner. Oder brauchst eine "Denkzelle".

ad 7: Normal nicht. Wers nicht übertreibt: Wird stillschweigend geduldet...

ad 8: Ja, mit Zuzahlung.

ad 9: Ja, wenn es Sinn macht. Liegen in der Regel im Service-Line Büro.

ad 10: Nie im Leben.

ad 11: Kommt aufs Projekt an. I.d.R. 2. Klasse, ausser der Kunde zahlt Reisekosten und übernimmt 1. Klasse oder längere Strecken... Kommt drauf an.

ad 12: Wenn es Sinn macht ja. Jeder Berater ist allerdings angehalten, das wirtschaftlichste Verkehrsmittel zu wählen.

ad 13: Als Junior bei uns Fixum (=12 Monatsgehälter) plus 10 bis 20 % Bonus.

ad 14: Bei der Frage bist Du bei uns sofort aus dem Rennen. Ich rate diesen Bewerbern immer, sich beim Staat zu bewerben.

ad 15: Kein Problem. Solange Du die Polica einhälst und keinen Schweinkram auf dem Laptop/mit der UMTS Card anstellst-

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Selten so gelacht :-)

Wenn man Deine Fragen liest, hat man den Eindruck, dass Du bisher wohl nur im Elfenbeinturm fernab jeglicher Realität gewesen bist.

Sei froh, wenn Du als Berufseinsteiger derzeit einen Job bekommst.

Viel Glück.

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

ich musste echt schmunzeln :-) nee ich habe sogar echt gelacht um dann zu fragen, ob er das wirklich ernst meint... Wie wäre es noch mit einem Chauffeur? Dienstwohnung? Hallo? Komm mal wieder runter von deinem hohen Ross, sonst wirst du nämlich sehr tief und schmerzhaft auf die Fresse fallen. Aber ok ich versuche mal einige Fragen ernsthaft zu beantworten

  1. Spesen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. 12 bzw 24 EUR
  2. Die bekommst eine Kreditkarte bei der du keine Jahresgebühr bezahlen musst, die monatlichen Umsätze werden aber brav von DEINEM Girokonto abgebucht, also immer für ausreichend Deckung bzw. Dispo sorgen
  3. Es gibt nach Bestehen der Probezeit die Möglichkeit einer Entgeldumwandlung. Da kannst du dir dann ein Auto aussuchen. Muss jeder für sich ausrechnen ob sich das lohnt.
  4. Wenn du den WP oder STB machen willst, kann du deinen bonus in Urlaub umrechnen lassen und diesen dazu verwenden. Auch bekommst du eine Freistellung, die du aber wirklich brauchst. Ansonsten gibt es da nichts. Fortbildung meist über die internen Seminarangebote.
  5. Bist du ein Manager oder Partner? Nein darfst du nicht... zumindest hat es in meinen 4 jährigen Zeit wirklich noch KEINER versucht.
  6. Grossraum, meist zu 10 in einem Raum...
  7. ja kann man, jedoch wird dies controlled und es gibt Schwellenwerte. Also nicht mit der Perle in Moskau telefonieren.
  8. Blackerry meist ab Prüfungsleiter... Iphone ist kein Business Handy!!!
  9. Du annst dir ein Abo einer Fachzeitschrift aussuchen, meist Der Betrieb
  10. Gibt es nicht... Red mit der Bank oder den Eltern
  11. Also ich habe keine. Denn du kannst damit auch privat fahren und das wäre dann wieder ein Geldwerter Vorteil, dieser wäre zu versteuern.
  12. In der Reisekostenrichtlinie steht etwas drin, dass besagt, dass man dem Mandanten so geringe wie nötig Reisekosten verursacht. Aber wenn es gar nicht anders geht, kann man auch Taxi fahren.
  13. Das hängt von WP zu WP verschieden ab. meist in etwa knapp mehr als 1 Monatsgehalt.
  14. Gibbet nicht. Alle Überstunden sind abgegolten. EY versuchte das mal, aber nach einem Jahr wurde es wieder eingedampft, da sich etliche darüber beschwert haben
  15. Ja kann man.

So, ich hoffe, dass ich dein bild der WP´s nicht zerstört habe. Aber es macht trotzdem recht viel Spaß, auch ohne I phone und S- Klasse

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

oh man, du hast Probleme. Pass auf, nimm doch einfach diesen Fragenkatalog zum Bewerbungstermin mit. Wenn du der Kracher bist und 15 klare Antworten bekommst - Glückwunsch - ansonsten bist du auf jeden Fall um eine Erfahrung reicher ...

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Also einige der Punkte sind doch recht realitätsfremd. In dem Glauben, dass du es nicht besser weisst (ich spreche nur aus der Erfahrung bei einer EY, denke aber dass es überall ähnlich abläuft):

  1. bezahlt AG
  2. du zahlst keine monatlichen Gebühren
  3. nein (wozu auch, du bist ein kleiner Neueinsteiger)
  4. Freistellung für berufsrelevante Examina. Davon ca. 1 Monat bezahlter Sonderurlaub
  5. haha..., kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen
  6. Irgendwo dazwischen
  7. private Zuzahlung
  8. nein
  9. Rundlauf vor Ort + Onlinezugang
  10. haha..., siehe 5 ;)
  11. Wenn es sich für ein Projekt rechnet, dann ja.
  12. Ist in der Regel jeder selbst für verantwortlich, was er für angemessen hält. Um mich vor unnötigen Diskussion zu bewahren, nutze ich ÖPNV wenn es für mich zeitlich vertretbar ist.
  13. kein Kommentar, aber vertraglich festgeschrieben ist, dass es einen Bonus gibt von max. x % des Bruttolohns
  14. nein
  15. Laptop ja, aber keine privaten Installationen (weg. Sicherheit)
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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

  1. Spesen (wer zahlt die Reisen?)
    => du zahlst, gibst die Spesen an und dir wird das Geld von der Firma zurückerstattet.

  2. Firmenkreditkarte (wie geht das?)
    => du bekommst eine Kreditkarte von der Firma. Sinn dahinter ist, dass du nicht von deinem eigenen Konto die vielen Euro immer vorstrecken musst

  3. Dienstwagen
    => gibt's nicht!

  4. Bildungsurlaub / Fortbildung
    => was genau meinst du? StB-Freistellung? Oder die "kleinen" Fortbildungen?

  5. Darf man auf Firmenkosten Leute zum Essen einladen?
    => Nein.

  6. Aussattung des Büros? (Großraum oder Einzelzimmer?)
    => Einzelzimmer haben die Partner. Ansonsten gibt's eigentlich normalerweise keine festen Zimmer...höchstens noch die Manager haben welche, aber je nach NL unterschiedlich.

  7. Firmen handy auf für Privatgespräche?
    => nicht auf Firmenkosten.

  8. Blackberry / Iphone
    => kein iPhone

  9. Fachliteratur / Zeitschriftenabos umsonst?
    => gibt's vor Ort

  10. Zuschuss für Arbeitskleidung (man bruacht ja wohl ein paar Anzüge?)
    => dafür ist dein Gehalt!

  11. Firmen-Bahncard 25, 50 oder 100? (1. Klasse oder 2. Klasse)
    => Nö, ist mir zumindest nicht bekannt.

  12. Taxibenutzung oder S-Bahn
    => Spesenabrechnung

  13. Bonusregelung und Kriterien dafür
    => puh...je nach Big 4 utnerschiedlich

  14. Überstundenvergütung
    => wird nur bis 10h von PwC vergütet, bei den anderen werden die meines wissen nach nicht extra bezahlt, bzw. nur bis zu einem gewissen Umfang übers Laufzeitkto irgendwann dürftig ausgezahlt.

  15. Firmen Laptop und Internetnutzung auch privat?
    => na ja, also wenn du deine privaten Mails liest, kein Problem, aber nicht um damit privat Filme zu schauen, Pornos zu sehen, etc (du weißt, was ich meine)...generell gilt: nicht für den privaten Nutzen! Ist auch so zu empfehlen, denn stell dir mal vor aufgrund deiner Privatnutzung fängst du dir Trojaner etc ein oder verlierst Daten.
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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Lol. Und wovon träumst du nachts? Wird lustig, wenn auch du in der Realität aufschlagen wirst.

Ach ja: 16. Persönliche Sekretärin hast du vergessen.

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Bei EY kann man für 5 EUR im Monat pauschal beliebig viele Privatgespräche führen. Es gibt Schwellenwerte, bei denen mal angehalten wird, weniger zu telefoniert - der liegt aber m.W. bei 200 EUR im Monat.
Blackberry gibt es ab Senior, eigenes Büro in unserer NL ab Manager. Fortbildung etwa 4 Wochen im Jahr. Benutzt wird i.d.R. das eigene Auto :). Überstundenvergütung gibt es bei EY nicht mehr.

Wie ist das bei PWC? Was heißt hier, "wird nur bis 10h vergütet"? Was ist wenn ich 12h arbeite, was bei EY ja durchaus mal üblich ist in der busy-Season, darf ich dann nur 10h aufschreiben? Ich überlege gerade zu PWC zu wechseln, eben wegen dem Überstundenmodell (PWC JAZ-Modell).

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Bei den Strategieberatungen sind die Chancen auf schickes Smartphone, Firmenwagen, und Geschäftsessen übrigens größer. Wenn solche Lifestyle-Sachen wichtig sind, solltest du da zuerst anklopfen.
Nach Berichten von Dritten ist da die Toleranz für Taxifahrten und privater Telefonbenutzung dort auch größer.

Das ist eine Mischung aus zusätzlichen Anreizen für begehrte Bewerber und dem Versuch, dir das Leben einfacher zu machen - du sollst lieber arbeiten, statt dich mit dem Aussuchen privater Handyverträgen rumzuärgern.

Allerdings lenken solche kleinlichen Fragen (die Bahncard, wen kümmerts?) leider von deinen interessanteren Fragen ab (Überstunden, Bonus, Fortbildungsmöglichkeiten)

Relevante Fachliteratur und Dienstreisen bezahlt IMMER der Arbeitgeber, die Arbeitskleidung i.S.v. einem Anzug NIE. Der ist nicht mal steuerlich absetzbar.

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Also mal die Antworten für KPMG:

1: logischerweise bekommt man Reisekosten erstattet plus die normale Verpflegungspauschale von 9/12/24EUR, je nach Länge des Tages

2: Amex Corporate Card. Geht von Deinem Konto ab mit Zahlungsziel +4 Wochen

3: nach der Probezeit wenn du willst. Nennt sich LeaseCar und kann jeder haben. Obs attraktiv ist für den einzelnen hängt von verschiedenen Kriterien ab

4: Schulungen gibts insbesondere für Einsteiger zuhauf. Pflichtschulungen und freiwilllige Schulungen. In den ersten beiden Jahren bist Du vermutlich 3 Wochen jedes Jahr auf Schulung

5: Für Einsteiger kein Thema. Als Manager und aufwärts natürlich ja

6: Großraumbüros für nicht-Manager, Größe variiert allerdings je nach Serviceline und Niederlassung. (von 3 bis 20 Personen, CF Valuation Düsseldorf hat für Staffs auch schon 2er Büros z.B.)

7: Klar kannst du es für Privatgespräche nutzen. Am Ende des Monats gibts ne Kostenaufschlüsselung von Vodafone, du guckst Dir an was davon privat war, tippst es in SAP ein und am nächsten Monatsende wird es vom Gehalt einbehalten

8: Da Vodafone: KEIN IPhone, Blackberry aber natürlich möglich für jeden.

9: Ich weiß nicht, wie es aktuell ist für Neueinsteiger, aber als ich 2006 eingestiegen bin, konnte noch jeder ein Abo haben. Ich habs auch noch (Die Bank aktuell)

10: Ja ne, is klar! Wohl kaum! Kauf Dir den Kram selber. Allerdings hat man Zugriff auf so ne Plattform mit Corporate Benefits, wo man vergünstigt einkaufen kann

11: Ja, Bahncard 50 First, wenn es für das Projekt sinnvoll ist. Haben viele meiner Kollegen. Pendeln von Düsseldorf nach Frankfurt, Stuttgart nach Frankfurt usw... manche Projektmanager wollen eine kleine Kosten/Nutzen Rechnung für die Bahncard haben (aber das hat sich nach spätestens 3 - 4 Wochen rentiert) und dann bestellst Du die einfach

12: Taxi natürlich! Ich bin noch nie im Firmenauftrag ÖPNV gefahren und werds auch nicht! Taxiquittungen über Reisekosten einreichen.

13: siehe den 100000000000000000 Threads zu Boni bei Big4

14: siehe den 100000000000000000 Threads zu Überstundenmodellen bei Big4

15: Nutz den Laptop wofür Du willst! Pass halt bei den Pr0nseiten auf, dass Du dir nix einfängst, aber ansonsten... kannst allerdings nicht alles an Software auf dem Teil installieren. Wird teilweise automatisch wieder runtergeworfen und man kann sogar im Extremfall ne Abmahnung erhalten daüfr... nen Kumpel hat permanent Firefox nebenbei installiert gehabt, mehrere automatisierte Ermahnungen erhalten das Teil zu deinstallieren und hat dann tatsächlich ne offizielle Abmahnung erhalten...

Lounge Gast schrieb:

Hallo, ich werden im Sommer mit dem Studium fertig und
sondiere gerade den Bewerbungsmarkt. Ich würde gerne zu einer
großen oder mittleren WP Firma gehen, zu den Gehältern findet
man hier ja einiges. Was mir noch nicht ganz klar ist, was
sonst noch dazuzählt und wichtig ist:

  1. Spesen (wer zahlt die Reisen?)
  2. Firmenkreditkarte (wie geht das?)
  3. Dienstwagen
  4. Bildungsurlaub / Fortbildung
  5. Darf man auf Firmenkosten Leute zum Essen einladen?
  6. Aussattung des Büros? (Großraum oder Einzelzimmer?)
  7. Firmen handy auf für Privatgespräche?
  8. Blackberry / Iphone
  9. Fachliteratur / Zeitschriftenabos umsonst?
  10. Zuschuss für Arbeitskleidung (man bruacht ja wohl ein
    paar Anzüge?)
  11. Firmen-Bahncard 25, 50 oder 100? (1. Klasse oder 2.
    Klasse)
  12. Taxibenutzung oder S-Bahn
  13. Bonusregelung und Kriterien dafür
  14. Überstundenvergütung
  15. Firmen Laptop und Internetnutzung auch privat?
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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Unfassbar... noch keinen Cent für den potentiellen Arbeitgeber gearbeitet und schon solche Ansprüche stellen.

Er wird eh erstmal Demut üben bzw. erlernen müssen. Solche Newbies machen mir immer am meisten Spaß auf einer Prüfung.

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

bei PwC gibt es bald für jeden Mitarbeiter ein Blackberry. Es ist nur noch eine Frage der Zeit.

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

habe gehöert, dass man sich eine Dienstwagen bei einigen der Big4 bestellen kann, was gibt es dort für Modelle? Würde gerne einen C 220 CDI oder einen BMW 320d nehmen. Welche Big4 unterstützt diese Dienstwagenklassiker?

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

ich arbeite bei einer Big4. Meine Kollegen sind alle normal und bodenständig. ich glaube, du tust dir keinen Gefallen mit deiner "Watt kostet die Welt Einstellung". Gehe lieber in die Investment Banking Branche...

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Die Karren bekommst Du zumindest bei KPMG auf keinen Fall.
Das sog. LeaseCar Modell ist sehr restriktiv was den Wert des Fahrzeuges betrifft.
Ist für fachliche Mitarbeiter limitiert auf das 7-fache deines Monatsbruttogehalts. Bekommst Du 3000EUR darf die Grundversion des Autos (ohne Extras, inkl. MwSt) also 21000 kosten. Dafür bekommt man leider herzlich wenig. Nen schwach motorisierten A3 oder 1er BMW evtl. oder aber nen Golf...
war auch der Grund warum ich jetzt aus dem LeaseCar Modell rausgegangen bin. Auch wenn ich mittlerweile jenseits der 4000EUR verdiene, könnte ich mir gerade mal nen 30000EUR Auto in dem Modell holen und das macht keinen Spaß. Also hab ich mir privat nen 50.000EUR - Wagen geholt (BMW 320d...)

Lounge Gast schrieb:

habe gehöert, dass man sich eine Dienstwagen bei einigen der
Big4 bestellen kann, was gibt es dort für Modelle? Würde
gerne einen C 220 CDI oder einen BMW 320d nehmen. Welche Big4
unterstützt diese Dienstwagenklassiker?

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Bei den Lease Car Praktiken bekommt man als Einstieger nicht an solche Modelle.

Auch ist so ein auto nicht Alles

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

wie sieht es bei den Management Big 4 aus :D

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

KPMG zahlt 3 EUR netto mehr, also 9/15/27 EUR je nachdem ob man 8-14, 14-24 oder 24 beim Kunden vor Ort ist.
Eine komplette Woche macht also 111 EUR netto an Verpflegungsspesen (minus 4 x 1,57 EUR für das Frühstück, auch wenn es die Firma 20 EUR kostet).
Morgens zum Kunden hin (gleiche Stadt oder Umgebung) und abends zurück macht 9 EUR. Eine komplette Woche in deiner eigenen Stadt beim Mandanten macht also 45 EUR netto.
5 Tage im Büro bringen dir 15,35 EUR netto an Essensschecks.
Dazu kommen Kilometerspesen von 0,50 Euro je km, wovon 0,20 Euro versteuert werden. Ich komme nach variablen Kosten (Versicherung, Benzin) und Steuern auf einen Gewinn von etwa 0,25 Euro je km und fahre im Jahar ca. 20.000km. Mein Auto (Wert vor 1,5 Jahren: 10.000 EUR) ist nächstes Jahr also komplett durch Spesen bezahlt, obwohl es sicher noch 6-7k Wert ist.
Aber auch die ganzen Essensspesen machen eine Menge aus, so dass man locker mal mit 15 Gehältern oder mehr rechnen kann. ;)

Wenn du Pause hast oder dispofrei, kannst du privat rumsurfen, soviel du willst. Machen manche Kollegen auch komplette Wochen im Sommer, weil sie eben einfach im Büro ihre 8h absitzen aber nichts zu tun haben. Kannst dir auch ein Buch mitbringen ins Büro, Online-Shopping machen etc.

Bin auch noch nie ÖPNV gefahren für die Firma. Taxi zum Flughafen, Bahnhof oder in fremden Städten, sonst eben das eigene Auto und schön Spesen kassieren.

Lounge Gast schrieb:

Also mal die Antworten für KPMG:

1: logischerweise bekommt man Reisekosten erstattet plus die
normale Verpflegungspauschale von 9/12/24EUR, je nach Länge
des Tages

2: Amex Corporate Card. Geht von Deinem Konto ab mit
Zahlungsziel +4 Wochen

3: nach der Probezeit wenn du willst. Nennt sich LeaseCar und
kann jeder haben. Obs attraktiv ist für den einzelnen hängt
von verschiedenen Kriterien ab

4: Schulungen gibts insbesondere für Einsteiger zuhauf.
Pflichtschulungen und freiwilllige Schulungen. In den ersten
beiden Jahren bist Du vermutlich 3 Wochen jedes Jahr auf
Schulung

5: Für Einsteiger kein Thema. Als Manager und aufwärts
natürlich ja

6: Großraumbüros für nicht-Manager, Größe variiert allerdings
je nach Serviceline und Niederlassung. (von 3 bis 20
Personen, CF Valuation Düsseldorf hat für Staffs auch schon
2er Büros z.B.)

7: Klar kannst du es für Privatgespräche nutzen. Am Ende des
Monats gibts ne Kostenaufschlüsselung von Vodafone, du guckst
Dir an was davon privat war, tippst es in SAP ein und am
nächsten Monatsende wird es vom Gehalt einbehalten

8: Da Vodafone: KEIN IPhone, Blackberry aber natürlich
möglich für jeden.

9: Ich weiß nicht, wie es aktuell ist für Neueinsteiger, aber
als ich 2006 eingestiegen bin, konnte noch jeder ein Abo
haben. Ich habs auch noch (Die Bank aktuell)

10: Ja ne, is klar! Wohl kaum! Kauf Dir den Kram selber.
Allerdings hat man Zugriff auf so ne Plattform mit Corporate
Benefits, wo man vergünstigt einkaufen kann

11: Ja, Bahncard 50 First, wenn es für das Projekt sinnvoll
ist. Haben viele meiner Kollegen. Pendeln von Düsseldorf nach
Frankfurt, Stuttgart nach Frankfurt usw... manche
Projektmanager wollen eine kleine Kosten/Nutzen Rechnung für
die Bahncard haben (aber das hat sich nach spätestens 3 - 4
Wochen rentiert) und dann bestellst Du die einfach

12: Taxi natürlich! Ich bin noch nie im Firmenauftrag ÖPNV
gefahren und werds auch nicht! Taxiquittungen über
Reisekosten einreichen.

13: siehe den 100000000000000000 Threads zu Boni bei Big4

14: siehe den 100000000000000000 Threads zu
Überstundenmodellen bei Big4

15: Nutz den Laptop wofür Du willst! Pass halt bei den
Pr0nseiten auf, dass Du dir nix einfängst, aber ansonsten...
kannst allerdings nicht alles an Software auf dem Teil
installieren. Wird teilweise automatisch wieder
runtergeworfen und man kann sogar im Extremfall ne Abmahnung
erhalten daüfr... nen Kumpel hat permanent Firefox nebenbei
installiert gehabt, mehrere automatisierte Ermahnungen
erhalten das Teil zu deinstallieren und hat dann tatsächlich
ne offizielle Abmahnung erhalten...

Lounge Gast schrieb:

Hallo, ich werden im Sommer mit dem Studium fertig und
sondiere gerade den Bewerbungsmarkt. Ich würde gerne zu einer
großen oder mittleren WP Firma gehen, zu den Gehältern findet
man hier ja einiges. Was mir noch nicht ganz klar ist, was
sonst noch dazuzählt und wichtig ist:

  1. Spesen (wer zahlt die Reisen?)
  2. Firmenkreditkarte (wie geht das?)
  3. Dienstwagen
  4. Bildungsurlaub / Fortbildung
  5. Darf man auf Firmenkosten Leute zum Essen einladen?
  6. Aussattung des Büros? (Großraum oder Einzelzimmer?)
  7. Firmen handy auf für Privatgespräche?
  8. Blackberry / Iphone
  9. Fachliteratur / Zeitschriftenabos umsonst?
  10. Zuschuss für Arbeitskleidung (man bruacht ja wohl ein
    paar Anzüge?)
  11. Firmen-Bahncard 25, 50 oder 100? (1. Klasse oder 2.
    Klasse)
  12. Taxibenutzung oder S-Bahn
  13. Bonusregelung und Kriterien dafür
  14. Überstundenvergütung
  15. Firmen Laptop und Internetnutzung auch privat?
antworten
WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

für PwC (scheint ja doch von WP zu WP etwas anders zu sein):

  1. Spesen: natürlich der AG zahlt (bzw. Kunde)
  2. Jeder bekommt Firmenkreditkarte. Kein Privatnutzung dieser erlaubt. Prozess: Du zahlst mit dieser, reichst die Belege ein, Geld wird umgehend von PwC alle 2 Wochen erstattet, Firmenkreditkarte bucht einen Monat zeitverzögert von Deinem Girokonto ab, so dass du nichts vorstrecken musst (und einen kleinen Zinsvorteil hast).
  3. in Deutschland nein, egal welche Ebene. Dafür erhöhtes Kilometergeld oder Mietwagen (über Firmenportal zu buchen).
    In anderen Ländern ab Senior teilweise Firmenwagen oder Poolfahrzeuge möglich.
  4. Interne Fortbildung und sonstige Schulungen jedes Jahr ca. 80 Stunden + Examensurlaub extra (je nach Examen und Gehalt einige Wochen bis einige Monate)
  5. Nur mit Partnergenehmigung im Vorfeld und akzeptiertem Grund
  6. Weder noch, meist kleinere 2-4 Personenbüros. Kopierer, Drucker, Telefon alles da. Möbel gut (Tisch,Stühle), Kaffeeküche (gratis) meist direkt um die Ecke
  7. Nein natürlich nicht. Handy aber mit zwei Nummern möglich, wenn gewünscht. Firma zahlt für zweiten Privatvertrag quasi die Grundgebühr, so dass deine monatliche Privathandyrechnung nur wenige Euro ausmacht.
  8. Blackberrypflicht für alle. iPhone aber bei PwC US!
  9. Alles im Office in der Bib. Für ein paar Fachzeitschriften zudem gratis Onlinezugang und manches monatlich ins Postfach umsonst
  10. Quatsch, doch bei sportevents das PwC T-Shirt (-;
  11. Bahncard 25 und 50 möglich. Natürlich 1. Klasse. Partnergenehmigung notwendig, aber absolut kein Thema. Man fährt übrigens immer 1. Klasse und fliegt Economy. Transatlantikflug: Business.
  12. kommt drauf an, was sinnvoller ist (nicht günstiger, sondern sinnvoller).
  13. im ersten Jahr ein Monatsgehalt. Danach stark leistungsabhängig und Unternehmenserfolgsabhängig.
  14. Ja, selbstverständlich. Es werden alle Überstunden aufgeschrieben. Sind ggf. in Zeiten mit weniger Arbeit abzufeiern. Nur 10 Std. am Tag darf man arbeiten, sonst Sondergenehmigung Partner notwendig. Wer ohne dieses freiwillig mehr arbeitet und nicht aufschreibt -> Depp, selber schuld.
  15. Private Nutzung Laptop: kommt drauf an.
    Internet, tgl. ca. 30 Minuten, bspw. für Bankgeschäfte. Natürlich keine Sexseiten oder Runterladen von Spielen, etc (wobei das durch Sicherheitseinstellungen so oder so nicht so einfachmöglich).
antworten
WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

So sieht es bei EY aus:

  1. Spesen (wer zahlt die Reisen?)

    • Natürlich der AG. KM Kosten aktuell 45 Cent/KM. 12-24 Euro Tagesspesen. Hotels meist 4* oder 5* (bis zu ca. 140 Euro/Tag). Flüge über 4 Stunden Business Class, sonst Economy
  2. Firmenkreditkarte (wie geht das?)

    • Ja, auch zu privaten nutzung. Wird vom Privatkonto mit 4 Wöchigem Zahlungsziel abgebucht (Zinsgewinn).
  3. Dienstwagen

    • für alle als Leasingmodell (Gehlatsumwandung) wählbar. Beschränkung auf 35TEuro. Loht sich aber nicht wirklich.
  4. Bildungsurlaub / Fortbildung

    • In den ersten Jahren bis zu 4 Wochen Fortbildung im Jahr. Advisory sogar SAP Zertifizierungen bei SAP (6-Wochen).
  5. Darf man auf Firmenkosten Leute zum Essen einladen?

    • nach absprache mit dem Jobverantwortlichen Manager/Partner ja!
  6. Aussattung des Büros? (Großraum oder Einzelzimmer?)

    • kommt auf das Office an. Oft größere Büros (bis zu 4 Leute). Ab Manager Einzelbüros, die, wenn der Manager nicht da ist, von allen genutzt werden können.
  7. Firmen handy auf für Privatgespräche?

    • ja, man zahlt pauschl 5 Euro für die Privatnutzung und kann soviel privat telefonieren wie man will.
  8. Blackberry / Iphone

    • Handy für Assisteneten. BB ab Senior
  9. Fachliteratur / Zeitschriftenabos umsonst?

    • Ja. 1 Abo. Ansonsten alles in der Bib vorhanden. Teilweise Online.
  10. Zuschuss für Arbeitskleidung (man bruacht ja wohl ein
    paar Anzüge?)

    • Gibt es nirgendwo
  11. Firmen-Bahncard 25, 50 oder 100? (1. Klasse oder 2.
    Klasse)
  • Ja, ist BC möglich (immer 1. Klasse). Natrülich nur, wenn der Ma auch regelmäßig Bahn fährt.
  1. Taxibenutzung oder S-Bahn

    • Taxi i.d.R. kein Probelm. Mit gesundem Menschenverstand entscheiden was ok ist.
  2. Bonusregelung und Kriterien dafür

    • Als Assistent max. 12% vom Jahresbrutto.
  3. Überstundenvergütung

    • keine 1:1 Vergütung. Flextime-Konto, kann teilweise abgefeiert werden. Größere Überstundensalden werden beim Bonus berücksichtigt.
  4. Firmen Laptop und Internetnutzung auch privat?
    • ja, kannst du soviel privat nutzen wie du willst. Internetrecherchen gehören zur normalen arbeit. Abgrenzung beruflich / privat eh nicht möglich / nötig
antworten
WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

push für aktuelles

antworten
WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

push

antworten
Ein KPMGler

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Erzähl doch vielleicht, was genau deine Frage ist!
Grundsätzlich hat sich nix zu den Posts oben verändert, ausser das Blackberries von der Weltkarte verschwunden sind und das m.M.n. bei allen Big4 mittlerweile beliebig kostenlos privat telefoniert werden kann mit dem Firmentelefon.

Alles andere ist genauso wie 2010.

Bei uns kannst Du jetzt noch neuerdings Firmenfahrräder leasen, steuerlich unterstützt! Spannendes Modell! Hab ich auch direkt gemacht.

antworten
WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Wie genau funktioniert das Fahrrad leasen? Was sind die Konditionen? Kannst du davon etwas mehr erzählen, finde das deutlich spannender als Autos

antworten
WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Werden Reparaturen beim Fahrrad Leasing auch übernommen? Platter Reifen, eingerostete Klingel, etc.?

antworten
Ein KPMGler

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Wer es schafft, bei brandneuen Rädern irgendetwas innerhalb von 3 Jahren verrosten zu lassen, hat es eigentlich auch nicht besser verdient.

Aber, ja, Verschleiß und sonstige Reparaturen sind tatsächlich enthalten.

Das Ganze läuft über einen externen Dienstleister, den mittlerweile eine ganze Menge Firmen dafür verwenden.
Details unter www.lease-a-bike.de

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

Werden Reparaturen beim Fahrrad Leasing auch übernommen? Platter Reifen, eingerostete Klingel, etc.?

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

:DDD

Die 69 Cent für die Fahrradklingel muss man selber bezahlen :)))

WiWi Gast schrieb am 16.07.2019:

Werden Reparaturen beim Fahrrad Leasing auch übernommen? Platter Reifen, eingerostete Klingel, etc.?

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LesBleus

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Die sind in München noch nicht angekommen :-(

Ein KPMGler schrieb am 16.07.2019:

Erzähl doch vielleicht, was genau deine Frage ist!
Grundsätzlich hat sich nix zu den Posts oben verändert, ausser das Blackberries von der Weltkarte verschwunden sind und das m.M.n. bei allen Big4 mittlerweile beliebig kostenlos privat telefoniert werden kann mit dem Firmentelefon.

Alles andere ist genauso wie 2010.

Bei uns kannst Du jetzt noch neuerdings Firmenfahrräder leasen, steuerlich unterstützt! Spannendes Modell! Hab ich auch direkt gemacht.

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Ein KPMGler schrieb am 16.07.2019:

Erzähl doch vielleicht, was genau deine Frage ist!
Grundsätzlich hat sich nix zu den Posts oben verändert, ausser das Blackberries von der Weltkarte verschwunden sind und das m.M.n. bei allen Big4 mittlerweile beliebig kostenlos privat telefoniert werden kann mit dem Firmentelefon.

Alles andere ist genauso wie 2010.

Bei uns kannst Du jetzt noch neuerdings Firmenfahrräder leasen, steuerlich unterstützt! Spannendes Modell! Hab ich auch direkt gemacht.

Fährst du dann mit deinem Bike zum Kunden? :-)

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LesBleus

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Und um den sicherlich bald folgenden Aufforderungen zu genaueren Infos vorzubeugen, hier ein mal die Antworten aus KPMG-Sicht (was sich sicherlich auch recht gut auf die anderen Big4 anwenden lässt):

  1. Spesen (wer zahlt die Reisen?)
    --> natürlich der AG. Spesen steuerfrei 12/24€ plus zzgl. 4,50€ netto (Steuerschaden zahlt KPMG)

  2. Firmenkreditkarte (wie geht das?)
    --> Corporate AmEx mit Zahlungsziel von 2 Monaten, sprich die Reisekosten werden bei zeitnaher Abgabe erstattet, bevor die Kreditkarte den offenen Saldo von deinem Konto einzieht

  3. Dienstwagen
    --> Klassisches Leasingmodell für Festangestellte

  4. Bildungsurlaub / Fortbildung
    --> ungefähre Richtlinie für Fortbildungen sind 20 Tage p.a., Freistellungen für Berufs-Examina werden finanziell unterstützt (bin nicht im Audit/ Tax und habe mich damit nicht weiter auseinandergesetzt)

  5. Darf man auf Firmenkosten Leute zum Essen einladen?
    --> Normalerweise (!) alles unter C-Level (Manager) nein. Bei unserem Kuschel-Mandat bestätigt die Ausnahme die Regel.

  6. Ausstattung des Büros? (Großraum oder Einzelzimmer?)
    --> hier unterscheiden sich die NL sicherlich, aber grundsätzlich gibt's aber Partner ein Einzelbüro, die meisten Senior Manager teilen sich ein Büro und der Rest hat nen shared workspace. In meinem Bereich ist man maximal mal nen Freitag im Büro (wenn nicht Home Office), sodass ich mich damit nicht genauer auseinandergesetzt hab. Wasser, Tee und Kaffee für lau.

  7. Firmen handy auf für Privatgespräche?
    --> si. Solang die nicht gebührenpflichtig ins Ausland gehen sind die von der Telekom-Flat sowieso inkludiert.

  8. Blackberry / Iphone
    --> iphone (iphone 7 gibt's umsonst, alle anderen aktuelleren Modelle mit Zuzahlung)

  9. Fachliteratur / Zeitschriftenabos umsonst?
    --> kommt drauf an, notfalls über die private Steuererklärung wieder reinholen

  10. Zuschuss für Arbeitskleidung (man bruacht ja wohl ein paar Anzüge?)
    --> ernsthaft?

  11. Firmen-Bahncard 25, 50 oder 100? (1. Klasse oder 2. Klasse)
    --> BC 1. Klasse ist Standard, BC 100 wenn der entsprechende Case dazu vorliegt

  12. Taxibenutzung oder S-Bahn
    --> Taxi, außer du sitzt auf einem Projekt mit nem miesen Partner und Budget (ist mir noch nie passiert)

  13. Bonusregelung und Kriterien dafür
    --> 1 Monatsbrutto und noch n bisschen was on top, in guten Jahren gibt's auch mal Sonderzahlungen on top

  14. Überstundenvergütung
    --> bis zum Manager werden die Überstunden im Verhältnis 1:1 ausgezahlt/ können abgefeiert werden

  15. Firmen Laptop und Internetnutzung auch privat?
    --> während der Arbeitszeit eher nicht, danach interessiert's keinen solange du nicht irgend nen Mist runterlädst
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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Das Fahrrad Leasing Modell ist tatsächlich ziemlich attraktiv, mglw. auch zusätzlich zum Firmenwagen. Helm, Schloss, etc. kann auch alles mitgeleast werden. Da spart man also auch nochmal ein wenig Geld.

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Top-Antwort, kann ich nur bestätigen.

Kleine Anmerkung zu 6.: Nach meinem Wissen ist es auch ab Manager bereits üblich sich ein 2er-Büro zu teilen, jedenfalls hätte ich eins in der Theorie ;-) Ab SM dann sogar schon Einzelbüro.

Zu 10.: Freibier für denjenigen, der es allgemeingültig verhandelt mit dem AG!

LesBleus schrieb am 16.07.2019:

Und um den sicherlich bald folgenden Aufforderungen zu genaueren Infos vorzubeugen, hier ein mal die Antworten aus KPMG-Sicht (was sich sicherlich auch recht gut auf die anderen Big4 anwenden lässt):

  1. Spesen (wer zahlt die Reisen?)
    --> natürlich der AG. Spesen steuerfrei 12/24€ plus zzgl. 4,50€ netto (Steuerschaden zahlt KPMG)

  2. Firmenkreditkarte (wie geht das?)
    --> Corporate AmEx mit Zahlungsziel von 2 Monaten, sprich die Reisekosten werden bei zeitnaher Abgabe erstattet, bevor die Kreditkarte den offenen Saldo von deinem Konto einzieht

  3. Dienstwagen
    --> Klassisches Leasingmodell für Festangestellte

  4. Bildungsurlaub / Fortbildung
    --> ungefähre Richtlinie für Fortbildungen sind 20 Tage p.a., Freistellungen für Berufs-Examina werden finanziell unterstützt (bin nicht im Audit/ Tax und habe mich damit nicht weiter auseinandergesetzt)

  5. Darf man auf Firmenkosten Leute zum Essen einladen?
    --> Normalerweise (!) alles unter C-Level (Manager) nein. Bei unserem Kuschel-Mandat bestätigt die Ausnahme die Regel.

  6. Ausstattung des Büros? (Großraum oder Einzelzimmer?)
    --> hier unterscheiden sich die NL sicherlich, aber grundsätzlich gibt's aber Partner ein Einzelbüro, die meisten Senior Manager teilen sich ein Büro und der Rest hat nen shared workspace. In meinem Bereich ist man maximal mal nen Freitag im Büro (wenn nicht Home Office), sodass ich mich damit nicht genauer auseinandergesetzt hab. Wasser, Tee und Kaffee für lau.

  7. Firmen handy auf für Privatgespräche?
    --> si. Solang die nicht gebührenpflichtig ins Ausland gehen sind die von der Telekom-Flat sowieso inkludiert.

  8. Blackberry / Iphone
    --> iphone (iphone 7 gibt's umsonst, alle anderen aktuelleren Modelle mit Zuzahlung)

  9. Fachliteratur / Zeitschriftenabos umsonst?
    --> kommt drauf an, notfalls über die private Steuererklärung wieder reinholen

  10. Zuschuss für Arbeitskleidung (man bruacht ja wohl ein paar Anzüge?)
    --> ernsthaft?

  11. Firmen-Bahncard 25, 50 oder 100? (1. Klasse oder 2. Klasse)
    --> BC 1. Klasse ist Standard, BC 100 wenn der entsprechende Case dazu vorliegt

  12. Taxibenutzung oder S-Bahn
    --> Taxi, außer du sitzt auf einem Projekt mit nem miesen Partner und Budget (ist mir noch nie passiert)

  13. Bonusregelung und Kriterien dafür
    --> 1 Monatsbrutto und noch n bisschen was on top, in guten Jahren gibt's auch mal Sonderzahlungen on top

  14. Überstundenvergütung
    --> bis zum Manager werden die Überstunden im Verhältnis 1:1 ausgezahlt/ können abgefeiert werden

  15. Firmen Laptop und Internetnutzung auch privat?
    --> während der Arbeitszeit eher nicht, danach interessiert's keinen solange du nicht irgend nen Mist runterlädst
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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Wie sieht es mit Übernachtungen auf Dienstreisen aus? Bekommt man idr ein Einzelzimmer im Hotel? Oder muss man sich ein Doppelzimmer o. Ä. teilen, wenn mehre MA auf dem selben Mandat sind?

Bis zu welcher Höhe wird die Unterkunft vom AG übernommen? Kann man ggf. auf eigene Kosten "upgraden" - z. B. Für eine Suite?

Werden layovers bezahlt?
-> Übernahme der Hotelkosten an Wochenenden, wenn mehrere Wochen nacheinander beim selben Kunden gearbeitet wird? Es macht ja wenig Sinn am Wochenende nach Hause zu fahren, nur um dann am Sonntag wieder zurück zu fahren...

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Doppelzimmer teilen? ich kann mir kein Unternehmen vorstellen, was das vorschreiben bzw. erlauben würde :D

auf eigene Kosten kannst du upgraden wie du willst, idR hast du nach 50-100 Nächten den entsprechenden Status in deiner Stammkette und wirst ab und zu upgegraded
Layovers werden idR bezahlt, wenn es ein längeres Projekt ist

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Natürlich werden sich keine Zimmer geteilt. Wir sind schließlich nicht mehr in der Schule.

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LesBleus

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Bei deinem Vorhaben zu 10 bin ich dabei!

Noch eine Anmerkung zur Anmerkung zu 6:
Nach und nach werden die Offices in Deutschland im Rahmen von Umzügen modernisiert. Das modernste KPMG Office ist aktuell wohl das in Hannover. Hier haben nicht mal mehr die Partner/ SM eigene Räumlichkeiten (Ausnahme könnten hier die Tax-Leute bilden, die sind ein sehr spezielles Konglomerat auf einer eigenen Etage). Jeder Raum lässt sich eigenständig buchen und jeder bekommt einen "Spint" zugewiesen, den man mit der Zugangskarte öffnen kann. So sollen im Laufen der Zeit auch die anderen Offices werden. Die Ausstattung ist natürlich dementsprechend modern :-)

WiWi Gast schrieb am 17.07.2019:

Top-Antwort, kann ich nur bestätigen.

Kleine Anmerkung zu 6.: Nach meinem Wissen ist es auch ab Manager bereits üblich sich ein 2er-Büro zu teilen, jedenfalls hätte ich eins in der Theorie ;-) Ab SM dann sogar schon Einzelbüro.

Zu 10.: Freibier für denjenigen, der es allgemeingültig verhandelt mit dem AG!

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LesBleus

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

  1. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer
    --> natürlich bekommt man ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Ob dies dann ein Einzel- oder Doppelzimmer ist, liegt meistens an den Hotels und der vereinbarten Firmenrate. Es zwingt euch auch keiner ins selbe Hotel zu gehen. Der eine sammelt lieber Bonvoy Punkte, der andere Accor.

  2. Bis zu welcher Höhe wird die Unterkunft vom AG übernommen?
    --> kommt auf die individuelle Policy im Unternehmen an, aber grober Richtwert sind für Deutschland EUR 150,00. Aufgrund der Firmenraten kommst du damit in super Hotels unter (Sheraton, Le Meridien, Kempinski, 4 Jahreszeiten, Steigenberger, Marriott, Hyatt usw.). Zu Messezeiten können die Preise auch höher ausfallen, hier lohnt es sich dann kurz Rücksprache zu halten, ob das übliche Hotel auch mit den Messepreisen ok ist, oder ob man überhaupt anreist und die Meetings über WebEx/ Skype abhält.

  3. Kann man ggf. auf eigene Kosten "upgraden" - z. B. Für eine Suite?
    --> in den Bonunsprogrammen bis du meist nach einem halben Jahr regelmäßigen Übernachtungen (Basis 3 Nächte die Woche) sowieso Platin (Bonvoy) oder Gold (Accor) Member, da sind die Upgrades garantiert. Wenn du es für unbedingt nötig hälst in einer Suite zu schlafen, würde ich das außerhalb deiner Projekttätigkeit machen. Der Schuss kann nach hinten los gehen was deine Außenwirkung betrifft. Steh dich einfach gut mit "deinem" Hotel. Wie oft ich schon angerufen habe und mal nach nem Doppel-Upgrade gefragt habe, was auch funktioniert hat (ohne Preisaufschlag)... ich hab aufgehört zu zählen ;-)

  4. Werden Layovers bezahlt?
    --> Die Sonntagsanreise ist nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. Meeting um 08:00 Uhr am Montag) zu wählen, da hier jede Stunde Anreise doppelt zählt. Normalerweise fliegst/ fährst du Montagmorgens hin und Donnerstagnachmittags zurück. Solltest du auf ein Auslandsmandat kommen, mit einer Flugzeit von mehr als 6-7 Std (grober Richtwert) werden die Wochenenden, an welchen man nicht in die Heimat fliegt vom Unternehmen bezahlt.
    Bzgl. deutschlandweiten Mandaten geht deine Rechnung auch nicht auf - warum solltest du dann überhaupt noch einen Wohnsitz haben und nicht direkt ins Hotel ziehen? "Es mach wenig Sinn am Wochenende nach Hause zu fahren" --> hast du kein soziales Umfeld?

Denk v. A. über den letzten Punkt noch mal nach.

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

Wie sieht es mit Übernachtungen auf Dienstreisen aus? Bekommt man idr ein Einzelzimmer im Hotel? Oder muss man sich ein Doppelzimmer o. Ä. teilen, wenn mehre MA auf dem selben Mandat sind?

Bis zu welcher Höhe wird die Unterkunft vom AG übernommen? Kann man ggf. auf eigene Kosten "upgraden" - z. B. Für eine Suite?

Werden layovers bezahlt?
-> Übernahme der Hotelkosten an Wochenenden, wenn mehrere Wochen nacheinander beim selben Kunden gearbeitet wird? Es macht ja wenig Sinn am Wochenende nach Hause zu fahren, nur um dann am Sonntag wieder zurück zu fahren...

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer
    --> natürlich bekommt man ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Ob dies dann ein Einzel- oder Doppelzimmer ist, liegt meistens an den Hotels und der vereinbarten Firmenrate. Es zwingt euch auch keiner ins selbe Hotel zu gehen. Der eine sammelt lieber Bonvoy Punkte, der andere Accor.

Man kann sich das Doppelzimmer aber auch mit der Kollegin teilen ;-) Ist mir auch schon passiert!

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer
    --> natürlich bekommt man ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Ob dies dann ein Einzel- oder Doppelzimmer ist, liegt meistens an den Hotels und der vereinbarten Firmenrate. Es zwingt euch auch keiner ins selbe Hotel zu gehen. Der eine sammelt lieber Bonvoy Punkte, der andere Accor.

Man kann sich das Doppelzimmer aber auch mit der Kollegin teilen ;-) Ist mir auch schon passiert!

Na wenn das die Freundin/Frau mitmacht, ist das an sich auch kein Problem ;-)

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Wer kennt das nicht?! Allerdings ist das eher unter der Rubrik privates Vergnügen bzw. Teambuilding zu verordnen und ist nicht chargeable ;-)

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer
    --> natürlich bekommt man ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Ob dies dann ein Einzel- oder Doppelzimmer ist, liegt meistens an den Hotels und der vereinbarten Firmenrate. Es zwingt euch auch keiner ins selbe Hotel zu gehen. Der eine sammelt lieber Bonvoy Punkte, der andere Accor.

Man kann sich das Doppelzimmer aber auch mit der Kollegin teilen ;-) Ist mir auch schon passiert!

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

Wer kennt das nicht?! Allerdings ist das eher unter der Rubrik privates Vergnügen bzw. Teambuilding zu verordnen und ist nicht chargeable ;-)

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer
    --> natürlich bekommt man ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Ob dies dann ein Einzel- oder Doppelzimmer ist, liegt meistens an den Hotels und der vereinbarten Firmenrate. Es zwingt euch auch keiner ins selbe Hotel zu gehen. Der eine sammelt lieber Bonvoy Punkte, der andere Accor.

Man kann sich das Doppelzimmer aber auch mit der Kollegin teilen ;-) Ist mir auch schon passiert!

Sind die Kosten für ein ungenutztes Hotelzimmer in dem Fall selbst zutaten? Oder sind sie erstattungsfähig?

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

Wer kennt das nicht?! Allerdings ist das eher unter der Rubrik privates Vergnügen bzw. Teambuilding zu verordnen und ist nicht chargeable ;-)

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer
    --> natürlich bekommt man ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Ob dies dann ein Einzel- oder Doppelzimmer ist, liegt meistens an den Hotels und der vereinbarten Firmenrate. Es zwingt euch auch keiner ins selbe Hotel zu gehen. Der eine sammelt lieber Bonvoy Punkte, der andere Accor.

Man kann sich das Doppelzimmer aber auch mit der Kollegin teilen ;-) Ist mir auch schon passiert!

Sind die Kosten für ein ungenutztes Hotelzimmer in dem Fall selbst zutaten? Oder sind sie erstattungsfähig?

Selbstverständlich musst du diese selbst bezahlen.

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Da die Reinigungskraft stets den Grad der Benutzung der Bettlaken an das Hotelmanagement übermittelt und diese wiederum nach ausgefeilten Berechnungsmodell dieses an den Gast charged, gehe ich davon aus, dass man dies zum Teil erstattungsfähig ist.

Nachteilig ergibt sich nach obigem Modell allerdings die übermäßig genutzte Bett-, Couch-, Schreibtisch- sowie Badewannenfläche. Hier muss der Gast des doppelt belegten Privat in die Tasche greifen.

Neuste EU-Rechtsprechung zur Beischlafstättenverordnung.

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

Wer kennt das nicht?! Allerdings ist das eher unter der Rubrik privates Vergnügen bzw. Teambuilding zu verordnen und ist nicht chargeable ;-)

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer
    --> natürlich bekommt man ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Ob dies dann ein Einzel- oder Doppelzimmer ist, liegt meistens an den Hotels und der vereinbarten Firmenrate. Es zwingt euch auch keiner ins selbe Hotel zu gehen. Der eine sammelt lieber Bonvoy Punkte, der andere Accor.

Man kann sich das Doppelzimmer aber auch mit der Kollegin teilen ;-) Ist mir auch schon passiert!

Sind die Kosten für ein ungenutztes Hotelzimmer in dem Fall selbst zutaten? Oder sind sie erstattungsfähig?

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

Wer kennt das nicht?! Allerdings ist das eher unter der Rubrik privates Vergnügen bzw. Teambuilding zu verordnen und ist nicht chargeable ;-)

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer
    --> natürlich bekommt man ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Ob dies dann ein Einzel- oder Doppelzimmer ist, liegt meistens an den Hotels und der vereinbarten Firmenrate. Es zwingt euch auch keiner ins selbe Hotel zu gehen. Der eine sammelt lieber Bonvoy Punkte, der andere Accor.

Man kann sich das Doppelzimmer aber auch mit der Kollegin teilen ;-) Ist mir auch schon passiert!

Sind die Kosten für ein ungenutztes Hotelzimmer in dem Fall selbst zutaten? Oder sind sie erstattungsfähig?

Na klar, Du gehst direkt danach zum Projektleiter und lässt dir die gesparten Reisekosten als Gehaltsbonus auszahlen. Man schläft ja schließlich nicht zum Spaß mit der Kollegin.

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Werden Layovers bezahlt?
    --> Die Sonntagsanreise ist nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. Meeting um 08:00 Uhr am Montag) zu wählen, da hier jede Stunde Anreise doppelt zählt.

Diese Art von Regelungen liebe ich an den Big 4 (bin bei einer anderen UB) :D

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

Wer kennt das nicht?! Allerdings ist das eher unter der Rubrik privates Vergnügen bzw. Teambuilding zu verordnen und ist nicht chargeable ;-)

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer
    --> natürlich bekommt man ein Zimmer zur alleinigen Nutzung. Ob dies dann ein Einzel- oder Doppelzimmer ist, liegt meistens an den Hotels und der vereinbarten Firmenrate. Es zwingt euch auch keiner ins selbe Hotel zu gehen. Der eine sammelt lieber Bonvoy Punkte, der andere Accor.

Man kann sich das Doppelzimmer aber auch mit der Kollegin teilen ;-) Ist mir auch schon passiert!

Sind die Kosten für ein ungenutztes Hotelzimmer in dem Fall selbst zutaten? Oder sind sie erstattungsfähig?

Leider ja. Allerdings ist es relativ weit verbreitet, das ungenutzte Zimmer anderweitig anzubieten, um die Kosten wieder rein zu bekommen. Hier bieten sich beispielsweise Plattformen wie Airbnb an - in großen Städten findet sich (auch kurzfristig) oft ein Abnehmer für das Zimmer. Auf diese Weise muss man ggf. nur noch einen kleinen Teil der Übernachtungskosten selbst tragen (falls ein Preisdiscount nötig ist, um kurzfristig jemanden für das Zimmer zu finden).

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LesBleus

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Es ist immer ein wenig schwer Ironie herauszulesen, daher bin ich mir grad etwas unsicher, aber:

Ich verstehe nicht, warum die Sonntagsanreise generell präferiert werden sollte. Die meisten Menschen haben noch ein Privatleben und nehmen den Sonntag als festen Bestandteil des Wochenendes noch gerne gänzlich wahr. Wenn man sich die Termine dann so reinfährt, dass man montags die 06.15 Uhr Maschine nehmen muss, ist man selbst Schuld. Mir genügt es die 08.15 Uhr Maschine zu nehmen, sodass ich auch nicht mitten in der Nacht aus den Federn muss.

Wenn man es unbedingt auf Sonntagsanreise anlegen will, legt man sich halt einen Präsenz-Jour Fixe auf Montagmorgen 08.00 Uhr (Begründung: einziger Termin ohne Terminkonflikt seitens des Mandanten) und reist dann fröhlich am Sonntag an, nimmt die doppelten Überstunden mit und freut sich noch eine Nacht zusätzlich im Hotel zu nächtigen.

Wer's mag.

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Werden Layovers bezahlt?
    --> Die Sonntagsanreise ist nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. Meeting um 08:00 Uhr am Montag) zu wählen, da hier jede Stunde Anreise doppelt zählt.

Diese Art von Regelungen liebe ich an den Big 4 (bin bei einer anderen UB) :D

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Ich glaube der ironisch klingende Beitrag zielte darauf ab, dass KPMG überhaupt eine Regelung dafür hat und dass es nicht so "frei" gestaltbar ist wie in anderen Häusern. Anyways... ich glaube bis auf wenige Ausnahmen will niemand den Sonntagsflieger nehmen, geschweige denn Montags um 8.00 beim Kunden sitzen. Die Praxis ist aber dennoch oft eine andere und manche Termine lassen sich einfach nicht anders legen. Ich bin aber heilfroh idR Montagsmorgen anzureisen, das Wochenende ist eh immer viel zu kurz.

Und zum Thema layover - wie bereits erwähnt - wenn man keine Lust hat auf das private Umfeld oder man einfach mal ein Wochenende in einer interessanten Stadt verbringen möchte, dann geht das schon. Insbesondere dann, wenn Ab-/Anreise günstiger sind als das WE im Hotel zu verbringen. Empfehlen kann ich es aber nur bedingt.

LesBleus schrieb am 19.07.2019:

Es ist immer ein wenig schwer Ironie herauszulesen, daher bin ich mir grad etwas unsicher, aber:

Ich verstehe nicht, warum die Sonntagsanreise generell präferiert werden sollte. Die meisten Menschen haben noch ein Privatleben und nehmen den Sonntag als festen Bestandteil des Wochenendes noch gerne gänzlich wahr. Wenn man sich die Termine dann so reinfährt, dass man montags die 06.15 Uhr Maschine nehmen muss, ist man selbst Schuld. Mir genügt es die 08.15 Uhr Maschine zu nehmen, sodass ich auch nicht mitten in der Nacht aus den Federn muss.

Wenn man es unbedingt auf Sonntagsanreise anlegen will, legt man sich halt einen Präsenz-Jour Fixe auf Montagmorgen 08.00 Uhr (Begründung: einziger Termin ohne Terminkonflikt seitens des Mandanten) und reist dann fröhlich am Sonntag an, nimmt die doppelten Überstunden mit und freut sich noch eine Nacht zusätzlich im Hotel zu nächtigen.

Wer's mag.

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Werden Layovers bezahlt?
    --> Die Sonntagsanreise ist nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. Meeting um 08:00 Uhr am Montag) zu wählen, da hier jede Stunde Anreise doppelt zählt.

Diese Art von Regelungen liebe ich an den Big 4 (bin bei einer anderen UB) :D

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LesBleus

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Es gibt keine offiziell geschriebene Regelung oder einen Absatz in den Reisekostenrichtlinien dazu, da habe ich mich vllt. etwas missverständlich ausgedrückt. Tatsache ist jedoch, dass eine Sonntagsanreise für das Unternehmen schlichtweg teuer ist und den Kosten kein Ertrag gegenübersteht. Für das Unternehmen bedeutet Sonntagsanreise = doppelte passive Reisezeit + eine Übernachtung mehr im Hotel. Vor allem die doppelte Reisezeit ist bei dauerhafter Sonntagsanreise kein zu vernachlässigender Betrag.

Und bzgl. Lay-Over hast du glaube ich nen Dreher drin: wenn die An- und Abreisekosten höher liegen, als die zusätzlichen 4 Übernachtungen im Hotel, müsste dir das Problemlos gewährt werden. Wie es ist, wenn man aufgrund der Kosten in ein anderes Hotel umzieht weiß ich allerdings auch nicht. Ich hatte den Fall bisher noch nie. Da lohnt es sich bestimmt im Fall der Fälle beim zuständigen (Senior) Manager/ Partner nachzufragen. Sobald ne Partnergenehmigung vorliegt, bekommt man so gut wie alles ohne größeren Steuerschaden durch :-)

WiWi Gast schrieb am 19.07.2019:

Ich glaube der ironisch klingende Beitrag zielte darauf ab, dass KPMG überhaupt eine Regelung dafür hat und dass es nicht so "frei" gestaltbar ist wie in anderen Häusern. Anyways... ich glaube bis auf wenige Ausnahmen will niemand den Sonntagsflieger nehmen, geschweige denn Montags um 8.00 beim Kunden sitzen. Die Praxis ist aber dennoch oft eine andere und manche Termine lassen sich einfach nicht anders legen. Ich bin aber heilfroh idR Montagsmorgen anzureisen, das Wochenende ist eh immer viel zu kurz.

Und zum Thema layover - wie bereits erwähnt - wenn man keine Lust hat auf das private Umfeld oder man einfach mal ein Wochenende in einer interessanten Stadt verbringen möchte, dann geht das schon. Insbesondere dann, wenn Ab-/Anreise günstiger sind als das WE im Hotel zu verbringen. Empfehlen kann ich es aber nur bedingt.

LesBleus schrieb am 19.07.2019:

Es ist immer ein wenig schwer Ironie herauszulesen, daher bin ich mir grad etwas unsicher, aber:

Ich verstehe nicht, warum die Sonntagsanreise generell präferiert werden sollte. Die meisten Menschen haben noch ein Privatleben und nehmen den Sonntag als festen Bestandteil des Wochenendes noch gerne gänzlich wahr. Wenn man sich die Termine dann so reinfährt, dass man montags die 06.15 Uhr Maschine nehmen muss, ist man selbst Schuld. Mir genügt es die 08.15 Uhr Maschine zu nehmen, sodass ich auch nicht mitten in der Nacht aus den Federn muss.

Wenn man es unbedingt auf Sonntagsanreise anlegen will, legt man sich halt einen Präsenz-Jour Fixe auf Montagmorgen 08.00 Uhr (Begründung: einziger Termin ohne Terminkonflikt seitens des Mandanten) und reist dann fröhlich am Sonntag an, nimmt die doppelten Überstunden mit und freut sich noch eine Nacht zusätzlich im Hotel zu nächtigen.

Wer's mag.

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Werden Layovers bezahlt?
    --> Die Sonntagsanreise ist nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. Meeting um 08:00 Uhr am Montag) zu wählen, da hier jede Stunde Anreise doppelt zählt.

Diese Art von Regelungen liebe ich an den Big 4 (bin bei einer anderen UB) :D

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WiWi Gast

Re: Firmen-Ausstattung und Sonderleistungen bei Big4

Oh ha. Ja, da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Wenigstens einer passt hier auf, danke ;-)

Und bzgl. Lay-Over hast du glaube ich nen Dreher drin: wenn die An- und Abreisekosten höher liegen, als die zusätzlichen 4 Übernachtungen im Hotel, müsste dir das Problemlos gewährt werden. Wie es ist, wenn man aufgrund der Kosten in ein anderes Hotel umzieht weiß ich allerdings auch nicht. Ich hatte den Fall bisher noch nie. Da lohnt es sich bestimmt im Fall der Fälle beim zuständigen (Senior) Manager/ Partner nachzufragen. Sobald ne Partnergenehmigung vorliegt, bekommt man so gut wie alles ohne größeren Steuerschaden durch :-)

WiWi Gast schrieb am 19.07.2019:

Ich glaube der ironisch klingende Beitrag zielte darauf ab, dass KPMG überhaupt eine Regelung dafür hat und dass es nicht so "frei" gestaltbar ist wie in anderen Häusern. Anyways... ich glaube bis auf wenige Ausnahmen will niemand den Sonntagsflieger nehmen, geschweige denn Montags um 8.00 beim Kunden sitzen. Die Praxis ist aber dennoch oft eine andere und manche Termine lassen sich einfach nicht anders legen. Ich bin aber heilfroh idR Montagsmorgen anzureisen, das Wochenende ist eh immer viel zu kurz.

Und zum Thema layover - wie bereits erwähnt - wenn man keine Lust hat auf das private Umfeld oder man einfach mal ein Wochenende in einer interessanten Stadt verbringen möchte, dann geht das schon. Insbesondere dann, wenn Ab-/Anreise günstiger sind als das WE im Hotel zu verbringen. Empfehlen kann ich es aber nur bedingt.

LesBleus schrieb am 19.07.2019:

Es ist immer ein wenig schwer Ironie herauszulesen, daher bin ich mir grad etwas unsicher, aber:

Ich verstehe nicht, warum die Sonntagsanreise generell präferiert werden sollte. Die meisten Menschen haben noch ein Privatleben und nehmen den Sonntag als festen Bestandteil des Wochenendes noch gerne gänzlich wahr. Wenn man sich die Termine dann so reinfährt, dass man montags die 06.15 Uhr Maschine nehmen muss, ist man selbst Schuld. Mir genügt es die 08.15 Uhr Maschine zu nehmen, sodass ich auch nicht mitten in der Nacht aus den Federn muss.

Wenn man es unbedingt auf Sonntagsanreise anlegen will, legt man sich halt einen Präsenz-Jour Fixe auf Montagmorgen 08.00 Uhr (Begründung: einziger Termin ohne Terminkonflikt seitens des Mandanten) und reist dann fröhlich am Sonntag an, nimmt die doppelten Überstunden mit und freut sich noch eine Nacht zusätzlich im Hotel zu nächtigen.

Wer's mag.

WiWi Gast schrieb am 18.07.2019:

LesBleus schrieb am 18.07.2019:

  1. Werden Layovers bezahlt?
    --> Die Sonntagsanreise ist nur in absoluten Ausnahmefällen (z.B. Meeting um 08:00 Uhr am Montag) zu wählen, da hier jede Stunde Anreise doppelt zählt.

Diese Art von Regelungen liebe ich an den Big 4 (bin bei einer anderen UB) :D

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WP-Examen: Wirtschaftsprüfungsexamen

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Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

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Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

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