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Arbeitsvertrag & -rechtGhosting

Schrödingers Arbeitsvertrag

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

bei uns kommt es nun gehäuft vor, dass wir von potentiellen AN "geghosted" werden.
Heißt wir versenden die Arbeitsverträge unterschriebene von der Geschäftsleitung an die AN erhalten ihn aber nicht zurück und der AN erscheint auch nicht zum Antrittstag.

Ist der Vertrag nun gültig und wir müssen dann bei Nicht-Antritt kündigen? Oder ist er nicht gültig?
Gibt es eventuell eine Klausel die man dem Vetrag für so einen Fall beifügen kann? Oder in das Begleitschreiben?

Danke und vielleicht habt ihr ja auch schon solche Erfahrungen gemacht

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Ich weiß nicht warum ihr das macht, aber ich musst bis jetzt immer zuerst einen Vertrag unterzeichnen und habe dann einen gegengezeichneten Vertrag zugeschickt bekommen.

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Glaube, dass bei sowas eure Rechtsabteilung zu Hilfe genommen werden sollte ;-)

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Wenn ihr keine Unterschrift vom AN auf dem Arbeitsvertrag habt, ist er nicht eingestellt.
Weiß nicht, wo da die Unklarheit besteht?

Oder gehst du beim Tindern nach 2 Dates auch davon aus, dass wenn die Frau nicht mehr zurückschreibt, ihr jetzt fest zusammen seid und du planst sie für den Weihnachtsbesuch bei deinen Eltern ein?

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Hut ab! Besser und lebensnaher gehts kaum.
Musste sehr schmunzeln beim Weihnachtsbesuch der Eltern.

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 09.02.2023:

Wenn ihr keine Unterschrift vom AN auf dem Arbeitsvertrag habt, ist er nicht eingestellt.
Weiß nicht, wo da die Unklarheit besteht?

Das stimmt so nicht, Arbeitsverträge können durchaus mündlich oder konkludent geschlossen werden.

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Ja, theoretisch.

In der Realität hat das wenig Relevanz, mal angenommen, dass der prospektive AN nicht schon im 2. UG dabei ist Akten zu sortieren und somit das Arbeitsverhältnis konkludent zustande gekommen wäre… Die Situation ist ja gerade eben, dass der AN vor Antritt abtaucht.

WiWi Gast schrieb am 09.02.2023:

Wenn ihr keine Unterschrift vom AN auf dem Arbeitsvertrag habt, ist er nicht eingestellt.
Weiß nicht, wo da die Unklarheit besteht?

Das stimmt so nicht, Arbeitsverträge können durchaus mündlich oder konkludent geschlossen werden.

antworten
WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 09.02.2023:

Ich weiß nicht warum ihr das macht, aber ich musst bis jetzt immer zuerst einen Vertrag unterzeichnen und habe dann einen gegengezeichneten Vertrag zugeschickt bekommen.

Gibt genug DAX Konzerne die den Vertrag unterschrieben zusendet. Die Firma WILL dich ja einstellen.

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Da wirst du wenig Chance haben.
Wenn der Arbeitnehmer nicht unterschreibt kommt der Vertrag auch nicht zustande.
Mündliche Vertragsschließungen sind im Arbeitsrecht nicht zulässig (außerdem ohnehin kaum beweisbar).

Ich würde eher als Firma daran arbeiten, dass ihr nicht so oft „geghosted“ werdet.
Weil wenn das regelmäßig passiert liegt das klar daran, dass ihr nur 2. oder X. Wahl seit und/oder viel zu lange mit dem Prozess braucht.

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Kommt bei meinem AG auch immer öfter vor (leider). Ein Vertrag kommt ohne Unterschrift nicht zu Stande. Klauseln etc. kann man sich sparen, was soll das bringen? Letztlich kann man aber auch froh sein in solchen Fällen, da man als AG auf Leute die es nicht schaffen zwei Zeilen Absage per Email zuschreiben auch gut verzichten kann.

antworten
WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 09.02.2023:

Ich weiß nicht warum ihr das macht, aber ich musst bis jetzt immer zuerst einen Vertrag unterzeichnen und habe dann einen gegengezeichneten Vertrag zugeschickt bekommen.

Ist jetzt auch die Frage: wenn ich den Arbeitsvertrag ohne Unterschrift vom AG zugeschickt bekomme und unterschreibe, jedoch der AG nicht... Darf ich dann mein Gehalt einklagen wenn ich trotzdem arbeiten kommen will?

antworten
Ceterum censeo

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 09.02.2023:

Da wirst du wenig Chance haben.
Wenn der Arbeitnehmer nicht unterschreibt kommt der Vertrag auch nicht zustande.
Mündliche Vertragsschließungen sind im Arbeitsrecht nicht zulässig (außerdem ohnehin kaum beweisbar).

Für letzte These bitte ich um eine einschlägige Rechtsnorm, widerspricht sie doch so ganz meinen bescheidenen Kenntnissen unseres Rechtssystems.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 09.02.2023:

Kommt bei meinem AG auch immer öfter vor (leider). Ein Vertrag kommt ohne Unterschrift nicht zu Stande. Klauseln etc. kann man sich sparen, was soll das bringen? Letztlich kann man aber auch froh sein in solchen Fällen, da man als AG auf Leute die es nicht schaffen zwei Zeilen Absage per Email zuschreiben auch gut verzichten kann.

Haben so einen Fall wirklich gehabt. Vertrag unterschrieben zugesendet und keine Rückmeldung mehr. Der Mitarbeiter stand dann 2 Wochen nach vereinbarten Vertragsbeginn vor der Tür. Vertrag war unterschrieben.

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MB'ler

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 09.02.2023:

Wenn ihr keine Unterschrift vom AN auf dem Arbeitsvertrag habt, ist er nicht eingestellt.
Weiß nicht, wo da die Unklarheit besteht?

Oder gehst du beim Tindern nach 2 Dates auch davon aus, dass wenn die Frau nicht mehr zurückschreibt, ihr jetzt fest zusammen seid und du planst sie für den Weihnachtsbesuch bei deinen Eltern ein?

Verdiente Antwort auf den Post

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Ich glaube eher, dass das Problem ist, dass der Arbeitnehmer ja potenziell einen unterschriebenen Arbeitsvertrag besitzt, der Arbeitgeber das allerdings nicht wissen kann.

Also weniger darum, was der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer tun kann, sondern welche Pflichten da potenziell gegenüber dem potenziellen Mitarbeiter entstehen und ob der Arbeitgeber per Klausel definieren kann, dass der Arbeitsvertrag erst mit Rückversand gültig wird (leichter ist es natürlich erst den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag zu verschicken).

antworten
WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 09.02.2023:

Wenn ihr keine Unterschrift vom AN auf dem Arbeitsvertrag habt, ist er nicht eingestellt.
Weiß nicht, wo da die Unklarheit besteht?

Oder gehst du beim Tindern nach 2 Dates auch davon aus, dass wenn die Frau nicht mehr zurückschreibt, ihr jetzt fest zusammen seid und du planst sie für den Weihnachtsbesuch bei deinen Eltern ein?

Ich als Frau kann mir durchaus vorstellen, dass Sie nach zwei Dates geghosted werden.
Hier geht es doch darum, dass der Vertrag entweder unterschrieben ist oder nicht. Das ist ja durch das versenden nicht gewiss. Der AN kann auch nach ein paar Tagen nach Antrittbeginn mit dem unterschriebenen Vertrag ankommen. Und dann?

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 10.02.2023:

Ich glaube eher, dass das Problem ist, dass der Arbeitnehmer ja potenziell einen unterschriebenen Arbeitsvertrag besitzt, der Arbeitgeber das allerdings nicht wissen kann.

Also weniger darum, was der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer tun kann, sondern welche Pflichten da potenziell gegenüber dem potenziellen Mitarbeiter entstehen und ob der Arbeitgeber per Klausel definieren kann, dass der Arbeitsvertrag erst mit Rückversand gültig wird (leichter ist es natürlich erst den nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag zu verschicken).

+1
Ich denke dem Ersteller ist durchaus klar, dass ein Vertrag nur zustande kommt, wenn beiden Parteien ihn unterschrieben haben - aber es kann ja auch sein, dass der Arbeitnehmer den Vertrag zu Hause unterschreibt: damit sollte der Arbeitsvertrag dann ja zustande gekommen sein, auch wenn er sich dann nicht mehr bei der Firma meldet (bis Arbeitsbeginn).

antworten
WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 09.02.2023:

Da wirst du wenig Chance haben.
Wenn der Arbeitnehmer nicht unterschreibt kommt der Vertrag auch nicht zustande.
Mündliche Vertragsschließungen sind im Arbeitsrecht nicht zulässig (außerdem ohnehin kaum beweisbar).

Ich würde eher als Firma daran arbeiten, dass ihr nicht so oft „geghosted“ werdet.
Weil wenn das regelmäßig passiert liegt das klar daran, dass ihr nur 2. oder X. Wahl seit und/oder viel zu lange mit dem Prozess braucht.

Kompletter Blödsinn, natürlich sind mündliche Vertragsschließungen im Arbeitsrecht zulässig. Wie kann sich so ein komplett verqueres Nichtwissen derart festsetzen, dass man als Fakt rausposaunt? Ein Arbeitsvertrag kann sogar konkludent zustande kommen.

Nur die Beweisbarkeit ist der schwierige Punkt in der Realität.

antworten
WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 10.02.2023:

Da wirst du wenig Chance haben.
Wenn der Arbeitnehmer nicht unterschreibt kommt der Vertrag auch nicht zustande.
Mündliche Vertragsschließungen sind im Arbeitsrecht nicht zulässig (außerdem ohnehin kaum beweisbar).

Ich würde eher als Firma daran arbeiten, dass ihr nicht so oft „geghosted“ werdet.
Weil wenn das regelmäßig passiert liegt das klar daran, dass ihr nur 2. oder X. Wahl seit und/oder viel zu lange mit dem Prozess braucht.

Kompletter Blödsinn, natürlich sind mündliche Vertragsschließungen im Arbeitsrecht zulässig. Wie kann sich so ein komplett verqueres Nichtwissen derart festsetzen, dass man als Fakt rausposaunt? Ein Arbeitsvertrag kann sogar konkludent zustande kommen.

Nur die Beweisbarkeit ist der schwierige Punkt in der Realität.

Ändert das jetzt was an der Aussage?

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 10.02.2023:

Da wirst du wenig Chance haben.
Wenn der Arbeitnehmer nicht unterschreibt kommt der Vertrag auch nicht zustande.
Mündliche Vertragsschließungen sind im Arbeitsrecht nicht zulässig (außerdem ohnehin kaum beweisbar).

Ich würde eher als Firma daran arbeiten, dass ihr nicht so oft „geghosted“ werdet.
Weil wenn das regelmäßig passiert liegt das klar daran, dass ihr nur 2. oder X. Wahl seit und/oder viel zu lange mit dem Prozess braucht.

Kompletter Blödsinn, natürlich sind mündliche Vertragsschließungen im Arbeitsrecht zulässig. Wie kann sich so ein komplett verqueres Nichtwissen derart festsetzen, dass man als Fakt rausposaunt? Ein Arbeitsvertrag kann sogar konkludent zustande kommen.

Nur die Beweisbarkeit ist der
schwierige Punkt in der Realität.

Ein nicht beweisbarer Vertrag ist faktisch wie kein Vertrag.
Insofern ist die Aussage des Vorposters juristisch nicht richtig aber praktisch stimmt es am Ende trotzdem.

Und ohne eine unparteiische dritte Partei (oder eine Aufzeichnung) ist ein mündlicher Vertrag nicht beweisbar.
Andernfalls könnten beide Seiten ja einseitig behaupten, dass man sich auf ganz andere Konditionen verständigt hätte.

@TE generell kann man auch das Angebot eines Arbeitsvertrages befristen. So wie das auch bei anderen Angeboten möglich ist.
Also z.B. das der Arbeitsvertrag nur gültig ist, wenn er unterschrieben innerhalb einer Frist zurückgeschickt wird.

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WiWi Gast

Schrödingers Arbeitsvertrag

Ich kenne es so:
Der vom AG unterschriebene Arbeitsvertrag wird mitsamt einem Begleitschreiben an den Bewerber versandt. In diesem Begleitschreiben steht dann drin „Wir freuen uns….. Wir halten uns an unser Angebot bis zum XX.XX gebunden.“

Diese Annahmefrist lag bei meinen bisherigen zwei Jobwechseln bei rund 2 Wochen.

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