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Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

Hallo,
habe in der Probezeit gekündigt und mein alter und neuer Arbeitsvertrag werden sich um einenTag überschneiden. Wie problematisch ist das?
Ich habe in der Probezeit gekündigt. Kann der alter Arbeitgeber herausfinden wer mein neuer Arbeitgeber ist? Und kann mein neuer Arbeitgeber herausfinden, wer mein alter Arbeitgeber war? Da sich die Arbeitsverträge um einen Tag überschneiden, erhöht es die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeitgeber über sich was herausfinden? (Finanzamt, Sozialversicherung usw. oder über komplett andere Wege)

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

Dein neuer Arbeitgeber wird eine Urlaubsbescheinigung deines bisherigen Arbeitgebers wollen.

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bwlnothx

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

Das kann sowohl arbeits- als auch steuerrechtliche Konsequenzen haben, wenn beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig sind.
Regulär würde es nicht auffallen und keiner der AG würde vom anderen erfahren, jedoch werden nun für einen Tag zwei Vollzeitbeschäftigungen auf Steuerklasse I abgerechnet, was so nicht möglich ist.

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

bwlnothx schrieb am 01.08.2018:

Das kann sowohl arbeits- als auch steuerrechtliche Konsequenzen haben, wenn beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig sind.
Regulär würde es nicht auffallen und keiner der AG würde vom anderen erfahren, jedoch werden nun für einen Tag zwei Vollzeitbeschäftigungen auf Steuerklasse I abgerechnet, was so nicht möglich ist.

Wäre das für den neuen Arbeitgeber ein Kündigungsgrund? Wann würde sowas denn auffallen?

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

bwlnothx schrieb am 01.08.2018:

Das kann sowohl arbeits- als auch steuerrechtliche Konsequenzen haben, wenn beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig sind.
Regulär würde es nicht auffallen und keiner der AG würde vom anderen erfahren, jedoch werden nun für einen Tag zwei Vollzeitbeschäftigungen auf Steuerklasse I abgerechnet, was so nicht möglich ist.

Naja, dem würde ich nicht zustimmen. Bei einem (1!) Tag Überschneidung, passiert da gar nichts. Der eine AG rechnet ab 01-15 und der nächste 15-30. Der 15. taucht hier zwar doppelt auf, aber sowas fällt durch das Fehlerraster. Eine mitarbeiterbezogene Abstimmung findet zwischen den Betrieben ohnehin nicht statt.
Sofern du es geklärt hast, wann du wo arbeitest: alles kein Ding!

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

bwlnothx schrieb am 01.08.2018:

Das kann sowohl arbeits- als auch steuerrechtliche Konsequenzen haben, wenn beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig sind.
Regulär würde es nicht auffallen und keiner der AG würde vom anderen erfahren, jedoch werden nun für einen Tag zwei Vollzeitbeschäftigungen auf Steuerklasse I abgerechnet, was so nicht möglich ist.

Naja, dem würde ich nicht zustimmen. Bei einem (1!) Tag Überschneidung, passiert da gar nichts. Der eine AG rechnet ab 01-15 und der nächste 15-30. Der 15. taucht hier zwar doppelt auf, aber sowas fällt durch das Fehlerraster. Eine mitarbeiterbezogene Abstimmung findet zwischen den Betrieben ohnehin nicht statt.
Sofern du es geklärt hast, wann du wo arbeitest: alles kein Ding!

Danke für die Antwort. Wie würde es mit der Steuerklasse aussehen? Würde der neue oder der alte AG mit der Steuerklasse 6 abrechnen? Ich wäre bei der Krankenkasse für einen Tag doppelt gemeldet sein. Würdd das problematisch sein?

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

Natürlich können zwei Tätigkeiten über Steuerklasse I abgerechnet werden. Die Verrechnung findet halt am Ende mit der Steuererklärung statt. Die Betriebe kriegen davon nichts mit. Habe ich auch schon mal gemacht. Alles kein Problem.

bwlnothx schrieb am 01.08.2018:

Das kann sowohl arbeits- als auch steuerrechtliche Konsequenzen haben, wenn beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig sind.
Regulär würde es nicht auffallen und keiner der AG würde vom anderen erfahren, jedoch werden nun für einen Tag zwei Vollzeitbeschäftigungen auf Steuerklasse I abgerechnet, was so nicht möglich ist.

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

Natürlich können zwei Tätigkeiten über Steuerklasse I abgerechnet werden. Die Verrechnung findet halt am Ende mit der Steuererklärung statt. Die Betriebe kriegen davon nichts mit. Habe ich auch schon mal gemacht. Alles kein Problem.

bwlnothx schrieb am 01.08.2018:

Das kann sowohl arbeits- als auch steuerrechtliche Konsequenzen haben, wenn beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig sind.
Regulär würde es nicht auffallen und keiner der AG würde vom anderen erfahren, jedoch werden nun für einen Tag zwei Vollzeitbeschäftigungen auf Steuerklasse I abgerechnet, was so nicht möglich ist.

Nein, nur ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter Steuerklasse I zuordnen. Da der Mitarbeiter entscheiden muss was seine Haupt- und was seine Nebenbeschäftigung ist, muss er das der Personalabteilung melden. Dort wird das dann für die Übertragung ans Finanzamt eingetragen. Es wird also auffallen, wenn man es nicht mitteilt und ja, es kann ein Kündigungsgrund sein.

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

Nein, nur ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter Steuerklasse I zuordnen. Da der Mitarbeiter entscheiden muss was seine Haupt- und was seine Nebenbeschäftigung ist, muss er das der Personalabteilung melden. Dort wird das dann für die Übertragung ans Finanzamt eingetragen. Es wird also auffallen, wenn man es nicht mitteilt und ja, es kann ein Kündigungsgrund sein.

Wie gesagt: Es gibt dann zwar grundsätzlich eine Fehlermeldung unter der ElStAM, aber bei 1! Tag Überschneidung jagt das System das trotdem durch; zulässige Abweichung, sowas kommt nämlich regelmäßig vor bei Wechseln innerhalb des Monats. AG 1 mach Abrechnung bis einschließlich 10. und AG 1 ab (einschließlich) dem 10. Passiert täglich 1000fach in DE.
Und wieso sollte das ein "Kündigungsgrund" sein? Wenn er ohnehin die Stelle wechselt, kann sein AG 1 ohnehin nicht mehr kündigen (mangels Arbeitsverhältnis) und sein AG 2 wird sich auch nicht rühren, solange er wie vereinbart am Tag 1 auf der Matte steht.

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

Nein, nur ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter Steuerklasse I zuordnen. Da der Mitarbeiter entscheiden muss was seine Haupt- und was seine Nebenbeschäftigung ist, muss er das der Personalabteilung melden. Dort wird das dann für die Übertragung ans Finanzamt eingetragen. Es wird also auffallen, wenn man es nicht mitteilt und ja, es kann ein Kündigungsgrund sein.

Wie gesagt: Es gibt dann zwar grundsätzlich eine Fehlermeldung unter der ElStAM, aber bei 1! Tag Überschneidung jagt das System das trotdem durch; zulässige Abweichung, sowas kommt nämlich regelmäßig vor bei Wechseln innerhalb des Monats. AG 1 mach Abrechnung bis einschließlich 10. und AG 1 ab (einschließlich) dem 10. Passiert täglich 1000fach in DE.
Und wieso sollte das ein "Kündigungsgrund" sein? Wenn er ohnehin die Stelle wechselt, kann sein AG 1 ohnehin nicht mehr kündigen (mangels Arbeitsverhältnis) und sein AG 2 wird sich auch nicht rühren, solange er wie vereinbart am Tag 1 auf der Matte steht.

Danke für die Antwort. Würden die zwei AG voneinander(Firmenname usw.) über irgendwelche Wege(Krankenkasse, ElStAM, usw.) etwas erfahren?

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

Danke für die Antwort. Würden die zwei AG voneinander(Firmenname usw.) über irgendwelche Wege(Krankenkasse, ElStAM, usw.) etwas erfahren?

Grundsätzlich nicht. Weder das FA, noch die KK oder sonst wer darf deinem alten AG Angaben zu deinem neuen AG weitergeben. Hieran wird sich auch fast immer gehalten. Wenn du aber dein Xing-Profil direkt änderst oder was bei FB postest, dann bekommt dein alter AG natürlich Wind davon. Auch ist es nie ausgeschlossen, dass jemand bei deinem neuen AG jemanden bei deinem alten AG kennt. Also, falls es vertragliche Gründe (aka Branchenverot, etc.) gegen den Wechsel gibt: Oh je...

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

Können sich die Arbeitsverträge um 2 Wochen überschneiden, bei AG1 habe ich noch 2 Wochen Resturlaub angehängt, bei AG 2 starte ich praktisch gleich während des 2-Wochen-Urlaubs. Steuerklasse 6 für die 2 Wochen beim AG2 ?

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

Mein Arbeitsvertrag läuft noch mit probezeit zum 15.3 .19 ich habe noch Urlaub und habe am 15.3.19 die schriftliche Kündigung bekommen aber ohne Rückschein und meine Unterschrift .ist die Kündigung rechtskräftig,?

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

Mein Arbeitsvertrag läuft noch mit probezeit zum 15.3 .19 ich habe noch Urlaub und habe am 15.3.19 die schriftliche Kündigung bekommen aber ohne Rückschein und meine Unterschrift .ist die Kündigung rechtskräftig,?

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Ceterum censeo

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

WiWi Gast schrieb am 16.03.2019:

Mein Arbeitsvertrag läuft noch mit probezeit zum 15.3 .19 ich habe noch Urlaub und habe am 15.3.19 die schriftliche Kündigung bekommen aber ohne Rückschein und meine Unterschrift .ist die Kündigung rechtskräftig,?

Soweit ersichtlich:
Ja, die Kündigung bedarf weder deiner Zustimmung, noch deiner Unterschrift. Auch muss die Annahme nicht abgezeichnet werden. Ein einfaches Einwurf-Einschreiben reicht in (fast) allen Fällen genau so aus (alles sehr vereinfacht dargestellt).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich für 1 Monat

Hallo,

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WiWi Gast

Arbeitsverträge überschneiden sich um einen Tag

WiWi Gast schrieb am 01.08.2018:

Hallo,
habe in der Probezeit gekündigt und mein alter und neuer Arbeitsvertrag werden sich um einenTag überschneiden. Wie problematisch ist das?

Ich habe in der Probezeit gekündigt. Kann der alter Arbeitgeber herausfinden wer mein neuer Arbeitgeber ist? Und kann mein neuer Arbeitgeber herausfinden, wer mein alter Arbeitgeber war? Da sich die Arbeitsverträge um einen Tag überschneiden, erhöht es die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeitgeber über sich was herausfinden? (Finanzamt, Sozialversicherung usw. oder über komplett andere Wege)

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