Artikel zu Jobwechsel
Nach einer aktuellen Umfrage befürchtet mehr als jeder zweite Bundesbürger, seinen Job zu verlieren. Hingegen ist für die meisten Menschen das Risiko, arbeitslos zu werden, verhältnismäßig niedrig und daran hat sich in letzter Zeit nichts geändert. Allerdings haben sich die Chancen, aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung zu kommen, in den letzten Monaten etwas verschlechtert.
Routine im Job kann das Aus für ein Arbeitsverhältnis bedeuten. Fast zwei Drittel der Finanz- und Personalexperten würden bei der Aussicht auf spannendere Aufgaben ihr Unternehmen verlassen. Dies ist ein Ergebnis der Studie Workplace Survey der Personaldienstleister Robert Half.
Die Personalberater verzeichnen im Jahr 2010 ein Umsatzplus von 18,2 Prozent und erwarten auch 2011 gute Geschäfte. Ingenieure, Konstrukteure, IT-Leiter und IT-Fachkräfte sowie Kontroll- und Aufsichtsratsmitglieder sind besonders gefragt.
62,7 Prozent der Arbeitnehmer geben an, sich mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit nach einer neuen Stelle umzusehen. Das ergab eine Studie von Monster und Centre of Human Resources Information Systems (CHRIS) der Universitäten Bamberg und Frankfurt am Main.
Weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern sind die Erwerbskarrieren generell instabiler geworden. So beträgt die durchschnittliche Dauer der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmern in Deutschland 10,8 Jahre. 1992 lag sie bei 10,3 Jahren.
Einer Studie des Gelsenkirchener Instituts Arbeit und Technik zufolge sind deutsche Arbeitnehmer trotz zunehmender Beschäftigungsstabilität viel flexibler, als in der aktuellen Standortdebatte angenommen wird.
Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hinreise und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeitszeit zu vergüten. So lautet das aktuelle Urteil 5 AZR 553/17 des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2018.
Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.
Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.
Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.
In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?