DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtBonus

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Autor
Beitrag
WiwiMann

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen, der ein Festgehalt beinhaltet und einen Bonus. Die Regelung zum Bonus besagt, dass jedes Jahr vom UN entschieden wird, ob und in welcher Höhe dieser gezahlt wird. Wenn einer gezahlt wird, wird die Höhe abhängig von der Performance vom Vorgesetzten festgelegt.

Leider wurde das so nicht in den Gesprächen vermittelt. Ich hätte erwartet, dass zumindest so was steht wie, dass der Bonus bis zu 15% des Fixgehaltes betragen kann, wenn ein Bonus gezahlt wird. Daher ist die Höhe für mich unbekannt. Ist das so üblich?

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Scheinst ein Einsteiger zu sein, sonst würde sich die Frage nicht stellen.

Ja, zu Beginn der Karriere sind diskretionäre Boni normal.
Wenn Du gut bist, worin auch immer Deine Tätigkeit besteht, wird der Bonus auch zufriedenstellend ausfallen. Hängt aber nicht nur von Deiner persönlichen Performance ab, sonder auch von der Leistung deiner Abteilung/Division und dem Ergebnis der gesamten Firma.

Wenn Du genügend Erfahrung gesammelt hast, kannst Du auch mal hingehen und einen bestimmten %Satz fordern. Wenn Du den Wert bist (!!) wird auch darauf eingegangen. Andernfalls machst Du Dich zum Affen und bist bei der ersten Gelegenheit raus.

Normalerweise bist Du frühestens nach 4-5 Jahren in einer entsprechenden Position in der Du Forderungen stellen kannst - oder im Abhlehungsfall Deines AG's für die Konkurrenz interessant wirst.

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Ist in meiner Branche komplett unüblich. Es gibt immer einen Zielbonus der angegeben ist und die Bonusberechnung sollte möglichst genau beschrieben sein. Bei größeren Unternehmen ist die Berechnung meist in einer Betriebsvereinbarung geregelt, aber der Zielbonus steht trotzdem im Arbeitsvertrag direkt.

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Die meisten UN regeln Bonuszahlungen über Betriebsvereinbarungen. Dann steht im AV nur so ein Satz wie „Der AN bekommt einen jährlichen Bonus nach der geltenden BV“ oder gar nichts. Warum? Weil die meisten UN keine Lust haben, mit Tausenden AN neue Arbeitsverträge abzuschließen statt einmal mit dem BR zu reden nur weil die Bonusberechnung geändert wird. Ausnahme sind meistens Provisionszahlungen oder ab einer gewissen Hierarchie.

Seriöse Unternehmen stellen die BV bei der Bewerbung übrigens zur Verfügung. Falls du also Details haben willst, frag nach ob du die haben kannst bevor du unterschreibst. Bei mir wurden unaufgefordert gleich ein gutes Dutzend zu den verschiedensten Themen (Urlaub, Reisekosten) zum Abruf bereitgestellt.

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Ich bin in der UB tätig, war schon in mehreren Unternehmen, und bei mir war die Bonusregelung in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag auch immer sehr genau beschrieben. Da gab es so gut wie keinen Spielraum für den Vorgesetzten, sondern alles war anhand harter Kennzahlen nachvollziehbar.

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Boni unterscheiden sich sehr von Branche zu Branche. Sowohl was die Höhe und die Berechnungsformel angeht, als auch wie sie vertraglich festgelegt werden.

Dass Höhe und exakte Berechnung nicht im Arbeitsvertrag steht ist nicht ungewöhnlich. In so Fällen werden sie dann oft über Betriebsvereinbarungen oder ähnliche Vertragswerke, die dann für die gesamte Firma oder einzelne Bereiche gelten, geregelt. Würde man Höhe und Berechnungsweise direkt im Arbeitsvertrag festhalten, müsste ja bei jeder Änderung am Bonus der Arbeitsvertrag angepasst werden.

Aber es gibt wie gesagt große Unterschiede zwischen einzelnen Arbeitgebern und Branchen. Ich kenne es auch, dass Boni fix zugesagt wurden im Vertrag oder dass dort zumindest der maximale oder 100% Bonus standen. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber ist es aber wie bei dir. Im Vertrag steht nur, dass es einen variablen Bonus gibt. Wie dieser Bonus berechnet wird ist in einer Konzernvereinbarung geregelt. Und die ist bspw. jetzt auch schon einmal geändert worden (andere KPIs auf Firmenbasis und nicht mehr auf individueller Basis und Anpassung der Formel für die Bonushöhe).

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Ich kenne es auch nur so, dass zumindest ein Zielbetrag für den Bonus im Vertrag genannt ist.

Die Skalierung sollte dann bestenfalls auch noch transparent sein, anhand gewisser KPIs. Aber ich kenne auch Fälle, bei denen nur die Range ohne genaue KPIs angegeben wird. Das Klang dann in etwa so: „Der Bonus variiert von 0-300% vom Zielwert und basiert auf Unternehmenszielen und der individuellen Performance“.

Damit behält der Arbeitgeber deutlich mehr Spielraum. Aber gar keine Angabe finde ich sehr fraglich.

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 29.11.2021:

Scheinst ein Einsteiger zu sein, sonst würde sich die Frage nicht stellen.

Ja, zu Beginn der Karriere sind diskretionäre Boni normal.
Wenn Du gut bist, worin auch immer Deine Tätigkeit besteht, wird der Bonus auch zufriedenstellend ausfallen. Hängt aber nicht nur von Deiner persönlichen Performance ab, sonder auch von der Leistung deiner Abteilung/Division und dem Ergebnis der gesamten Firma.

Wenn Du genügend Erfahrung gesammelt hast, kannst Du auch mal hingehen und einen bestimmten %Satz fordern. Wenn Du den Wert bist (!!) wird auch darauf eingegangen. Andernfalls machst Du Dich zum Affen und bist bei der ersten Gelegenheit raus.

Normalerweise bist Du frühestens nach 4-5 Jahren in einer entsprechenden Position in der Du Forderungen stellen kannst - oder im Abhlehungsfall Deines AG's für die Konkurrenz interessant wirst.

Kann ich 1:1 so bestätigen. Bin selber Berufseinsteiger und habe die exakt gleiche Formulierung in meinem Arbeitsvertrag. Bei mir waren es im Endeffekt ~ 15% Bonus dieses Jahr, ich wusste aber auch nicht was kommt.
Habe persönlich einfach mit 0 gerechnet und mich dann umso mehr gefreut :D

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Also in meinem Vertrag von Capgemini war der Bonus klar geregelt: Der MA erhält einen Bonus in Höhe von X% seines Jahreszielgehalts, das entspricht X€.

In meinem neuen Unternehmen steht tatsächlich wie ein VP schrieb: Der Bonus richtet sich nach der Betriebsvereinbarung oder so ähnlich.

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Jetzt können noch 10 Leute mehr posten, der Erkenntnisgewinn wird nicht größer. Boni, Reiseregelungen etc. gehören nicht in den Arbeitsvertrag.

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber (auch mein erster Arbeitgeber nach dem Studium) regelt ganz klar, wie sich der Bonus zusammensetzt. Allerdings gibt es hier auch ein wenig "Spielraum" für die Geschäftsleitung.

antworten
WiWi Gast

Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Das sollte man immer individuell und in Schriftform vorliegen haben. Auf eine Betriebsvereinbarung hat man kaum Einfluss.

antworten

Artikel zu Bonus

Bonusanspruch: Gerichtliche Leistungsbestimmung und Festsetzung der Bonushöhe

Das Wort BONUS - für Gehaltsbonus - auf einer Kreidetafel geschrieben.

Entscheidet der Arbeitgeber die Bonuszahlungen nach billigem Ermessen auszusetzen, kann der Arbeitnehmer seinen Bonusanspruch gerichtlich geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) kann die Höhe des Bonus auf Grundlage des Vertrages beider Parteien festsetzen.

Voller Bonus für 2013: Mitarbeiter profitieren von gutem Wirtschaftsklima

Das Wort BONUS - für Gehaltsbonus - auf einer Kreidetafel geschrieben.

Der durchschnittliche Auszahlungsgrad der variablen Vergütung bei Fach- und Führungskräften ist in der Schweiz mit knapp 96 Prozent am höchsten. In Deutschland und Österreich liegt der Grad der Auszahlung bei rund 90 Prozent, so lauten die Ergebnisse einer aktuellen Kienbaum-Studie zur Auszahlung der variablen Vergütung im Jahr 2013.

Bonuszahlungen für Top-Verdiener steigen erneut stark an

Die Spitze eines Wolkenkratzers.

Knapp 52% der Topmanager in Deutschland haben für das Geschäftsjahr 2006 eine im Vergleich zum Vorjahr höhere Bonuszahlung erhalten. Damit bestätigt sich die Entwicklung zu steigenden variablen Sonderzahlungen.

Studie: Gesamtvergütungstrends 2007

Schach

Ergebnisse der aktuellen Mercer-Vergütungsstudie: Europäische Unternehmen erachten die Gewinnung und Bindung von Leistungsträgern als vorrangiges Ziel. 2007 setzen sie verstärkt auf Jahresboni und nicht-monetäre Vergütungselemente.

Deutsche offen gegenüber leistungsabhängiger Bezahlung

Karriereleiter

Kelly-Studie: Viele deutsche Arbeitnehmer glauben, eine leistungsabhängige Bezahlung erhöhe ihre Produktivität. 47 Prozent der Männer und 24 Prozent der Frauen würden gerne zu einer leistungsabhängigen Vergütung wechseln.

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Antworten auf Keine genaue Angabe zu Bonus im Arbeitsvertrag

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 12 Beiträge

Diskussionen zu Bonus

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht