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Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

Hallo, mein Partner und ich erwarten ein Kind. Nun habe ich in meinem Arbeitsvertrag nachgelesen, dass Kinderkranktage ausgeschlossen sind. Was bedeutet das, wenn mein Kind krank ist und ich dementsprechend zu Hause bleiben muss? Ist dies dann komplett ausgeschlossen?

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

Ein Arbeitsvertrag kann wie ein Mietvertrag behaupten, was er will. Das gesetzliche Minimum gilt trotzdem, da Arbeitsrecht wie Mietrecht Schutzrecht ist.

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Ceterum censeo

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

Was genau ist ausgeschlossen? Das Krankengeld (berühmte 10 Tage) ? Zahlt die Krankenkasse. Die Unzumutbarkeit der Leistungserbringung? Ist unabdingbar. Eine Entgeltfortzahlung? Die kann im Arbeitsvertrag abbedungen werden.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

Ceterum censeo schrieb am 17.02.2020:

Was genau ist ausgeschlossen? Das Krankengeld (berühmte 10 Tage) ? Zahlt die Krankenkasse. Die Unzumutbarkeit der Leistungserbringung? Ist unabdingbar. Eine Entgeltfortzahlung? Die kann im Arbeitsvertrag abbedungen werden.
Liebe Grüße

Nein. Sie meint bestimmt die Sonderbehandlung, welche Singles/Kinderlose nicht bekommen.

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

WiWi Gast schrieb am 17.02.2020:

Hallo, mein Partner und ich erwarten ein Kind. Nun habe ich in meinem Arbeitsvertrag nachgelesen, dass Kinderkranktage ausgeschlossen sind. Was bedeutet das, wenn mein Kind krank ist und ich dementsprechend zu Hause bleiben muss? Ist dies dann komplett ausgeschlossen?

Es kann eine Lohnfortzahlung in diesem Fall ausgeschlossen sein, dann zahlt die Krankenkasse 10 Tage, danach ist es unbezahlt. Aber natürlich kannst du jederzeit und beliebig lange (nicht nur 10 Tage!) Kind-krank machen, wenn das Kind einen Krankenschein hat. Vielleicht hast du ja auch etwas Husten, dann bist du selbst krank.

Gute Arbeitgeber zahlen heutzutage bei Kind-krank genauso weiter, wie wenn man selbst krank ist. Das ist in zahlreichen Tarifverträgen so festgeschrieben. Dein Arbeitgeber scheint eher geltendes Recht brechen zu wollen (Nochmal, du kannst so lange und so oft Kind-krank machen und wie du willst, die Kinderbetreuung ist höherrangiges Recht, genauso wie du die Arbeit verweigern kannst, wenn dein Chef dich zu einer Straftat auffordert, ebenfalls höherrangiges Recht als ein popeliger privatrechtlicher Arbeitsvertrag). Nur ist es per Gesetz eine unbezahlte Freistellung. Aber die Freistellung steht dir jederzeit, immer und beliebig oft zu.

Also entweder du legst es darauf an und im Fall der Fälle musst du deinen Arbeitgeber auch verklagen. Oder du suchst dir halt gleich einen neuen und besser bezahlten Job. Der aktuelle Arbeitsmarkt ist extrem. Wir finden keine Leute und wenn sich doch mal einer bewirbt mit 30-50% passendem Profil, dann ist die Gehaltsvorstellung mindestens 10k über unserem Tarif. Ich werde mehrmals im Monat von Headhuntern wegen echten Stellen in meiner Stadt angesprochen. Also, schieß' deinen alten Arbeitgeber ab.

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

WiWi Gast schrieb am 17.02.2020:

WiWi Gast schrieb am 17.02.2020:

Hallo, mein Partner und ich erwarten ein Kind. Nun habe ich in meinem Arbeitsvertrag nachgelesen, dass Kinderkranktage ausgeschlossen sind. Was bedeutet das, wenn mein Kind krank ist und ich dementsprechend zu Hause bleiben muss? Ist dies dann komplett ausgeschlossen?

Es kann eine Lohnfortzahlung in diesem Fall ausgeschlossen sein, dann zahlt die Krankenkasse 10 Tage, danach ist es unbezahlt. Aber natürlich kannst du jederzeit und beliebig lange (nicht nur 10 Tage!) Kind-krank machen, wenn das Kind einen Krankenschein hat. Vielleicht hast du ja auch etwas Husten, dann bist du selbst krank.

Gute Arbeitgeber zahlen heutzutage bei Kind-krank genauso weiter, wie wenn man selbst krank ist. Das ist in zahlreichen Tarifverträgen so festgeschrieben. Dein Arbeitgeber scheint eher geltendes Recht brechen zu wollen (Nochmal, du kannst so lange und so oft Kind-krank machen und wie du willst, die Kinderbetreuung ist höherrangiges Recht, genauso wie du die Arbeit verweigern kannst, wenn dein Chef dich zu einer Straftat auffordert, ebenfalls höherrangiges Recht als ein popeliger privatrechtlicher Arbeitsvertrag). Nur ist es per Gesetz eine unbezahlte Freistellung. Aber die Freistellung steht dir jederzeit, immer und beliebig oft zu.

Also entweder du legst es darauf an und im Fall der Fälle musst du deinen Arbeitgeber auch verklagen. Oder du suchst dir halt gleich einen neuen und besser bezahlten Job. Der aktuelle Arbeitsmarkt ist extrem. Wir finden keine Leute und wenn sich doch mal einer bewirbt mit 30-50% passendem Profil, dann ist die Gehaltsvorstellung mindestens 10k über unserem Tarif. Ich werde mehrmals im Monat von Headhuntern wegen echten Stellen in meiner Stadt angesprochen. Also, schieß' deinen alten Arbeitgeber ab.

Wer würde Sie denn in dieser Situation einstellen?

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

Ist doch simpel. Dann ist halt im Fall der Fälle nicht das Kind krank sondern Du selbst. Fertig ist die Laube. Lass Dich doch nicht verar...

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

WiWi Gast schrieb am 18.02.2020:

Hallo, mein Partner und ich erwarten ein Kind. Nun habe ich in meinem Arbeitsvertrag nachgelesen, dass Kinderkranktage ausgeschlossen sind. Was bedeutet das, wenn mein Kind krank ist und ich dementsprechend zu Hause bleiben muss? Ist dies dann komplett ausgeschlossen?

Es kann eine Lohnfortzahlung in diesem Fall ausgeschlossen sein, dann zahlt die Krankenkasse 10 Tage, danach ist es unbezahlt. Aber natürlich kannst du jederzeit und beliebig lange (nicht nur 10 Tage!) Kind-krank machen, wenn das Kind einen Krankenschein hat. Vielleicht hast du ja auch etwas Husten, dann bist du selbst krank.

Gute Arbeitgeber zahlen heutzutage bei Kind-krank genauso weiter, wie wenn man selbst krank ist. Das ist in zahlreichen Tarifverträgen so festgeschrieben. Dein Arbeitgeber scheint eher geltendes Recht brechen zu wollen (Nochmal, du kannst so lange und so oft Kind-krank machen und wie du willst, die Kinderbetreuung ist höherrangiges Recht, genauso wie du die Arbeit verweigern kannst, wenn dein Chef dich zu einer Straftat auffordert, ebenfalls höherrangiges Recht als ein popeliger privatrechtlicher Arbeitsvertrag). Nur ist es per Gesetz eine unbezahlte Freistellung. Aber die Freistellung steht dir jederzeit, immer und beliebig oft zu.

Also entweder du legst es darauf an und im Fall der Fälle musst du deinen Arbeitgeber auch verklagen. Oder du suchst dir halt gleich einen neuen und besser bezahlten Job. Der aktuelle Arbeitsmarkt ist extrem. Wir finden keine Leute und wenn sich doch mal einer bewirbt mit 30-50% passendem Profil, dann ist die Gehaltsvorstellung mindestens 10k über unserem Tarif. Ich werde mehrmals im Monat von Headhuntern wegen echten Stellen in meiner Stadt angesprochen. Also, schieß' deinen alten Arbeitgeber ab.

Wer würde Sie denn in dieser Situation einstellen?

Also bei uns im Ballungsraum? Absolut jeder Arbeitgeber. Hier ist unglaublicher Fachkräftemangel und die Arbeitskräfte suchen sich den Arbeitgeber aus und diktieren die Bedingungen.

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

WiWi Gast schrieb am 17.02.2020:

Ceterum censeo schrieb am 17.02.2020:

Was genau ist ausgeschlossen? Das Krankengeld (berühmte 10 Tage) ? Zahlt die Krankenkasse. Die Unzumutbarkeit der Leistungserbringung? Ist unabdingbar. Eine Entgeltfortzahlung? Die kann im Arbeitsvertrag abbedungen werden.
Liebe Grüße

Nein. Sie meint bestimmt die Sonderbehandlung, welche Singles/Kinderlose nicht bekommen.

Doof dass Dich keiner will / oder Du einfach nicht zeugungsfähig bist. Aber dann so trotzig regaieren ist auch nicht nett. Schade, dass mir nur an den vor Mut strotzenden Orten wie dem Internet solche Menschen begegnen...

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

Du darfst, trotz dieser Klausel, "Kind krank Tage" nehmen, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit möglich ist. Dein AG zahlt für diese Tage kein Gehalt, dafür bekommst du von deiner Krankenkasse bis 70 % des Ausfallbetrags.

Wenn dein AG trotzdem auf seinen Arbeitsvertrag besteht: er kann nichts machen. Will er dir etwa die Kündigung geben. Den Prozess verliert er. Falls er als "familienfreundlich" ausgezeichnet ist, solltest im Kündigungsfall damit mal zur entsprechenden Stelle gehen.

Man muss sich ja nicht jeden Sch.... gefallen lassen.

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WiWi Gast

Kinderkranktage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

Um Kinderkrankengeld von der Krankenkasse zu bekommen, bedarf es dieser Klausel im Arbeitsvertrag. M.E. eine inzwischen übliche Klausel und Verfahrensweise.

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