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Kündigungsfrist 3 Monate

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

Hallo!

Ich benötige bitte eure Hilfe. Ich habe ein Jobangebot und mir liegt der Arbeitsvertrag vor. Grundsätzlich bin ich mit diesem einverstanden. Nur wird eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende verlangt (es ist keine Führungsposition). Der genaue Wortlaut lautet wie folgt:

Nach Ablauf der Probezeit gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Verlängert sich die Kündigungsfrist auf Grund gesetzlicher Vorschriften, gilt dies beiderseits.

Meine erste Frage ist ob ich es richtig verstehe, dass sich meine Kündigungsfrist von 3 Monaten nach langjähriger Zugehörigkeit auch automatisch verlängert? Normalerweise ist das ja nur auf Arbeitgeber sich der Fall. Außerdem würde ich gerne wissen ob die Kündigungsfrist von 3 Monaten bzw. die komplette "Klausel" überhaupt rechtens ist, oder ob ich den Vertrag unterschreiben kann weil das bei eine Kündigung sowieso nichtig ist?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

Also zu Beginn haben auf jeden Fall beide seiten 3 Monate Kündigungsfrist wenn du das unterschreibst. Erst nach 10 Jahren erhöht sich die gesetzliche Kündigungsfrist (bei Kündigung durch AG) auf 4 Monate und dann Schrittweise weiter bis 7 Monate (nach 20 Jahren). Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du dann jeweils die selbe Frist. Ist das denn so ein großes Problem? 3 Monate gehen doch echt klar.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Hallo!

Ich benötige bitte eure Hilfe. Ich habe ein Jobangebot und mir liegt der Arbeitsvertrag vor. Grundsätzlich bin ich mit diesem einverstanden. Nur wird eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende verlangt (es ist keine Führungsposition). Der genaue Wortlaut lautet wie folgt:

Nach Ablauf der Probezeit gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Verlängert sich die Kündigungsfrist auf Grund gesetzlicher Vorschriften, gilt dies beiderseits.

Meine erste Frage ist ob ich es richtig verstehe, dass sich meine Kündigungsfrist von 3 Monaten nach langjähriger Zugehörigkeit auch automatisch verlängert? Normalerweise ist das ja nur auf Arbeitgeber sich der Fall. Außerdem würde ich gerne wissen ob die Kündigungsfrist von 3 Monaten bzw. die komplette "Klausel" überhaupt rechtens ist, oder ob ich den Vertrag unterschreiben kann weil das bei eine Kündigung sowieso nichtig ist?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Ja ist rechtens. Ich hatte auch schon Angebote mit 6 Monaten die ich deswegen abgelehnt habe.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

Zwei Angebote aus dem UB-Kontext: Einmal 3 Monate Kündigungsfrist, einmal 3 Monate zum Quartalsende. Ich habe auch Bekannte aus dem Asset Management, die direkt zum Berufseinstieg 6 Monate Kündigungsfrist hatten. Ist also alles nicht unüblich bei qualifizierten Arbeitnehmern.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Zwei Angebote aus dem UB-Kontext: Einmal 3 Monate Kündigungsfrist, einmal 3 Monate zum Quartalsende. Ich habe auch Bekannte aus dem Asset Management, die direkt zum Berufseinstieg 6 Monate Kündigungsfrist hatten. Ist also alles nicht unüblich bei qualifizierten Arbeitnehmern.

Ich hatte mal drei Monate zum Quartal hat über ein Jahr gedauert damit sich weg zu bewerben

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Zwei Angebote aus dem UB-Kontext: Einmal 3 Monate Kündigungsfrist, einmal 3 Monate zum Quartalsende. Ich habe auch Bekannte aus dem Asset Management, die direkt zum Berufseinstieg 6 Monate Kündigungsfrist hatten. Ist also alles nicht unüblich bei qualifizierten Arbeitnehmern.

Ich hatte mal drei Monate zum Quartal hat über ein Jahr gedauert damit sich weg zu bewerben

Bei mir ging's recht problemlos, allerdings auch von einer UB zur nächsten - ergo Einstiegszeitpunkt irrelevant

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

Naja, ob die lange beidseitige Kündigungsfrist ein Vorteil ist, kommt immer auf die Situation drauf an.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

Naja, ob die lange beidseitige Kündigungsfrist ein Vorteil ist, kommt immer auf die Situation drauf an.

Richtig aber nehmen wir eine Mittelgroße Firma die es sich auch mal leisten kann jemand ein paar Monate ohne wirkliche Gegenleistung zu bezahlen die aber ein Problem hätte wenn derjenige schnell weg ist.

Die potentielle neue Firma hingegen will den Mitarbeiter möglichst schnell an Board haben.

Ich hatte mal ein Angebot mit 6 Monaten Kündigungsfrist da braucht man sich auf dem regulären Markt gar nicht zu bewerben.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

Naja, ob die lange beidseitige Kündigungsfrist ein Vorteil ist, kommt immer auf die Situation drauf an.

Richtig aber nehmen wir eine Mittelgroße Firma die es sich auch mal leisten kann jemand ein paar Monate ohne wirkliche Gegenleistung zu bezahlen die aber ein Problem hätte wenn derjenige schnell weg ist.

Die potentielle neue Firma hingegen will den Mitarbeiter möglichst schnell an Board haben.

Ich hatte mal ein Angebot mit 6 Monaten Kündigungsfrist da braucht man sich auf dem regulären Markt gar nicht zu bewerben.

Meine Rede. Für mich persönlich wäre es auch eher ein Hinderniss.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist 3 Monate

Wenn du da raus willst, wird oft ein Aufhebungsvertrag gemacht. Die Firma ist halt darauf bedacht, dass es bei Kündigungen seitens des Arbeitnehmers eine gewisse Vorlaufzeitgibt, um entsprechenden Ersatz zu finden.

Sehe es aber mal positiv. Wenn die dir Kündigung geben, hast du 3 Monate Zeit, um etwas neues zu finden. Wenn du schneller was bekommen kannst, kann man da immer noch über Geld sprechen, welches man dir dann zusätzlich zahlen könnte. Geht natürlich nur, wenn dein neuer AG dich sofort haben will, oder aber gegebenenfalls auch etwas warten kann, falls dein Noch-AG nicht zahlen möchte.

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