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Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

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WiWi Gast

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

ich würde mal gerne von Euch wissen, ob ich den folgenden Passus richtig deute:

Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer gelten folgende Kündigungsfristen; dabei ist maßgebend die Summe aus Lebens- und Unternehmenszugehörigkeitsjahren (Messzahl):

  • Bis zu einer Unternehmenszugehörigkeit von 2 Jahren: 2 Wochen,
  • bis Messzahl 25 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren: 2 Wochen zum Monatsende,
  • ab Messzahl 26 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende.

Ich bin 25 und seit einem Jahr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber. Habe ich folglich wirklich eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen? Oder interpretiere ich das falsch?

Wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar!

Gruß
Martin

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WiWi Gast

Re: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Komische Regel aber du hast sie wohl richtig interpretiert.
Ich will aber besser nicht wissen, was das für ein komischer AG ist, der auch langjährige Angestellte mit einer Frist von 1 Monat jederzeit vor die Tür setzen kann...

Mir sind bisher ausschließlich Verträge mit Kündigungsfristen von 3 Monaten (in einigen Fällen sogar 6 Monate) zum Quartalsende untergekommen.

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

ich würde mal gerne von Euch wissen, ob ich den folgenden
Passus richtig deute:

Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den
Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer gelten folgende
Kündigungsfristen; dabei ist maßgebend die Summe aus Lebens-
und Unternehmenszugehörigkeitsjahren (Messzahl):

  • Bis zu einer Unternehmenszugehörigkeit von 2 Jahren: 2
    Wochen,
  • bis Messzahl 25 und dabei einer
    Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren: 2 Wochen
    zum Monatsende,
  • ab Messzahl 26 und dabei einer
    Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren 1 Monat
    zum Monatsende.

Ich bin 25 und seit einem Jahr bei meinem derzeitigen
Arbeitgeber. Habe ich folglich wirklich eine Kündigungsfrist
von nur zwei Wochen? Oder interpretiere ich das falsch?

Wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar!

Gruß
Martin

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Diesen Passus kannst Du problemlos unterschreiben. Er ist nämlich gesetzeswidrig und damit unwirksam.

Es sei denn, es ist ein Kleinunternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern.

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Hier der TE:

Danke für eure Antworten! Aber wieso ist der Passus gesetzeswidrig?

Es gibt noch den Zusatz: " Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten, soweit im Tarifvertrag nichts anderes
bestimmt ist, die gesetzlichen Bestimmungen", wobei ja mein 'Fall' eindeutig im Tarifvertrag abgebildet ist.

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WiWi Gast

Re: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Wir kennnen deinen Tarifvertrag nicht. :)

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Alle relevanten Infos stehen doch im ursprünglichen Beitrag. Warum da irgendetwas gesetzeswidrig sein soll, weiß ich nicht, aber auch mir erscheinen deine Kündigungsfristen ungewöhnlich kurz...

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Kündigungsfristen sind im BGB geregelt. In Par. 622, um genau zu sein. Man kann das im Tarif- oder Einzelvertrag erweitern, aber niemals die Mindestwerte aus BGB unterschreiten.

Also: Illegal und damit unwirksam!

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Im Arbeitsrecht gilt imo das Günstigkeitsprinzip zu Gunsten des Arbeitnehmers. Dh die Regelungen im Arbeitsvertrag werden angewandt, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die Regelungen des Tarifvertrages oder des Gesetztes. Sind sie ungünstiger, wird darüberhinaus nach der günstigsten Lösung gesucht (kann der Tarifvertrag sein, sofern er günstiger als das Gesetz ist).

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Günstigkeitsprinzip

-> Kein Anwalt, nur ein Modul Arbeitsrecht. Also kein Gewähr auf Richtigkeit und/oder Ansprüche.

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Schmarrn, gilt nur arbeitgeberseitig. Für den Arbeitnehmer gilt auch der Tarifvertrag, wenn er günstiger als die gesetzliche Regelung ist.

Lounge Gast schrieb:

Kündigungsfristen sind im BGB geregelt. In Par. 622, um genau
zu sein. Man kann das im Tarif- oder Einzelvertrag erweitern,
aber niemals die Mindestwerte aus BGB unterschreiten.

Also: Illegal und damit unwirksam!

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Lounge Gast schrieb:

Schmarrn, gilt nur arbeitgeberseitig. Für den Arbeitnehmer
gilt auch der Tarifvertrag, wenn er günstiger als die
gesetzliche Regelung ist.

Ok, und was habe ich geschrieben? Exakt das! Lies Dir lieber mal die Regelungen durch.

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