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Arbeitsrechtliche Situation Dienstvertrag

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WiWi Gast

Arbeitsrechtliche Situation Dienstvertrag

Ich werde nun Ende Juni mit meinem BWL Master fertig und möchte dann ab Juli mit den Bewerbungsgesprächen beginnen. Da ich mich nur in der Beratung bewerben werde und zuerst die Interviews bei den Firmen führen möchte bei denen ich mir zwar vorstellen kann zu arbeiten, aber die nicht meine persönlichen Favoriten sind. Da es in der Beratung ja der Fall ist, dass die Interviews hauptsächlich am Donnerstag oder Freitag sind kann sich das schon über 3 Monate hinziehen, wenn ich Interviews bei 10 Beratungen habe.

Meie Frage ist nun, ob jemand weiß wie es arbeitsrechtlich aussieht, wenn ich schon einen Dienstvertrag unterschrieben habe und den Job dann nicht mehr antreten will, weil ich bei einer anderen Firma ein besseres Angebot bekommen habe. Konkretes Beispiel hab bei Booz (bzw. Strategy&Co) den Vertrag unterschrieben und schaff es dann aber auch 6 Wochen später bei McKinsey genommen zu werden und daher nicht mehr bei Booz anfangen will. Kann ich Booz dann sagen, ich will nicht mehr bei ihnen anfangen oder bin ich rechtlich dazu gezwungen und kann erst nach Vertragsbeginn kündigen?

Um keinen falschen Eindruck zu erzeugen, die Frage ist ernst gemeint und ich bin kein Troll.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsrechtliche Situation Dienstvertrag

Oft steht in Verträgen Kündigung vor Antritt nicht möglich.

Der wenigst stressigste Ansatz wäre es wohl sobald du irgendwo zusagt in den kommenden Gesprächen den Starttermin einfach zwei Wochen später anzusetzen.

Ansonsten im Fall der Fälle mit den Leuten reden die haben nur Kosten wenn sie darauf bestehen das du für zwei Wochen antreten sollst.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsrechtliche Situation Dienstvertrag

In Deutschland haben nur freiberufler Dienstverträge. Alle anderen haben Arbeitsverträge. Da ist ein ziemlicher Unterschied.

Grundsätzlich wäre man schadenersatzpflichtig bei Nichtantritt. Absolventen sind idr aber nicht wichtig genug, dass man da mit arbeitsrechtlichen Konsequenzend rohen würde.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsrechtliche Situation Dienstvertrag

Das ist vielmehr eine zivilrechtliche Frage als eine arbeitsrechtliche.

Grds. ist ein Dienstvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien. Also ein Vertrag. Mit deiner Unterschrift äußerst du deinen Willen, dass die Rechtsfolgen für und gegen dich wirken. Damit einhergehend hast du auch Pflichten gem. § 611 BGB.

Wenn du gegen deine Pflichten verstößt - wie zum Beispiel deinen Dienst nicht vertragsdefiniert erfüllst - ist das erstmal eine Leistungsstörung, welche dann arbeitsrechtlich über die zivilrechtliche Leistungsstörungsrecht läuft, §§ 280 ff. HGB.

In dieser Folge besitzt dein Arbeitgeber einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 280 I BGB, wenn Ihm aus deiner Pflichtverletzung des Dienstvertrages ein kausaler Schaden entstanden ist.
Der Schaden ist erstmal so nicht zu quantifizieren. Aber die ständige Rechtsprechung ist mit solchen "Ich gehe nicht zur Arbeit-Menschen" ziemlich restriktiv.

Btw: Das Unternehmen heißt "Strategy&".

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WiWi Gast

Re: Arbeitsrechtliche Situation Dienstvertrag

obviously troll....

spricht von MMB und anderen Top Beratungen und kann deren Namen nicht schreiben.

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BW-Berater

Re: Arbeitsrechtliche Situation Dienstvertrag

Lounge Gast schrieb:

In Deutschland haben nur freiberufler Dienstverträge. Alle
anderen haben Arbeitsverträge. Da ist ein ziemlicher
Unterschied.

Grundsätzlich wäre man schadenersatzpflichtig bei
Nichtantritt. Absolventen sind idr aber nicht wichtig genug,
dass man da mit arbeitsrechtlichen Konsequenzend rohen würde.

Leider zu 100% falsch.
Ein Arbeitsvertrag ist ein (Unterfall eines )Dienstvertrag(s). Was nebenbei bedeutet, dass man dem Arbeitgeber keinen Erfolg schuldet, sondern nur einen Versuch (grob vereinfacht).

Was die Kündigung vor Arbeitsantritt betritt gilt, meine Laienmeinung (rechtlich beraten darf dich nur eine entsprechend zugelassene Person wie der Rechtsanwalt deines Vertrauens):
Grundsätzlich ist eine Kündigung auch vor Arbeitsantritt möglich. Hierbei muss man auch die Kündigungsfristen beachten. Kündigt man rechtzeitig, muss man keinen Tag arbeiten. Kündigt man beispielsweise eine Woche vor Antritt, müsste man in der Regel noch ein paar Tage arbeiten.

Probleme bekommt man, wenn man nicht erscheint, obwohl man eigentlich erscheinen müsste. Dann verstößt man gegen die vertraglichen Pflichten und ist voraussichtlich zu Schadensersatz verpflichtet. Was mein Vorposter mit den passenden Paragrafen (außerdem dem Tippfehler HGB, das ist natürlich auch das BGB) sehr akkurat beschrieben hat.

Ein Sonderfall gilt, wenn im Vertrag vereinbart ist, das eine Kündigung vor Arbeitsbegin ausgeschlossen ist. Dann könnte man tatsächlich erst am ersten Arbeitstag bzw. ersten Tag des Vertrags kündigen und müsste noch antreten.

Was man immer machen kann:
Mit dem Arbeitgeber reden. Oft zeigt der Verständnis und ist bereit den Vertrag aufzulösen. Der hat ja auch kein Interesse jemanden nur für zwei Wochen kommen zu lassen.
Allerdings hat man dann auf absehbare Zeit keine Chance mehr bei dem verprellten Arbeitgeber...

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WiWi Gast

Re: Arbeitsrechtliche Situation Dienstvertrag

Danke für die fachlich fundierten Antworten. Hilft mir wirklich sehr weiter.

Natürlich heißt es mittlerweile Strategy&, danke für den Hinweis. Der neue Namen hat sich bei mir halt noch nicht so eingeprägt :)

Für den Trollposter: Die international gängige Bezeichnung ist MBB und nicht MMB. So nach dem Motto Glashaus, Steine und so...

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsrechtliche Situation Dienstvertrag

Leider zu 100% falsch.
Ein Arbeitsvertrag ist ein (Unterfall eines
)Dienstvertrag(s). Was nebenbei bedeutet, dass man dem
Arbeitgeber keinen Erfolg schuldet, sondern nur einen Versuch
(grob vereinfacht).

Man sieht, dass du keine Ahnung hast. Arbeitsvertrag und Dienstvertrag haben unterschiedliche Regelungen. Auch wenn der Arbeitsvertrag ein Unterfall eines Dienstvertrages ist. Du solltest dabei bleiben, irgendwelche Reports in BW zu programmieren und nicht irgendwelche Halbwahrheiten zu schreiben.

Was die Kündigung vor Arbeitsantritt betritt gilt, meine
Laienmeinung (rechtlich beraten darf dich nur eine
entsprechend zugelassene Person wie der Rechtsanwalt deines
Vertrauens):
Grundsätzlich ist eine Kündigung auch vor Arbeitsantritt
möglich. Hierbei muss man auch die Kündigungsfristen
beachten. Kündigt man rechtzeitig, muss man keinen Tag
arbeiten. Kündigt man beispielsweise eine Woche vor Antritt,
müsste man in der Regel noch ein paar Tage arbeiten.

Probleme bekommt man, wenn man nicht erscheint, obwohl man
eigentlich erscheinen müsste. Dann verstößt man gegen die
vertraglichen Pflichten und ist voraussichtlich zu
Schadensersatz verpflichtet. Was mein Vorposter mit den
passenden Paragrafen (außerdem dem Tippfehler HGB, das ist
natürlich auch das BGB) sehr akkurat beschrieben hat.

Ein Sonderfall gilt, wenn im Vertrag vereinbart ist, das eine
Kündigung vor Arbeitsbegin ausgeschlossen ist. Dann könnte
man tatsächlich erst am ersten Arbeitstag bzw. ersten Tag des
Vertrags kündigen und müsste noch antreten.

Was man immer machen kann:
Mit dem Arbeitgeber reden. Oft zeigt der Verständnis und ist
bereit den Vertrag aufzulösen. Der hat ja auch kein Interesse
jemanden nur für zwei Wochen kommen zu lassen.
Allerdings hat man dann auf absehbare Zeit keine Chance mehr
bei dem verprellten Arbeitgeber...

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