Arbeitsvertrag vor Antritt auflösen - welche Frist gilt?
Hallo zusammen,
Ich habe einen Arbeitsvertrag bei Firma A mit Beginn zum 01.01.2010 unterschrieben. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 4 Wochen, danach dann 8 Wochen. Eine Verbotsklausel zu vorzeitiger Kündigung gibt es nicht.
Nun habe ich von Firma B ein - zumindest finanziell - lukrativeres Angebot erhalten, bin mir aber hinsichtlich der Unternehmenskultur nicht sicher. Diese Stelle würde ich mit 01.11.2019 antreten und kann innerhalb der Probezeit jederzeit und sofort kündigen.
Mein - zugegebenerweise nicht überkorrekter - Plan ist nun, die Stelle bei Firma B mit 01.11. anzutreten und mir das Ganze mal anzuschauen. Passt es, kündige ich den Arbeitsvertrag mit Firma A fristgerecht (?) bis spätestens 30.11.2019. Passt es nicht, verlasse ich Firma B in der Probezeit wieder und trete am 01.01.2020 die Stelle in Firma A an.
Meine Frage betrifft nun Firma A, welche Kündigungsfrist gilt denn VOR Antritt des Arbeitsverhältnisses? Die 4 Wochen oder die 8 Wochen?
Wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann!
LG
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