DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtKvA

Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Hallo!

Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben (ab November 2009) und jetzt kommt ein besseres Angebot. Ich weiß, dass wenn ich jetzt der Fa. absage, macht es einen ziemlich blöden Eindruck, aber mit dem 2. Angebot habe ich, ganz ehrlich gesagt, nicht gerechnet und jetzt kommt es doch.

Kann ich der 1. Fa. noch absagen, ohne dass es irgendwelche böse Konsequenzen für mich hat?

Danke!

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Ja. Kannst auch am Tag bevor du antreten sollst noch anrufen und absagen. Ist zwar nicht die feine Art aber arbeitsrechtlich in Ordnung

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Du kannst doch in der Probezeit direkt kündigen. Ist zwar doof aber rechtlich kein Problem.
Ansonsten kannst Du dich mit dem Arbeitgeber ja in Verbindung setzen und sagen, dass du ein anderes Angebot annehmen willst. Ich glaube kaum, dass sie dich dann festhalten.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

die einzige böse Konsequenz dürfte dein schlechtes Gewissen sein (und dass du dir in Zukunft bei der Firma keine Chancen mehr ausrechnen solltest). In der Probezeit sollte es generell kein formelles Problem sein vom Vertrag "zurückzutreten"

wünsche trotzdem einen guten Einstieg!

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Ruf bei denen an und sei ehrlich. Für solche Fälle gibt es Aufhebungsverträge. Negative Konsequenzen direkt wird es nicht geben.
Vielleicht wenn du dich nochmal bei denen irgendwann bewirbst, wird man sich an die Sache erinnern, aber sonst sind das Sachen, die einfach passieren.

Im Normalfall hast du ja eh noch 6 Monate Probezeit. Wenn sie dich nicht aus dem Vertrag 'rauslassen jetzt schon, können sie sich nahezu sicher sein, dass du innerhalb der Probezeit kündigen wirst.
Und wenn du ihnen jetzt schon Bescheid gibst, haben sie wenigstens noch Zeit, die Stelle neu zu besetzen.

Also mein Tipp: Anrufen, Sachlage erklären und warten, wie sie dir entgegenkommen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

ja, habe ich auch so gemacht

antworten
Vertriebsmensch

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Normalerweise steht in den Arbeitsverträgen, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich ist. Somit wäre die Frage, wann der alternative Arbeitsvertrag beginnt. Wenn dieser z.B. am 01.01.2010 beginnt, kannst Du die Stelle ja antreten und in der Probezeit wieder kündigen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Vertrag ist Vertrag. Im schlimmsten Fall machst du dich sogar gegenüber der alten Firma schadensersatzpflichtig.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Kommt auf den Vertrag an.. steht da irgendwas von Vertragsstrafe wenn Du vorzeitig absagen würdest? Darüber hinaus kann Dir die Firma nichts. Macht halt nur keinen guten Eindruck.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Wie habe Sie auf deinen Rücktritt vom Vertrag reagiert?

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Ich bin leider in der selben Situation. Habe einen Praktikumsvertrag unterschrieben und jetzt ein super Angebot auf eine unbefristete Stelle angeboten bekommen. Ich fuehle mich echt schlecht aber habe so schnell wie moeglich bescheid gesagt, damit sie die Stelle neu besetzen koennen. Verklagen werden sie mich deswegen sicher nicht aber unprofessionell finde ich mein Verhalten schon; ich sehe jedoch leider keine andere Moeglichkeit.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Ich verstehe nicht, wie man da ein schlechtes Gewissen haben kann. Firmen treten auch -ohne mit der Wimper zu zucken- kurzfristig von Vertragsangeboten zurück.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

hab das mal ähnlich gemacht. kam dann ein wesentlich besseres angebot. also, dennoch bei der firma 1 angefangen und nach zwei wochen gekündigt. dann bei firma 2 angefangen.

begründung war aber auch - und das stimmte zudem - das die abteilung auch nicht den erforderlichen stellenwert hatte

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

da stimme ich dir zu! In der Wirtschaft macht jeder das, was fuer einen selbst am Besten ist!

Lounge Gast schrieb:

Ich verstehe nicht, wie man da ein schlechtes Gewissen haben
kann. Firmen treten auch -ohne mit der Wimper zu zucken-
kurzfristig von Vertragsangeboten zurück.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Ich habe gerade einen Vertrag unterschrieben, in dem die Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen wurde. Ist eine faire Regelung, zumindest wenn sie für alle Parteien gleichermaßen gilt. Wenn es so eine Regelung nicht gilt, kann man auch vor beginn des Arbeitsverhältnisses kündigen, die Frist kann auch vor Arbeitsbeginn zu laufen beginnen. Wann das fair ist und wie wichtig fairness überhaupt ist, muss jeder mit sich selbst ausmachen.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Es ist aber nicht so, dass bei einer Absage weitere Kosten oder Verpflichtungen auf mich zukommen, oder?
Und wie genau beende ich den unterschriebenen Vertrag? Reicht da eine Email, die besagt, dass man den unterschriebenen Praktikumsvertrag für ungültig erklärt?

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

WiWi Gast schrieb am 05.11.2016:

Es ist aber nicht so, dass bei einer Absage weitere Kosten oder Verpflichtungen auf mich zukommen, oder?
Und wie genau beende ich den unterschriebenen Vertrag? Reicht da eine Email, die besagt, dass man den unterschriebenen Praktikumsvertrag für ungültig erklärt?

Push wichtig

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Ist völlig ok, ebenso auf Arbeitgeberseite, wenn die einen besseren Bewerber finden.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Welche Kosten? Die für die unendlich wertvolle Arbeitsleistung, die Du als Praktikant jetzt nicht mehr erbringen wirst?

Mach Dir keinen Stress. Absagen und gut ist. Wenn Du das ordentlich machst, machst Du Dir sogar eher Freunde als Feinde.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

WiWi Gast schrieb am 25.03.2019:

Welche Kosten? Die für die unendlich wertvolle Arbeitsleistung, die Du als Praktikant jetzt nicht mehr erbringen wirst?

Mach Dir keinen Stress. Absagen und gut ist. Wenn Du das ordentlich machst, machst Du Dir sogar eher Freunde als Feinde.

Wie soll man das denn "richtig" machen?

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Bei einem normalen Arbeitsvertrag (also kein Praktikum), bei dem eine Kündigung vor Beginn ausgeschlossen ist, könnte tatsächlich Schadensersatz gefordert werden, z.B. weil anderen Kandidaten abgesagt worden ist. Ob das in der Praxis eine Firma wirklich machen würde ist natürlich eine andere Frage. (Die Alternative wäre ja, dass man direkt nach Antritt kündigt und somit ein Monat lang unmotiviert das Minimum machen würde)

antworten

Artikel zu KvA

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Personalakte: Arbeitnehmer darf Personalakte trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsehen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.

Antworten auf Vertrag unterschrieben. Kann man noch absagen?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 21 Beiträge

Diskussionen zu KvA

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht