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Zwei Verträge gleicher Zeitpunkt

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WiWi Gast

Zwei Verträge gleicher Zeitpunkt

Hallo an alle,

ich habe mal eine Frage und zwar habe ich einen AV zum 01.09. bei Arbeitgeber A unterschrieben, da ich recht wenig Bedenkzeit hatte und ich sonst auch noch keine Zusage hatte. Habe aber noch die Aussicht auf ein besseres Angebot für eine Stelle, die ebenfalls am 01.09. anfangen würde. Hätte für diese Stelle noch ein Gespräch. Wie würdet ihr da jetzt vorgehen, weil ich muss am 01.09. im Zweifelsfall bei Arbeitgeber A erscheinen, falls dieser einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt und hätte dort eine Kündigungsfrist von 2 Tagen. Würdet ihr jetzt im Gespräch mit Arbeitgeber B gleich zu Beginn mit offenen Karten spielen und darum bitten, den Vertrag etwas später aufzusetzen? Habe überlegt auch einfach nach 2 Tagen Urlaub im Zweifelsfall zu fragen, aber da ist ja wahrscheinlich bereits die Unterzeichnung eines Vertrags der auch am 01.09. beginnt bereits Vertragsbruch am Unternehmen A oder?
Hattet ihr schonmal ein derartiges Problem? Ist so etwas üblich, also versteht die Personalabteilung solche Situationen?

Besten Dank für jedwede Antwort

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WiWi Gast

Zwei Verträge gleicher Zeitpunkt

WiWi Gast schrieb am 12.06.2018:

Hallo an alle,

ich habe mal eine Frage und zwar habe ich einen AV zum 01.09. bei Arbeitgeber A unterschrieben, da ich recht wenig Bedenkzeit hatte und ich sonst auch noch keine Zusage hatte. Habe aber noch die Aussicht auf ein besseres Angebot für eine Stelle, die ebenfalls am 01.09. anfangen würde. Hätte für diese Stelle noch ein Gespräch. Wie würdet ihr da jetzt vorgehen, weil ich muss am 01.09. im Zweifelsfall bei Arbeitgeber A erscheinen, falls dieser einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt und hätte dort eine Kündigungsfrist von 2 Tagen. Würdet ihr jetzt im Gespräch mit Arbeitgeber B gleich zu Beginn mit offenen Karten spielen und darum bitten, den Vertrag etwas später aufzusetzen? Habe überlegt auch einfach nach 2 Tagen Urlaub im Zweifelsfall zu fragen, aber da ist ja wahrscheinlich bereits die Unterzeichnung eines Vertrags der auch am 01.09. beginnt bereits Vertragsbruch am Unternehmen A oder?
Hattet ihr schonmal ein derartiges Problem? Ist so etwas üblich, also versteht die Personalabteilung solche Situationen?

Besten Dank für jedwede Antwort

Ich würde beim ersten einfach wieder absagen. Die sind doch dumm, dann darauf zu bestehen. Wäre der absolute Witz, man kann niemand zwingen bei einem zu bleiben/sein.

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WiWi Gast

Zwei Verträge gleicher Zeitpunkt

WiWi Gast schrieb am 12.06.2018:

Hallo an alle,

ich habe mal eine Frage und zwar habe ich einen AV zum 01.09. bei Arbeitgeber A unterschrieben, da ich recht wenig Bedenkzeit hatte und ich sonst auch noch keine Zusage hatte. Habe aber noch die Aussicht auf ein besseres Angebot für eine Stelle, die ebenfalls am 01.09. anfangen würde. Hätte für diese Stelle noch ein Gespräch. Wie würdet ihr da jetzt vorgehen, weil ich muss am 01.09. im Zweifelsfall bei Arbeitgeber A erscheinen, falls dieser einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt und hätte dort eine Kündigungsfrist von 2 Tagen. Würdet ihr jetzt im Gespräch mit Arbeitgeber B gleich zu Beginn mit offenen Karten spielen und darum bitten, den Vertrag etwas später aufzusetzen? Habe überlegt auch einfach nach 2 Tagen Urlaub im Zweifelsfall zu fragen, aber da ist ja wahrscheinlich bereits die Unterzeichnung eines Vertrags der auch am 01.09. beginnt bereits Vertragsbruch am Unternehmen A oder?
Hattet ihr schonmal ein derartiges Problem? Ist so etwas üblich, also versteht die Personalabteilung solche Situationen?

Besten Dank für jedwede Antwort

Ich würde AG B erst mal gar nichts sagen, denn vielleicht bekommst du ja sowieso keine Zusage. - Wenn du dann eine Zusage bekommst, kannst du immer noch darum bitten, dass der Vertrag nicht ab 01.09. läuft, sondern z. B. am 10.09. oder 15.09. - Sieht jedenfalls besser aus als 03.09.
Außerdem ist der 01.09. dieses Jahr sowieso Samstag. - Heißt das, du müsstest erst gar nicht erscheinen und könntest Sonntag kündigen, oder wie?

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WiWi Gast

Zwei Verträge gleicher Zeitpunkt

Ist denn eine Kündigung vor Beginn im Vertrag ausgeschlossen? Sonst kannst du nämlich einfach am zB 25.8. mit Wirkung zum 1.9. kündigen.

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WiWi Gast

Zwei Verträge gleicher Zeitpunkt

Genau, die Kündigung vor Beginn ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ja gute Frage das mit dem Samstag. Ich denke aber, dass eine ordnungsgemäße Kündigung auch dem AG zugegangen sein muss, wodurch ich erst Montag kündigen kann. Dann werde ich es wohl so machen, dass ich im Gespräch erstmal gar nichts erwähne und sobald die das Go geben, ich sage, dass ich mich noch bis zum 05.09 im ungekündigten Arbeisverhältnis befinde. Das ist natürlich auch alles unter der Voraussetzung, dass AG A einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt.

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WiWi Gast

Zwei Verträge gleicher Zeitpunkt

WiWi Gast schrieb am 12.06.2018:

Genau, die Kündigung vor Beginn ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ja gute Frage das mit dem Samstag. Ich denke aber, dass eine ordnungsgemäße Kündigung auch dem AG zugegangen sein muss, wodurch ich erst Montag kündigen kann. Dann werde ich es wohl so machen, dass ich im Gespräch erstmal gar nichts erwähne und sobald die das Go geben, ich sage, dass ich mich noch bis zum 05.09 im ungekündigten Arbeisverhältnis befinde. Das ist natürlich auch alles unter der Voraussetzung, dass AG A einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt.

Arbeitgeber A wird einem Auflösungsvertrag nicht zustimmen. Würde ich persönlich auch nicht. Ich persönlich halte das ganze zwar für moralisch fragwürdig, aber du bist in der Probezeit, hast also sehr überschaubare Kündigungsfristen. Vllt. solltest du mit Atbeitgeber A nochmal sprechen, sobald du die Zusage von B hast? Dann kann A sich den ganzen Aufwand mit Vorbereitung deiner Einstellung sparen.

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WiWi Gast

Zwei Verträge gleicher Zeitpunkt

WiWi Gast schrieb am 12.06.2018:

Genau, die Kündigung vor Beginn ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ja gute Frage das mit dem Samstag. Ich denke aber, dass eine ordnungsgemäße Kündigung auch dem AG zugegangen sein muss, wodurch ich erst Montag kündigen kann. Dann werde ich es wohl so machen, dass ich im Gespräch erstmal gar nichts erwähne und sobald die das Go geben, ich sage, dass ich mich noch bis zum 05.09 im ungekündigten Arbeisverhältnis befinde. Das ist natürlich auch alles unter der Voraussetzung, dass AG A einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt.

Naja, ich weiß ja nicht... Ich würde nachfragen, warum du dich bis zum 05.09. in einem Arbeitsvertrag befindest - ist doch ein "seltsames" Datum... Wer kündigt denn bitte zum 05.09.?
Dann würde ich lieber irgendwas erfinden, warum du erst am 06.09. beginnen kannst.

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WiWi Gast

Zwei Verträge gleicher Zeitpunkt

Ja das war halt meine Frage, ob das üblich ist zu sagen, hier Leute, der Vertrag kann erst am x.09 starten, weil ich irgendwo anders zugesagt habe und da noch kündigen muss. Aber ja, dann werde ich wohl eher einen anderen Grund aufführen. Mit Arbeitgeber A werde ich sowieso sprechen, sobald ich die Zusage habe, damit dieser sich darauf einstellen kann. Moralisch fragwürdig kann ich auch nicht völlig leugnen. Aber was will man machen...

Vielen Dank bereits für die Antworten.

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