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Zusage am Telefon verbindlich?

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WiWi Gast

Zusage am Telefon verbindlich?

Hi,

habe eine Zusage für eine Stelle per Telefon bekommen. Dabei wurden auch alle Rahmenbedingungen wie Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiterfassung etc. besprochen.

Am Ende des Telefonats sagte die Personalerin, dass meine mündliche Zusage nun "in gewisser Weise" verbindlich sei "auch wenn es mit einem Beweis schwierig wäre, außer man hätte Zeugen". Ist doch totaler Schwachsinn oder? Und unseriös obendrein! Solange es nichts Schriftliches gibt, kann ich die doch nach Belieben in die Wüste schicken oder?

Oder was wäre wenn die Personalerin ein paar Zeugen hätte, die beim Telefonat zugehört haben?

Habe nämlich noch andere, bessere Eisen im Feuer, wo ich zeitnah noch Bescheid bekomme.

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage am Telefon verbindlich?

In Deutschland herrscht Formfreiheit für fast alle Verträge. Arbeitsverträge können mündlich geschlossen werden.

Lounge Gast schrieb:

Hi,

habe eine Zusage für eine Stelle per Telefon bekommen. Dabei
wurden auch alle Rahmenbedingungen wie Gehalt, Urlaub,
Arbeitszeiterfassung etc. besprochen.

Am Ende des Telefonats sagte die Personalerin, dass meine
mündliche Zusage nun "in gewisser Weise"
verbindlich sei "auch wenn es mit einem Beweis schwierig
wäre, außer man hätte Zeugen". Ist doch totaler
Schwachsinn oder? Und unseriös obendrein! Solange es nichts
Schriftliches gibt, kann ich die doch nach Belieben in die
Wüste schicken oder?

Oder was wäre wenn die Personalerin ein paar Zeugen hätte,
die beim Telefonat zugehört haben?

Habe nämlich noch andere, bessere Eisen im Feuer, wo ich
zeitnah noch Bescheid bekomme.

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WiWi Gast

Re: Zusage am Telefon verbindlich?

Ist überhaupt kein Schwachsinn, sondern korrekt. Deine Zusage ist verbindlich.
Eine ganz andere Frage ist, was dann daraus wird. Je nachdem wie wichtig der Firma das ganze ist können Sie dich in Regress nehmen. Wenn Sie den Besetzungsprozess neu starten müssen zum Beispiel. Wenn sie nachweisen können, dass ihnen ein konkreter Schaden entstanden ist (bspw. Headhunterkosten), können sie sich das bei dir holen.

Und noch etwas zur Beweisbarkeit: "Aussage gegen Aussage" zählt nicht, da entscheidet der Richter, wem er in diesem Fall glaubt. Und das dürfte ziemlich klar sein, immerhin hat die Firma kein Interesse irgendeinem Bewerber etwas anzuhängen.

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage am Telefon verbindlich?

Blabla muss sich um einen ziemlichen prekären Job handeln, wenn man schon bei der Zusage so hadert

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WiWi Gast

Re: Zusage am Telefon verbindlich?

Leute, Leute, ihr seht vor lauter Wald die Bäume nicht mehr ;)

Falls der TE wieder abspringen möchte, kann er das folgendermaßen machen:

Ruf deinen Ansprechpartner an und erkläre ihm, dass du die Stelle doch nicht mehr antreten möchtest und warum, entschuldige dich dafür. In 90% der Fälle wird das ohne Folgen bleiben.

Falls sie dir dann aber doch mit rechtlichen Konsequenzen drohen sollten, dann sag ihnen einfach, dass du den Vertrag dann eben doch unterschreibst aber am ersten Arbeitstag gleich wieder kündigen wirst. In der Probezeit kannst du nämlich ohne Angabe von Gründen mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.

Das Ganze aber nur mündlich am Telefon und bloß nicht schriftlich! Sonst könnten sie dir irgendetwas Vorsätzliches anhängen.

Glaub mir, spätestens dann lassen sie dich in Ruhe.

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage am Telefon verbindlich?

Das war nicht die ursprüngliche Frage. Bei einem mündlichen Vertrag kann er auch vor Antritt kündigen da dies wohl kaum ausgeschlossen wurde.

Lounge Gast schrieb:

Leute, Leute, ihr seht vor lauter Wald die Bäume nicht mehr ;)

Falls der TE wieder abspringen möchte, kann er das
folgendermaßen machen:

Ruf deinen Ansprechpartner an und erkläre ihm, dass du die
Stelle doch nicht mehr antreten möchtest und warum,
entschuldige dich dafür. In 90% der Fälle wird das ohne
Folgen bleiben.

Falls sie dir dann aber doch mit rechtlichen Konsequenzen
drohen sollten, dann sag ihnen einfach, dass du den Vertrag
dann eben doch unterschreibst aber am ersten Arbeitstag
gleich wieder kündigen wirst. In der Probezeit kannst du
nämlich ohne Angabe von Gründen mit einer zweiwöchigen Frist
kündigen.

Das Ganze aber nur mündlich am Telefon und bloß nicht
schriftlich! Sonst könnten sie dir irgendetwas Vorsätzliches
anhängen.

Glaub mir, spätestens dann lassen sie dich in Ruhe.

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WiWi Gast

Re: Zusage am Telefon verbindlich?

Das Angebot als solches ist gültig. Fraglich ist an dieser Stelle, ob dadurch ein Vertrag zustande gekommen ist, denn dazu müsstest du auch das Angebot angenommen haben. Das mit den Headhunterkosten ist natürlich kompletter Quatsch, denn wenn eine Firma einen Headhunter bezahlt, bevor das Ding in trockenen Tüchern ist, ist sie selbst schuld.

Die Fage ist natülich - und diese kann der TE für sich selbst beantworten- ob es sich um ein vertrauenswürdiges Unternehmen handelt, denn tatsächlich kann die Firma dann einfach kein schriftliches Angebot machen und erklär das mal dem Richter, dass dir der Job versprochen wurde und du ihn jetzt unbedingt machen willst..

An deiner Stelle würde ich nach anderen Angeboten Ausschau halten und wenn ein anderes heißes Eisen glüht, dort zuschlagen! Die Veträge mündl/schrift sind zwar gleichwertig, wenn man aber was sicheres schriftlich hat, ist es um Weiten besser.

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage am Telefon verbindlich?

Oha, da sind mal wieder einige Hobby-Juristen unterwegs.

Wenn eine Personalerin schon so "Druck" aufbaut, ist das kein seriöses Unternehmen.

Notfalls antreten und am ersten Tag innerhalb der Probezeit (i.d.R. 2 Wochen) kündigen, dann ist das Unternehmen noch einen halben Monatslohn los.

antworten
WiWi Gast

Re: Zusage am Telefon verbindlich?

Lieber Fragesteller,

ich bin Personaler.
Bitte merken Sie sich eines und damit werden Sie in der heutigen Geschäftswelt sehr gut fahren:

Das gesprochene Wort ist schneller vergessen, als der Film von gestern Abend. Wer etwas werden will, lässt sich alles schriftlich fixieren.

Damit haben Sie Ihre Antwort. Ihnen wird rechtlich gar nichts passieren, wenn Sie sich nicht unbedingt extrem dumm anstellen.

Ihr Personaler

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