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Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

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WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Hallo Leute, ich bin total verzweifelt!

Ich werde am Januar einen neuen Job (Festanstellung, Vollzeit) antreten. Das Problem ist, dass mein Werkstudentenjob 4 Wochen Kündigungsfrist hat und ich ihn erst zum 15. kündigen kann. Folglich wäre ich bis zum 15. Januar noch in der Kündigungsfrist. Mein Job war komplett remote und ca. 5-15 Stunden die Woche musste ich bisher arbeiten. Was kann ich jetzt machen? Ist das arbeitsrechtlich verboten? Habe Angst mein neuer Vertrag platzt deswegen oder sowas...

Grüße

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Offen ansprechen beim Werkstudentenjob das versteht doch jeder. Als würden Menschen immer nur in Fristen denken. Sag du hast erfreulicherweise ein Unternehmen das dich etwas unerwartet bereits zum Januar einstellt. Der Job hat dir viel Spaß gemacht aber du müsstest leider 2 Wochen eher aufhören. Wahrscheinlich freuen die sich doch für dich.

Vielleicht kannst du ja auch an den nächsten Wochenenden ein paar Tage vorarbeiten?

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Fernuni

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Hallo Leute, ich bin total verzweifelt!

Ich werde am Januar einen neuen Job (Festanstellung, Vollzeit) antreten. Das Problem ist, dass mein Werkstudentenjob 4 Wochen Kündigungsfrist hat und ich ihn erst zum 15. kündigen kann. Folglich wäre ich bis zum 15. Januar noch in der Kündigungsfrist. Mein Job war komplett remote und ca. 5-15 Stunden die Woche musste ich bisher arbeiten. Was kann ich jetzt machen? Ist das arbeitsrechtlich verboten? Habe Angst mein neuer Vertrag platzt deswegen oder sowas...

Grüße

Ansprechen, dann müsst ihr beide Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Denn kündigt dich Unternehmen ohne Frist einzuhalten, dann kann es verklagt werden.
Genauso wie du.

Eigentlich ist es nur etwas Papierkram und Firma sollte nichts dagegen haben.

antworten
Fernuni

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Hallo Leute, ich bin total verzweifelt!

Ich werde am Januar einen neuen Job (Festanstellung, Vollzeit) antreten. Das Problem ist, dass mein Werkstudentenjob 4 Wochen Kündigungsfrist hat und ich ihn erst zum 15. kündigen kann. Folglich wäre ich bis zum 15. Januar noch in der Kündigungsfrist. Mein Job war komplett remote und ca. 5-15 Stunden die Woche musste ich bisher arbeiten. Was kann ich jetzt machen? Ist das arbeitsrechtlich verboten? Habe Angst mein neuer Vertrag platzt deswegen oder sowas...

Grüße

Ausserdem wenn du die Tage Kündigung schreibst, dann müsstest du zum 1.01 gekündigt werden.
Sind noch etwas mehr als 4 Wochen bis dahin

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Danke für die Rückmeldungen bisher!

Mein Problem ist, dass mein Chef fest mit mir rechnet. Er hat mir einige längerfristige Aufgaben gegeben und ich hab bisher kein Wort darüber verloren, dass ich jetzt den Berufseinstieg bei einem anderen Unternehmen machen will. Und wenn er über die nächsten Monate spricht mit der Planung habe ich bisher auch immer nichts darüber gesagt, dass ich dann vielleicht weg bin.

Es ist mir einfach sehr unangenehm jetzt so „urplötzlich“ zu kündigen und dann sogar einen Aufhebungsvertrag zu erfragen. Wäre es denn verboten noch bis Mitte Januar Werkstudent in der Kündigungsfrist zu sein und gleichzeitig festangestellter Vollzeitarbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen?

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Hatte mal eine ähnliche Situation. Wäre eine Überschneidung gewesen, bei der ich im neuen Job angefangen hätte, während ich im alten Urlaub zum Ende hin gehabt hätte. Praktisch kann man sich sowas ja vorstellen, formal geht das aber nicht. Wenn Du beim alten Job einen Werksvertrag hast, ist es vermutlich anders. Beim alten Job um frühere Aufhebung bitten wäre auch mein erster Vorschlag.

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WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Was wollen die denn anderes machen als das zu akzeptieren?

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WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Danke für die Rückmeldungen bisher!

Mein Problem ist, dass mein Chef fest mit mir rechnet. Er hat mir einige längerfristige Aufgaben gegeben und ich hab bisher kein Wort darüber verloren, dass ich jetzt den Berufseinstieg bei einem anderen Unternehmen machen will. Und wenn er über die nächsten Monate spricht mit der Planung habe ich bisher auch immer nichts darüber gesagt, dass ich dann vielleicht weg bin.

Es ist mir einfach sehr unangenehm jetzt so „urplötzlich“ zu kündigen und dann sogar einen Aufhebungsvertrag zu erfragen. Wäre es denn verboten noch bis Mitte Januar Werkstudent in der Kündigungsfrist zu sein und gleichzeitig festangestellter Vollzeitarbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen?

Nicht lang fackeln und sofort mit dem Chef sprechen und gemeinsam überlegen, wie du deine Aufgaben noch möglichst gut zuende-/weiterführen und übergeben kannst.

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WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Mit dem Chef sprechen. bei einem Werkstudenten wird wohl kaum auf Vertragseinhaltung geklagt werden falls der im Zweifel in den letzten zwei Wochen sagen sollte "Dann mache ich halt nichts". Da wirst du eher freigestellt.

Zur Not: Wenn keine Kernarbeitszeiten vereinbart sind einfach am WE arbeiten. Arbeitsrechtlich kann dir dein AG nichts solange du auf der Arbeit 100% für ihn einsatzbereit bist und er sich nicht einschränken muss weil du meinetwegen morgens müde bist.

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Ceterum censeo

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Danke für die Rückmeldungen bisher!

Mein Problem ist, dass mein Chef fest mit mir rechnet. Er hat mir einige längerfristige Aufgaben gegeben und ich hab bisher kein Wort darüber verloren, dass ich jetzt den Berufseinstieg bei einem anderen Unternehmen machen will. Und wenn er über die nächsten Monate spricht mit der Planung habe ich bisher auch immer nichts darüber gesagt, dass ich dann vielleicht weg bin.

Es ist mir einfach sehr unangenehm jetzt so „urplötzlich“ zu kündigen und dann sogar einen Aufhebungsvertrag zu erfragen. Wäre es denn verboten noch bis Mitte Januar Werkstudent in der Kündigungsfrist zu sein und gleichzeitig festangestellter Vollzeitarbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen?

Ich kann mich hier den Kollegen anschließen: Sprich es an, es wird sich eine Lösung finden lassen. Ansonsten wäre es in deinem Fall auch grundsätzlich nicht verboten, beide Arbeitsverhältnise nebeneinander zu bedienen. Du müsstest hierbei nur beachten, dass deine Arbeitsleistung nicht hierunter leidet und du die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (Höchstarbeitszeit, Ruhezeit) einhältst. Wenn du hier ~5 Wochenstunden in den ersten beiden Januarwochen für deinen alten Arbeitgeber arbeitest, sollte dies möglich sein. Dein alter Arbeitgeber muss aber informiert werden, damit die Lohnabrechnung im Januar korrekt läuft (Steuerklasse 6).

Diese Angaben jedoch sämtlich unter Vorbehalt abweichender arbeitsvertraglicher Bestimmungen und der Annahme, dass die beiden Unternehmen nicht in direkter Konkurrenz stehen (wobei selbst das bei einem Werkstudenten nicht ausschlaggebend sein sollte).
Liebe Grüße

antworten
Fernuni

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Danke für die Rückmeldungen bisher!

Mein Problem ist, dass mein Chef fest mit mir rechnet. Er hat mir einige längerfristige Aufgaben gegeben und ich hab bisher kein Wort darüber verloren, dass ich jetzt den Berufseinstieg bei einem anderen Unternehmen machen will. Und wenn er über die nächsten Monate spricht mit der Planung habe ich bisher auch immer nichts darüber gesagt, dass ich dann vielleicht weg bin.

Es ist mir einfach sehr unangenehm jetzt so „urplötzlich“ zu kündigen und dann sogar einen Aufhebungsvertrag zu erfragen. Wäre es denn verboten noch bis Mitte Januar Werkstudent in der Kündigungsfrist zu sein und gleichzeitig festangestellter Vollzeitarbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen?

Jeder Chef würde das verstehen.
Es ist nun mal ein Vollzeitjob.

Und ja eine Einstellung wäre ein Problem aus versicherungstechnischen Gründen.
Du bist da ab 01.01 ein normaler Arbeitnehmer,bei deinem alten Job als Werkstudent eingestellt und beides zusammen geht nicht. Dann müsste dein alter Arbeitgeber für dich noch mehr zahlen.

Warum kannst du nicht einfach fristgerecht kündigen? Es sind noch über 4 Wochen bis zum 01.01. 2021

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Danke für die Rückmeldungen bisher!

Mein Problem ist, dass mein Chef fest mit mir rechnet. Er hat mir einige längerfristige Aufgaben gegeben und ich hab bisher kein Wort darüber verloren, dass ich jetzt den Berufseinstieg bei einem anderen Unternehmen machen will. Und wenn er über die nächsten Monate spricht mit der Planung habe ich bisher auch immer nichts darüber gesagt, dass ich dann vielleicht weg bin.

Es ist mir einfach sehr unangenehm jetzt so „urplötzlich“ zu kündigen und dann sogar einen Aufhebungsvertrag zu erfragen. Wäre es denn verboten noch bis Mitte Januar Werkstudent in der Kündigungsfrist zu sein und gleichzeitig festangestellter Vollzeitarbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen?

Nicht lang fackeln und sofort mit dem Chef sprechen und gemeinsam überlegen, wie du deine Aufgaben noch möglichst gut zuende-/weiterführen und übergeben kannst.

+1
glückwunsch! in diesen zeiten direkt den einstieg zu schaffen ist was wert.

das klingt als wenn sie dich echt noch brauchen und damit hast du eine gute basis für eine einvernehmliche lösung. alles andere wäre wegen der 14 tage auch etwas lächerlich. nur mut. das lässt sich sicher regeln. du musst dich nur jetzt möglichst schnell da melden.

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Fernuni schrieb am 27.11.2020:

Jeder Chef würde das verstehen.
Es ist nun mal ein Vollzeitjob.

Und ja eine Einstellung wäre ein Problem aus versicherungstechnischen Gründen.
Du bist da ab 01.01 ein normaler Arbeitnehmer,bei deinem alten Job als Werkstudent eingestellt und beides zusammen geht nicht. Dann müsste dein alter Arbeitgeber für dich noch mehr zahlen.

Warum kannst du nicht einfach fristgerecht kündigen? Es sind noch über 4 Wochen bis zum 01.01. 2021

Am Montag ist schon der 30.11. Wenn ich morgen die Kündigung per Post schicke, dann muss sie ja nicht zwangsläufig Montag beim richtigen Sachbearbeiter liegen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wenn die Kündigung erst am 1.12 oder 2.12 da ist, dann würde die Kündigungsfrist bis Ende Januar gehen und nicht bis Ende Dezember.

Oder liege ich hier falsch?

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Fernuni schrieb am 27.11.2020:

Jeder Chef würde das verstehen.
Es ist nun mal ein Vollzeitjob.

Und ja eine Einstellung wäre ein Problem aus versicherungstechnischen Gründen.
Du bist da ab 01.01 ein normaler Arbeitnehmer,bei deinem alten Job als Werkstudent eingestellt und beides zusammen geht nicht. Dann müsste dein alter Arbeitgeber für dich noch mehr zahlen.

Warum kannst du nicht einfach fristgerecht kündigen? Es sind noch über 4 Wochen bis zum 01.01. 2021

Am Montag ist schon der 30.11. Wenn ich morgen die Kündigung per Post schicke, dann muss sie ja nicht zwangsläufig Montag beim richtigen Sachbearbeiter liegen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wenn die Kündigung erst am 1.12 oder 2.12 da ist, dann würde die Kündigungsfrist bis Ende Januar gehen und nicht bis Ende Dezember.

Oder liege ich hier falsch?

Ganz einfache Lösung. Du gibst am Montag die Kündigung persönlich ab.
Mit Postweg wirst du es nicht rechtzeitig schaffen.
Du rufst Montag deinen Chef an und sprichst mit dem.

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Hattest du mit deinem Chef noch nicht über deine Bewerbungsphase gesprochen?

Falls er wirklich wichtige Aufgaben für dich hat (was ist bei 5-15 Wochenstunden und einem Werkstudenten allerdings bezweifle), dann kannst du ja zur not anbieten die 10-30 Stunden im Dezember vorzuarbeiten.

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 28.11.2020:

Hattest du mit deinem Chef noch nicht über deine Bewerbungsphase gesprochen?

Wer geht zu seinem Chef und erzählt, dass man sich gerade bei Unternehmen bewirbt?

antworten
Ceterum censeo

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Fernuni schrieb am 27.11.2020:

Und ja eine Einstellung wäre ein Problem aus versicherungstechnischen Gründen.
Du bist da ab 01.01 ein normaler Arbeitnehmer,bei deinem alten Job als Werkstudent eingestellt und beides zusammen geht nicht. Dann müsste dein alter Arbeitgeber für dich noch mehr zahlen.

Hier bin ich jetzt einmal neugierig, bitte erkläre mir das doch einmal genauer. Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand sehen die relevanten SGB V f. durchaus Regelungen vor, wie mit Mehrfachbeschäftigungen umzugehen ist. Allein die Tatsache, dass durch eine geänderten sozialversicherungsrechtliche Einschätzung eine (zusätzliche) Beitragspflicht begründet wird, ist kein Hindernis einer Mehrfachbeschäftigung.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 28.11.2020:

WiWi Gast schrieb am 28.11.2020:

Hattest du mit deinem Chef noch nicht über deine Bewerbungsphase gesprochen?

Wer geht zu seinem Chef und erzählt, dass man sich gerade bei Unternehmen bewirbt?

Natürlich macht man das. Also zumindest wenn man Respekt hat für die Leute mit denen man arbeitet

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Ceterum censeo schrieb am 30.11.2020:

Fernuni schrieb am 27.11.2020:

Und ja eine Einstellung wäre ein Problem aus versicherungstechnischen Gründen.
Du bist da ab 01.01 ein normaler Arbeitnehmer,bei deinem alten Job als Werkstudent eingestellt und beides zusammen geht nicht. Dann müsste dein alter Arbeitgeber für dich noch mehr zahlen.

Hier bin ich jetzt einmal neugierig, bitte erkläre mir das doch einmal genauer. Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand sehen die relevanten SGB V f. durchaus Regelungen vor, wie mit Mehrfachbeschäftigungen umzugehen ist. Allein die Tatsache, dass durch eine geänderten sozialversicherungsrechtliche Einschätzung eine (zusätzliche) Beitragspflicht begründet wird, ist kein Hindernis einer Mehrfachbeschäftigung.
Liebe Grüße

Die Begründung ist relativ einfach.
Ein Status Werstudent liegt vor, wenn eine Person den Abschluss noch nicht hat und weniger als 20 Stunden die Woche arbeitet.

Hier nimmt der TE eine Vollzeitstelle auf. Je nach Unternehmen kann das 35 - 40 Stunden sein. Und somit liegen wir bereits deutlich über die 20-Stunden-Grenze.
Bei einer Werstudententätigkeit werden sämtliche Arbeitsverhältnisse betrachtet.

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Ich hatte das auch mal in ähnlicher Form, ich habe dann aber selbst noch in der Probezeit kündigen können als Werkstudent.

Reaktion als ich das gesagt habe:
"Glückwunsch freut mich für dich, klar kein Problem machen wir so, viel Erfolg im neuen Job"

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man die Frist nicht einhält?

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Offen ansprechen beim Werkstudentenjob das versteht doch jeder. Als würden Menschen immer nur in Fristen denken. Sag du hast erfreulicherweise ein Unternehmen das dich etwas unerwartet bereits zum Januar einstellt. Der Job hat dir viel Spaß gemacht aber du müsstest leider 2 Wochen eher aufhören. Wahrscheinlich freuen die sich doch für dich.

Vielleicht kannst du ja auch an den nächsten Wochenenden ein paar Tage vorarbeiten?

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn die Frist nicht eingehalten wird ?

WiWi Gast schrieb am 30.11.2020:

Ich hatte das auch mal in ähnlicher Form, ich habe dann aber selbst noch in der Probezeit kündigen können als Werkstudent.

Reaktion als ich das gesagt habe:
"Glückwunsch freut mich für dich, klar kein Problem machen wir so, viel Erfolg im neuen Job"

antworten
Ceterum censeo

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 30.11.2020:

Die Begründung ist relativ einfach.
Ein Status Werstudent liegt vor, wenn eine Person den Abschluss noch nicht hat und weniger als 20 Stunden die Woche arbeitet.

Hier nimmt der TE eine Vollzeitstelle auf. Je nach Unternehmen kann das 35 - 40 Stunden sein. Und somit liegen wir bereits deutlich über die 20-Stunden-Grenze.
Bei einer Werstudententätigkeit werden sämtliche Arbeitsverhältnisse betrachtet.

Hierdurch entsteht eine Beitragspflicht für diese (bisherige) Tätigkeit, dies steht der Begründung eines weiteren Beschäftigungverhältnisses nicht (!) entgegen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 28.11.2020:

WiWi Gast schrieb am 28.11.2020:

Hattest du mit deinem Chef noch nicht über deine Bewerbungsphase gesprochen?

Wer geht zu seinem Chef und erzählt, dass man sich gerade bei Unternehmen bewirbt?

Es geht um eine Werkstudentenstelle. Jedem Vorgesetzten muss ja wohl klar sein, dass diese dann mit Ende des Studiums auch mal vorbei ist.
Ich bin zum Ende meines Masters auch auf meinen Chef zugegangen und habe über die Situation nach dem Studium mit ihm gesprochen. Leider gab es keine Stelle für mich in seiner Abteilung. Er hat mir dann noch Tips fürs Bewerben gegeben und sich in anderen Abteilungen umgehört.
Ist doch auch völlig logisch. Die stellen einen Werkstudenten doch ein, weil er billig ist und du gehst da hin, um Geld zu verdienen und noch was zu lernen. Jedem ist klar, dass man Werkstudent nur für eine gewisse Zeit bleibt. Wieso sollte ich also meinem Chef verheimlichen, dass ich mich für Vollzeitstellen bewerbe?

antworten
WiWi Gast

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

Arbeitgeber muss nicht informiert werden. Finanzamt macht das automatisch. Dem Finanzamt wird der Berufseinstieg als Hauptjob angmeldet und der andere wird automatisch als Nebenjob eingestuft. Könnte allerhöchstens zu einer Steuernachzahlung im 2. Monat kommen. Die Sozialversicherungsabgaben sehe ich hier viel wichtiger

Ceterum censeo schrieb am 27.11.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Danke für die Rückmeldungen bisher!

Mein Problem ist, dass mein Chef fest mit mir rechnet. Er hat mir einige längerfristige Aufgaben gegeben und ich hab bisher kein Wort darüber verloren, dass ich jetzt den Berufseinstieg bei einem anderen Unternehmen machen will. Und wenn er über die nächsten Monate spricht mit der Planung habe ich bisher auch immer nichts darüber gesagt, dass ich dann vielleicht weg bin.

Es ist mir einfach sehr unangenehm jetzt so „urplötzlich“ zu kündigen und dann sogar einen Aufhebungsvertrag zu erfragen. Wäre es denn verboten noch bis Mitte Januar Werkstudent in der Kündigungsfrist zu sein und gleichzeitig festangestellter Vollzeitarbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen?

Ich kann mich hier den Kollegen anschließen: Sprich es an, es wird sich eine Lösung finden lassen. Ansonsten wäre es in deinem Fall auch grundsätzlich nicht verboten, beide Arbeitsverhältnise nebeneinander zu bedienen. Du müsstest hierbei nur beachten, dass deine Arbeitsleistung nicht hierunter leidet und du die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (Höchstarbeitszeit, Ruhezeit) einhältst. Wenn du hier ~5 Wochenstunden in den ersten beiden Januarwochen für deinen alten Arbeitgeber arbeitest, sollte dies möglich sein. Dein alter Arbeitgeber muss aber informiert werden, damit die Lohnabrechnung im Januar korrekt läuft (Steuerklasse 6).

Diese Angaben jedoch sämtlich unter Vorbehalt abweichender arbeitsvertraglicher Bestimmungen und der Annahme, dass die beiden Unternehmen nicht in direkter Konkurrenz stehen (wobei selbst das bei einem Werkstudenten nicht ausschlaggebend sein sollte).
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Neuer Job beginnt während der Kündigungsfrist vom Werkstudentenjob.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2021:

Arbeitgeber muss nicht informiert werden. Finanzamt macht das automatisch. Dem Finanzamt wird der Berufseinstieg als Hauptjob angmeldet und der andere wird automatisch als Nebenjob eingestuft. Könnte allerhöchstens zu einer Steuernachzahlung im 2. Monat kommen.

§ 39e Abs. 4 EStG sieht hingegen explizit vor, dass der Arbeitgeber informiert werden muss. Dies ist insb. relevant, um eine fehlerhafte Abrechnung direkt im ersten Schritt zu vermeiden und weil uU faktisch ein Wahlrecht bestehen könnte, welches Arbeitsverhältnis welcher Steuerklasse zuzuordnen sei. Die Tatsache, dass eine mehrfache Abrechnung im selben Zeitraum mit der gleichen Steuerklasse im Zuge einer automatisierten Prüfung des Finanzamtes auffällt, entbindet hier weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber, von den ihnen auferlegten Pflichten.
Liebe Grüße

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