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Arbeitsvertrag & -rechtProbezeit

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Probezeit ist zwingend für eine Berufsbildung
§ 20 Satz 1 BBiG ordnet zwingend an, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnt. Beide Vertragspartner sollen damit ausreichend Gelegenheit haben, die für die Ausbildung im konkreten Ausbildungsberuf wesentlichen Umstände eingehend zu prüfen. Dies ist nur unter den Bedingungen des Berufsausbildungsverhältnisses mit seinen spezifischen Pflichten möglich. Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist deshalb nicht auf die Probezeit in einem folgenden Berufsausbildungsverhältnis anzurechnen. Auf den Inhalt und die Zielsetzung des Praktikums kommt es nicht an.

Sachverhalt: Kann ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit angerechnet werden?
Der Kläger bewarb sich im Frühjahr 2013 bei der Beklagten um eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel. Die Beklagte versprach ihm die Aufnahme der Ausbildung zum 1. August 2013. Zur Überbrückung schlossen die Parteien einen „Praktikantenvertrag“ mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2013. Nach dem gesonderten Berufsausbildungsvertrag begann anschließend die Ausbildung mit einer Probezeit von drei Monaten. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2013, welches dem Kläger am gleichen Tag zuging, kündigte die Beklagte das Berufsausbildungsverhältnis zum 29. Oktober 2013. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam. Sie sei erst nach Ablauf der Probezeit erklärt worden. Das dem Berufsausbildungsverhältnis vorausgegangene Praktikum sei auf die Probezeit anzurechnen. Die Beklagte habe sich bereits während des Praktikums ein vollständiges Bild über ihn machen können.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Das Berufsausbildungsverhältnis konnte während der Probezeit gemäß § 22 Abs. 1 BBiG ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Tätigkeit des Klägers vor dem 1. August 2013 ist nicht zu berücksichtigen. Dasselbe würde auch dann gelten, wenn es sich hierbei nicht um ein Praktikum, sondern um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hätte (vgl. BAG 16. Dezember 2004 - 6 AZR 127/04 -).

Informationen zum Urteil Praktikum als Probezeit vor Berufsausbildungsverhältnis

Im Forum zu Probezeit

25 Kommentare

Sehr stressige Probezeit

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 13.09.2020: Ein guter Rat vorab, wenn du nachweislich mit der Situation nicht klar kommst: Beim nächsten Jobwechsel, wenn der Vertrag vorliegt, sagen; ich mache ...

3 Kommentare

Unzufrieden - wie aus der Probezeit heraus bewerben?

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WiWi Gast schrieb am 18.08.2020: Ich würde es nicht angeben... Generell musst du halt für dich entscheiden, ob du das dann durchhälst oder nicht. Es ist natürlich nicht ganz korrekt, aber naja ...

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In der Probezeit selbst kündigen oder sich kündigen lassen?

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WiWi Gast schrieb am 30.06.2021: Danke für das Update. Dein unrsprünglicher Beitrag war ja schon vom Januar 2020. Demnach bist du ja schon deutlich über ein Jahr auf Hartz 4. Dass du ...

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Kündigung Probezeit?

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 12.01.2020: Da muss ich dir zu 100% zustimmen. Berufserfahrung schlägt meistens auch Auslandserfahrung, vor allem wenn die nicht relevant ist. Der TE hat sich nicht ...

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Kündigung in der Probezeit

WiWi Gast

Natürlich kannst Du das. Die Frist sagt ja nur, dass Du SPÄTESTENS 2 Wochen vor dem gewünschten Ende gekündigt haben musst. Manche Leute kündigen ihre Handyverträge zum Beispiel am Tag nachdem sie ...

4 Kommentare

Gekündigt in der Probezeit - Wie weiter bewerben?

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 31.03.2020: Hab 2 mal für 6 Monate Ausland im Lebenslauf stehen. 2 Worte ala Rezeption in Hostel XY und Reise durch Kontinent Z. Ggf. noch 2 bis 5 Länder aufzählen u ...

124 Kommentare

Bei Wechsel Verzicht auf Probezeit fordern?

WiWi Gast

Eine andere Variante statt der Probezeit ist eine Mindestvertragslaufzeit zu vereinbaren. Theoretisch könnte man dann auch in den ersten Monaten gekündigt werden, aber falls man eine Freistellung verh ...

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