DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtBig4

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag von einer Big4 Gesellschaft vorliegen: Eigentlich alles ok, nur eine Sache finde ich merkwürdig: Kündigen kann ich nur zum Kalenderquartalsende, allerdings nicht zum Jahresende. Das heißt also, dass ich im Juli erst wieder zum 31. März des Folgejahres kündigen könnte. Sind solche Kündigungsfristen eigentlich gültig?
Im BGB § 622 heißt es unter Absatz (5)

"Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, ...."

Ob eine längere Frist möglich ist, wird nicht aufgeführt. Lässt sich daraus schließen, dass eine längere Frist gar nicht möglich ist? Wie verhält sich das Unternehmen, wenn man nicht zum Quartalsende mit einer 3 Monatsfrist kündigt? Oder zum Jahresende hin kündigen möchte?

Ich weiß es ist blöd, über die Kündigung zu reden, bevor man überhaupt angefangen hat. Aber ich will mich nun mal nicht an ein Unternehmen fesseln und binden. Wenn ich sehe, dass es mir keinen Spass macht und mir nicht liegt, dann kann es sehr schwer sein, einen Job für in einem halben Jahr zu suchen. Wie sehen das Personen, die bei ähnlichen Verträgen gegangen sind? Erfahrungsberichte und evtl. eine arbeitsrechtliche Einschätzung wäre super.

Ich habe absichtlich den Namen der Big4 nicht genannt, vermute aber, dass es bei den anderen auch nicht anders aussieht. Das sieht rechtlich zumindest recht fraglich und dubios aus. Können sich das namhafte WP Gesellschaften eigentlich leisten?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

nein sowas geht eigentlich nicht nicht...

aber bei den Big $ ist dies üblich. sonst könnte man ja in der Busy season kündigen

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Ich arbeite nicht bei einer WP-Gesellschaft, aber es ist logisch, dass die einen nicht zum 31.12. gehen lassen, da "busy season".

Das ist rechtlich ganz legal. So wie ich verstanden habe kannst du im Juli doch ganz einfach zum 31.09. kündigen. Ab 01.10 dann erst zum 31.03.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Hallo,
ich weiß um welches BIG4-Unternehmen es sich handelt, da ich im gleichen arbeite. Ich kann dir aber sagen, dass man im Falle einer Kündigung mit der BIG4 verhandeln kann. So kann man früher aus den Vertrag raus. Wenn man zum 31.12. das Unternehmen verlassen möchte, ist dies auch möglich. Notfalls muss man mit dem Anwalt drohen. Denn diese Klausel, dass man nicht zum 31.12 kündigen darf, ist nichtig.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Ich bezweifel zwar auch, dass es rechtlich zulässig ist aber erstmal kannst du nicht weniger als zwei Jahre dort arbeiten, weil du dir sonst deinen CV kaputt machst, zweitens dauert so eine Jobsuche schon seine Zeit und man hat auch Vorstellunggespräche, daher muss man das sowieso irgendwie mit dem Jahresurlaub verbinden etc.

Normalerweise hat man dann ab Juni/Juli zum großen Teil frei bis Oktober (bei KPMG und bei PWC) und kann sich in dieser Zeit für Jobs für Oktober suchen und zum Ende von Q3 kündigen.

Ich denke auch, die Regelung ist so zu verstehen, dass du im Juli zum 30. September kündigen kannst. Steht dort nicht noch so etwas wie, "mit einer Frist von 4 Wochen"?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

ja der schöne EY Standard Vertrag :-)

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

"Ich bezweifel zwar auch, dass es rechtlich zulässig ist aber erstmal kannst du nicht weniger als zwei Jahre dort arbeiten, weil du dir sonst deinen CV kaputt machst..."

Sehr gewagte Aussage.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

die Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Quartalsende aber nicht Jahresende. Und das geht bei keinem Arbeitsgericht durch. Schon geil, wie Unternehmen, die auf die Einhaltung von Gesetzen etc. pochen, sich trotzdem wohlwissend solche Standardverträge leisten. Sagt auf der anderen Seite aber auch viel über die das Unternehmen aus. E&Y könnt sich das mal zu Herzen nehmen.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Nein, keine 4 Wochem, er schreibt doch, dass er mit einer 3-Monatsfrist zum Quartalsende, aber nicht zu, 31.12. kündigen kann. D.h., wenn man zum 30.9. gehen will, muss man bis zum 30.6. gekündigt haben. Danach kann man erst wieder zum 31.3. kündigen. Recherche im Netz ergibt Geht man trotzdem vorher, muss man Schadenersatz zahlen, den das Unternehmen aber im Zweifel nachweisen muss. Das ist im Einzelfall eher schwer. ;-) (Vor allem, wenn es um einen Assistenten geht)

Eber Stolz hat übrigens die gleichen Kündigungsfristen.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

die Verträge bei KPMG sind identisch. Worst-Case: Kündigung am 1. Juli dann müsste man gemäß Vertrag bis zum 31. März arbeiten:-) Aus Erfahrungswerten kann ich aber sagen dass die Leute auch eher rauskommen.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Es ist genauso humbug, wie man nach Arbeitszeiitgesetz nur 10h am Tag "aufschreiben" darf (PwC). Okay bei EY und Deloitte ist es egal, da Überstunden mit dem Bouns abgegolten werden (mit ca. 2.50 EUR brutto pro Stunde wenn man Glück hat) und bei KPMG darf man auch aufschreiben, man ist halt dann ein langsamer low-performer.

Die Mitarbeiterrechte werden durch den Preiskampf der B4 Partner massiv verletzt und junge Mitarbeiter ohne jeglichem Ausgleich (zumindest bei EY und Deloitte) bzw. kaum (bei KPMG und PwC) strapaziert. In der busy season gibt es teil arbeitszeiten wie im IB.
Es wird sich nichts ändern da Manager immer deutlicher Kosten drücken müssen.
Bahnfahrten 2. Klasse, Keine Essensmarken (und keine vergünstigte Kantine) sind neben der Überstundenlüge bei vielen Standorten schon an der Tagesordnung.

Ja, du kannst zum 31.12. mit der gesetzlichen Frist kündigen. Lass dich nicht verarschen. Auch deine B4 steht nicht über dem Gesetz.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Mal davon abgesehen, daß man nen Mitarbeiter der weg will eh nicht wirklich halten kann: Solange die Vorschriften im BGB eingehalten werden sind auch komplexere Kündigungsregeln möglich. Und wenn für Kündigungen des AG dasselbe gilt, sehe ich nicht warum die Regel hier nicht gelten sollte. Einzelvertraglich kannst Du nach oben und unten in den Fristen nunmal problemlos abweichen. Aber es muß halt für beide gelten.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Es wundert mich, dass es noch Big4 gibt, die diese Kündigungsklauseln mit Quartalsende und nicht zum Jahresende drin haben!
Denn diese Regelung wurde von verschiedenen gerichtlichen Instanzen als unwirksam erklärt, da sie den AN in unangemessener WEise benachteiligen!
Man sollte halt nur dann in die Kündigung nicht reinschreiben "ich kündige zum nächstmöglichen Termin" sondern "ich kündige zum 31.06.". Es wird niemand widersprechen.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

ja ich habe auch zum Quartalsende gekündigt bei einem big-4, da die Kündigungsfrist drei monate und zum quartalsende möglich ist.

Allein an dieser Kündigungsklausel solltest du schon gemerkt haben, dass mit dem Laden was nicht richtig ist.
Aber de-facto kannst du früher kündigen, gerade im sommer: wer stellt schon einen MA, der in ca. 3 bis 6 Monaten anfangen kann?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Es wundert mich, dass es noch Big4 gibt, die diese
Kündigungsklauseln mit Quartalsende und nicht zum Jahresende
drin haben!
Denn diese Regelung wurde von verschiedenen gerichtlichen
Instanzen als unwirksam erklärt, da sie den AN in
unangemessener WEise benachteiligen!

Dann und nur dann, wenn der AG kürzer kündigen dürfte. Sonst zeig mir doch mal bitte irgendsoein Urteil.

http://www.123recht.net/Wirksamkeit-Kuendigungsfristen-__f68294.html hat da übrigens auch ne Diskussion zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

ich arbeite auch bei dieser Big4 und es kann auch passieren, dass man bis Ende FEbr./ Mitte Mrz. bleiben muss, auch wenn man bspw. im Aug. des Vorjahres gekündigt hat

Lounge Gast schrieb:

Hallo,
ich weiß um welches BIG4-Unternehmen es sich handelt, da ich
im gleichen arbeite. Ich kann dir aber sagen, dass man im
Falle einer Kündigung mit der BIG4 verhandeln kann. So kann
man früher aus den Vertrag raus. Wenn man zum 31.12. das
Unternehmen verlassen möchte, ist dies auch möglich. Notfalls
muss man mit dem Anwalt drohen. Denn diese Klausel, dass man
nicht zum 31.12 kündigen darf, ist nichtig.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

ob nun rechtlich ok oder nicht, unfair isses dennoch

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Lassen sich die Big 4 bei der Kündigungsfrist auf Verhandlungen ein oder muss man es schlucken dass die Klausel so im Vertrag steht?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Im sommer ja, im winter nein

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Ich mein viel mehr ob es vor Vertragsunterzeichnung was bringt zu versuchen, dass eine andere Klausel in den Vertrag aufgenommen wird. Oder ist das eine Standardklausel wo sie auch nicht mit sich reden lassen?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Als Einsteiger kannst Du sowas nicht verhandeln.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

meine Güte, stellt euch halt an.
Ihr kündigt zum 31.12 und gut ist. Was will eure BIG4 denn machen? Euch dennoch arbeiten lassen und zwingen? Dann geht ihr mit ner riesen demotivation und Fresse zum Mandanten.

Wenn die sich querstellen, einfach nein sagen. Was soll passieren?
Schadensersatzpflicht? Klar, wenn die Firma nachweisen kann, dass Schaden entstanden ist. Angesichts der Fluktuation und Größe und der Zeit bis dahin => keine Chance. Der Schaden wird nicht nachweisbar sein. Und "Big 4 zwingt Mitarbeiter zur Arbeit" wird sich auch richtig toll in den Medien machen.

Arbeitszeugnis? Das wäre keine Aussage über die Arbeitsleistung => viel Spaß vor dem Arbeitsgericht.

Fazit: Die Klausel ist, wenn sie nicht schon ohnehin rechtswidrig ist, absolut nicht durchsetzbar.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Wobei ich bzgl Arbeitszeugnis sicherheitshalber vorher mal nen Zwischenzeugnis in der Hinterhand haben wollte. Sonst geht die Bewertung schnell mal leict nach unten.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Vor dem Hintergrund, dass ich einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber erhalten habe, habe ich im guten Willen meinen derzeitigen Arbeitgeber - Big 4, WP - um eine vorzeitige Kündigung zum 30. November gebeten. Diese vorzeitige Kündigung wurde mir von meinem Partner mündlich eingeräumt, er wolle mir keine Steine in den Weg legen. Daraufhin habe ich meinen potenziellen neuen Arbeitgeber am selben Tag informiert, dass ich einvernehmlich zum 30. November kündigen könne. Einen Tag später hat mein Partner die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung jedoch widerrufen - ebenfalls mündlich am Telefon.

Gemäß Arbeitsvertrag habe ich ebenfalls die Kündigungssperre zum 31.12.:

"Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit 3 Monate zum Quartalsende. Für beide Vertragspartner ist eine Kündigung zum 31.12. eines Jahres ausgeschlossen."

Bislang habe ich weder die Kündigung bei meinem derzeitigen Arbeitgeber eingereicht noch den neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:

1) Kann ich mich auf die mündlich eingeräumte Kündigungsmöglichkeit zum 30. November berufen?
2) Ist die Klausel in meinen Arbeitsvertrag wirksam, dass eine Kündigung zum 31. Dezember ausgeschlossen ist? Auch ein Arbeitsbeginn zum 1. Januar wäre für meinen neuen Arbeitgeber akzeptabel.
3) Welches Verhalten würdet ihr mir in Bezug auf meine Kündigung und den neuen Arbeitsvertrag raten?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Dann kündige mit dem Hinweis darauf, dass die Klausel rechtswidrig ist und dies gerne vor dem Arbeitsgericht ausdiskutieren wirst.

Und schreib in die Kündigung die mündliche Zusage rein.
Wo kommen wir denn dahin, wenn man seine Aussagen munter widerrufen kann. Du hast dich darauf verlassen auf die Aussage und gut ist.

Zu deinen Fragen:
1) ja kannst du, es gibt keine Pflicht zur schriftform. Im Zweifel wird der Nachweis schwierig, aber das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer
2) nein die Klausel ist nicht wirksam, da rechrswidrig. Rechtswidrig, weil es dich über alle Maße benachteiligt.
3) s.o. Neuen Arbeitgeber über den Sachverhalt informieren (am besten schriftlich zwecks Nachweis); Alten Vertrag kündigen mit Hinweis auf rechtswidrige Regel, gestörtes Vertrauen und die mündliche Zusage.
Die können dann sagen, akzeptieren Sie nicht. Dann sagst du "mir egal, ich kommt nicht mehr"

Viel Spaß beim neuen Arbeitgeber.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Inwiefern die mündliche Aussage des Partners hier wirklich als absolut verbindlich anzusehen ist, kann ich nicht beurteilen. Eine Kündigung bedarf nun einmal der Schriftform und da es eben nur eine Aussage ist, ist die Anforderung "Schriftform" nicht erfüllt.

Der Kollege hat leider den Fehler gemacht, nicht direkt mit einem Schriftstück zu dem Partner hingegangen zu sein. Ich wollte letztes Jahr auch bei EY abseits des üblichen Quartalsturnus kündigen. Deswegen habe ich vor dem Gespräch mit dem Partner schon ein Kündigungsschreiben vorbereitet, das Datum noch offen gelassen. Dann bin ich zum Partner, habe meinen Vorschlag gemacht bezüglich Kündigungstermin, der wurde angenommen, das Datum habe ich dann ins Kündigungsschreiben eingesetzt, ausgedruckt, den Partner direkt unterschreiben lassen und gut. Damit hat man es schriftlich und kann dann auch eine verbindliche Zusage zum Antrittstermin beim neuen AG machen.
Ich hatte dort schon vor der Kündigung bei EY einen neuen Vertrag unterschrieben. Das Antrittsdatum für die neue Stelle hatte ich flexibel ausgestalten lassen "1.April oder früher" (der 1.April wäre der spätestmögliche Termin gewesen zu dem ich hätte wechseln können unter Beachtung aller Fristen auf Seiten des AG). Tatsächlich habe ich dann aber schon 2 Monate vorher angefangen.

Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen aber voll und ganz zu :-)

Lounge Gast schrieb:

Dann kündige mit dem Hinweis darauf, dass die Klausel
rechtswidrig ist und dies gerne vor dem Arbeitsgericht
ausdiskutieren wirst.

Und schreib in die Kündigung die mündliche Zusage rein.
Wo kommen wir denn dahin, wenn man seine Aussagen munter
widerrufen kann. Du hast dich darauf verlassen auf die
Aussage und gut ist.

Zu deinen Fragen:
1) ja kannst du, es gibt keine Pflicht zur schriftform. Im
Zweifel wird der Nachweis schwierig, aber das Arbeitsrecht
schützt den Arbeitnehmer
2) nein die Klausel ist nicht wirksam, da rechrswidrig.
Rechtswidrig, weil es dich über alle Maße benachteiligt.
3) s.o. Neuen Arbeitgeber über den Sachverhalt informieren
(am besten schriftlich zwecks Nachweis); Alten Vertrag
kündigen mit Hinweis auf rechtswidrige Regel, gestörtes
Vertrauen und die mündliche Zusage.
Die können dann sagen, akzeptieren Sie nicht. Dann sagst du
"mir egal, ich kommt nicht mehr"

Viel Spaß beim neuen Arbeitgeber.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Ja die Kündigung bedarf der Schriftform, nicht aber die Aussage eines Partners. Der Partner ist übrigens per Definition Prokurist.

P.s.: Keiner hat ein Interesse daran, einen demotivierten Mitarbeiter zwangsweise zu beschäftigen.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Da bin ich jetzt aber mal gespannt, wie eine beidseitig ausgeschlossene Kündigung zum 31.12. den Arbeitnehmer über alle Maße benachteiligen kann...

2) nein die Klausel ist nicht wirksam, da rechrswidrig.
Rechtswidrig, weil es dich über alle Maße benachteiligt.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Das ganze ist für mich auch relevant, da ich genau in der Situation stecke.
Bin bei einem Big4 angestellt und möchte gerne zum 31.12 kündigen.

Bei meinem neuen AG geht nur der 1.1. 31.03 ist zu spät (Projektjob ebenfalls).

Ich habe auch die Klausel mit Sperre zum 31.12 im Vertrag.

Ich würde es jetzt so machen, zum 31.12 zu kündigen und das mit meinem Partner zu besprechen vorher. Mein neuer AG ist (wie so oft) auch Mandant. Ich glaube kaum, dass mein Partner sich sträuben wird. Wenn er sich allerdings quer stellt, ka.. zum Anwalt gehen? Das will ich eigentlich vermeiden..

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Das ist aber genau der richtige Weg, wenn der AG sich querstellt. Irgendeine Benachteiligung des AN ist Quatsch, aber i.d.R. haben solche Passagen nur Bestand, wenn ein kleiner AG durch den Weggang eines AN zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ernsthafte Probleme bekäme. Das ist bei der Anzahl MA der Big4 wohl kaum begründbar, aber für eine rechtssichere Antwort im Streitfall kommst Du um den Anwalt nicht herum.

Lounge Gast schrieb:

zum Anwalt gehen? Das will ich eigentlich vermeiden..

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Offen diskutieren ist immer besser als mit Anwalt drohen.

Wie ein Vorredner schon gesagt hat, gilt die Kündigungssperre für beide Parteien, sollte daher auch zulässig sein.

Aber einen Mitarbeiter drei Monate zu halten, der partout nicht möchte, ist sicherlich auch nicht stimmungsfördernd in der Abteilung.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

WiWi Gast schrieb am 16.08.2010:

"Ich bezweifel zwar auch, dass es rechtlich zulässig ist aber erstmal kannst du nicht weniger als zwei Jahre dort arbeiten, weil du dir sonst deinen CV kaputt machst..."

Sehr gewagte Aussage.

Genau. Ich bin seit einem Jahr by EY und habe das Gefühl das man für anderen Unternehmen eher als einen hungrigen Mitarbeiter dasteht und nicht als einen hochqualifizierter. Kaputt machst du nur dann, wenn du machst was du nicht magst!

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

WiWi Gast schrieb am 16.08.2010:

ja der schöne EY Standard Vertrag :-)

Diese Formulierung findet sich auch 1:1 bei PwC wieder.

antworten

Artikel zu Big4

Als Trainee oder Consultant bei Deloitte, Ernst & Young oder PwC durchstarten!

WP-Examen: Wirtschaftsprüfungsexamen

Beim access Finance, Controlling & Audit Career Event können Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit nur einer Bewerbung Deloitte, Ernst & Young und PwC überzeugen.

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Antworten auf Re: Arbeitsvertrag Big4 Kündigungsfristen

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 33 Beiträge

Diskussionen zu Big4

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht