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Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

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Werni0606

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Hallo,
ich habe ein Angebot für einen Job im IT-Bereich bekommen, wo ich deutschlandweit unterwegs wäre. Nun habe ich den Arbeitsvertragsentwurf bekommen, allerdings bereitet mir die Sache doch schon arge Kopfschmerzen. Daher stelle ich die fraglichen Passagen mal hier ein, um mal eure Meinung zu hören:

"§ 7 REISEKOSTEN UND REISE-MANAGEMENT

  • a) Der Arbeitnehmer hat für Reisetätigkeiten die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zu nutzen: Als Standard ist die Bahn (2. Klasse) / ÖPNV festgelegt, jedoch kann auf Wunsch des Arbeitnehmers auch ggf. ein anderes Fortbewegungsmittel durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden.
  • b) Für den Fall, dass diese vom Arbeitgeber bereitgestellten Fortbewegungsmittel seitens des Arbeitnehmers entgegen der Weisung des vom Arbeitgeber autorisierten Vertreters (Reise-Management) nicht genutzt werden, sind sämtliche Fahrtkosten durch den Arbeitgeber nicht zu erstatten.
  • c) Für den Fall, dass der Arbeitnehmer auf Anweisung des vom Arbeitgeber autorisierten Vertreters (Reise-Management) ein vom Arbeitnehmer gestelltes Fahrzeug nutzt, erhält der Arbeitnehmer für jeden erforderlichen vollen gefahrenen Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,15 €. Basis für die Ermittlung der erforderlichen Wegstreckenkilometer ist die einfache Route von Google-Maps. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Aufwendungen für Erhaltung/Betrieb des vom Arbeitnehmer gestellten Kfz abgegolten.
  • d) Bei der durch den Arbeitgeber angewiesenen Ausübung von Projekt- oder Seminar-Tätigkeiten mit Übernachtung am Dienstort gelten für den Arbeitnehmer, sofern er nicht selbst am Dienstort und/oder im Umkreis von 100 km des Dienstortes einen Wohnsitz hat, zusätzlich folgende Festlegungen:
    a. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Unterkunft sowie die An- und Abreisekosten zum Dienstort. Die Wahl der Unterkunft und die Anweisung der zu verwendenden Verkehrsmittel obliegen dem Arbeitgeber und werden dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt.
    b. Abweichungen entgegen der Vorgaben des Arbeitgebers gehen zu Lasten des Arbeitnehmers und werden vom Arbeitgeber nicht übernommen.
  • e) Die Auslagen-Abrechnung ist beim Arbeitgeber innerhalb von max. drei Monaten nach Verauslagung der Kosten mit Original-Belegen schriftlich (per Einwurfeinschreiben) durch den Arbeitnehmer einzureichen, so dass die Kosten durch den Arbeitgeber rückerstattet werden können. Auslagen-Abrechnungen, die nicht Form und Frist entsprechen, gehen zu Lasten des Arbeitnehmers."

Das klingt für mich irgendwie nach "Uns doch egal, dass du 60km vom nächsten Bahnhof entfernt wohnst...du fährt auf jeden Fall mit dem Zug, wenn du doch mit dem Auto hinfährst, zahlen wir nix!". So deute ich das was in a) und b) drinsteht.

Nur wenn der Arbeitgeber sein ok gibt, werden Fahrtkosten von 0,15€ (was ich ganz schön mickrig finde) ersetzt.
Und wenn der Einsatzort im Umkreis von 100km um den Wohnort liegt, gibts weder Unterkunftskosten, noch die 0,15€/km.
Und als Krönung deute ich es so,dass ich die Kosten für eine vor Ort erstmal auslegen darf, um sie vielleicht mal Monate später wiederzukriegen.

Würdet ihr so einen Vertrag mit solchen Klauseln annehmen?

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Werni0606 schrieb am 14.07.2021:

Würdet ihr so einen Vertrag mit solchen Klauseln annehmen?

Nein.

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Also ich lese das so, dass du den ÖPNV nutzen sollst, außer etwas anderes ist vereinbart. Hier könntest du also aushandeln, dass dir ein Fahrzeug gestellt wird. Die 15 Cent/km beziehen sich dann auf Fahrten mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeuge (auch eine komische Regelung, die man mal hinterfragen sollte, denn wenn das gestellt wird bekommst du eigentlich nicht noch zusätzlich Geld). Privat PKW taucht gar nicht auf, das ist aber auch nicht ungewöhnlich, schließen viele aus.

Ist recht harsch formuliert, aber gar nicht so weit von den Regelungen anderer Firmen weg. Dass dir die freie Wahl überlassen wird ist ungewöhnlich. Auch dass keine Übernachtungen im Umkreis von 100 km bezahlt werden ist nicht ungewöhnlich. Und dass du die Auslagen erstmal selber zahlst und dann vom Arbeitgeber erstattet bekommst ist auch normal.

Ich würde aber vor dem Unterschreiben nochmal nachhören wie das gelebt wird.

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Werni0606 schrieb am 14.07.2021:

Würdet ihr so einen Vertrag mit solchen Klauseln annehmen?

Ich würde zunächst einmal mit Kollegen, die heute schon im Unternehmen arbeiten, sprechen. Ich lese da noch Öffnungsklauseln: "jedoch kann auf Wunsch des Arbeitnehmers" ... "entgegen der Weisung " ... Die Frage muss also sein, wie läuft das heute bei deinen potentiellen zukünftigen Kollegen?

Typischerweise sprichst du mit deinem Reise-Manager und das läuft so, wie du möchtest. Grundsätzlich hat es der Sachbearbeiter vor Ort aber auch einfacher, wenn er ein bezahltes Ticket erstatten muss, als wenn er Google Maps zu durchforsten hat, um zu überprüfen, ob du das Unternehmen betrügst... Das wird schlicht und einfach der Grund sein.

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Nein, das schaut extremst knausrig aus.
Vieleicht die schlechteste RK Regelung die ich je gesehen habe - kann dir je nach Einsatzort einiges an Kosten verursachen. Wäre für mich ein Grund den Vertrag abzulehnen. Die 15 ct (Standard: 30 ct) sprechen eine deutliche Sprache.

Ist das eine 100 Personen Klitsche?

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Gilt die Reisezeit als Arbeitszeit? Dann wäre mir das egal. So war es schon vor vielen Jahren bei mir, halbe Stunde ist privat (weil auch sonst üblicher Arbeitsweg), alles darüber ist Arbeitszeit. Wenn du 60 km vom Bahnhof wohnst und dorthin per Überlandbus fahren sollst, dann ist deine Arbeitszeit halt 5h-13h, wobei du von 5h bis 11h unterwegs bist und ab 13h sind es dann bezahlte Überstunden.

P.S. an andere: Privat-PKW ist in c) enthalten. Dafür 15 Cent geht gar nicht. 50 Cent sollte heute das Minimum sein.

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Aber, bei der Regelung geht es doch gar nicht um "den Weg zur Arbeit/von der Arbeit weg"?
Geht es hier nicht um "Reisekosten"? - sprich innerhalb der Arbeitszeit und kosten für den Arbeitgeber? Es ist ja ihm überlassen, ob er lieber will, dass du 2h mit dem Bus/U-Bahn/Zug zum Mandanten fährst als nur ne 1/2h mit dem eigenen Fahrzeug - es sind seine Kosten die er in der Regel dem Mandanten in Rechnung stellt.

Er könnte auch verlangen, dass du selbständig erstmal ins Büro kommst und von dort deine Reise zum Mandanten antrittst - die obige Regelung stellt ja nur eine Verkürzung des Vorgangs dar.
Das einzig komische sind die 15Cent je Kilometer bei Nutzung des Autos des Arbeitnehmers - hier sind die 30Cent aus der Pauschalversteuerung des Arbeitgebers die Regel (daher auch für den Arbeitnehmer Steuer und Sozialabgaben frei). Falls ein niedrigerer Satz erstattet wird, sollte die Differenz ja aber in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können. Hier würde ich aber nochmal Rücksprache halten - vielleicht ist es auch nur ein veralteter Passus, den keiner mehr beachtet, aber noch drinnen steht...

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2021:

Nein, das schaut extremst knausrig aus.
Vieleicht die schlechteste RK Regelung die ich je gesehen habe - kann dir je nach Einsatzort einiges an Kosten verursachen. Wäre für mich ein Grund den Vertrag abzulehnen. Die 15 ct (Standard: 30 ct) sprechen eine deutliche Sprache.

Ist das eine 100 Personen Klitsche?

Hier jemand anderes; du schreibst 30 Cent Standard. Mir hat ein US Unternehmen 20 angeboten mit car allowanced. Jetzt Rätsel ich über dein Wort ‚Standard,

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Genauso ist es. Passus streichen oder Vertrag ablehen.
Ende..... unglaublich was heute so in den Verträgen steht.

WiWi Gast schrieb am 14.07.2021:

Nein, das schaut extremst knausrig aus.
Vieleicht die schlechteste RK Regelung die ich je gesehen habe - kann dir je nach Einsatzort einiges an Kosten verursachen. Wäre für mich ein Grund den Vertrag abzulehnen. Die 15 ct (Standard: 30 ct) sprechen eine deutliche Sprache.

Ist das eine 100 Personen Klitsche?

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Ich kann mich nur anschließen: Ein solcher Vertrag spricht Bände und wäre nur akzeptabel, wenn das Grundgehalt weit überdurchschnittlich ist und die zu erwartenden Aufwendungen überkompensiert.

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Aber, bei der Regelung geht es doch gar nicht um "den Weg zur Arbeit(von der Arbeit weg"?
Geht es hier nicht um "Reisekosten"? - sprich innerhalb der Arbeitszeit und kosten für den Arbeitgeber? Es ist ja ihm überlassen, ob er lieber will, dass du 2h mit dem Bus/U-Bahn/Zug zum Mandanten fährst als nur ne 1/2h mit dem eigenen Fahrzeug - es sind seine Kosten die er in der Regel dem Mandanten in Rechnung stellt.

Er könnte auch verlangen, dass du selbständig erstmal ins Büro kommst und von dort deine Reise zum Mandanten antrittst - die obige Regelung stellt ja nur eine Verkürzung dar.
Was komisch ist, sind die 15Cent Kostenerstattung bei Nutzung des Arbeitnehmer PKWs für Arbeitsfahrten - hier sind die 30Cent aus der Pauschalversteuerung die Regel. Der Differenzbetrag sollte aber ja dann in der Einkommensteuer steuermindernd gelten gemacht werden können. Hier würde ich aber nochmal nachhaken - vielleicht handelt es sich auch nur um einen alten Passus, welcher nicht mehr aktuell ist aber irgendie da noch drinnen steht

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2021:

Also ich lese das so, dass du den ÖPNV nutzen sollst, außer etwas anderes ist vereinbart. Hier könntest du also aushandeln, dass dir ein Fahrzeug gestellt wird. Die 15 Cent/km beziehen sich dann auf Fahrten mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeuge (auch eine komische Regelung, die man mal hinterfragen sollte, denn wenn das gestellt wird bekommst du eigentlich nicht noch zusätzlich Geld). Privat PKW taucht gar nicht auf, das ist aber auch nicht ungewöhnlich, schließen viele aus.

Ist recht harsch formuliert, aber gar nicht so weit von den Regelungen anderer Firmen weg. Dass dir die freie Wahl überlassen wird ist ungewöhnlich. Auch dass keine Übernachtungen im Umkreis von 100 km bezahlt werden ist nicht ungewöhnlich. Und dass du die Auslagen erstmal selber zahlst und dann vom Arbeitgeber erstattet bekommst ist auch normal.

Ich würde aber vor dem Unterschreiben nochmal nachhören wie das gelebt wird.

"Für den Fall, dass der Arbeitnehmer auf Anweisung des vom Arbeitgeber autorisierten Vertreters (Reise-Management) ein vom Arbeitnehmer gestelltes Fahrzeug nutzt, erhält der Arbeitnehmer für jeden erforderlichen vollen gefahrenen Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,15 €."
Das sind ganz klar Fahrten mit dem privaten Auto.

Auf keinen Fall unterschreiben... wenn es schon so anfängt hängst du auch in den aller letzten Hotels.

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Ist im Text nicht etwa die Rede vom Fahrzeug des Arbeitnehmers? Denn wieso sollten 0,15€ je KM für ein vom AG gestelltes Fahrzeug vergütet werden?

PS: Wie schaut's aus bzgl. der Reisezeit? Wird im Vertrag explizit ausgeschlossen, dass Reisezeit nicht vergütet wird?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2021:

Also ich lese das so, dass du den ÖPNV nutzen sollst, außer etwas anderes ist vereinbart. Hier könntest du also aushandeln, dass dir ein Fahrzeug gestellt wird. Die 15 Cent/km beziehen sich dann auf Fahrten mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeuge (auch eine komische Regelung, die man mal hinterfragen sollte, denn wenn das gestellt wird bekommst du eigentlich nicht noch zusätzlich Geld). Privat PKW taucht gar nicht auf, das ist aber auch nicht ungewöhnlich, schließen viele aus.

Ist recht harsch formuliert, aber gar nicht so weit von den Regelungen anderer Firmen weg. Dass dir die freie Wahl überlassen wird ist ungewöhnlich. Auch dass keine Übernachtungen im Umkreis von 100 km bezahlt werden ist nicht ungewöhnlich. Und dass du die Auslagen erstmal selber zahlst und dann vom Arbeitgeber erstattet bekommst ist auch normal.

Ich würde aber vor dem Unterschreiben nochmal nachhören wie das gelebt wird.

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bwlnothx

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

WiWi Gast schrieb am 14.07.2021:

Die 15 Cent/km beziehen sich dann auf Fahrten mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeuge (auch eine komische Regelung, die man mal hinterfragen sollte, denn wenn das gestellt wird bekommst du eigentlich nicht noch zusätzlich Geld). Privat PKW taucht gar nicht auf, das ist aber auch nicht ungewöhnlich, schließen viele aus.

Richtig lesen bitte: "... ein vom Arbeitnehmer gestelltes Fahrzeug nutzt" Es geht also um den Privat-PKW.

Würde aber so etwas auch nicht akzeptieren, gerade wenn viel Reisetätigkeit zu erwarten ist.
Da sind 0,30 EUR / km das Minimum. Übersendung der Belege per Einschreiben Einwurf finde ich auch unmöglich (wer zahlt die regelmäßigen Portokosten?)...

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Voice of Reason

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Das ist schon wirklich ne miserable RKO...

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Ich hab noch die davon gehört, dass jemand deutschlandweit grundsätzlich mit der Bahn unterwegs ist. In solchen Jobs müsste ein Dienstwagen der Standard sein, außer die Reisezeit beschränkt sich auf max. 10% oder so. Dann ist es auch schon fast egal.

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WiWi Gast

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

15 Cent ist ein Witz. Hatte immer zwischen 30 Cent und 90 Rappen (etwa 80 Cent) erhalten.
Gerade bei längeren Reisen ein wesentliches Benefit.
Finde Bahnreisen in der 2. Klasse auch nicht zumutbar für Geschäftsreisen. Was da alles rumkreucht...

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Werni0606

Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?

Erstmal vielen Dank für alle Antworten und Entschuldigung für die späte Rückmeldung.
Nach meinem Posting hatte ich noch ein Gespräch mit der Firma und habe bei einigen Punkten nachgehakt, was letztendlich dafür gesorgt hat, dass ich die Stelle abgesagt habe:

  • a) Anders als im Arbeitsvertrag festgehalten, sollte der tatsächliche Einsatzort nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch noch Österreich und die Schweiz umfassen.
  • b) das im Arbeitsvertrag unter Punkt a erwähnte vom Arbeitgeber bereitgestellte Fahrzeug entpuppte sich streng genommen als Minibus, mit dem Firmen gerne mal mehrere Angestellte beispielsweise auf Baustellen kutschieren. Davon gabs auch nur einen und der stand am offiziellen Firmensitz in Magdeburg und hätte auch immer dorthin gebracht werden müssen, wenn er nicht gebraucht wird (z.B. am Wochenende). Oh..hab ich erwähnt,dass ich im Thüringer Wald wohne ? Mit einem wirklichen Dienstwagen war das also nicht zu vergleichen.
  • c) Die Sache mit der Anreise für den Zug. Hier hatte die Firma ein simples Konzept: hatte der Einsatzort einen Bahnhof, ist der Zug zu nehmen (egal wie oft man umsteigen muss)...habs keinen, durfte das Auto genommen werden. Üblich sei aber eher die Anreise per Bahn, da die meisten Kunden der Firma eher in größeren Städten sitzen (laut Firma).

Der Hauptgrund, warum ich die Sache dann aber abgeblasen habe, war die Sache mit der Kostenerstattung. Denn da stand ja drin, dass diese Kosten innerhalb von 3 Monaten per Einwurfeinschreiben bei der Firma einzureichen sind. Unnötig zu erwähnen, dass man sich damit nicht allzuviel Zeit lässt, man will ja die Kohle wiederhaben. Also war meine Frage, wie lange denn die Bearbeitung der Rückerstattung dauert und ich bekam zur Antwort, dass das durchaus 2-2,5 Monate dauern kann.

Übrigens hat sich die Dame, mit der ich da geredet habe, verquatscht hinsichtlich des Einsatzortes: mein erster Einsatz hätte mich nach Lousanne am Genfer See geführt. Mind. 3 Monate lang. Sogar das Hotel hat sie verraten, was natürlich sofort erstmal dafür gesorgt hat, dass ich "Preise geguckt" habe. Die Nacht mal eben 110€, die ich auslegen sollte. Und da man bei 800km Entfernung nicht mal eben übers Wochenende heimfahren kann, hätte ich permanent dort gehockt, wobei die Firma aber natürlich nur 5 Übernachtungen pro Woche gezahlt hätte..die anderen beiden Übernachtungen wären mein Privatvergnügen gewesen. In Zahlen ausgedrückt: bei lausigen 2500€ Brutto,die sie mir zahlen wollten (=sind etwa 1750€ Netto), hätte ich mal eben mind. 2 Monate Hotelkosten (im Monat folglich 30 x 110€ = 3300€/Monat) auslegen sollen. Wiedergekriegt hätte ich aber nur 22 Tage, d.h. die restlichen 8 Tage (=880€) wären meine Privatsache gewesen. Ich bin immernoch fassungslos.

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