Also, ist keine blöde Frage.
Nebentätigkeit ist für mich: Arbeitsvertrag mit einem dritten Unternehmen.
Klassicherweise: 450 Euro Shop oder angestellter Frühstücksdirektor / Mitglied der Geschäftsleitung... war ein ehemaliger Arbeitskollege von mir, der war bei dem Unternehmen seines Schwiegervaters noch als Geschäftsführer auf dem Papier tätig...
Nebengewerbe: Du meldest ein entsprechendes Unternehmen an und bist Allein- bzw. Mitinhaber.
Was Du nicht erklären bzw. deinen Arbeitgeber darauf hinweisen musst, sind stille Gesellschaften, finanzielle Beteiligungen, etc.
Krankenkasse bzw. Sozialversicherungen: Hier habe ich nur Halbwissen... Hier geht's einfach darum, dass Du sozusagen einen "günstigen" Job annimmst, um die Sozialversicherungsbeiträge niedrig zu halten. Allerdings wie geschrieben, Steuerrecht ist nicht mein Steckenpferd (und hier habe ich auch keine Ahnung...),
mir reicht es, wenn ich weiss, wo etwaige Fallstricke sein könnten.
Lounge Gast schrieb:
(Threadersteller)
Absprechen auf jeden Fall mit dem Chef. Er/Sie ist die Person
die direkt von deiner Leistung abhängig ist.
Vielleicht blöde Frage aber was ist der Unterschied zwischen
Nebengewerbe und Nebentätigkeit? Meint man mit der
Nebentätigkeit einen klassischen 450? Job?
Welches Problem kann man mit der Krankenkasse bekommen wenn
die Einkünfte in dem Nebengewerbe größer sind als in der
Haupttätigkeit? würde mich noch interessieren. Es ist
aktuell nicht der Fall aber die Einkünfte werden vermutlich
sehr schwankend sein (Bereich E-Commerz)
Danke!
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