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Nebengewerbe neben den Job

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WiWi Gast

Nebengewerbe neben den Job

Hallo
Titel sagt alles. Es geht um das Nebengewerbe.
An sich ists kein Problem. Ich habe bereits eine Gbr neben meinem Job.
Was ich jetzt will ist ein weiters Nebengewerbe als Einzelunternehmen.
Wer ha Erfahrung in dem Bereich.
Also ich hötte quasi 3 Jobs.
Wo können Schwierigkeiten auftreten.
Bitte Anworten von Leuten die sich wirklich auskennen bzw in der gleichen Stuation sind. (Job+ zwei Gbr oder Job + mehrere Unternehmensformen)

Vielen Dank

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WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

Lieber Fragesteller,

folgende Gedanken sollten Sie haben. Das Nebengewerbe darf nicht sein:

  • Keine Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber
  • Die geschuldete Arbeitsleistung wird voll eingebracht. Das bedeutet auch, dass Sie aufgrund Ihrer Nebentätigkeit nicht ungewöhnlich müde oder erschöpft sind
  • Sie setzen keine Mittel von Ihrem Arbeitgeber ein

Ist ein Punkt tangiert, dann liefern Sie dem Arbeitgeber Abmahn- und Kündigungsgründe.

Ihr Personaler

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WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

Was oben schon genannt wurde. Ob du jetzt eine GbR, AG, UG ( haftungsbeschränkt) oder sonstiges hast ist egal. Wenn du das zeitlich bewältigen kannst, ist das ja alles kein Problem.

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WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

Wie erfährt denn der liebe Personaler davon? Soweit ich weiß, muss man ein Nebentätigkeit nicht unbedingt angeben, es sei denn es steht explizit (und gültig) in dem Arbeitsvertrag. Solche klauseln wie, Nebenberuflich nur unter Einverständnis und Prüfung durch den Vorstand sind soweit ich weiß ungültig (da ungenau formuliert und man eig. sowas nicht ohne Gründe verbieten darf).

Lounge Gast schrieb:

Lieber Fragesteller,

folgende Gedanken sollten Sie haben. Das Nebengewerbe darf
nicht sein:

  • Keine Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber
  • Die geschuldete Arbeitsleistung wird voll eingebracht. Das
    bedeutet auch, dass Sie aufgrund Ihrer Nebentätigkeit nicht
    ungewöhnlich müde oder erschöpft sind
  • Sie setzen keine Mittel von Ihrem Arbeitgeber ein

Ist ein Punkt tangiert, dann liefern Sie dem Arbeitgeber
Abmahn- und Kündigungsgründe.

Ihr Personaler

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WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

Hallo
Danke für die Antworten.
Über eine Nebentätigeit habe ich meinen Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt. dazu bin ich laut de Arbeitsvertrag verpflichtet. Ich frage mich nur ob die Anzahl der Tätigkeiten meinen Arbeitgeber interessiert....
Wie ist es steuerlich? Ich zahle einfach für jede meinen reguären Steuersatz?

Danke

antworten
WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

Das ist nicht die richtige Frage. Nur ein Tölpel setzt seine sichere Arbeitsstelle leichtfertig aufs Spiel. Daher klärt man das selbstverständlich mit seinem Arbeitgeber vorab, lässt sich dies schriftlich bestätigen und beginnt kein Versteckspiel. Losgelöst davon, ob man einen eventuellen Rechtsstreit gewinnen kann. Wenn das Vertrauensverhältnis einmal beschädigt ist, kann man die Karriere bei eben diesen Arbeitgeber auch abschreiben.

Lounge Gast schrieb:

Wie erfährt denn der liebe Personaler davon? Soweit ich weiß,
muss man ein Nebentätigkeit nicht unbedingt angeben, es sei
denn es steht explizit (und gültig) in dem Arbeitsvertrag.
Solche klauseln wie, Nebenberuflich nur unter Einverständnis
und Prüfung durch den Vorstand sind soweit ich weiß ungültig
(da ungenau formuliert und man eig. sowas nicht ohne Gründe
verbieten darf).

antworten
WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

An wen wendet man sich denn um das mit dem eigenen Arbeitgeber zu klären, an den eigenen Chef oder an die Personalabteilung?

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WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

Lieber Nachfrager,

ich war in meiner Karriere bei mehreren Dax-Konzernen tätig und bin nunmehr Personalchef und Prokurist bei einem mittelständischen Weltmarktführer.
In allen Unternehmen gab es eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Mitarbeiter zur Meldung eines Nebengewerbes verpflichtet. Nicht jedes Unternehmen hat solche Klauseln in den Arbeitsverträgen, aber doch sehr viele.

Zudem wird Ihr Nebenbetrieb auch an einem Markt aktiv sein und ist damit wahrnehmbar. Läuft es dann dumm, läuft es in der Regel richtig dumm.

Ihr Personaler

Lounge Gast schrieb:

Wie erfährt denn der liebe Personaler davon? Soweit ich weiß,
muss man ein Nebentätigkeit nicht unbedingt angeben, es sei
denn es steht explizit (und gültig) in dem Arbeitsvertrag.
Solche klauseln wie, Nebenberuflich nur unter Einverständnis
und Prüfung durch den Vorstand sind soweit ich weiß ungültig
(da ungenau formuliert und man eig. sowas nicht ohne Gründe
verbieten darf).

Lounge Gast schrieb:

Lieber Fragesteller,

folgende Gedanken sollten Sie haben. Das Nebengewerbe darf
nicht sein:

  • Keine Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber
  • Die geschuldete Arbeitsleistung wird voll eingebracht.
    Das
    bedeutet auch, dass Sie aufgrund Ihrer Nebentätigkeit
    nicht
    ungewöhnlich müde oder erschöpft sind
  • Sie setzen keine Mittel von Ihrem Arbeitgeber ein

Ist ein Punkt tangiert, dann liefern Sie dem Arbeitgeber
Abmahn- und Kündigungsgründe.

Ihr Personaler

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marketeer

Re: Nebengewerbe neben den Job

Es interessiert nur, wenn Du mit Augenringen auf der Arbeit erscheinst oder chronisch ausgelaugt bist ;-)

Ansonsten musst Du bei deiner Einkommensteuererklärung entsprechend deinen Einkünften die Steuer machen. Dann komtms drauf an, ob Du eine EÜR aufstellen darfst, einen Jahresabschluss der Gesellschaft usw.. Kommt dann auf die Gesellschafts- bzw. Beteiligungsform an.
Bei solchen Geschichten holt man sich normalerweise einen StB an Board.

Ansonsten gilt es zu beachten, dass Deine Einkünfte im Nebengewerbe nicht die deiner Haupttätigkeit übersteigen, sonst klopft die Krankenkasse, etc. an.

Lounge Gast schrieb:

Hallo
Danke für die Antworten.
Über eine Nebentätigeit habe ich meinen Arbeitgeber in
Kenntnis gesetzt. dazu bin ich laut de Arbeitsvertrag
verpflichtet. Ich frage mich nur ob die Anzahl der
Tätigkeiten meinen Arbeitgeber interessiert....
Wie ist es steuerlich? Ich zahle einfach für jede meinen
reguären Steuersatz?

Danke

antworten
marketeer

Re: Nebengewerbe neben den Job

Kommt auf die Unternehmensgröße drauf an und wer generell das Sagen hat .
Normalerweise gibst Du ein Schreiben in der Personalabteilung ab...
Das wird dann zu deiner Personalakte gelegt.
Zudem sucht man das Gespräch mit dem Vorgesetzen und ggf. mit dem Inhaber (kleinere Familienunternehmen).

Google für ein Musterschreiben: vorlage nebengewerbe arbeitgeber

Achtung: Nebentätigkeit nicht verwechseln mit Nebengewerbe!

Lounge Gast schrieb:

An wen wendet man sich denn um das mit dem eigenen
Arbeitgeber zu klären, an den eigenen Chef oder an die
Personalabteilung?

antworten
WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

In Konzernen an die Personalabteilung. Bei kleinen Klitschen wird der Chef die Personalabteilung sein ;)

Lounge Gast schrieb:

An wen wendet man sich denn um das mit dem eigenen
Arbeitgeber zu klären, an den eigenen Chef oder an die
Personalabteilung?

antworten
WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

(Threadersteller)
Absprechen auf jeden Fall mit dem Chef. Er/Sie ist die Person die direkt von deiner Leistung abhängig ist.
Vielleicht blöde Frage aber was ist der Unterschied zwischen Nebengewerbe und Nebentätigkeit? Meint man mit der Nebentätigkeit einen klassischen 450? Job?

Welches Problem kann man mit der Krankenkasse bekommen wenn die Einkünfte in dem Nebengewerbe größer sind als in der Haupttätigkeit? würde mich noch interessieren. Es ist aktuell nicht der Fall aber die Einkünfte werden vermutlich sehr schwankend sein (Bereich E-Commerz)
Danke!

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WiWi Gast

Re: Nebengewerbe neben den Job

Nur ein Tölpel denkt, dass eine Arbeitsstelle sicher ist.

Lounge Gast schrieb:

Nur ein Tölpel setzt seine
sichere Arbeitsstelle leichtfertig aufs Spiel.

E-Commerz mit mindestens ein paar Dutzend Kunden im Monat klingt wesentlich sicherer. Wesentlich höhere Diversifikation der Einkommensquellen.
Wenn es hunderte Kunden sind, dann kann man fast sagen, dass es extrem bombensicher ist im Gegensatz zu EINEM Job bei EINEM Arbeitgeber.

antworten
marketeer

Re: Nebengewerbe neben den Job

Also, ist keine blöde Frage.
Nebentätigkeit ist für mich: Arbeitsvertrag mit einem dritten Unternehmen.
Klassicherweise: 450 Euro Shop oder angestellter Frühstücksdirektor / Mitglied der Geschäftsleitung... war ein ehemaliger Arbeitskollege von mir, der war bei dem Unternehmen seines Schwiegervaters noch als Geschäftsführer auf dem Papier tätig...

Nebengewerbe: Du meldest ein entsprechendes Unternehmen an und bist Allein- bzw. Mitinhaber.

Was Du nicht erklären bzw. deinen Arbeitgeber darauf hinweisen musst, sind stille Gesellschaften, finanzielle Beteiligungen, etc.

Krankenkasse bzw. Sozialversicherungen: Hier habe ich nur Halbwissen... Hier geht's einfach darum, dass Du sozusagen einen "günstigen" Job annimmst, um die Sozialversicherungsbeiträge niedrig zu halten. Allerdings wie geschrieben, Steuerrecht ist nicht mein Steckenpferd (und hier habe ich auch keine Ahnung...),
mir reicht es, wenn ich weiss, wo etwaige Fallstricke sein könnten.

Lounge Gast schrieb:

(Threadersteller)
Absprechen auf jeden Fall mit dem Chef. Er/Sie ist die Person
die direkt von deiner Leistung abhängig ist.
Vielleicht blöde Frage aber was ist der Unterschied zwischen
Nebengewerbe und Nebentätigkeit? Meint man mit der
Nebentätigkeit einen klassischen 450? Job?

Welches Problem kann man mit der Krankenkasse bekommen wenn
die Einkünfte in dem Nebengewerbe größer sind als in der
Haupttätigkeit? würde mich noch interessieren. Es ist
aktuell nicht der Fall aber die Einkünfte werden vermutlich
sehr schwankend sein (Bereich E-Commerz)
Danke!

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