DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtÜberstunden

Arbeitszeitgesetz

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Arbeitszeitgesetz

Hallo ich hab ein juristisches Problem, aber hier gibts doch bestimmt genug Experten.

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt in Deutschland bloß eine regelmäßige 40h Woche - bei meinem jetzigen Arbeitgeber in Frankfurt bin ich aber min 90h dabei.

Soweit ich weiß ist das aber von der Privatautonomie nicht gedeckt. Jetzt will ich meinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen - ich habe in den letzten zwei Jahren 170.000? brutto verdient - ausgeschrieben auf eine Vollzeitstelle..
Meint ihr es ist möglich nochmal 170000?+ obendrauf einzuklagen?

Außerdem dachte ich an Schmerzensgeld, da ich teilweise gezwungen wurde ganze Nächte durchzuarbeiten, um am nächsten Tag ganz normal weiterzumachen. Noch dazu herrschten raue Umgangstöne!

Also, wie kann ich das zu Geld machen? Bin übrigens in einem Premium Rechtsschutz.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Wird nicht klappen, da in deinem Vertrag steht, dass Überstunden pauschal abgegolten sind. Das heißt im Klartext: Du kannst klagen. Du wirst, wenn du es lückenlos beweisen kannst, vielleicht auch Recht kriegen. Es wird dann aber auf eine Geldstrafe für das Unternehmen und/oder eine persönliche Strafe für deinen Vorgesetzten hinauslaufen. Ein Schadenersatz setzt voraus, dass dir ein Schaden entstanden ist. Da eine Vergütung deiner Überstunden aber vertraglich bereits ausgeschlossen ist, ist dir kein Schaden entstanden.

Jetzt mal ganz abgesehen davon: Denkst du wirklich, dass nicht bereits andere auf die Idee gekommen sind und die großen Banken auf solche Fälle vorbereitet sind? Irgendwie kommt mir das Ganze hier reichlich naiv vor.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Zur Info: Überstundenabgeltung gilt selbstverständlich nicht grenzenlos. Ein entsprechender Vertrag wäre klar sittenwidrig. Überstunden können nur bis zu 25% der gewöhnlichen Arbeitszeit betragen. Das sind bei 8h entsprechend 2h, sodass man auf 10h kommt. 10h sind aber schon das legale Maximum, das zudem zeitnah ausgeglichen werden muss.

Die allseits bekannte Praxis ist also absolut illegal. Allerdings musst du nachweisen, dass du dazu gezwungen wurdest. Theoretisch hättest du ja auch nach 9h gehen können und bei einer nachfolgenden Kündigung dagegen klagen. Implizite, faktische Zwänge akzeptiert das Recht leider nicht.

Wenn du Rechtsschutz hast, dann geh mal zum Anwalt und frag! Hinterher kannst du ja mal hier berichten. Sei dir aber bewusst, dass du hinterher in der Branche wahrscheinlich keinen Fuß mehr auf den Boden bekommst.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

TE hier: Ich gehe davon aus, dass Überstunden in der Höhe nicht von der Privatautonomie (Arbeitsvertrag) gedeckt sind, da dass Arbeitszeitgesetz damit faktisch ausgesetzt ist. Die Uhrzeiten lassen sich durch Enailverkehr belegen.

Noch habe ich ja nicht gekündigt - ob man wohl zwei mal mahnen und dann fristlos kündigen kann, um zumindest das Fixum vom Vertragsrest einzustreichen?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Wie kann man eigentlich selbst aus der Branche kommen und dann so naiv sein zu denken, dass man so einen Rechtsstreit gewinnen könnte :D

Die Bank gewinnt immer. Die sind solche Fälle schon 1000x durchgegangen, die zucken da gar nicht mehr mit der Augenbraue.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Auch in Deutschland? Dass man in den USA keine Chancen hat ist klar, aber in Deutschland haben Anwälte doch nicht diesen Einfluss.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Die Frage ist eher, wer geht in die Branche und spinnt sich dann sowas zusammen wie der TE. Was denkst du dir dabei? Es war von Anfang an klar, dass d so viel arbeiten wirst also heul nicht rum. Was für ein Charakter...

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Du wusstest doch sicherlich auf was du dich einlässt. Wieso jetzt klagen?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Fast keine Chance. Gerichte argumentieren damit, dass bei hohen Gehältern jedem klar sein muss, dass bei so einenm Gehalt Überstunden anfallen und auch geduldet werden müssen. Ebenso gibt es kein Schmerzengeld für einen "rauen Umgangston" , der herrscht überall, sondern frühestens bei Beleidungen, Bloßstellungen etc.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Falsch. Durch den Umzug meiner Firma haben viele Leute mein jetziges Unternehmen geklagt.
Das Ergebnis: Manager, die 170k verdienten, haben ebenfalls Recht auf Überstundenauszahlung bekommen.

Ja. Auf dem Vertrag stand, dass Überstunden abgegolten sind, aber das war rechtswidrig.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Als erstes werden die Anwälte vorrechnen, dass du keine 90h die Woche gearbeitet hast
1 Woche =148h
-7x Mittagessen a 1h=141
-7x sonstige Pause (zweites Frühstück, o.Ä.) a 0,5h=137,5
-5x Pendeln von und zur Arbeit, täglich min. 0,75h=133,75
-7x schlafen und duschen a min. 6 h = 91,75

die Liste liese sich noch Problemlos um weitere Punkte (Abendessen, Lebensmittel einkaufen, ...) mit einigen Stunden erweitern, wenn du aber einmal so deutlich mit deiner Aussage übertrieben hast, kommt leicht das Argument "der hat nicht bedeutend mehr gearbeitet, sondern lediglich unproduktiver und ihm kommt das dann lange vor"
Denk nochmal über deine wirklich, dauerhaft geleistete Arbeitszeit nach und nicht von Ausnahmewochen.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

ich meinte ab 168, aber die "Rechnung" würde trotzdem so gemacht werden, und man ist leicht unter den 90h.
Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei die eine Fokussierung auf Arbeitsrecht besitzt und habe solche Rechnungen schon mehrmals erstellt bzw. gesehen. Langfristig kommt da fast keiner dauerhaft auf über 75h (bei um die 60 bis max. 70 liegen oft UB Tier1 Einsteiger nach gezeigter Rechnung)

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

Warum nicht direkt zum Anwalt, wenn du "Premium Rechtsschutz" hast?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitszeitgesetz

wenn du in einem Premium-Rechtsschutz bist, wende dich an den und nicht an das Forum.
Spezialisierte Anwälte haben von der Materie mehr Ahnung und die werden dann wenn überhaupt auch mit dir vor Gericht ziehen und keiner aus irgendeinem Forum

antworten

Artikel zu Überstunden

4,5 Millionen Beschäftigte machen Überstunden, ein Fünftel davon sind unbezahlt

Für viele Beschäftigte in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. 4,5 Millionen von ihnen haben im Jahr 2021 mehr gearbeitet, als im Arbeitsvertrag vereinbart. Davon haben 22 Prozent Mehrarbeit in Form unbezahlter Überstunden geleistet. Überstunden sind vor allem in der Finanzbranche, Versicherungsbranche und der Energieversorgung verbreitet. Dabei leisteten Männer etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen.

Führungskräfte leisten rund 14,6 Stunden unbezahlten Überstunden im Monat

Ein Bild voller alter Uhren.

Im Jahr 2014 arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland mit 58,5 Milliarden Stunden 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Angestellte mit Führungsaufgaben leisten mit rund 14,6 Stunden die meisten unbezahlten Überstunden im Monat. Bei Angestellten mit hochqualifizierten Tätigkeiten und Leitungsfunktionen waren es 7,3 unbezahlte Überstunden im Monat.

Arbeitszeit-Monitor 2014: Wie viel arbeiten die Deutschen?

Arbeitszeit-Monitor Deutschland 2014

Der Unterschied zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Arbeitszeit ist laut Medienberichten in keinem anderen Land der Eurozone so groß wie in Deutschland. 64,2 Prozent aller Arbeitnehmer gaben an, mehr oder weniger regelmäßig Überstunden zu machen. Nur 42,1 Prozent bekommen einen Ausgleich dafür.

Jeder dritte Chef denkt: Überstunden steigern die Arbeitsmoral

Ein beleuchteter Wolkenkratzer mit Büros.

Überstunden sind in Finanzabteilungen an der Tagesordnung. Doch wirkt sich Mehrarbeit positiv auf die Arbeitsmoral der Mitarbeiter aus? Ein Drittel der CFOs ist dieser Meinung, wie die aktuelle Studie Workplace Survey von Robert Half zeigt.

Durchschnittlich 12,3 Überstunden pro Monat

Kunstvolle Formen in einem Innenraum.

Durchschnittlich leistete jeder Arbeitnehmer im Jahr 2010 insgesamt 12,3 Überstunden pro Monat. Von diesen wurden 6,9 Stunden durch Freizeit ausgeglichen oder bezahlt. 3,2 Stunden wurden nicht kompensiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine IWH-Studie auf der Grundlage von Befragungsdaten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Fast die Hälfte der deutschen Manager leisten unvergütete Überstunden

Der Einblick in zahlreiche Fenster eines riesigen Bürogebäudes bei Nacht.

Überstunden werden in deutschen Unternehmen in der Regel nicht vergütet. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Online-Jobbörse www.stepstone.de unter 8025 Fach- und Führungskräften.

Freeware: Überstundenverwaltung »Q-Work«

Überstunden,

Mit der als Freeware erhältlichen Überstundenverwaltung kann jeder Mitarbeiter seine Überstunden selbst verwalten und überwachen. Am Monatsende druckt er eine entsprechende Liste aus und übergibt diese seinem Vorgesetzten.

Manager arbeiten länger und härter, um ihren Arbeitsplatz zu sichern

Ein langer Gang in einem Büro oder Hochschulgebäude.

Accenture Studie: Unsichere Wirtschaftlage belastet Mitarbeiter Manager aus dem mittleren Management arbeiten länger und härter, um ihren Arbeitsplatz zu sichern.

Anzahl unvergüteter Überstunden sinkt um acht Prozent

Der Einblick in zahlreiche Fenster eines riesigen Bürogebäudes bei Nacht.

Die Überstundenentwicklung für Fach- und Führungskräfte in Deutschland entwickelt sich positiv. Dies ergab eine internationale Umfrage mit 9.880 Fach- und Führungskräften.

Deutsche Manager arbeiten mehr als französische und britische

Deutsche Manager arbeiten im Durchschnitt 45 Stunden pro Woche und deklassieren damit sowohl ihre französischen als auch ihre englischen Kollegen. US-amerikanische Manager sind freilich noch viel fleißiger als die deutschen.

Erwerbstätige arbeiteten 2003 durchschnittlich zwei Stunden mehr

Mitteilung des Statistischen Bundesamtes: Anstieg der Jahresarbeitszeit um 0,1 Prozent

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Antworten auf Arbeitszeitgesetz

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 14 Beiträge

Diskussionen zu Überstunden

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht