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Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

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WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Hi miteinander,

habe neulich ein vertragsangebot von einem Unternehmen für 7 Monate bekommen und hätte ne "arbeitsrechtliche" Frage. In dem Angebot stand, dass der Urlaubsanspruch 30 Tage beträgt und dahinter in Klammern (im Eintrittjahr anteilig). Weiß jemand ob das heißt, dass ich 30 Tage Urlaubsanspruch innerhalb der 7 Monate habe ?
Wär wirklich super wenn sich jemand auskennt und nen Rat geben könnte :)

antworten
WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

autsch!!!!!!!!!!!! 30/12/7= ??

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Ein KPMGler

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Bei uns wird das p.r.t. geteilt, d.h., Dein Anspruch wäre 30 * 7/12 = 17,5

Da gibts auch keine großen Diskussionen...

antworten
WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Dreisatz hilft:
30 Tage = 12 Monate
30/12 Tage = 1 Monat
(30/12) *7 Tage = 7 Monate

Ergebnis: 17,5 Tage Urlaub für 7 Monate

Lounge Gast schrieb:

Hi miteinander,

habe neulich ein vertragsangebot von einem Unternehmen für 7
Monate bekommen und hätte ne "arbeitsrechtliche"
Frage. In dem Angebot stand, dass der Urlaubsanspruch 30 Tage
beträgt und dahinter in Klammern (im Eintrittjahr anteilig).
Weiß jemand ob das heißt, dass ich 30 Tage Urlaubsanspruch
innerhalb der 7 Monate habe ?
Wär wirklich super wenn sich jemand auskennt und nen Rat
geben könnte :)

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Nein, im Eintrittsjahr anteilig bedeutet bei 7 Monaten Beschäftigungsverhältnis und 30 Tagen auf 12 Monate 17,5 Urlaubstage für die 7 Monate... wie der halbe Tag gehandhabt wird, solltest du deinen AG fragen....

antworten
WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Die Frage tut ein bisschen weh. Alle anderen oben haben's schon beantwortet. Kommt jetzt noch an, wie der AG rundet. Du hast dann entweder 17 oder 18 Tage Anspruch auf Urlaub.

antworten
WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Die Frage, ob 17 oder 18 Tage Urlaub wird in den Unternehmen unterschiedlich gehändelt. Wie von den Vorautoren beschrieben, wird auf oder abgerundet, es gibt auch die Variante mit einem halben Urlaubstag. Dann kommst Du am letzten Tag z.B. nur von 8:00 - 12:00 Uhr (bei einer 40 h Woche) in das Unternehmen, der Nachmittag sind dann 0,5 Urlaubstage.

antworten
DAX Einkäufer

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

So absurd ist die Frage gar nicht, da es gut sein kann, dass es eine Probezeit gibt, während der kein Urlaub genommen werden darf (z.B. 6 Monate?), so dass der Arbeitnehmer die kompletten 17,5 Tage im siebten Monat nehmen müsste.

Außerdem kenne ich es bei befristeten Verträgen so, dass der Urlaubsanspruch pro Monat ausgewiesen wird und nicht pro Jahr, insb. da hier ja nicht vom "Eintrittsjahr" gesprochen werden kann (das Eintrittsjahr ist 2014, der Urlaub wird aber trotzdem nicht für die komplette Zeit bis Jahresende berechnet).

Insgesamt finde ich die Befristung auf genau 7 Monate recht merkwürdig.

antworten
WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Wow
Bei den falschen Antworten hier eine berechtigte Frage. Bei einer Firmenzugehörigkeit von mehr als einem halben Jahr (es scheint die 7 Monate fallen alle in 2014), gilt der volle gesetzliche Urlaubsanspruch. Bei einer 5 Tage Woche sind das 20 Tage im Jahr.

antworten
WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Was für ein Quatsch. 30 Tage Vertrag und du schreibst 20? Lesen?

17 oder 18 Tage ist schon richtig.

Lounge Gast schrieb:

Wow
Bei den falschen Antworten hier eine berechtigte Frage. Bei
einer Firmenzugehörigkeit von mehr als einem halben Jahr (es
scheint die 7 Monate fallen alle in 2014), gilt der volle
gesetzliche Urlaubsanspruch. Bei einer 5 Tage Woche sind das
20 Tage im Jahr.

antworten
WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

mhh ich glaube ja nicht: den selbst in diesem Vertrag steht "im Ersten Jahr Anteilig"...dh selbst wenn der Vertrag über 7 Monate gehen würde, würde er den Urlaub entsprechend eben nur anteilig bekommen...also auf Zahlen umgerechnet
für 8 Monate: 20 Tage
für 9 Monate: 22,5 Tage
für 10 Monate: 25 Tage
für 11 Monate: 27,5 Tage

Tatsache ist: Bei einer 5 Tage Woche gibts gesetzlich 20 Tage Urlaub und nach 6 Monaten ist er voll zu erhalten...das heißt rein theoretisch könntest du zum Arbeitgeber NACH dem 6ten Monat also im siebten hingehen und sagen du hast Anspruch auf Vollurlaub abzüglich dessen was du schon verbummelt hast...die Frage ist ib du dann eine Vertragsverlängerung erhälst...

antworten
WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Wer hier nicht lesen kann, ist die Frage...

VERTRAGLICH wurden 30 Tage vereinbart. GESETZLICH gelten 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Annahme gemäß arbeitet der Threadsteller 5 Tage/Woche = 20 Tage.

Steht alles schön im BUrlG. Dieses differenziert nicht, wie lange Du nach Erlangung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (= 6 Monate) im Unternehmen beschäftigt bist. Egal ob 7, 8, 9, 10, 11 oder 12 Monate: Der gesetzliche Anspruch beträgt 20 Tage.

Selbstredend besteht nach "Verbrauch" der 20 Tage kein weiterer gesetzlicher Anspruch beim Anschluss-AG.

Lounge Gast schrieb:

Was für ein Quatsch. 30 Tage Vertrag und du schreibst 20?
Lesen?

17 oder 18 Tage ist schon richtig.

Lounge Gast schrieb:

Wow
Bei den falschen Antworten hier eine berechtigte Frage.
Bei
einer Firmenzugehörigkeit von mehr als einem halben Jahr
(es
scheint die 7 Monate fallen alle in 2014), gilt der volle
gesetzliche Urlaubsanspruch. Bei einer 5 Tage Woche sind
das
20 Tage im Jahr.

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Ein KPMGler

Re: Urlaubsanspruch bei 7 Monatigem Vertrag

Bevor sich hier jetzt mehr-oder-weniger wissende Leute gegenseitig verbal die Birne zu Brei kloppen:

Lieber TE: wie wärs mit einem Anruf bei HR?
Die sind meistens kompetent und eine berechtigte Frage lässt auch keinerlei negativen Nachgeschmack (sollte das einer von den paranoiden Studenten hier im Forum vermuten)

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