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Urlaubsanspruch

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WiWi Gast

Urlaubsanspruch

Hi ihr!

Hoffe ihr könnt mir bei einem Problemchen helfen:

Fakten:

  • Arbeitsverhältnis in den ersten 6 Monaten (Probezeit) ist ein befristetes Arbeitsverhältnis und endet ohne das es einer Kündigung bedarf.
  • Nach Ablauf der Probezeit beginnt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des Vertrages.
  • Urlaubsanspruch = 28 Arbeitstage.
  • Anspruch = 1/12 für jeden vollen Monat des Bestehens des Anstellungsvertrages.
  • In Probezeit gilt Mindesturlaubsanspruch gem. BUrlG.
  • Anspruch auf volle Jahresurlaub ersmals nach 6monatiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.

Frage: Voller Urlaubsanspruch von 28 Tagen? Oder wird aufgrund der "Befristung" in der Probezeit (und dem folgenden Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses) hier ein Aufbau des vollen Urlaubsanspruches gehemmt (würde bedeuten nur 14 Tage Urlaub in diesem Jahr, obwohl ununterbrochen gearbeitet wird!)???
Wie gesagt: Nach Ablauf der Probezeit beginnt automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!

Danke für eure Hilfe und Einschätzung!

Grüße,
Andy

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch

das bedeutet: wenn du am 1. janaur angefangen hast, dann läuft die probezeit bis zum 30. juni. in dieser zeit hast du nur anspruch auf den gesetzlichen mindesturlaub. hier bedeutet das, dass du also bei 24 tagen mindestanspruch bis ende juni somit 12 tage urlaub hast. ab dem 1. juli ist deine anspruch (aufs jahr gesehen) 28 tage urlaub. da der rest de sjahres dann nur noch 6 monate hat, wird gerechnet: 28/12*6=14 Tage. macht auf das gesamte jahr gesehen dann 26 tage urlaub für das gesamte jahr 2009. fängst du im februar an zu arbeiten, ändert sich das natürlich. alles klar?

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch

Nö, es gelten ja die Regelungen des BUrlG.
Also für die Probezeit sind das 24 Tage/Jahr.
6 Monate befristet = 12 Tage.
6 Monate nach Arbeitsvertrag = 14 Tage.
Macht zusammen 26 Tage für das Jahr, so einfach ist das.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch

Klasse, vielen Dank für eure Hilfe! :-)

Andy

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch

Hallo, arbeite seit 1.05.2011 bei netto, 2 Tage a 5 Std. die Woche. Wenn ich nun meinen Sommerurlaub im August, wegen der Schulferien nehmen möchte, wieviele Tage Urlaubsanspruch habe ich denn dann, und wieviele Tage werden mir beispielsweise bei 3 Wochen Urlaub abgezogen ? Wäre schön wenn mir da jemand helfen könnte, denn von meiner ML bekomme ich keine richtige Antwort.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch

wie ist da eigentlich mit der kündigung? habe da mal einen interessanten artikel gesehen bei spiegel online:

www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,766529,00.html

kann mir da jemand ein praxisbeispiel machen? ich habe am 1.10.09 angefangen mit 6 monaten probezeit. habe jetzt auf den 31.07. gekündigt und habe für das gesamte jahr 30 tage urlaub. wie viel urlaub steht mir jetzt zu? kann ich jetzt die gesamten urlaubstage verlangen?

viele grüße

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch

bei 2 Tagen a 5 Std. = 10Std pro Woche, also 40 Std. im Monat statt 160 Std., bei 40Std./Monat sind es also 24T/4=6Tage Jahresurlaub *8/12 (da ab 01.05.) = 4 Tage! also nur 4 Tage bezahlten Urlaub, den Rest unbezahlt.

Wenn die Kündigung in der 2. Jahreshälfte erfolgt, steht einem theoretisch der gesamte Jahresurlaub zu, allerdings wird der Urlaubsanspruch mit dem neuen Arbeitgeber verrechnet.

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