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Arbeitsvertrag & -rechtVW

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

Hallo zusammen,
habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag bei VW erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob es so richtig/üblich ist?

  1. Es steht nichts über die Befristung, Urlaubstage, Kündigungsfrist, Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc) und Überstunden. Ist das üblich? Oder steht es einfach im Manteltarifvertrag?
  2. Folgender Satz klingt merkwürdig:
    "Insoweit gilt die Zeit bis zur endgültigen Übernahme der durch gleitenden Ruhestand freiwerdenden Funktion als Einarbeitungszeit"
    Was für Nachteile bringt der Satz? Habt Ihr den auch?
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WiWi Gast

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

  1. Ja, war bei mir auch so, zwar nicht VW aber auch IG Metall.

WiWi Gast schrieb am 14.11.2020:

Hallo zusammen,
habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag bei VW erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob es so richtig/üblich ist?

  1. Es steht nichts über die Befristung, Urlaubstage, Kündigungsfrist, Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc) und Überstunden. Ist das üblich? Oder steht es einfach im Manteltarifvertrag?
  2. Folgender Satz klingt merkwürdig:
    "Insoweit gilt die Zeit bis zur endgültigen Übernahme der durch gleitenden Ruhestand freiwerdenden Funktion als Einarbeitungszeit"
    Was für Nachteile bringt der Satz? Habt Ihr den auch?
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DrSnuggels

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

WiWi Gast schrieb am 14.11.2020:

Hallo zusammen,
habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag bei VW erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob es so richtig/üblich ist?

  1. Es steht nichts über die Befristung, Urlaubstage, Kündigungsfrist, Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc) und Überstunden. Ist das üblich? Oder steht es einfach im Manteltarifvertrag?
  2. Folgender Satz klingt merkwürdig:
    "Insoweit gilt die Zeit bis zur endgültigen Übernahme der durch gleitenden Ruhestand freiwerdenden Funktion als Einarbeitungszeit"
    Was für Nachteile bringt der Satz? Habt Ihr den auch?

Hi!
Zu erstens: das ist normal! Blöd nur, dass die TV idR nur für Gewerkschaftsmitglieder und den Arbeitgeberverband einsehbar sind :D. Im Normalfall ist hier aber Google dein Freund.

Zu zweitens: ich finde die Erwähnung im AV sehr ungewöhnlich, Nachteile bringt er aber nicht mit sich.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

  1. TV-Verträge erwähnen keine Urlaubstage oä. Nur wenn die Tätigkeit befristet ist, muss das drin stehen, der Rest steh im TV.

  2. Beschreibt die Länge deiner Probezeit, wenn ich mich nicht irre. Sehe also kein großes Problem darin.
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WiWi Gast

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

WiWi Gast schrieb am 14.11.2020:

Hallo zusammen,
habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag bei VW erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob es so richtig/üblich ist?

  1. Es steht nichts über die Befristung, Urlaubstage, Kündigungsfrist, Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc) und Überstunden. Ist das üblich? Oder steht es einfach im Manteltarifvertrag?

wie lange ist dein Vertrag denn befristet? In welcher EG wirst du eingestuft?

  1. Folgender Satz klingt merkwürdig:
    "Insoweit gilt die Zeit bis zur endgültigen Übernahme der durch gleitenden Ruhestand freiwerdenden Funktion als Einarbeitungszeit"
    Was für Nachteile bringt der Satz? Habt Ihr den auch?
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WiWi Gast

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

WiWi Gast schrieb am 14.11.2020:

Hallo zusammen,
habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag bei VW erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob es so richtig/üblich ist?

  1. Es steht nichts über die Befristung, Urlaubstage, Kündigungsfrist, Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc) und Überstunden. Ist das üblich? Oder steht es einfach im Manteltarifvertrag?
  2. Folgender Satz klingt merkwürdig:
    "Insoweit gilt die Zeit bis zur endgültigen Übernahme der durch gleitenden Ruhestand freiwerdenden Funktion als Einarbeitungszeit"
    Was für Nachteile bringt der Satz? Habt Ihr den auch?

Punkt 2 hört sich eigenartig an. Weiß da jemand was dazu?

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Rubens33

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

WiWi Gast schrieb am 07.07.2023:

Hallo zusammen,
habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag bei VW erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob es so richtig/üblich ist?

  1. Es steht nichts über die Befristung, Urlaubstage, Kündigungsfrist, Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc) und Überstunden. Ist das üblich? Oder steht es einfach im Manteltarifvertrag?
  2. Folgender Satz klingt merkwürdig:
    "Insoweit gilt die Zeit bis zur endgültigen Übernahme der durch gleitenden Ruhestand freiwerdenden Funktion als Einarbeitungszeit"
    Was für Nachteile bringt der Satz? Habt Ihr den auch?

Punkt 2 hört sich eigenartig an. Weiß da jemand was dazu?

Punkt 2 besagt, dass, sofern einer deiner VW-Kollegen allmählich ihren beruflichen Status in Richtung Ruhestand verlagert und in diesem Prozess dessen beruflichen Pflichten und Verantwortlichkeiten an Dich delegiert werden, diese Übergangs-Phase als Einarbeitungszeitraum definiert wird. Dir wird eine Gelegenheit zuteil, die neue Rolle zu erlernen um dich mit dieser vertraut zu machen, und zwar bevor du die volle Verantwortung dieser Aufgaben übernimmst.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

Rubens33 schrieb am 23.07.2023:

Hallo zusammen,
habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag bei VW erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob es so richtig/üblich ist?

  1. Es steht nichts über die Befristung, Urlaubstage, Kündigungsfrist, Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc) und Überstunden. Ist das üblich? Oder steht es einfach im Manteltarifvertrag?
  2. Folgender Satz klingt merkwürdig:
    "Insoweit gilt die Zeit bis zur endgültigen Übernahme der durch gleitenden Ruhestand freiwerdenden Funktion als Einarbeitungszeit"
    Was für Nachteile bringt der Satz? Habt Ihr den auch?

Punkt 2 hört sich eigenartig an. Weiß da jemand was dazu?

Punkt 2 besagt, dass, sofern einer deiner VW-Kollegen allmählich ihren beruflichen Status in Richtung Ruhestand verlagert und in diesem Prozess dessen beruflichen Pflichten und Verantwortlichkeiten an Dich delegiert werden, diese Übergangs-Phase als Einarbeitungszeitraum definiert wird. Dir wird eine Gelegenheit zuteil, die neue Rolle zu erlernen um dich mit dieser vertraut zu machen, und zwar bevor du die volle Verantwortung dieser Aufgaben übernimmst.

Bedeutet das aber nicht, dass man in dieser Zeit, die als Einarbeitungszeit definiert wird, sich gar nicht entwickeln kann (zB höhere EG)? Oder hat das keine Auswirkungen, wenn man laut Vertrag in einer „Dauer-Einarbeitungszeit“ ist?

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

Rubens33 schrieb am 23.07.2023:

Hallo zusammen,
habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag bei VW erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob es so richtig/üblich ist?

  1. Es steht nichts über die Befristung, Urlaubstage, Kündigungsfrist, Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc) und Überstunden. Ist das üblich? Oder steht es einfach im Manteltarifvertrag?
  2. Folgender Satz klingt merkwürdig:
    "Insoweit gilt die Zeit bis zur endgültigen Übernahme der durch gleitenden Ruhestand freiwerdenden Funktion als Einarbeitungszeit"
    Was für Nachteile bringt der Satz? Habt Ihr den auch?

Punkt 2 hört sich eigenartig an. Weiß da jemand was dazu?

Punkt 2 besagt, dass, sofern einer deiner VW-Kollegen allmählich ihren beruflichen Status in Richtung Ruhestand verlagert und in diesem Prozess dessen beruflichen Pflichten und Verantwortlichkeiten an Dich delegiert werden, diese Übergangs-Phase als Einarbeitungszeitraum definiert wird. Dir wird eine Gelegenheit zuteil, die neue Rolle zu erlernen um dich mit dieser vertraut zu machen, und zwar bevor du die volle Verantwortung dieser Aufgaben übernimmst.

Jein, es geht nicht um einen deiner VW Kollegen, sondern um DEN Kollegen der vorher auf deiner Stelle saß. Der lernt dich an und sobald er tatsächlich in Rente geht ist deine Einlernphase vorbei. Davor gibts keinen Entwicklungsspielraum wie der andere Vorposter schon angemerkt hab. Ansonsten aber harmlos, die Frage ist halt wann der in Rente geht.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag erhalten. Was soll das?

WiWi Gast schrieb am 21.08.2023:

Rubens33 schrieb am 23.07.2023:

Hallo zusammen,
habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag bei VW erhalten.

Kann mir jemand sagen, ob es so richtig/üblich ist?

  1. Es steht nichts über die Befristung, Urlaubstage, Kündigungsfrist, Sonderzahlungen(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc) und Überstunden. Ist das üblich? Oder steht es einfach im Manteltarifvertrag?
  2. Folgender Satz klingt merkwürdig:
    "Insoweit gilt die Zeit bis zur endgültigen Übernahme der durch gleitenden Ruhestand freiwerdenden Funktion als Einarbeitungszeit"
    Was für Nachteile bringt der Satz? Habt Ihr den auch?

Punkt 2 hört sich eigenartig an. Weiß da jemand was dazu?

Punkt 2 besagt, dass, sofern einer deiner VW-Kollegen allmählich ihren beruflichen Status in Richtung Ruhestand verlagert und in diesem Prozess dessen beruflichen Pflichten und Verantwortlichkeiten an Dich delegiert werden, diese Übergangs-Phase als Einarbeitungszeitraum definiert wird. Dir wird eine Gelegenheit zuteil, die neue Rolle zu erlernen um dich mit dieser vertraut zu machen, und zwar bevor du die volle Verantwortung dieser Aufgaben übernimmst.

Jein, es geht nicht um einen deiner VW Kollegen, sondern um DEN Kollegen der vorher auf deiner Stelle saß. Der lernt dich an und sobald er tatsächlich in Rente geht ist deine Einlernphase vorbei. Davor gibts keinen Entwicklungsspielraum wie der andere Vorposter schon angemerkt hab. Ansonsten aber harmlos, die Frage ist halt wann der in Rente geht.

Aber die regulären EG-Erhöhungen können doch in dieser Zeit geschehen, oder?

Angenommen eine Stelle ist auf EG17 dotiert. Man steigt mit EG13 ein. Bleibt man dann auf der EG13 bis der Kollege in seine verdiente Rente geht? Oder darf man nur bis zur EG16? Weil sonst wüßte ich nicht, weshalb das vertraglich festgehalten werden muss.

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