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Verdienstausfall und Jobverlust – Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten in der Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie stehen viele Unternehmen vor dem Aus. Der anhaltende Lockdown hat vielen Branchen jegliche Existenzgrundlage entzogen, sodass auch viele Arbeitsplätze in akuter Gefahr sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Ernstfall von ihren Rechten Gebrauch machen. Bei Bedarf beraten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht individuell und setzen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durch. Mit dem Kurzarbeitergeld können Betriebe dem drohenden Stellenabbau vorbeugen.

Das Wort "Arbeitsrecht" ist in einem Lexikon gelb unterstrichen und wird durch eine Lupe vergrößert.

Die aktuelle Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen der Wirtschaft verlangen von Unternehmen einiges ab. Vielerorts lassen sich Kündigungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr vermeiden. Nachfolgend Antworten auf häufige Fragen zusammengefasst.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Obwohl das Kurzarbeitergeld viele Entlassungen verhindert hat, kommt es als Folge der Corona-Pandemie zu zahlreichen Kündigungen. Doch nicht jede davon ist wirksam. Viele Arbeitgeber machen dabei Fehler. Bei einer ordentlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse sind neben der Nennung eines Kündigungsgrundes

weitere Vorgaben gemäß Arbeitsrecht einzuhalten. Darunter Kündigungsfristen – hier kommen entweder zur Anwendung

Unwirksam sind Kündigungen bereits dann, wenn diese nur mündlich erfolgen. Gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Schriftform bei Kündigungen ein Muss. Kündigt ein Arbeitgeber per SMS, E-Mail oder Fax, stellt dies keine Schriftform dar.

Generell greift der allgemeine Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Pandemie gleichermaßen wie zuvor. Streben Mitarbeitende mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eine Kündigungsschutzklage an, ist Zeit ein wesentlicher Faktor. Wie die deutschlandweit tätige Kanzlei für Arbeitsrecht Chevalier aus Berlin erklärt, haben Arbeitnehmer ab Erhalt einer Kündigung für eine Klage „nur 3 Wochen Zeit - sonst ist die Kündigung wirksam.“ Bei drohendem Jobverlust bietet die Rechtsanwaltsgesellschaft eine kostenlose Ersteinschätzung per Telefon. Auf der Internetpräsenz lässt sich vorab ein Schnellcheck durchführen, um sich anschließend von Arbeitsrechtsexperten über die individuellen Optionen aufklären zu lassen.
 

Welche Folgen hat eine unwirksame fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers?
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erfordert nicht nur einen wichtigen Grund. Bei einem Verhaltensverstoß seitens des Arbeitnehmers muss außerdem eine Frist von zwei Wochen für die außerordentliche Kündigung eingehalten werden. Eine unwirksame Kündigung seitens des Arbeitgebers kann den Klägern bei einer erfolgreichen Klage, zu einer Abfindung oder dem Arbeitsplatzerhalt verhelfen.

Kündigt hingegen ein Arbeitnehmer fristlos, gelten ebenso Regeln. Ist ihre fristlose Kündigung unwirksam, müssen sie mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Arbeitgeber könnten sich dann mit Schadenersatz, Abmahnung und Gerichtsverfahren zur Wehr setzen. Eine Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ein triftiger Grund wie beispielsweise

TIPP: Weil die außerordentliche Kündigung darüber hinaus Einfluss auf das Arbeitslosengeld haben kann, müssen sich Arbeitnehmer sorgfältig informieren. Aufgrund der nicht zu unterschätzenden Risiken ist das Formulieren des Dokuments mit anwaltlicher Unterstützung empfehlenswert.
 

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr voll beschäftigen kann und aufgrund dessen Arbeit ausfallen muss?
Bei einer freiwilligen Freistellung durch den Arbeitgeber trägt letzterer das Wirtschafts- beziehungsweise Betriebsrisiko, sodass Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf ihre Vergütung haben. Der Arbeitgeber muss die Gehälter auch dann weiter an seine Belegschaft zahlen, wenn beispielsweise ein Produktionsstopp aufgrund mangelnder Lieferungen eintritt. Auch hier trägt der Betrieb das Risiko. Die Anordnung von Zwangsurlaub ist in derartigen Fällen nicht erlaubt.

Um Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung individuelle Maßnahmen beschlossen. Darunter die flexible Kurzarbeit. Bleiben Aufträge beispielsweise pandemiebedingt aus, können Betriebe die regelmäßige Arbeitszeit der Beschäftigten kürzen und Kurzarbeit anmelden. Das Kurzarbeitergeld – eine Leistung der Arbeitslosenversicherung – schafft bei vorübergehendem Verdienstausfall einen finanziellen Ausgleich. Gezahlt wird es von der Bundesagentur für Arbeit an die Beschäftigten in folgender Höhe:

Familien mit Kindern bekommen je sieben Prozentpunkte extra [gilt Stand Feb.2021 bis 31.12.2021].

Welche Finanzhilfen Unternehmen und Selbstständige außerdem beanspruchen können, hat die Bundesregierung online zusammengefasst.